Das Fraunhofer ISE betreibt seit über 30 Jahren PEM-Elektrolyse-Teststände bei Betriebstemperaturen von bis zu 120 C sowie Drücken von bis zu 50 bar (ü) und beabsichtigt aktuell die Anschaffung eines Teststandes zur Charakterisierung von PEM Elektrolysestacks. An dem Teststand sollen Charakterisierungen von Niedertemperatur-PEM-Elektrolysezellen als Shortstacks mit Leistungen bis zu 65 kW bei Temperaturen von bis zu 85°C und Drücken bis zu 50 bar (ü) durchgeführt werden. Der Auftragnehmer wird mit der Lieferung, der Aufstellung und der Einweisung für dieses Gerät beauftragt. Die gewünschte Anlage muss einsatzbereit übergeben werden. Die Automatisierung erfolgt durch den Auftraggeber.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-11-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-10-23.
Auftragsbekanntmachung (2024-10-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrolyse-Teststand 65 kW
Referenznummer: PR797411
Kurze Beschreibung:
Das Fraunhofer ISE betreibt seit über 30 Jahren PEM-Elektrolyse-Teststände bei Betriebstemperaturen von bis zu 120 C sowie Drücken von bis zu 50 bar (ü) und beabsichtigt aktuell die Anschaffung eines Teststandes zur Charakterisierung von PEM Elektrolysestacks. An dem Teststand sollen Charakterisierungen von Niedertemperatur-PEM-Elektrolysezellen als Shortstacks mit Leistungen bis zu 65 kW bei Temperaturen von bis zu 85°C und Drücken bis zu 50 bar (ü) durchgeführt werden.
Der Auftragnehmer wird mit der Lieferung, der Aufstellung und der Einweisung für dieses Gerät beauftragt. Die gewünschte Anlage muss einsatzbereit übergeben werden. Die Automatisierung erfolgt durch den Auftraggeber.
Das Fraunhofer ISE betreibt seit über 30 Jahren PEM-Elektrolyse-Teststände bei Betriebstemperaturen von bis zu 120 C sowie Drücken von bis zu 50 bar (ü) und beabsichtigt aktuell die Anschaffung eines Teststandes zur Charakterisierung von PEM Elektrolysestacks. An dem Teststand sollen Charakterisierungen von Niedertemperatur-PEM-Elektrolysezellen als Shortstacks mit Leistungen bis zu 65 kW bei Temperaturen von bis zu 85°C und Drücken bis zu 50 bar (ü) durchgeführt werden.
Der Auftragnehmer wird mit der Lieferung, der Aufstellung und der Einweisung für dieses Gerät beauftragt. Die gewünschte Anlage muss einsatzbereit übergeben werden. Die Automatisierung erfolgt durch den Auftraggeber.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Apparate und Geräte zum Prüfen und Testen📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 0 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 0001
Geschätzter Wert ohne MwSt: 0 EUR 💰
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
🏙️
Dauer: 12 Monate Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kriterien gem. Wertungstabelle
Qualitätskriterium (Gewichtung): 65
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 35
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-11-25 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-11-25 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2024-11-25 12:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen:
Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist vom Bieter ein Berufs- oder Handelsregisterauszug (oder sonstiger Nachweis) einzureichen, wenn die Eintragung gemäß den Vorschriften des jeweiligen Mitgliedstaats des Bieters Voraussetzung für die Berufsausübung ist. Der Nachweis darf nicht älter als 6 Monate vor Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung sein.
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist vom Bieter ein Berufs- oder Handelsregisterauszug (oder sonstiger Nachweis) einzureichen, wenn die Eintragung gemäß den Vorschriften des jeweiligen Mitgliedstaats des Bieters Voraussetzung für die Berufsausübung ist. Der Nachweis darf nicht älter als 6 Monate vor Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung sein.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
(1) Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters wird ein Mindestumsatz (netto, exklusive USt) für die letzten 3 abgelaufenen Geschäftsjahre (2021, 2022, 2023) von jeweils mindestens 700.000,00 EUR verlangt. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz von Eignungsleihegebern sind die Werte getrennt anzugeben, werden aber für die Wertung addiert.
(2) Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters wird der Nachweis (Versicherungsbestätigung) einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme:
- für Sach- und Personenschäden von 6,0 Mio. EUR
je Schadensereignis verlangt.
Hinweis: Soweit die aktuelle Deckungssumme niedriger ist, genügt die Erklärung des Bieters, dass eine Erhöhung auf die geforderte Deckungssumme vor Erteilung des Zuschlags erfolgt und gegenüber dem Auftraggeber nachgewiesen wird. Zur Bestätigung genügt eine formlose Erklärung.
(1) Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters wird ein Mindestumsatz (netto, exklusive USt) für die letzten 3 abgelaufenen Geschäftsjahre (2021, 2022, 2023) von jeweils mindestens 700.000,00 EUR verlangt. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz von Eignungsleihegebern sind die Werte getrennt anzugeben, werden aber für die Wertung addiert.
