Die REWAG und die das Stadtwerk Regensburg GmbH beabsichtigen, im Rahmen einer Kooperation die Entsorgung von kontaminiertem Bodenaushub zu vergeben. Die Arbeiten werden als Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von 01.01.2025 bis 31.12.2026 vergeben. Bei Tiefbauarbeiten der REWAG, des Tiefbauamtes Regensburg oder Dritten fällt Bodenaushubmaterial sowie Asphaltaufbruch an, welcher fachgerecht zu entsorgen ist. Die beauftragten Tiefbauunternehmen liefern das entnommene Material auf die Zwischenlagerfläche in der Kremser Straße bei Hs.nr. 12, Regensburg. Bei ausreichend großen Baufeld wird die Lagerung im Baufeld vorgenommen. Die Lagerung erfolgt in getrennten Haufwerken (mindestens ein Haufwerk pro Baumaßnahme). Für Kleinmaßnahmen wie Hausanschlüsse und Störungen werden Sammelhaufwerke gebildet. Bei Asphaltaufbruch hat die Bereitstellung von einer ausreichenden Anzahl an Containern durch den AN auf der Baustelle zu erfolgen, sollte ein qualitativer Schnelltest des Nachunternehmers des AG auf pechhaltige Bestandteile hinweisen. Die Bewirtschaftung der Zwischenlagerfläche erfolgt durch eine Kooperation der REWAG und das Stadtwerk nachfolgend als AG bezeichnet. Die Betriebsführung soll jedoch wesentlich durch den AN unterstützt werden. Fällt bei einer Baumaßnahme kein weiteres Material an oder ist die maximale Haufwerksgröße von etwa 500m³ erreicht, erfolgt eine Benachrichtigung des Probenehmers durch den AG. Nach vorliegender Analytik und Einstufung erfolgt die Beauftragung des AN. Ab Übermittlung der Analytik ist das entsprechende Haufwerk innerhalb von 10 Werktagen vom Zwischenlagerplatz oder der Baustelle zu entsorgen. Die Fahrtkosten zu den Baustellen oder der Zwischenlagerfläche sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Baustellen befinden sich im Versorgungsgebiet der REWAG.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-10-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-08-29.
Auftragsbekanntmachung (2024-08-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Entsorgung kontaminierter Böden 2025 / 2026
Referenznummer: CXP4DB0H8NA - JH
Kurze Beschreibung:
Die REWAG und die das Stadtwerk Regensburg GmbH beabsichtigen, im Rahmen einer Kooperation die Entsorgung von kontaminiertem Bodenaushub zu vergeben. Die Arbeiten werden als Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von 01.01.2025 bis 31.12.2026 vergeben. Bei Tiefbauarbeiten der REWAG, des Tiefbauamtes Regensburg oder Dritten fällt Bodenaushubmaterial sowie Asphaltaufbruch an, welcher fachgerecht zu entsorgen ist. Die beauftragten Tiefbauunternehmen liefern das entnommene Material auf die Zwischenlagerfläche in der Kremser Straße bei Hs.nr. 12, Regensburg. Bei ausreichend großen Baufeld wird die Lagerung im Baufeld vorgenommen. Die Lagerung erfolgt in getrennten Haufwerken (mindestens ein Haufwerk pro Baumaßnahme). Für Kleinmaßnahmen wie Hausanschlüsse und Störungen werden Sammelhaufwerke gebildet. Bei Asphaltaufbruch hat die Bereitstellung von einer ausreichenden Anzahl an Containern durch den AN auf der Baustelle zu erfolgen, sollte ein qualitativer Schnelltest des Nachunternehmers des AG auf pechhaltige Bestandteile hinweisen. Die Bewirtschaftung der Zwischenlagerfläche erfolgt durch eine Kooperation der REWAG und das Stadtwerk nachfolgend als AG bezeichnet. Die Betriebsführung soll jedoch wesentlich durch den AN unterstützt werden. Fällt bei einer Baumaßnahme kein weiteres Material an oder ist die maximale Haufwerksgröße von etwa 500m³ erreicht, erfolgt eine Benachrichtigung des Probenehmers durch den AG. Nach vorliegender Analytik und Einstufung erfolgt die Beauftragung des AN. Ab Übermittlung der Analytik ist das entsprechende Haufwerk innerhalb von 10 Werktagen vom Zwischenlagerplatz oder der Baustelle zu entsorgen. Die Fahrtkosten zu den Baustellen oder der Zwischenlagerfläche sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Baustellen befinden sich im Versorgungsgebiet der REWAG.
