Auftragsbekanntmachung (2024-11-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Entsorgung von beseitigungspflichtigen Deponieabfällen
Reference number: VGSt7-2024-0046
Kurze Beschreibung:
“Entsorgung von beseitigungspflichtigen Deponieabfällen im Zeitraum vom 01.07.2026 bis 30.06.2031 mit Verlängerungsoption”
Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Entgegennahme der asbesthaltigen und sonstigen Deponieabfälle an der Annahmestelle des Auftragnehmers (ca. 3000 t bis 6000 t pro Jahr) bzw. Abholung am...”
Beschreibung der Beschaffung
Entgegennahme der asbesthaltigen und sonstigen Deponieabfälle an der Annahmestelle des Auftragnehmers (ca. 3000 t bis 6000 t pro Jahr) bzw. Abholung am Entsorgungspark München-Freimann (ca. 200 t bis 300 t pro Jahr), Verwiegung, Transport und Entsorgung in entsprechend genehmigten Entsorgungsanlagen, d. h. i. d. R. auf Deponien der DK II oder (soweit geeignet) auf Deponien der DK I. Der Auftragnehmer hat hierzu eine Deponie mindestens bis DK II zu betreiben. Näheres siehe Leistungsbeschreibung.
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Zusätzliche Informationen:
“Der Auftragnehmer hat eine geeignete und genehmigte Annahmestelle im Großraum München (Stadt und Landkreis München sowie direkt daran angrenzende...”
Zusätzliche Informationen
Der Auftragnehmer hat eine geeignete und genehmigte Annahmestelle im Großraum München (Stadt und Landkreis München sowie direkt daran angrenzende Landkreise) sowie eine Deponie mindestens bis DK II zu betreiben.
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Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-07-01 📅
Datum des Endes: 2031-06-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der AWM hat das Optionsrecht, den Leistungszeitraum um bis zu zwei Jahre über den 30.06.2031 hinaus zu verlängern. Die Option muss gegenüber dem...”
Beschreibung der Optionen
Der AWM hat das Optionsrecht, den Leistungszeitraum um bis zu zwei Jahre über den 30.06.2031 hinaus zu verlängern. Die Option muss gegenüber dem Auftragnehmer bis spätestens 01.09.2030 schriftlich ausgeübt werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Entgegennahme der Mineralfaserabfälle an der Annahmestelle des Auftragnehmers (ca. 3000 t bis 6000 t pro Jahr) bzw. Abholung am Entsorgungspark...”
Beschreibung der Beschaffung
Entgegennahme der Mineralfaserabfälle an der Annahmestelle des Auftragnehmers (ca. 3000 t bis 6000 t pro Jahr) bzw. Abholung am Entsorgungspark München-Freimann (ca. 100 t bis 200 t pro Jahr), Verwiegung, Transport, ggf. Verdichtung und Entsorgung in entsprechend genehmigten Entsorgungsanlagen, d. h. i. d. R. auf Deponien der DK II oder (soweit geeignet) auf Deponien der DK I. Der Auftragnehmer hat hierzu eine Deponie mindestens bis DK II zu betreiben. Näheres siehe Leistungsbeschreibung.
Mehr anzeigen Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-01-21 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-01-21 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien (URL): https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1930b3dac65-4e4441f8de4d9e1c” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Wegen der Verpflichtung gemäß Art. 4 Abs. 3 Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz, wonach die entsorgungspflichtigen Körperschaften mindestens eine Deponie...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Wegen der Verpflichtung gemäß Art. 4 Abs. 3 Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz, wonach die entsorgungspflichtigen Körperschaften mindestens eine Deponie der Klasse II nach § 2 Nr. 8 DepV mit einer ausreichenden Nutzungsdauer verfügbar zu halten haben, darf für den Deponiebetrieb (siehe 2.2.3 der Leistungsbeschreibung) kein Unterauftragnehmer eingesetzt werden. Der Auftragnehmer muss die Deponie selbst betreiben.
Bietergemeinschaften, an denen ein Betreiber einer Deponie DK II im Sinn von 2.2.3 teilnimmt, sind zulässig.
“Fragen zu den Vergabeunterlagen sind in Textform über die Vergabeplattform
(vergabe.muenchen.de) bis spätestens 10 Werktage vor Ablauf der Angebotsfrist an...”
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind in Textform über die Vergabeplattform
(vergabe.muenchen.de) bis spätestens 10 Werktage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Vergabestelle zu richten. Antworten werden ausschließlich über die Plattform erteilt. Registrierte Bieter erhalten per E-Mail einen Hinweis auf Änderungen in den Vergabeunterlagen. Ein gegebenenfalls schon eingereichtes Angebot muss, sofern die Vergabeunterlagen nach Einreichung des Angebots geändert wurden, neu hochgeladen werden.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 226-708801 (2024-11-19)