Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden folgende Kriterien abgefragt:: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden folgende Kriterien abgefragt:
a) Qualifikation und Berufserfahrung des eingesetzten Projektteams
b) Referenzprojekte des Unternehmens
c) Maßnahmen zur Qualitätssicherung
Zu a) Qualifikation und Berufserfahrung des eingesetzten Projektteams (Mindestanforderung)
Die zwei Sachverständigen, die für das Projekt eingeplant sind, sind jeweils mit ihrer Qualifikation und Berufserfahrung anzugeben sowie mit ihrer einzuplanenden Funktion innerhalb des ausgeschriebenen Projekts zu benennen.
Zum Nachweis der Berufserfahrung und der Qualifikation der zwei Sachverständigen ist das Formblatt „Qualifikation des Projektteams“ auszufüllen und ein Lebenslauf vorzulegen. Für alle Personen sind folgende Mindestanforderungen nachzuweisen:
- Anerkannten Hochschulabschluss oder Fachhochschulabschluss (mindestens Diplom oder Master) in einem natur- oder ingenieurwissenschaftlichen Fach;
- (a.) Mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung im Bereich der Abruf- & Einlagerungslogistik oder nach Art und Umfang der vorliegenden Ausschreibung vergleichbaren Bereichen. Beispielhaft – jedoch nicht abschließend – sind hierfür folgende Tätigkeiten:
- Erarbeitung von Regelwerk mit Bezug zur Abruf- & Einlagerungslogistik Konrad
- Konzeption von Abrufprozessen in der Entsorgungslogistik
- Sachverständigentätigkeit für Logistik im Bereich Zwischenlager bzw. Landessammelstellen für schwach- und mittelradioaktive Abfälle
- (b.) Mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung im Bereich der Dokumentationssysteme oder nach Art und Umfang der vorliegenden Ausschreibung vergleichbaren Bereichen. Beispielhaft – jedoch nicht abschließend – sind hierfür folgende Tätigkeiten:
- Überprüfung elektronischer Buchführungssysteme zur Erfassung radioaktiver Abfälle gemäß StrlSchV
- Bewertung von Systemen zur elektronischen Erfassung und Verfolgung von Reststoffen oder Abfallflüssen
Das Projektteam insgesamt muss für jedes Themengebiet mindestens drei Jahre Berufserfahrung aufweisen.
- Ein gültiger Nachweis, dass nach einer erweiterten Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß § 12b AtG in Verbindung mit der AtZÜV keine Zweifel an der Zuverlässigkeit bestehen (A); alternativ ein gültiger Nachweis einer gleich- oder höherwertigen Überprüfung nach anderen Rechtsvorschriften innerhalb der letzten fünf Jahre (B); alternativ die ausdrücklich erklärte Bereitschaft, eine solche Überprüfung auf Anforderung der AG durchführen zu lassen (C); wobei mindestens einer der benannten Sachverständigen bereits über einen gültigen Nachweis nach Alternative A oder B zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe verfügen muss;
Zu b) Nachweis von Unternehmensreferenzprojekten (Mindestanforderung)
Die Qualifikation der Bietenden ist durch Angabe von drei seit 2019 durchgeführten/ andauernden vergleichbaren Referenzen in den genannten Themenbereichen nachzuweisen. Für jede Referenz ist das Formblatt 08 „Unternehmensreferenzen“ auszufüllen. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn diese mit der in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Aufgabe nach Art und Umfang vergleichbar ist. Beispielhaft – jedoch nicht abschließend – sind hierfür folgende Tätigkeiten:
- Prüfung und Bewertung von elektronischen Buchführungssystemen zur Dokumentation radioaktiver Abfälle in kerntechnischen Anlagen,
- sowie die Bewertung von Änderungen und Anpassungen an diesen Systemen.
Zu c) Maßnahmen zur Qualitätssicherung (Mindestanforderung)
Der Bietende muss über ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem gemäß der DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar verfügen (z.B. gemäß KTA 1401). Hierzu ist das Formblatt 10 „Selbstauskunft QM“ einzureichen.