Das Stadtgebiet umfasst zurzeit 495 abflussfreie Gruben und 443 KKA. Basierend auf den Werten der letzten Jahre ist mit einer Menge von ca. 6200 m3 pro Jahr zu rechnen. Der ausgeschriebenen Abfuhrmenge für 2025 liegt eine vorsichtige Prognose zugrunde, die gleichwohl mit Unsicherheiten behaftet ist. Es hat sich in den letzten Jahren gezeigt, dass die Abfuhrmengen von Jahr zu Jahr abnehmen. Das ausgeschriebene Volumen ist unverbindlich und kann sowohl über- als auch unterschritten werden. Es handelt sich um Gruben und KKA mit unterschiedlichem Fassungsvermögen, die mit unterschiedlicher Häufigkeit entleert werden müssen. Die zu entleerenden Gruben und KKA sind im Stadtgebiet von Krefeld hauptsächlich in den Randgebieten installiert. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Gruben und KKA teilweise nur über feldwegartige Straßen anfahrbar sind. Des Weiteren müssen in den Teilbereichen, wo Gruben und KKA nicht anfahrbar sind, entsprechend lange Schlauchleitungen ausgelegt werden, im Durchschnitt ca. 40 m. Für einige wenige Gruben und KKA sind Schlauchlängen bis 120 m vorzuhalten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-08-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-07-17.
Auftragsbekanntmachung (2024-07-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Entleerung von Gruben und Kleinkläranlagen im Stadtgebiet Krefeld 2025/2026, inkl. Abfuhr
Referenznummer: 2024-KBK-B4-10-WösS-01
Kurze Beschreibung:
Das Stadtgebiet umfasst zurzeit 495 abflussfreie Gruben und 443 KKA. Basierend auf den Werten der letzten Jahre ist mit einer Menge von ca. 6200 m3 pro Jahr zu rechnen. Der ausgeschriebenen Abfuhrmenge für 2025 liegt eine vorsichtige Prognose zugrunde, die gleichwohl mit Unsicherheiten behaftet ist. Es hat sich in den letzten Jahren gezeigt, dass die Abfuhrmengen von Jahr zu Jahr abnehmen. Das ausgeschriebene Volumen ist unverbindlich und kann sowohl über- als auch unterschritten werden.
Es handelt sich um Gruben und KKA mit unterschiedlichem Fassungsvermögen, die mit unterschiedlicher Häufigkeit entleert werden müssen.
Die zu entleerenden Gruben und KKA sind im Stadtgebiet von Krefeld hauptsächlich in den Randgebieten installiert. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Gruben und KKA teilweise nur über feldwegartige Straßen anfahrbar sind. Des Weiteren müssen in den Teilbereichen, wo Gruben und KKA nicht anfahrbar sind, entsprechend lange Schlauchleitungen ausgelegt werden, im Durchschnitt ca. 40 m. Für einige wenige Gruben und KKA sind Schlauchlängen bis 120 m vorzuhalten.
Das Stadtgebiet umfasst zurzeit 495 abflussfreie Gruben und 443 KKA. Basierend auf den Werten der letzten Jahre ist mit einer Menge von ca. 6200 m3 pro Jahr zu rechnen. Der ausgeschriebenen Abfuhrmenge für 2025 liegt eine vorsichtige Prognose zugrunde, die gleichwohl mit Unsicherheiten behaftet ist. Es hat sich in den letzten Jahren gezeigt, dass die Abfuhrmengen von Jahr zu Jahr abnehmen. Das ausgeschriebene Volumen ist unverbindlich und kann sowohl über- als auch unterschritten werden.
Es handelt sich um Gruben und KKA mit unterschiedlichem Fassungsvermögen, die mit unterschiedlicher Häufigkeit entleert werden müssen.