Die REWAG und die das Stadtwerk Regensburg GmbH beabsichtigen, im Rahmen einer Kooperation die Entsorgung von kontaminiertem Bodenaushub zu vergeben. Die Arbeiten werden als Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von 01.01.2025 bis 31.12.2026 vergeben. Bei Tiefbauarbeiten der REWAG, des Tiefbauamtes Regensburg oder Dritten fällt Bodenaushubmaterial sowie Asphaltaufbruch an, welcher fachgerecht zu entsorgen ist. Die beauftragten Tiefbauunternehmen liefern das entnommene Material auf die Zwischenlagerfläche in der Kremser Straße bei Hs.nr. 12, Regensburg. Bei ausreichend großen Baufeld wird die Lagerung im Baufeld vorgenommen. Die Lagerung erfolgt in getrennten Haufwerken (mindestens ein Haufwerk pro Baumaßnahme). Für Kleinmaßnahmen wie Hausanschlüsse und Störungen werden Sammelhaufwerke gebildet. Bei Asphaltaufbruch hat die Bereitstellung von einer ausreichenden Anzahl an Containern durch den AN auf der Baustelle zu erfolgen, sollte ein qualitativer Schnelltest des Nachunternehmers des AG auf pechhaltige Bestandteile hinweisen. Die Bewirtschaftung der Zwischenlagerfläche erfolgt durch eine Kooperation der REWAG und das Stadtwerk nachfolgend als AG bezeichnet. Die Betriebsführung soll jedoch wesentlich durch den AN unterstützt werden. Fällt bei einer Baumaßnahme kein weiteres Material an oder ist die maximale Haufwerksgröße von etwa 500m³ erreicht, erfolgt eine Benachrichtigung des Probenehmers durch den AG. Nach vorliegender Analytik und Einstufung erfolgt die Beauftragung des AN. Ab Übermittlung der Analytik ist das entsprechende Haufwerk innerhalb von 10 Werktagen vom Zwischenlagerplatz oder der Baustelle zu entsorgen. Die Fahrtkosten zu den Baustellen oder der Zwischenlagerfläche sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Baustellen befinden sich im Versorgungsgebiet der REWAG.
Produkte/Dienstleistungen: Entfernung von verschmutztem Boden📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 2 600 000 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: CXP4DB0H8NA - JH
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Bei Tiefbauarbeiten auf Baustellen der REWAG, des Tiefbauamtes Regensburg oder Dritten im Versorgungsgebiet der REWAG.
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Regensburg, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 90.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektablaufkonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-10-07 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-10-07 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-10-07 12:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-09-30 00:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Nachforderung von Unterlagen gemäß § 56 VgV
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Existenznachweis: Dieser Nachweis ist zu erbringen durch Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister bzw. vergleichbarer Nachweis. HINWEIS: Die geforderten Existenznachweise dürfen zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als sechs Monate sein
Existenznachweis: Dieser Nachweis ist zu erbringen durch Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister bzw. vergleichbarer Nachweis. HINWEIS: Die geforderten Existenznachweise dürfen zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als sechs Monate sein
Eigenerklärung Ausschlussgründe: Mit Abgabe des Angebotes erkläre ich/wir, dass der Bieter/ die Mitglieder der Bietergemeinschaft nicht wegen einer der in § 123 Abs. 1 - 4 GWB genannten Vorschriften verurteilt ist und dass keine Ausschlussgründe nach §124 Abs. 1 GWB vorliegen.
