Entsorgung TUM GAR Kerosinschadensanierung

Technische Universität München

Entsorgungsleistungen i.R.d. Kerosinschadensanierung der TUM Garching

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-03-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-02-11.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-02-11 Auftragsbekanntmachung
2024-03-07 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-02-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Entsorgung TUM GAR Kerosinschadensanierung
Referenznummer: 012/2024
Kurze Beschreibung: Entsorgungsleistungen i.R.d. Kerosinschadensanierung der TUM Garching
Produkte/Dienstleistungen: Beseitigung von verseuchtem Boden 📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Beschreibung
Interne Kennung: 012/2024
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind die erforderlichen Entsorgungs-/Verwertungsleistungen, die im Rahmen der Sanierung durch Bodenaustausch des im Jahr 2021 aufgetretenen Kerosinschadens auf dem Gelände der TUM Garching erfolgen. Die Art der Entsorgung / Verwertung bleibt dem AN überlassen. Von Seiten des AG wäre als Art der Verwertung eine mikrobiologische Off-site-Behandlung des mit Kerosin verunreinigten Bodenmaterials erwünscht, wird aber nicht zwingend vorgegeben. Die Bauleistungen zur Sanierung der verunreinigten Bereiche werden separat ausgeschrieben. Die Lage des zu sanierenden Bereiches kann den den Vergabeunterlagen beigefügten Anlagen 1 und 2 zum LV entnommen werden. Aufgrund der Fehlfunktion einer Kraftstoffpumpe traten nach vorliegenden Informationen zwischen 5.000 und 5.500 Liter Kerosin aus und drangen in den Untergrund ein. Im Rahmen der Erkundungen zur Abgrenzung des Schadensausmaßes wurden in der ungesättigten und der gesättigten Bodenzone Schadstoffbelastung an Mineralölkohlenwasserstoffen (MKW) von im Durchschnitt 3.500 mg/kg bis 6.300 mg/kg (maximal bis zu 13.000 mg/kg ) ermittelt. An leichtflüchtigen Aromatischen Kohlenwasserstoffen (BTEX) wurden bis zu 230 mg/kg nachgewiesen. Es ist daher folglich aufgrund der hohen Belastung des Aushubmaterials mit größeren Chargen gefährlichen Abfalls zu rechnen, die mittels elektronischem Nachweisverfahren (eANV) zu entsorgen sind. Die Erstellung des eANV erfolgt durch die TUM in Garching. Alle erforderlichen Daten (z.B. Beförderernummer/ Entsorger mit behördlicher Nummer) sind der TUM zu übermitteln. Insgesamt fallen ca. 4.000 m3 an Aushubmaterial im Rahmen der Erdarbeiten an. Davon entfallen ca. 3.000 m3 auf verunreinigtes Bodenmaterial und ca. 1.000 m3 auf nicht verunreinigtes Material.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Stadt: Garching
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: München, Landkreis 🏙️
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-03-13 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-03-13 10:05:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-03-13 10:05:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-03-01 00:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: § 56 VgV
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Ausschlussgründe: 1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1-3 GWB 2. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 4 GWB 3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 Nrn. 1-4, 7 GWB 4. Eigenerklärung zu weiteren Ausschlussgründen 5. Eigenerklärung nach Art. 5 k) Abs. 1 EU-VO Nr. 833/2014 i. d. F. v. Art. 1 Ziff. 23 EU-VO 2022/576.
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Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb: Vorlage eines aktuell gültigen Zertifikats als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) i.V.m. der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) des Bieters. Bei Bietergemeinschaften ist das Zertifikat von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss des Angebots.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Betriebshaftpflichtversicherung: Eigenerklärung des Bieters, dass er eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens - 3.000.000,00 EUR für Personenschäden - 3.000.000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden - 3.000.000,00 EUR für Umweltschäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen unterhält. Im Falle von geringeren Versicherungssummen als vorstehend genannt, hat der Bieter zu erklären, dass er über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügt und diese im Auftragsfall an die vorstehenden Versicherungssummen anpassen wird. Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Angebotes. Bei Bietergemeinschaften ist eine solche Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.
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Umsatz: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Entsorgung) des Bieters, jeweils der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021-2023), jeweils in EUR netto. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrages.
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Technische und berufliche Fähigkeiten
Referenzen des Bieters/des oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft: Eigenerklärung über genau drei (3) geeignete Referenzen (Mindestanforderung) des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft über ausgeführte Leistungen der Entsorgung jeweils mit Angabe: - bei Bietergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das Referenzprojekt durchgeführt hat, - der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt, - der Projektbezeichnung und Projektbeschreibung inkl. Beschreibung der erbrachten Leistungen, - des Erbringungszeitpunkts (Zeitraum der Leistungserbringung), - des Auftragswerts, - des öffentlichen oder privaten Empfängers (Name/ Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse). Eine Referenz gilt als geeignet, wenn jeweils alle folgenden Anforderungen erfüllt sind: a) Es handelt sich um eine Referenz über dem Bieter beauftragte und von ihm erbrachte Leistungen der Entsorgung, b) Projektstand des Referenzprojekts bei Ablauf der Angebotsfrist in diesem Verfahren: mindestens seit einem (1) Jahr laufend, oder bereits abgeschlossen (das Referenzprojekt darf allerdings nicht vor dem Jahr 2021 geendet haben). Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. Es werden nur die vom Bieter im Anhang B an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Je Referenz ist ein zusätzliches Projektblatt (max. 1 DIN-A-4-Seite) mit Darstellung des Referenzprojektes gestattet, das ebenfalls berücksichtigt wird. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt. Auf die weiteren an die Referenzen gestellten Anforderungen und der geforderten Form der Referenzangaben wird auf die Angaben im Anhang B verwiesen. Die Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Angebotes.