Die zu entleerenden Gruben und KKA sind im Stadtgebiet von Krefeld hauptsächlich in den Randgebieten installiert. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Gruben und KKA teilweise nur über feldwegartige Straßen anfahrbar sind. Des Weiteren müssen in den Teilbereichen, wo Gruben und KKA nicht anfahrbar sind, entsprechend lange Schlauchleitungen ausgelegt werden, im Durchschnitt ca. 40 m. Für einige wenige Gruben und KKA sind Schlauchlängen bis 120 m vorzuhalten.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅ Beschreibung
Interne Kennung: 2024-KBK-B4-10-WösS-01
Beschreibung der Beschaffung:
Entleerung der abflussfreien Gruben und Kleinkläranlagen im Stadtgebiet Krefeld, inklusive des Abtransports. Das Stadtgebiet umfasst zurzeit 495 abflussfreie Gruben und 443 KKA. Basierend auf den Werten der letzten Jahre ist mit einer Menge von ca. 6200 m3 pro Jahr zu rechnen. Der ausgeschriebenen Abfuhrmenge für 2025 liegt eine vorsichtige Prognose zugrunde, die gleichwohl mit Unsicherheiten behaftet ist. Es hat sich in den letzten Jahren gezeigt, dass die Abfuhrmengen von Jahr zu Jahr abnehmen. Das ausgeschriebene Volumen ist unverbindlich und kann sowohl über- als auch unterschritten werden.
Entleerung der abflussfreien Gruben und Kleinkläranlagen im Stadtgebiet Krefeld, inklusive des Abtransports. Das Stadtgebiet umfasst zurzeit 495 abflussfreie Gruben und 443 KKA. Basierend auf den Werten der letzten Jahre ist mit einer Menge von ca. 6200 m3 pro Jahr zu rechnen. Der ausgeschriebenen Abfuhrmenge für 2025 liegt eine vorsichtige Prognose zugrunde, die gleichwohl mit Unsicherheiten behaftet ist. Es hat sich in den letzten Jahren gezeigt, dass die Abfuhrmengen von Jahr zu Jahr abnehmen. Das ausgeschriebene Volumen ist unverbindlich und kann sowohl über- als auch unterschritten werden.
Postanschrift: Stadtgebiet Krefeld
Stadt: Krefeld
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Krefeld, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Juni/Juli 2026, im Falle der optionalen Vertragsverlängerung Juni/Juli 2028
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Die Entscheidung über die optionale Verlängerung um 2 Jahre (01.01.2027 bis 31.12.2028) wird vom Auftraggeber bis zum 30.06.2026 getroffen und dem Auftragnehmer bis dahin schriftlich mitgeteilt.
Der Auftragnehmer kann in seinem Angebot einen prozentualen Ab-/Aufschlag auf den Einheitspreis anbieten, der im Falle der Verlängerung Vertragsbestandteil zur Abrechnung wird.
Alle anderen vertraglichen Regelungen bleiben im Falle der Vertragsverlängerung unverändert bestehen.
Die Entscheidung über die optionale Verlängerung um 2 Jahre (01.01.2027 bis 31.12.2028) wird vom Auftraggeber bis zum 30.06.2026 getroffen und dem Auftragnehmer bis dahin schriftlich mitgeteilt.
Der Auftragnehmer kann in seinem Angebot einen prozentualen Ab-/Aufschlag auf den Einheitspreis anbieten, der im Falle der Verlängerung Vertragsbestandteil zur Abrechnung wird.
Alle anderen vertraglichen Regelungen bleiben im Falle der Vertragsverlängerung unverändert bestehen.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber behält sich vor den Auftrag um zwei Jahre (bis zum 31.12.2028) zu verlängern.
Dem Auftragnehmer steht kein Anspruch auf den Abruf der Option (Auftragsverlängerung) durch den Auftraggeber zu.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-08-23 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-08-23 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Kommunalbetrieb Krefeld AöR, Ostwall 175, 47798 Krefeld
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Gemäß § 55 Abs. 2 VgV wird die Öffnung der Angebote von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 35 Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-08-23 10:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Kommunalbetrieb Krefeld AöR, Ostwall 175, 47798 Krefeld
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 55 Abs. 2 VgV wird die Öffnung der Angebote von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-08-15 23:59:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Fehlende Unterlagen, die mit Abgabe des Angebots gefordert waren, werden mit einer Frist von maximal(!) 6 Kalendertag nachgefordert.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Einzureichende Unterlagen:
- Haftpflichtversicherung (min. 3,0 Mio. EUR pauschal) (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 3,0 Mio. EUR für Personen- und/oder Sachschäden pauschal.
- Umsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe der Umsätze im Zusammenhang mit der Entleerung von Gruben und Kleinkläranlagen (KKA) der letzten 3 abeschlossenen Geschäftsjahre.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Einzureichende Unterlagen:
- Haftpflichtversicherung (min. 3,0 Mio. EUR pauschal) (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 3,0 Mio. EUR für Personen- und/oder Sachschäden pauschal.
- Umsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe der Umsätze im Zusammenhang mit der Entleerung von Gruben und Kleinkläranlagen (KKA) der letzten 3 abeschlossenen Geschäftsjahre.
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Sonstiges: Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung Informationen zum Bieter (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Im Zuge der Einführung neuer Anforderungen für EU-weit vergebene Aufträge (sog. eForms) sind öffentliche Auftraggeber ab dem 25.10.2023 verpflichtet, in Vergabebekanntmachungen Angaben zu den Auftragnehmern zu veröffentlichen.
Vor diesem Hintergrund sind für jeden Bieter und bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die folgenden Angaben zu machen und mit dem Angebot, im Fall vorgelagerter Teilnahmewettbewerbe mit dem Teilnahmewettbewerb einzureichen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Sonstiges: Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung Informationen zum Bieter (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Im Zuge der Einführung neuer Anforderungen für EU-weit vergebene Aufträge (sog. eForms) sind öffentliche Auftraggeber ab dem 25.10.2023 verpflichtet, in Vergabebekanntmachungen Angaben zu den Auftragnehmern zu veröffentlichen.
Vor diesem Hintergrund sind für jeden Bieter und bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die folgenden Angaben zu machen und mit dem Angebot, im Fall vorgelagerter Teilnahmewettbewerbe mit dem Teilnahmewettbewerb einzureichen.
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eignung zur Berufsausübung: Einzureichende Unterlagen:
- Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Kopie der Zertifizierung
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Einzureichende Unterlagen:
- Auflistung über vergleichbare Leistungen, die in den letzten 3 Jahren erbracht wurden (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Auflistung über vergleichbare Leistungen, die in den letzten 3 Jahren erbracht wurden (Referenzliste), mit stichpunktartiger Angabe
- des Auftraggebers
- des Leistungsumfangs
- des Leistungszeitraums
- Zertifikat zu den Messeinrichtungen auf den Fahrzeugen, aus dem die Art und der Gesamttolleranzwert der Messeinrichtung ersichtlich ist. (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Alle für die Gruben und KKA- Entleerung eingesetzten Tankfahrzeuge müssen zwingend mit einer kontinuierlichen Füllstandsmessung mit Volumenbestimmung im Tankinneren ausgerüstet sein. Dabei darf eine Gesamttoleranz von 5 % vom Endwert nicht überschritten werden.
Die Messeinrichtung ist so auszurichten, dass die abgesaugte Abwassermenge je 0,1 m3 bestimmt und abgerechnet werden kann.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Einzureichende Unterlagen:
- Auflistung über vergleichbare Leistungen, die in den letzten 3 Jahren erbracht wurden (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Auflistung über vergleichbare Leistungen, die in den letzten 3 Jahren erbracht wurden (Referenzliste), mit stichpunktartiger Angabe
- des Auftraggebers
- des Leistungsumfangs
- des Leistungszeitraums
- Zertifikat zu den Messeinrichtungen auf den Fahrzeugen, aus dem die Art und der Gesamttolleranzwert der Messeinrichtung ersichtlich ist. (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Alle für die Gruben und KKA- Entleerung eingesetzten Tankfahrzeuge müssen zwingend mit einer kontinuierlichen Füllstandsmessung mit Volumenbestimmung im Tankinneren ausgerüstet sein. Dabei darf eine Gesamttoleranz von 5 % vom Endwert nicht überschritten werden.
Die Messeinrichtung ist so auszurichten, dass die abgesaugte Abwassermenge je 0,1 m3 bestimmt und abgerechnet werden kann.
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG): Kopie der Zertifizierung
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Haftpflcihtversicherung (min. 3,0 Mio EUR für Sach- und Personenschäden, pauschal): Nachweis einer Haftpflichtversicherung (Kopie der Versicherungsbescheinigung) mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 3,0 Mio. EUR für Personen- und/oder Sachschäden pauschal.
Haftpflcihtversicherung (min. 3,0 Mio EUR für Sach- und Personenschäden, pauschal): Nachweis einer Haftpflichtversicherung (Kopie der Versicherungsbescheinigung) mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 3,0 Mio. EUR für Personen- und/oder Sachschäden pauschal.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Zertifikat zu den Messeinrichtungen auf den Fahrzeugen: Zertifikat zu den Messeinrichtungen auf den Fahrzeugen, aus dem die Art und der Gesamttolleranzwert der Messeinrichtung ersichtlich ist.
