Auftragsbekanntmachung (2024-11-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: EKBO DigitalPakt Berlin - Beschaffung von Lehr- und Lernmittel
Reference number: 13/24
Kurze Beschreibung:
“DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 für Schulen in freier Trägerschaft (DigitalPakt-SifT) - Lieferung von mobilen Endgeräten für Lehrer und Schüler”
Produkte/Dienstleistungen: Lehrmittel📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Ausschreibung erfolgt aufgrund der Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem DigitalPakt Schule 2019 bis 2014 für Schulen in freier...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Ausschreibung erfolgt aufgrund der Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem DigitalPakt Schule 2019 bis 2014 für Schulen in freier Trägerschaft (DigitalPakt-SifT). Ziel der Förderung ist es, für eine Verbesserung der digitalen Infrastruktur sowie der technischen Ausstattung der Schulen und anderen Administrationen zu sorgen.
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Zusätzliche Informationen:
“Mindestabnahmevolumen: 100.000 EUR (netto) Höchstabnahmevolumen: 250.000 EUR (netto)”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Farbbildmonitore📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Siehe Anlage Lieferanschriften.”
Ort der Leistung: Berlin🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 80.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Lieferzeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-12-09 14:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-12-09 14:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Erklärung über den Gesamtumsatz einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags.” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen - Angaben, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen - Angaben, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt Mindestanforderungen zu den Referenzen: Mindestens 3 mit Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzen mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung des Auftraggebers pro Los.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff. GWB i.V.m § 6e EU VOB/A und Erklärung zur Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff. GWB i.V.m § 6e EU VOB/A und Erklärung zur Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LKSG. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff. GWB und Erklärung zur Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LKSG.
“Bekanntmachungs-ID: CXP4YNAH1J4
Sofern der Auftragnehmer aus einer Bietergemeinschaft in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts besteht, verpflichten...”
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNAH1J4
Sofern der Auftragnehmer aus einer Bietergemeinschaft in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts besteht, verpflichten sich die Gesellschafter der Gesellschaft bürgerlichen Rechts bei einem insolvenzbedingten Ausscheiden eines Gesellschafters die Geschäftsanteile des ausscheidenden Gesellschafters im Wege einer Anwachsung gemäß § 730 BGB zu übernehmen und die vertraglich vereinbarten Leistungen bis zur Restfertigstellung vertragsgerecht zu erbringen. Sofern der Auftragnehmer eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist und die Gesellschaft nur aus zwei Gesellschaftern besteht, ist der Auftraggeber berechtigt, bei einem insolvenzbedingten Ausscheiden eines Gesellschafters der Gesellschaft, die noch offenen restlichen Leistungen im Wege einer Gesamtrechtsnachfolge auf den verbliebenen Gesellschafter zu übertragen. Zur Aufrechterhaltung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist der Auftragnehmer mit Zustimmung des Auftraggebers berechtigt, einen neuen Gesellschafter in die Gesellschaft bürgerlichen Rechts aufzunehmen, sofern der neue Gesellschafter die im ursprünglichen Ausschreibungsverfahren geforderten wirtschaftlichen, technischen und personellen Mindestanforderungen vollumfänglich erfüllt.
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Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Nationale Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Region: Brandenburg an der Havel, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mwae.brandenburg.de📧
Telefon: +49 3318661-719📞
Fax: +49 3318661-652 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u. a. die §§ 160 f. GWB. Diese haben folgenden Wortlaut: "§ 160 Einleitung,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u. a. die §§ 160 f. GWB. Diese haben folgenden Wortlaut: "§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dar-zulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen." Ferner wird auf die Frist gemäß § 135 Abs. 2 GWB hingewiesen. Hiernach kann die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) oder wegen einer Vergabe ohne vorheriger Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU nur in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2024/S 217-680199 (2024-11-05)
Auftragsbekanntmachung (2024-12-05) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-12-16 14:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-12-16 14:01:00 📅
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Die Angebotsfrist wird auf den 16.12.2024, 14.00 Uhr verschoben. Die Bindefrist verlängert sich bis zum 14.02.2025.”
Quelle: OJS 2024/S 239-751052 (2024-12-05)