Einsammlung, Transport und Entsorgung von schadstoffhaltigen Abfällen aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim

Abfallwirtschaft Ludwigslust-Parchim AöR

Die Abfallwirtschaft Ludwigslust-Parchim AöR (ALP AöR) schreibt die Einsammlung, Transport und Entsorgung von schadstoffhaltigen Abfällen aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim neu aus.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-07-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-06-14.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-06-14 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-06-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Einsammlung, Transport und Entsorgung von schadstoffhaltigen Abfällen aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim
Referenznummer: 2024 Schadstoffe LuP
Kurze Beschreibung:
Die Abfallwirtschaft Ludwigslust-Parchim AöR (ALP AöR) schreibt die Einsammlung, Transport und Entsorgung von schadstoffhaltigen Abfällen aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim neu aus.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Beschreibung
Interne Kennung: 2024 Schadstoffe LuP
Beschreibung der Beschaffung:
Der zu vergebende Auftrag umfasst die folgenden Leistungen: (a) Einsammlung der schadstoffhaltigen Abfälle aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim im Bringsystem an festgelegten Stellplätzen, (b) Transport der schadstoffhaltigen Abfälle zu der/den Behandlungsanlage(n) und (c) die Entsorgung der leistungsgegenständlichen Abfälle aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim (inkl. Verwertung/Entsorgung aller Outputfraktionen). Die Leistungserbringung beginnt am 01.01.2025. Die Prognosemenge beträgt ca. 149 Mg/a.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Postanschrift: Landkreis Ludwigslust-Parchim
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Ludwigslust-Parchim 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2025-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Beschreibung
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Die Leistungen sind im Zeitraum vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2026 (2 Jahre feste Laufzeit) zu erbringen (feste Grundvertragslaufzeit). Die Laufzeit des Vertrags verlängert sich bis zum 31.12.2027 (ein weiteres Jahr - 1. Verlängerungsoption), wenn der Vertrag nicht bis zum 31.12.2025 durch den Auftraggeber gekündigt wurde. Die Laufzeit des Vertrags verlängert sich ein weiteres Mal bis zum 31.12.2028 (ein weiteres Jahr - 2. Verlängerungsoption), wenn der Vertrag nicht bis zum 31.12.2026 durch den Auftraggeber und/oder durch den Auftragnehmer gekündigt wurde.
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Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 1.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-07-17 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-07-17 12:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-07-17 12:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-07-03 00:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber ist berechtigt, nicht aber verpflichtet, die Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist - mit Ausnahme von Preisangaben im Sinne von § 56 Abs. 3 S. 2 VgV - ausgeschlossen. +++ Gemäß § 8 Abs. 1 TVgG M-V in Verbindung mit der Verordnung über das Vergabeverfahren und das Verfahren zur Festlegung und Kontrolle von Mindestarbeitsbedingungen (Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung - VgMinArbV M-V) darf die Abfallwirtschaft Ludwigslust-Parchim AöR als öffentlicher Auftraggeber öffentliche Aufträge nur an Unternehmen vergeben, die sich bei Angebotsabgabe durch Erklärung in Textform gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber verpflichten, ihren Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung einen vergaberechtlichen Mindestlohn (derzeit 13,50 EUR brutto) pro Stunde oder ein ggf. höheres Mindeststundenentgelt aus anderen Rechtsgründen (vgl. § 8 Abs. 3 TVgG M-V) zu zahlen. Soweit Leistungen auf Nachunternehmer übertragen werden sollen, hat sich das Unternehmen gemäß § 9 Abs. 1 TVgG M-V bei Angebotsabgabe durch Erklärung in Textform gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu verpflichten, dem Nachunternehmen die für das Unternehmen geltenden Pflichten aufzuerlegen und die Beachtung dieser Pflichten durch das Nachunternehmen zu überwachen. Dies gilt entsprechend, wenn Leistungen mit Zustimmung des öffentlichen Auftraggebers nach Zuschlagserteilung auf Nachunternehmen übertragen werden. Die Vorgaben gelten nach § 9 Abs. 3 TVgG M-V für alle Stufen einer Vertragshierarchie, also insbesondere auch für Nachunternehmen der Nachunternehmen. Die in § 9 Abs. 1 TVgG M-V genannten Bestimmungen gelten gemäß § 9 Abs. 2 TVgG auch für Verleiher nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und Werkvertragsunternehmen. +++ Die Vergabeunterlagen sind unter der in Ziffer 5.1.11 angegebenen Internetadresse abrufbar. In diesen Vergabeunterlagen werden die ausgeschriebene Leistung sowie Verfahrensvorgaben dargestellt. Unter der in Ziffer 5.1.11 angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.
