Auftragsbekanntmachung (2024-08-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrische Energielieferung für den Bereich West der GDWS
Reference number: 2024833F16
Kurze Beschreibung:
“Elektrische Energielieferung für SLP Abnahmestellen für den Bereich West der GDWS”
Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Elektrische Energielieferung für den Bereich West der GDWS für 184 Abnahmestellen mit einer ungefähren Jahresabnahme von 2 GWh”
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-09-30 10:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-09-30 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Fachstelle für Maschinenwesen West beim WNA Datteln
Nationale Registrierungsnummer: 991-00199-39
Postanschrift: Speeckstraße 1
Postleitzahl: 45711
Postort: Datteln
Region: Recklinghausen🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: fmw@wsv.bund.de📧
Telefon: +49 2363 104 0📞
Fax: +49 2363 104 222 📠
URL: https://wna-datteln.wsv.de/🌏
Adresse des Käuferprofils: https://www.evergabe-online.de/🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministry or any other national or federal authority
Haupttätigkeit
General public services
Kommunikation
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=710227🌏
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist beschränkt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: 11111111
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228 9499-0📞
Fax: +49 228 9499-163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 165-511613 (2024-08-23)