Einsammlung und Transport von Abfällen im Bodenseekreis

Landratsamt Bodenseekreis

Der Landkreis Bodenseekreis schreibt die Einsammlung und den Transport von Abfällen im Landkreis Bodenseekreis neu aus.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-08-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-07-08.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-07-08 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-07-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Einsammlung und Transport von Abfällen im Bodenseekreis
Referenznummer: BSK-2024-012
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Bodenseekreis schreibt die Einsammlung und den Transport von Abfällen im Landkreis Bodenseekreis neu aus.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 0 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 0001
Geschätzter Wert ohne MwSt: 0 EUR 💰
Beschreibung der Beschaffung:
Der Landkreis Bodenseekreis schreibt • die Einsammlung und den Transport von Restabfall, • die Einsammlung und den Transport von Bioabfall, • den Behälterdienst für Rest- und Bioabfall sowie Altpapier einschließlich Betrieb eines Behälterlagers, • die Einsammlung und den Transport von Restsperrmüll, Altholz, Elektro- und Elektronikgeräten, Altmetall (Abrufsammlung), • die Einsammlung und den Transport von Gartenabfall (Straßensammlung) • den Transport von Kleingebinden und Batterien neu aus. Die Vergabe der Leistungen erfolgt in einem Los. Eine detaillierte Beschreibung des Leistungsumfangs ist der als Anlage 2 den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung sowie den weiteren Anlagen zu entnehmen. Die Leistungserbringung beginnt am 01.01.2026.
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Produkte/Dienstleistungen: Transport von Haushaltsabfällen 📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Bodenseekreis 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2032-12-31 📅
Beschreibung
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Grundvertragslaufzeit: Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande und wird bis zum 31.12.2032 fest geschlossen. Verlängerungsoption (beidseitig für den Auftraggeber und Auftragnehmer): Falls der Auftraggeber oder der Auftragnehmer nicht bis zum 30.06.2031 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis 31.12.2034.
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Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umweltverträglichkeit der Fahrten ins Sammelgebiet
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Preis
Preis (Gewichtung): 95
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-08-19 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-08-19 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Elektronische Angebotsöffnung.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 103
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2024-08-19 11:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Elektronische Angebotsöffnung.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen:
Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB, - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, - Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), - Eigenerklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister, - Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576. Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen einzureichen: - Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft, - die polizeilichen Führungszeugnisse aller Geschäftsführer (falls kein Geschäftsführer bestellt ist, aller Inhaber) sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen, - die Gewerbeanmeldung.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Mit dem Angebot einzureichen: - Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, getrennt nach Eigen- und Fremdleistung, für die Geschäftsjahre 2021, 2022, 2023 Bei „Gesamtunternehmen“ sind die Umsätze für das gesamte Unternehmen des Bieters (nicht zu verwechseln mit dem Konzern) in allen Bereichen (ausgeschriebene Leistungen und andere Leistungen) anzugeben. Bei „Eigenleistungen“ sind die Umsätze im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen anzugeben, die das Unternehmen selbst, d.h. nicht durch Unterauftragnehmer erbringt, bei „Fremdleistungen“ dagegen die nicht durch das Unternehmen selbst, sondern durch Unterauftragnehmer erbrachten Leistungen im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen. - Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. Euro je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und 0,3 Mio. Euro für Vermögensschäden jeweils pro Einzelfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen, - Eigenerklärung zum Vorliegen einer Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 0,3 Mio. Euro für Vermögensschäden je Versicherungsfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen, - Eigenerklärung zum Vorliegen einer Umweltschadensversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,0 Mio. Euro für versicherte Kosten bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen einzureichen: - die jüngsten bestätigten Jahresabschlussberichte und die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2021, 2022 und 2023 in der für das Unternehmen handelsrechtlich jeweils erforderlichen Form, falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind. Unter einem Jahresabschlussbericht ist ein gemeinhin auch als Geschäftsbericht bezeichnetes Dokument zu verstehen, in dem mindestens die einzelnen Bestandteile des Jahresabschlusses, der Lagebericht und der Bestätigungsvermerk eines Wirtschaftsprüfers enthalten sind. - Nachweis einer abgeschlossenen Betriebs-, Umwelthaftpflichtversicherung und Umweltschadensversicherung mit den jeweils geforderten Deckungssummen oder die Erklärung(en) eines Versicherers, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen, - Bestätigung von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer, dass die geforderte Bürgschaft übernommen wird.
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Technische und berufliche Fähigkeiten
- Eigenerklärung mindestens einer Referenz über die Behältersammlung haushaltsnaher Abfälle mit einer Leistungsmenge von 15.000 Mg für mindestens 6 Monate innerhalb der letzten 36 Monate vor Abgabe des Angebotes. - Eigenerklärung mindestens einer Referenz über den Behälterservice für Müllgroßbehälter in einem Abfuhrgebiet mit insgesamt mindestens 100.000 Einwohnern für mindestens 6 Monate innerhalb der letzten 36 Monate vor Abgabe des Angebotes. - Eigenerklärung mindestens einer Referenz über die Durchführung der Sperrmüllabrufsammlung mit einer Leistungsmenge von 2.000 Mg für mindestens 6 Monate innerhalb der letzten 36 Monate vor Abgabe des Angebotes. Es ist zulässig, die geforderten Mindestreferenzen durch dieselbe Referenz nachzuweisen. Es können auch mehrere Referenzen herangezogen werden, die in Summe den geforderten Leistungsmengen entsprechen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist, die Referenzen (mindestens mit Angabe des Auftraggebers und ggf. mit jeweiliger Angabe der Einwohnerzahlen, Auftragnehmers, der vertraglichen Bindung, des Leistungszeitraums, des Leistungsinhalts/Leistungsumfangs, des Leistungsgebietes und des Auftragswertes) zu benennen. - Eigenerklärung über das Vorliegen eines zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Zertifikates als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (oder gleichwertiges) hinsichtlich der Tätigkeit „Sammeln“ und "Befördern" der jeweils leistungsgegenständlichen Abfallarten vorliegt. Auf Verlangen der Vergabestelle sind die Zertifikat(e)/ die Genehmigung(en) innerhalb einer gesetzten Frist nachzureichen. Die Voraussetzungen für die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb ergeben sich aus den Bestimmungen der Richtlinie des Rates 75/442/EW vom 15. Juli 1975 über Abfälle (ABl. EG Nr. L 194, S. 47) in der durch die Änderungsrichtlinie 91/156/EWG des Rates vom 18. März 1991 (ABl. EG Nr. L 78, S. 32) geänderten Fassung, die durch die §§ 56, 57 KrWG und der Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe (Entsorgungsfachbetriebsverordnung – EfbV) umgesetzt wurde.
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Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit dem Angebot, die Forderungen des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG) einzuhalten. Auf Verlangen ist innerhalb einer gesetzten Frist eine unterzeichnete Ausfertigung der Verpflichtungserklärung nachzureichen. Zur Absicherung der Erfüllung der Leistungen, von Gewährleistungsansprüchen und Schadensersatzansprüchen, hat der Auftragnehmer eine Bürgschaft von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer spätestens 15 Tage nach Vertragsabschluss zu stellen. Die Höhe der Bürgschaft ist im Vertragsentwurf (Anlage 3, § 8) in Anlehnung an den geschätzten Auftragswert festgelegt. Die Bürgschaft muss den im Vertragsentwurf dargestellten Vorgaben genügen. Die Bürgschaft muss für die Dauer des Grund- und Optionszeitraumes vom Bürgen übernommen werden. Auf Verlangen des Auftraggebers ist für die Angebotswertung eine Bestätigung von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversic…
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 21 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Insolvenz
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung
Bildung krimineller Vereinigungen
Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen
Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Betrug oder Subventionsbetrug
Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung
Zahlungsunfähigkeit
Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Rein nationale Ausschlussgründe
Interessenkonflikt
Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung
Schwere Verfehlung
Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags
Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
Einstellung der beruflichen Tätigkeit
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben
Bildung terroristischer Vereinigungen