Alle für die Gruben und KKA- Entleerung eingesetzten Tankfahrzeuge müssen zwingend mit einer kontinuierlichen Füllstandsmessung mit Volumenbestimmung im Tankinneren ausgerüstet sein. Dabei darf eine Gesamttoleranz von 5 % vom Endwert nicht überschritten werden.
Die Messeinrichtung ist so auszurichten, dass die abgesaugte Abwassermenge je 0,1 m3 bestimmt und abgerechnet werden kann.
Zertifikat zu den Messeinrichtungen auf den Fahrzeugen: Zertifikat zu den Messeinrichtungen auf den Fahrzeugen, aus dem die Art und der Gesamttolleranzwert der Messeinrichtung ersichtlich ist.
Alle für die Gruben und KKA- Entleerung eingesetzten Tankfahrzeuge müssen zwingend mit einer kontinuierlichen Füllstandsmessung mit Volumenbestimmung im Tankinneren ausgerüstet sein. Dabei darf eine Gesamttoleranz von 5 % vom Endwert nicht überschritten werden.
Die Messeinrichtung ist so auszurichten, dass die abgesaugte Abwassermenge je 0,1 m3 bestimmt und abgerechnet werden kann.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Entleerung der Gruben und KKA muss jeweils unabhängig vom Wetter durchgeführt werden.
Der Eigentümer bzw. dessen Bevollmächtigter meldet die Notwendigkeit der Entleerung beim AN an.
Der AN verpflichtet sich, die Abfuhrtermine mit den Gruben- bzw. KKA-Besitzern abzustimmen und die Entleerung nach spätestens 8 Kalendertagen durchzuführen.
Für Notfälle wie technische Defekte ist eine Entleerung innerhalb von 48 Stunden zu gewährleisten.
Grundlage für die Abrechnung ist ein Lieferschein, auf dem je Abfuhr pro Grundstück vom Grundstückseigentümer bzw. dessen Bevollmächtigten die ordnungsgemäße Entleerung, sowie die aufge-nommene Kubikmetermenge durch Unterschrift bestätigt wird.
Die Abrechnung mit dem KBK erfolgt monatlich unter Zugrundelegung der o.g. Lieferscheine und einer vom KBK zur Verfügung gestellten Export-/Import-Datei (siehe "Muster Exportschablone" in den Vergabeunterlagen); alternativ mittels zu definierender elektr. Schnittstelle (z. B. REST-API oder vergleichbar).
Die Entleerung der Gruben und KKA muss jeweils unabhängig vom Wetter durchgeführt werden.
Der Eigentümer bzw. dessen Bevollmächtigter meldet die Notwendigkeit der Entleerung beim AN an.
Der AN verpflichtet sich, die Abfuhrtermine mit den Gruben- bzw. KKA-Besitzern abzustimmen und die Entleerung nach spätestens 8 Kalendertagen durchzuführen.
Für Notfälle wie technische Defekte ist eine Entleerung innerhalb von 48 Stunden zu gewährleisten.
Grundlage für die Abrechnung ist ein Lieferschein, auf dem je Abfuhr pro Grundstück vom Grundstückseigentümer bzw. dessen Bevollmächtigten die ordnungsgemäße Entleerung, sowie die aufge-nommene Kubikmetermenge durch Unterschrift bestätigt wird.
Die Abrechnung mit dem KBK erfolgt monatlich unter Zugrundelegung der o.g. Lieferscheine und einer vom KBK zur Verfügung gestellten Export-/Import-Datei (siehe "Muster Exportschablone" in den Vergabeunterlagen); alternativ mittels zu definierender elektr. Schnittstelle (z. B. REST-API oder vergleichbar).
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 20 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Bekanntmachungs-ID: CXVHYY0Y17RZYJZW
Bei etwaigen Rückfragen werden Sie gebeten, sich umgehend an die Vergabestelle des Kommunalbetriebs Krefeld zu wenden.
Bitte nutzen Sie hierzu den Kommunikationskanal des Vergabemarktplatzes.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Nationale Registrierungsnummer: DE 812110859
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 221-1473045📞
Fax: +49 221-1472889 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit ein Verstoß gegen Vergabebestimmungen nicht rechzeitig gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurde oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. zur Rüge- und Antragsfrist im Einzelnen § 160 Abs. 3 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit ein Verstoß gegen Vergabebestimmungen nicht rechzeitig gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurde oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. zur Rüge- und Antragsfrist im Einzelnen § 160 Abs. 3 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-07-17+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 139-430971 (2024-07-17)