(2) Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters wird der Nachweis (Versicherungsbestätigung) einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme:
- für Sach- und Personenschäden von 6,0 Mio. EUR
je Schadensereignis verlangt.
Hinweis: Soweit die aktuelle Deckungssumme niedriger ist, genügt die Erklärung des Bieters, dass eine Erhöhung auf die geforderte Deckungssumme vor Erteilung des Zuschlags erfolgt und gegenüber dem Auftraggeber nachgewiesen wird. Zur Bestätigung genügt eine formlose Erklärung.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters sind mindestens drei (3) vergleichbare Referenzen für Elektrolyse-Teststände nachzuweisen. Der Auftraggeber bewertet die Vergleichbarkeit anhand von folgenden Mindestkriterien je Referenz:
- Die Referenz muss in den letzten 3 Jahren (zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Versendung der EU-weiten Bekanntmachung des gegenständigen Verfahrens) erbracht worden sein.
- Die Referenz muss abgeschlossen sein (erfolgreiche Inbetriebnahme muss erfolgt sein).
- Die Referenz muss eine Rohrleitungsberechnung sowie eine Auslegung von Apparaten beinhaltet haben.
- Die Referenz muss ein Gerät mit dauerhaft dichten Verbindungen von Edelstahlrohren beinhaltet haben.
- Eine der Referenzen muss eine Ex- oder Wasserstoffanlage beinhaltet haben.
Als eine (1) Referenz zählt ein eigenständiges Gerät. Die Lieferung und Inbetriebnahme von bspw. 2 Geräten innerhalb eines Auftrages, wird somit als zwei (2) Referenzen gewertet, wenn jedes Gerät die geforderten Mindestanforderungen erfüllt hat.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters sind mindestens drei (3) vergleichbare Referenzen für Elektrolyse-Teststände nachzuweisen. Der Auftraggeber bewertet die Vergleichbarkeit anhand von folgenden Mindestkriterien je Referenz:
- Die Referenz muss in den letzten 3 Jahren (zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Versendung der EU-weiten Bekanntmachung des gegenständigen Verfahrens) erbracht worden sein.
- Die Referenz muss abgeschlossen sein (erfolgreiche Inbetriebnahme muss erfolgt sein).
- Die Referenz muss eine Rohrleitungsberechnung sowie eine Auslegung von Apparaten beinhaltet haben.
- Die Referenz muss ein Gerät mit dauerhaft dichten Verbindungen von Edelstahlrohren beinhaltet haben.
- Eine der Referenzen muss eine Ex- oder Wasserstoffanlage beinhaltet haben.
Als eine (1) Referenz zählt ein eigenständiges Gerät. Die Lieferung und Inbetriebnahme von bspw. 2 Geräten innerhalb eines Auftrages, wird somit als zwei (2) Referenzen gewertet, wenn jedes Gerät die geforderten Mindestanforderungen erfüllt hat.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Als besondere Ausführungsbedingung des Auftrages gemäß § 128 GWB, werden Sprachkenntnisse für das mit der Leistungserbringung betraute Personal (z.B. Inbetriebnahme, Schulung) gefordert und im Rahmen der Eignungsprüfung abgefragt. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass ggf. eingeplante Unterauftragnehmer diese besonderen Ausführungsbedingungen ebenfalls erfüllen.
Der Bieter muss bestätigen, dass er über Personal verfügt, welches die deutsche Sprache in Wort und Schrift in einem Umfang beherrscht, um die Erbringung der Leistung sicherzustellen. Dies betrifft ausschließlich das Personal, welches im Zuge der Leistungserbringung mit dem AG mündlich oder schriftlich kommuniziert.
Als besondere Ausführungsbedingung des Auftrages gemäß § 128 GWB, werden Sprachkenntnisse für das mit der Leistungserbringung betraute Personal (z.B. Inbetriebnahme, Schulung) gefordert und im Rahmen der Eignungsprüfung abgefragt. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass ggf. eingeplante Unterauftragnehmer diese besonderen Ausführungsbedingungen ebenfalls erfüllen.
Der Bieter muss bestätigen, dass er über Personal verfügt, welches die deutsche Sprache in Wort und Schrift in einem Umfang beherrscht, um die Erbringung der Leistung sicherzustellen. Dies betrifft ausschließlich das Personal, welches im Zuge der Leistungserbringung mit dem AG mündlich oder schriftlich kommuniziert.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 21 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Insolvenz
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung
Bildung krimineller Vereinigungen
Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen
Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung
Zahlungsunfähigkeit
Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Rein nationale Ausschlussgründe
Interessenkonflikt
Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung
Schwere Verfehlung
Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags
Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
Einstellung der beruflichen Tätigkeit
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 32755bb5-14e3-48fb-af5c-8d6c36c2d1d5
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-10-23+00:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 209-651664 (2024-10-23)