Eigenerklärung Ausschlussgründe: Mit Abgabe des Angebotes erkläre ich/wir, dass der Bieter/ die Mitglieder der Bietergemeinschaft nicht wegen einer der in § 123 Abs. 1 - 4 GWB genannten Vorschriften verurteilt ist und dass keine Ausschlussgründe nach §124 Abs. 1 GWB vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Haftpflichtversicherung: Der Bieter erklärt, dass er eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsjahr abgeschlossen hat, die für die gesamte Auftragsausführung gültig ist oder für die gesamte Ausführungszeit des Auftrags abschließen wird. Das Einreichen einer Versicherungsbescheinigung ist NICHT erforderlich. Geforderte Mindeststandards: mindestens die geforderte Deckungssumme
Haftpflichtversicherung: Der Bieter erklärt, dass er eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsjahr abgeschlossen hat, die für die gesamte Auftragsausführung gültig ist oder für die gesamte Ausführungszeit des Auftrags abschließen wird. Das Einreichen einer Versicherungsbescheinigung ist NICHT erforderlich. Geforderte Mindeststandards: mindestens die geforderte Deckungssumme
Nettogesamtumsatz: Angabe des Nettogesamtumsatzes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Referenzen: Es ist eine Referenz über vergleichbare Leistungen (als vergleichbar werden 30.000 t/Jahr der Belastungsklassen Z0 bis DKlll angesehen), sowie der Betriebsführung einer BImschG-Zwischenlagerfläche oder vergleichbar aus den letzten drei Kalenderjahren (Stichtag Ende Angebotsfrist) mit einem Auftragswert von je mind. 500.000,00 EUR netto nachzuweisen. Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen: - Kurze Beschreibung des Referenzprojektes und Kenndaten mit Bezug zu vergleichbaren Leistungen - Name und Adresse des Referenzauftraggebers, sowie Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer beim Referenzauftraggeber - Zeitraum und Datum der Fertigstellung der erbrachten Leistungen - Umfang der Leistung in EUR netto. Fehlt eine der geforderten Angaben zu einer Referenz, so kann die jeweilige Referenz nicht berücksichtigt werden! Es wird darauf hingewiesen, dass die Formblätter des Auftraggebers für jede Referenz einzeln zu verwenden sind. Geforderte Mindeststandards: mindestens die geforderten Referenzen
Referenzen: Es ist eine Referenz über vergleichbare Leistungen (als vergleichbar werden 30.000 t/Jahr der Belastungsklassen Z0 bis DKlll angesehen), sowie der Betriebsführung einer BImschG-Zwischenlagerfläche oder vergleichbar aus den letzten drei Kalenderjahren (Stichtag Ende Angebotsfrist) mit einem Auftragswert von je mind. 500.000,00 EUR netto nachzuweisen. Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen: - Kurze Beschreibung des Referenzprojektes und Kenndaten mit Bezug zu vergleichbaren Leistungen - Name und Adresse des Referenzauftraggebers, sowie Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer beim Referenzauftraggeber - Zeitraum und Datum der Fertigstellung der erbrachten Leistungen - Umfang der Leistung in EUR netto. Fehlt eine der geforderten Angaben zu einer Referenz, so kann die jeweilige Referenz nicht berücksichtigt werden! Es wird darauf hingewiesen, dass die Formblätter des Auftraggebers für jede Referenz einzeln zu verwenden sind. Geforderte Mindeststandards: mindestens die geforderten Referenzen
Nachweis: Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gem. § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz für die gesamte Vertragslaufzeit, bzw. Bestätigung, dass diese im Auftragsfall nachgereicht wird, zu Auftragsbeginn gültig vorliegt und gewährleistet wird, diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten. Geforderte Mindeststandards: mindestens der geforderte Nachweis
Nachweis: Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gem. § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz für die gesamte Vertragslaufzeit, bzw. Bestätigung, dass diese im Auftragsfall nachgereicht wird, zu Auftragsbeginn gültig vorliegt und gewährleistet wird, diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten. Geforderte Mindeststandards: mindestens der geforderte Nachweis
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4DB0H8NA
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern
Nationale Registrierungsnummer: t:0981531277
Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Telefon: +49 98153-1277📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsverfahren zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt der Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsverfahren zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt der Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-08-29+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 169-522131 (2024-08-29)