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Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: s. Vergabeunterlagen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 20 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Technische Universität München
Nationale Registrierungsnummer: 09-1512029-07
Postanschrift: Arcisstraße 21
Postleitzahl: 80333
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: schieh-schneider@zv.tum.de 📧
Telefon: +49 (0) 89 28955100 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Bildung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YK0HB33/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YK0HB33 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YK0HB33 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YK0HB33 1) Es ist ausschließlich elektronische Angebotsabgabe zugelassen. 2) Nachweisen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. 3) Das gesamte Vergabeverfahren wird elektronisch über die in dieser Auftragsbekanntmachung genannte Vergabeplattform abgewickelt. Zur Teilnahme am Verfahren müssen sich alle interessierten Wirtschaftsteilnehmer auf der Vergabeplattform https://www.dtvp.de registrieren. Es ist zu beachten, dass an die bei der Registrierung hinterlegte E-Mail-Adresse die gesamte Kommunikation des Vergabeverfahrens gerichtet sein wird. Sollten interessierte Wirtschaftsteilnehmer über die folgenden Angaben hinaus weitere technische Hilfe benötigen, ist der Support der Plattform zu kontaktieren. web: https://support.cosinex.de/unternehmen/ E-Mail: support@cosinex.de Systemvoraussetzungen E-Vergabe: Hinsichtlich der Systemvoraussetzungen für die elektronische Abgabe von Angeboten sind die Informationen ebenfalls beim Support von Cosinex/DTVP erhältlich: https://support.cosinex.de/unternehmen/display/company/Systemvoraussetzungen+VMP 4) Die Vergabeunterlagen ändernde, ergänzende, berichtigende oder klarstellende Angaben behält sich der Auftraggeber in jeder Phase des Vergabeverfahrens vor. Solche werden allen Unternehmen auf dem gleichen Weg zur Verfügung gestellt wie die ursprünglichen Vergabeunterlagen. Alle interessierten Wirtschaftsteilnehmer sind daher verpflichtet, sich stetig unter der in der Auftragsbekanntmachung genannten Internet-Adresse zu informieren, ob Aktualisierungen oder Ergänzungen der Vergabeunterlagen verfügbar sind, und diese herunterzuladen. Registrierte Unternehmen werden automatisch über nach der Registrierung versandte Nachrichten der Vergabestelle per E-Mail informiert. Es wird daher empfohlen, sich für das Verfahren unverzüglich zu registrieren, s. oben 3). 5) Fragen/Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Alle interessierten Wirtschaftsteilnehmer haben die Vollständigkeit der Vergabeunterlagen zu überprüfen und fehlende Unterlagen bei dem Auftraggeber anzufordern. Enthalten die Vergabeunterlagen erkennbare Unvollständigkeiten, Unklarheiten oder Fehler, so hat ein Wirtschaftsteilnehmer, der als Bieter auftreten will, den Auftraggeber unverzüglich, noch vor der Abgabe des Angebots über die Vergabeplattform, Bereich "Kommunikation", darauf hinzuweisen. Hierfür ist die kostenlose Registrierung des Unternehmens erforderlich, s. oben Ziffer 3). Alle Fragen, die mit dem vorliegenden Verfahren im Zusammenhang stehen, sind unverzüglich, spätestens jedoch während der Angebotsfrist bis zu der in der Auftragsbekanntmachung genannten Frist über das Kommunikationsmodul der Vergabeplattform (oben Ziffer 3) zu senden. Der AG behält sich vor, Fragen auch nach der in der Auftragsbekanntmachung genannten Fragefrist zu beantworten. Antworten auf Fragen werden allen Unternehmen auf dem gleichen Weg zur Verfügung gestellt wie die ursprünglichen Vergabeunterlagen. Alle interessierten Wirtschaftsteilnehmer sind daher verpflichtet, sich stetig unter der oben in Ziffer 3) genannten Internet-Adresse zu informieren, ob Fragenbeantwortungen verfügbar sind, und diese herunterzuladen (Holschuld).
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Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Postleitzahl: 80534
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 892176-2411 📞
Fax: +49 892176-2847 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Aufforderung zur Interessensbestätigung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Aufforderung zur Interessensbestätigung benannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-02-11+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 031-090576 (2024-02-11)
Auftragsbekanntmachung (2024-03-07)
Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-03-27 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-03-27 10:05:00 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2024-03-27 10:05:00 📅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-03-15 00:00:00 📅

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-03-07+01:00 📅

Änderungen
Neuer Wert
Text:
Die Angebotsfrist wird bis 27.03.2024, 10:00 Uhr verlängert. Die Angebotsöffnung wird auf 27.03.2024, 10:05 Uhr verschoben.
Andere zusätzliche Informationen
Die Angebotsfrist wird bis 27.03.2024, 10:00 Uhr verlängert. Die Angebotsöffnung wird auf 27.03.2024, 10:05 Uhr verschoben.
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: f2acca42-e499-4ce0-a2d6-61f3d07056d8-01
Quelle: OJS 2024/S 049-142591 (2024-03-07)