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landratsamt Bodenseekreis
Nationale Registrierungsnummer: 9911
Postanschrift: Glärnischstraße 1-3
Postleitzahl: 88045
Postort: Friedrichshafen
Region: Bodenseekreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: wolfgang.mueller@bodenseekreis.de 📧
Telefon: +49 75412045493 📞
URL: https://www.deutsche-evergabe.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: https://www.deutsche-evergabe.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/cccad7e6-9ba6-4da5-b93a-da664747b2f8 🌏
Teilnahme-URL: http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/cccad7e6-9ba6-4da5-b93a-da664747b2f8 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Bitte beachten: Bieter und Bietergemeinschaften können als vorläufigen Nachweis der Eignung eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung gemäß § 50 VgV vorlegen. Legt der Bieter eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV vor, so muss diese die Angaben enthalten, die für die Überprüfung der Eignung gemäß den nachfolgenden Vorgaben erforderlich sind. In diesem Fall müssen die nachfolgenden Angaben in diesem Teil nicht ausgefüllt werden. Nicht ausreichend ist in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung hingegen die Angabe, dass die festgelegten Eignungskriterien erfüllt werden („Globalvermerk“). Im Falle einer Teilnahme als Bietergemeinschaft sind die Gliederungspunkte 2.2 bis 2.4 zu kopieren und von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert auszufüllen. Soweit der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (sog. „Eignungsleihe“), muss mit Angebotsabgabe nachgewiesen werden, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem der Bieter/die Bietergemeinschaft beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens vorlegt. Sofern ein Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe), haftet/haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Bieter für die Auftragsausführung. Urkalkulation: Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die seinem Angebot zugrunde liegende Kalkulation (Urkalkulation) dem jeweiligen Auftraggeber separat spätestens 7 Kalendertage nach Ablauf der Angebotsfrist in schriftlicher Form (in Papierform) in einem versiegelten Umschlag einzureichen.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 32543a28-b6d1-4689-92e0-a0646ada94eb
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Bodenseekreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk-bwl.de 📧
Telefon: +49 7219268730 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-07-08+00:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 132-409914 (2024-07-08)