Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
4.1.4 der Bewerbungsbedingungen - Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden folgende Kriterien abgefragt:: a) Qualifikation und Berufserfahrung des eingesetzten Projektteams
b) Referenzprojekte des Unternehmens
c) Maßnahmen zur Qualitätssicherung
Zu a) Qualifikation und Berufserfahrung des eingesetzten Projektteams (Mindestanforderung)
Die vier Sachverständigen, die für das Projekt eingeplant sind, sind jeweils mit ihrer Qualifikation und Berufserfahrung anzugeben sowie mit ihrer einzuplanenden Funktion innerhalb des ausgeschriebenen Projekts zu benennen.
Zum Nachweis der Berufserfahrung und der Qualifikation der vier Sachverständigen ist das Formblatt 07 „Qualifikation des Projektteams“ auszufüllen und ein Lebenslauf vorzulegen. Für alle Personen sind folgende Mindestanforderungen nachzuweisen:
- Anerkannter Hochschulabschluss oder Fachhochschulabschluss (mindestens Universitäts-Diplom oder Master) in einem natur- oder ingenieurwissenschaftlichen Fach, idealerweise im Bereich des Bergbauingenieurwesens;
- Mindestens einer der benannten Sachverständigen muss über die Fachkunde im Strahlenschutz (S 4.3 gemäß der „Richtlinie über die im Strahlenschutz erforderliche Fachkunde (Fachkunde‐Richtlinie Technik nach Strahlenschutzverordnung) vom 18. Juni 2004 (GMBl. 2004, Nr. 40/41, S. 799), geändert am 19. April 2006 (GMBl. 2006, Nr. 38, S. 735)“) verfügen. Eine aktuell gültige Urkunde ist vorzulegen;
- Ein gültiger Nachweis, dass nach einer erweiterten Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß § 12b AtG in Verbindung mit der AtZÜV keine Zweifel an der Zuverlässigkeit bestehen (A); alternativ ein gültiger Nachweis einer gleich- oder höherwertigen Überprüfung nach anderen Rechtsvorschriften innerhalb der letzten fünf Jahre (B); alternativ die ausdrücklich erklärte Bereitschaft, eine solche Überprüfung auf Anforderung der AG durchführen zu las-sen (C); wobei mindestens einer der benannten Sachverständigen bereits über einen gültigen Nachweis nach Alternative A oder B zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe verfügen muss;
- Mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung im Bereich von Anlagen zur Endlagerung fester oder verfestigter radioaktiver Abfälle und/oder sonstigen (kerntechnischen) Anlagen, in denen höchste Anforderungen an die Umsetzung von Maßnahmen zur Ausführungsplanung, Herstellung/Errichtung und Inbetriebnahme von Anlagenteilen, Systemen und Komponenten (ASK) sicherzustellen sind oder nach Art und Umfang der vorliegenden Ausschreibung vergleichbaren Bereichen. Beispielhaft – jedoch nicht abschließend – sind hierfür folgende Tätigkeiten:
# Berufserfahrung als Sachverständiger auf dem Gebiet Bergbau und Schachtförderanlagen, idealerweise im Zusammenhang mit dem Betrieb von Endlager Bergwerken;
# Berufserfahrung als Sachverständiger für Aufsichts-/ Genehmigungsbehörden im Bereich des AtG sowie dem AtG nachgeordneten Regelwerk (u.a. StrlSchG, StrlSchV, KTA), idealerweise auf dem Gebiet Bergbau und Schachtförderanlagen
# Berufserfahrung als Sachverständiger für Aufsichts-/ Genehmigungsbehörden im Bereich der bergrechtlichen Verwaltungsverfahren nach BbergG, BVOS, TAS, etc.
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Zu b) Nachweis von Referenzprojekten (Mindestanforderung)
Die Qualifikation der Bietenden ist durch Angabe von drei seit 2010 durchgeführten/ andauernden vergleichbaren Referenzprojekten nachzuweisen. Für jede Referenz ist das Formblatt 08 „Unternehmensreferenzen“ auszufüllen. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn diese mit der in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Aufgabe nach Art und Umfang vergleichbar ist. Beispielhaft – jedoch nicht abschließend – sind hierfür folgende Tätigkeiten:
# Sachverständigenleistung auf dem Gebiet Bergbau und Schachtförderanlagen, idealerweise im Zusammenhang mit dem Betrieb von Endlager Bergwerken;
# Sachverständigenleistung für Aufsichts-/ Genehmigungsbehörden im Bereich des AtG sowie dem AtG nachgeordneten Regelwerk (u.a. StrlSchG, StrlSchV, KTA), idealerweise auf dem Gebiet Bergbau und Schachtförderanlagen
# Sachverständigenleistung für Aufsichts-/ Genehmigungsbehörden im Bereich der bergrechtlichen Verwaltungsverfahren nach BbergG, BVOS, TAS, etc.
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Zu c) Maßnahmen zur Qualitätssicherung (Mindestanforderung)
Der Bietende muss über ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem gemäß der DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar verfügen (z.B. gemäß KTA 1401). Hierzu ist das Formblatt 10 „Selbstauskunft QM“ einzureichen.