Entsorgung von Altmetallfraktionen aus der MBA Linkenbach

Abfallwirtschaft Landkreis Neuwied AöR

Gegenstand der Ausschreibung ist - die Übernahme, Verwiegung und der Transport inkl. Anlieferung von folgenden Altmetallfraktionen aus der MBA Linkenbach: - Fe-Schrott aus Überkorn - Fe-Schrott aus Unterkorn - NE-Schrott aus Überkorn - die (endgültige) Entsorgung inkl. Dokumentation der jeweiligen Altmetallfraktion Die Leistungen der Rahmenvereinbarung werden in drei Losen vergeben.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-12-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-11-07.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-11-07 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-11-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Entsorgung von Altmetallfraktionen aus der MBA Linkenbach
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist - die Übernahme, Verwiegung und der Transport inkl. Anlieferung von folgenden Altmetallfraktionen aus der MBA Linkenbach: - Fe-Schrott aus Überkorn - Fe-Schrott aus Unterkorn - NE-Schrott aus Überkorn - die (endgültige) Entsorgung inkl. Dokumentation der jeweiligen Altmetallfraktion Die Leistungen der Rahmenvereinbarung werden in drei Losen vergeben.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3
Angebote können für alle Lose eingereicht werden

1️⃣
Interne Kennung: 1
Titel: Fe-Schrott aus Überkorn
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand der Ausschreibung ist - die Übernahme, Verwiegung und der Transport inkl. Anlieferung von folgenden Altmetallfraktionen aus der MBA Linkenbach: - Fe-Schrott aus Überkorn - Fe-Schrott aus Unterkorn - NE-Schrott aus Überkorn - die (endgültige) Entsorgung inkl. Dokumentation der jeweiligen Altmetallfraktion Die Leistungen der Rahmenvereinbarung werden in drei Losen vergeben.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Neuwied
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Neuwied 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2025-02-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Beschreibung
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Der Auftrag kann je Los zweimal um jeweils ein Jahr nach näherer Maßgabe des Entsorgungsvertrages verlängert werden.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

2️⃣
Interne Kennung: 2
Titel: Fe-Schrott aus Unterkorn
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002

3️⃣
Interne Kennung: 3
Titel: NE-Schrott aus Überkorn
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Beschreibung
Stadt: Neuwied

