Zusätzliche Informationen
1. Postfach auf der Vergabeplattform:
Der Bieter ist verpflichtet, regelmäßig auch über den Ablauf der Angebotsfrist hinaus, sein Postfach auf der Vergabeplattform auf neue Nachrichten zu prüfen, da z.B. Änderungen an den Vergabeunterlagen, Erläuterungen, Konkretisierungen,
Nachrichten durch die Vergabestelle, Aufklärungs- und Absageschreiben i.d.R. nur elektronisch auf der Vergabeplattform bereitgestellt werden.
Die Vergabeplattform versendet zusätzlich automatisiert E-Mails an die vom Bieter bei der Registrierung angegeben EMail-Adresse, sobald Nachrichten auf der Vergabeplattform eingehen; allerdings kann in seltenen Fällen die Zustellung von
E-Mails aus technischen Gründen scheitern, die keine Seite zu vertreten hat.
Die vom Auftraggeber auf der Vergabeplattform bereitgestellten Dokumente bzw. Nachrichten gelten dem Bieter als zugestellt, wenn unter Berücksichtigung seiner Verpflichtung zur regelmäßigen Prüfung seines Postfachs unter gewöhnlichen
Umständen mit einer Kenntnisnahme gerechnet werden kann.
2. Bieterfragen:
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen.
Der Bieter hat den Auftraggeber auf evtl. Widersprüche in den Ausschreibungsunterlagen und die evtl. Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistung unverzüglich aufmerksam zu machen.
Die Bieter haben die Möglichkeit, das Vergabeverfahren und den Leistungsgegenstand betreffende Fragen zu stellen.
Fragen, die mit dem Vergabeverfahren in Zusammenhang stehen, müssen über die Vergabeplattform (Vergabe24) an die ausschreibende Stelle gerichtet werden. Antworten und Auskünfte zu rechtzeitig gestellten Bieterfragen werden von der ausschreibenden Stelle über die Vergabeplattform bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt.
Fragen, die bis zum 31.01.2024 gestellt werden, werden i.d.R. als rechtzeitig angesehen. Es wird den Bewerbern empfohlen, sich bei Vergabe24 kostenlos zu registrieren, damit sie (automatisch) Informationen zu Erläuterungen, Konkretisierungen und/oder Änderungen erhalten.
Die zusätzlichen Auskünfte werden in dem oben
genannten Vergabeportal (Vergabe24) bereitgestellt.
3. Angebotsabgabe:
Angebote, die über die Vergabeplattform eingereicht (hochgeladen) werden, können bis zum Ende der Angebotsfrist berichtigt oder geändert werden, indem der Bieter ein neues Angebot über die Vergabeplattform einreicht. Zuvor muss das eingereichte Angebot im Bietercockpit/Vergabemanager zurückgezogen werden. Weitere Informationen können auf
https://www.vergabe24.de nachgelesen werden.
Eine Angebotsabgabe per Fax oder Email sowie eine unverschlüsselte Angebotsabgabe über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform ist unzulässig und unwirksam. Das Angebot mit den Anlagen darf ausschließlich verschlüsselt über die zur Angebotsabgabe vorgesehene Funktion bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle übermittelt werden.
Bei der elektronischen Angebotsabgabe über die Vergabeplattform erhält jeder Bieter, nach vollständiger Übermittlung der Unterlagen, vollautomatisch über das Bietertool eine Eingangsbestätigung mit einem genauem Zeitstempel. Mit diesem Zeitstempel wird der Zeitpunkt des Eingangs eines elektronischen Angebots dokumentiert.
4. Angebotswertung
Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungsziffer (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis, so ist bei der rechnerischen Prüfung der Angebote stets der Einheitspreis maßgebend, auch wenn
dieser offenkundig falsch ist.
5. Vorzulegende Unterlagen
Bitte beachten Sie die vorzulegenden Unterlagen gemäß der Datei "Auflistung vorzulegender Unterlagen".
Insbesondere möchten wir Sie darauf hinweisen, dass auf Verlangen (verifizierende) Präsentationstermine (digital via Videokonferenz) durchzuführen sind. Voraussichtlicher Zeitraum für etwaige (verifizierende) Präsentationstermine: 12.03.2024 - 25.03.2024.