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Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (dezimal, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Allgemeines/Vorbemerkung: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für diese Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung entsprechend.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: - Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung (Einsammlung, Transport und Entsorgung von schadstoffhaltigen Abfällen) vergleichbar sind, in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren 2021-2023 (2023 ggf. vorläufig) - gegliedert in Gesamtumsatz und Bereich der vergleichbaren Leistungen (Umsatz im Bereich der vergleichbaren Leistungen aufgeteilt in Eigenleistungen und Fremdleistungen). Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen: der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht bzw. die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2021, 2022 und 2023 in der für das Unternehmen handelsrechtlich jeweils erforderlichen Form, falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind. Dieser Nachweis wird bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gefordert.
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Technische und berufliche Fähigkeiten
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: - Eigenerklärung über das Vorliegen mindestens eine Beauftragung mit einer mobilen Sammlung, dem Transport und der Entsorgung von mindestens 30.000 Kilogramm Schadstoffen in einem zusammenhängenden Gebiet in den letzten 36 Monaten vor Angebotsabgabe. Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen: Benennung der Referenz(en) mindestens mit Angabe des Leistungsinhalts, des Auftraggebers, Auftragnehmers, der vertraglichen Bindung, des Leistungszeitraums, des Entsorgungsgebiets, der jährlich behandelten Menge und des Auftragswertes.
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Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: - Eigenerklärung(en), dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB nicht vorliegen, - Eigenerklärung(en), dass Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht vorliegen, - Eigenerklärung(en), dass Ausschlussgründe nach § 19 Mindestlohngesetz (MiLOG) nicht vorliegen, - Eigenerklärung(en) zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs (Art. 5k Russland-Sanktionen). Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen innerhalb einer gesetzten Frist beizubringen: - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft, - Polizeiliche Führungszeugnisse aller Geschäftsführer/Inhaber sowie Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen.
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Eigenerklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister: Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: - Eigenerklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister. Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen innerhalb einer gesetzten Frist beizubringen: - die Gewerbeanmeldung.
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Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
(1) Bürgschaft: Vom Auftragnehmer wird eine Bürgschaft gemäß Vorgaben in den Vergabeunterlagen gefordert. (2) Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb: Es wird eine Efb-Zertifizierung gemäß Vorgaben in den Vergabeunterlagen gefordert. (3) Haftpflichtversicherung: Es wird das Vorliegen einer Haftpflichtversicherung gemäß Vorgaben in den Vergabeunterlagen gefordert.
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 20 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Abfallwirtschaft Ludwigslust-Parchim AöR
Nationale Registrierungsnummer: DE346617038
Postanschrift: Lindenstraße 30
Postleitzahl: 19288
Postort: Ludwigslust
Region: Ludwigslust-Parchim 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: ausschreibung_lup@econum.de 📧
Telefon: 038717227000 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Umwelt
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHJHJA4/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHJHJA4 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHJHJA4 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Gültigkeitsdauer des Angebots: 60
Datum des Beginns: 2025-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHJHJA4
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Nationale Registrierungsnummer: t:038558815164
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postleitzahl: 19053
Postort: Schwerin
Region: Schwerin, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de 📧
Telefon: 038558815164 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: 1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dazulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. 3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134,135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Dies gilt auch für Bieter, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagserteilung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber oder Konzessionsgeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-06-14+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 117-359373 (2024-06-14)