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-12-09 10:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-12-09 10:00:00.000 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 53 Tage
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Höchstzahl der Teilnehmer: 99
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-12-09 10:00:00.000 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Zusätzliche Informationen:
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eignungskriterium für die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung des Bieters ist die Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister: Zum Beleg der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist von dem Bieter Folgendes einzureichen: - Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister - bei Bietern aus nicht-deutschsprachigen EU-Mitgliedstaaten mit amtlich anerkannter Übersetzung
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
a) Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung während der gesamten Laufzeit des Vertrages bezüglich der geschuldeten Leistungen: Zum Beleg der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist von dem Bieter Folgendes einzureichen: - Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.1.6)
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b) Bestehen eines Gesamtumsatzes bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre: Zum Beleg der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist von dem Bieter Folgendes einzureichen: - Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, sofern in einem Geschäftsjahr kein Umsatz generiert wurde, ist der Wert "0" einzusetzen (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.1.2)
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c) Bestehen eines Umsatzes hinsichtlich der ausgeschriebenen Leistung: Zum Beleg der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist von dem Bieter Folgendes einzureichen: - Für jedes Los, auf das sich das Angebot erstreckt: Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens hinsichtlich der Leistung Entsorgung oder Vermarktung von Metallen aus MBA oder Metallen anderer Herkunft, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, sofern in einem Geschäftsjahr kein Umsatz generiert wurde, ist der Wert "0" einzusetzen (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.1.2)
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Technische und berufliche Fähigkeiten
Eignungskriterium für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters ist das Erbringen wesentlicher Leistungen für jedes Los, auf das sich das Angebot erstreckt: Zum Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist von dem Bieter Folgendes einzureichen: o Eigenerklärung über die in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mindestens bezogen auf die Entsorgung oder Vermarktung von mindestens 250 Mg/a Metallen aus MBA oder Metallen anderer Herkunft, mit Angabe der entsorgten oder vermarkteten Mengen pro Jahr an Metallen aus MBA oder Metallen anderer Herkunft, des Rechnungswerts, der Leistungszeit sowie des öffentlichen oder privaten Leistungsempfängers (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblätter III.1.3). Hinweis: Sofern der Bieter abweichende Referenzlisten besitzt, kann er auch diese Referenzlisten übermitteln, wenn diese die gemäß Formblatt III.1.3 der Vergabeunterlagen geforderten Inhalte enthalten. Wenn ein Bieter sich auf mehrere Lose bewirbt, kann er sich auf eine Referenz berufen und muss nicht drei verschiedene Referenzen vorlegen.
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Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Neben den Belegen zur Eignung zur Berufsausübung, wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird mit Angebotsabgabe die Abgabe folgender weiterer Nachweise/Erklärungen gefordert, die in Teil I der Vergabeunterlagen noch näher konkretisiert werden und für die im Teil III der Vergabeunterlagen z.T. Formblätter enthalten sind:: 1. - Angaben zum Bieter, - bei Bietergemeinschaft zusätzlich: Erklärung Bietergemeinschaft, - Eigenerklärungen bzgl. Ausschlussgründen, - Eigenerklärungen des Bieters zum LTTG, - Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb, - bei Eignungsleihe: Auf Verlangen des AG zusätzliche Nachweise gem. § 47 VgV. 2. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der AG die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV. 3. Der AG schließt mit allen Unternehmen, die ein wertbares Angebot abgeben, fachkundig und leistungsfähig (geeignet) sind und nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind, je Los eine Rahmenvereinbarung ab. Eine Höchstzahl derjenigen Unternehmen, mit denen eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen wird, wird nicht festgelegt. Mit den AN, mit denen der AG die Rahmenvereinbarungen abschließt, wird ein Wettbewerb zur Vergabe der Einzelaufträge zur Erbringung der ausschreibungsgegenständlichen Leistungen durchgeführt. Ein Anspruch auf eine Mindestanzahl an Einzelaufträgen besteht nicht. 4. Im Rahmen des Wettbewerbs zum Einzelabruf - Angaben zu einer oder mehrere Entsorgungsanlage(n), die für die Leistungserbringung genutzt werden soll(en), einschl. Eigenerklärung zur tatsächlichen Eignung und rechtlichen Zulässigkeit der angegebenen Anlage(n) für die Leistungen und Aufgaben, die nach den Vergabeunterlagen zu erbringen bzw. zu erfüllen sind, und Eigenerklärung zur Anlagenverfügbarkeit sowie Eigenerklärung, dass die Entsorgung (inkl. Rest- und Störstoffe) in der/den benannten Anlage(n) ordnungsgemäß und endgültig erfolgt; Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb der vorgesehenen Entsorgungsanlage(n).
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Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Abfallwirtschaft Landkreis Neuwied AöR
Postanschrift: Carl-Borgward-Str. 12
Postleitzahl: 56566
Postort: Neuwied
Region: Neuwied 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@kreis-neuwied.de 📧
Telefon: 0 26 31803482 📞
URL: https://www.kreis-neuwied.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E58479719 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E58479719 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Nationale Registrierungsnummer: DE355604198
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de 📧
Telefon: +49 6131162234 📞
Fax: +49 6131162113 📠
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden. Anderenfalls kann dieser nicht mehr auf den gerügten Verstoß gestützt werden. Darüber hinaus gilt Folgendes: Ein angeblicher Verstoß gegen Vergabevorschriften, den der Betreffende vor Einreichen eines Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt). Zudem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Werden diese Vorgaben gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht eingehalten, kann ein Nachprüfungsantrag wegen Unzulässigkeit des Antrags nicht mit Erfolg auf den betreffenden Verstoß gegen Vergabevorschriften gestützt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB; auch bleibt § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB unberührt (siehe § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB). Des Weiteren gilt: Die Frist für die Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB). Unter den Voraussetzungen des § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-11-09+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 219-685176 (2024-11-07)