Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Neben den Belegen zur Eignung zur Berufsausübung,
wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit wird mit Angebotsabgabe die Abgabe
folgender weiterer Nachweise/Erklärungen gefordert, die in Teil I der
Vergabeunterlagen noch näher konkretisiert werden und für die im Teil III
der Vergabeunterlagen z.T. Formblätter enthalten sind:: 1. - Angaben zum Bieter, - bei Bietergemeinschaft
zusätzlich: Erklärung Bietergemeinschaft, - Eigenerklärungen bzgl.
Ausschlussgründen, - Eigenerklärungen des Bieters zum LTTG, - Zertifikat
als Entsorgungsfachbetrieb, - bei Eignungsleihe: Auf Verlangen des AG
zusätzliche Nachweise gem. § 47 VgV. 2. Als vorläufigen Beleg der
Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der
AG die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach §
50 VgV. 3. Der AG schließt mit allen Unternehmen, die ein wertbares
Angebot abgeben, fachkundig und leistungsfähig (geeignet) sind und nicht
nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind, je Los eine
Rahmenvereinbarung ab. Eine Höchstzahl derjenigen Unternehmen, mit
denen eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen wird, wird nicht festgelegt.
Mit den AN, mit denen der AG die Rahmenvereinbarungen abschließt, wird
ein Wettbewerb zur Vergabe der Einzelaufträge zur Erbringung der
ausschreibungsgegenständlichen Leistungen durchgeführt. Ein Anspruch
auf eine Mindestanzahl an Einzelaufträgen besteht nicht. 4. Im Rahmen des
Wettbewerbs zum Einzelabruf - Angaben zu einer oder mehrere
Entsorgungsanlage(n), die für die Leistungserbringung genutzt werden
soll(en), einschl. Eigenerklärung zur tatsächlichen Eignung und rechtlichen
Zulässigkeit der angegebenen Anlage(n) für die Leistungen und Aufgaben,
die nach den Vergabeunterlagen zu erbringen bzw. zu erfüllen sind, und
Eigenerklärung zur Anlagenverfügbarkeit sowie Eigenerklärung, dass die
Entsorgung (inkl. Rest- und Störstoffe) in der/den benannten Anlage(n)
ordnungsgemäß und endgültig erfolgt; Zertifikat als
Entsorgungsfachbetrieb der vorgesehenen Entsorgungsanlage(n).