Entsorgung von Klinikabfällen

Universitätsklinikum des Saarlandes

Entsorgung von Klinikabfällen Abholung/Einsammeln, Übernahme und Entsorgung einschließlich Behälter-, Container-, Pressengestellung und Nachweisführung für Klinikabfälle

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-12-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-11-22.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-11-22 Auftragsbekanntmachung
2024-12-04 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-11-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Entsorgung von Klinikabfällen
Referenznummer: III.A.2-181-24 OV
Kurze Beschreibung:
Entsorgung von Klinikabfällen Abholung/Einsammeln, Übernahme und Entsorgung einschließlich Behälter-, Container-, Pressengestellung und Nachweisführung für Klinikabfälle
Produkte/Dienstleistungen: Einsammlung, Transport und Beseitigung von Krankenhausabfällen 📦
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt

1️⃣
Interne Kennung: LOS A
Titel: AVV 18 01 04, 15 01 01, 20 03 07
Beschreibung der Beschaffung:
LOS 1: - Klinikabfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 04 - Papier, Pappe und Kartonage mit AVV-Abfallschlüssel 15 01 01 - Sperrmüll mit AVV-Abfallschlüssel 20 03 07 LOS 2: - Pathologische Abfälle (Körperteile und Organe) mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 02 - Infektiöse Abfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 03* - Atemkalkabfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 06* - Zytostatika Abfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 08* LOS 3: - Lösemittelgemische, halogenfrei, UN 1992, mit AVV-Abfallschlüssel 14 06 03*, alternativ 07 01 04* - Lösemittelgemische, halogenhaltig, UN 1992, mit AVV-Abfallschlüssel 14 06 02*, alternativ 07 01 03* - Quecksilberhaltige Abfälle, UN 2809, mit AVV-Abfallschlüssel 06 04 04*, - Saure Lösungen, UN 3264 (II), mit AVV-Abfallschlüssel 11 01 05*, alternativ 20 01 14* - Alkalische Lösungen, UN 1719 (II), mit AVV-Abfallschlüssel 11 01 07*, alternativ 20 01 15* - Aufsaug- und Filtermaterialien, UN 3243, mit AVV-Abfallschlüssel 15 02 02*, alternativ 18 01 06* - Laborchemikalien, Ausnahme 20 GGAV, mit AVV-Abfallschlüssel 16 05 06* alternativ 18 01 06* - Fotochemikalien mit AVV-Abfallschlüssel 20 01 17* - Formaldehyd (4 %), kein Gefahrgut, mit AVV 07 05 04* alternativ 18 01 06* - 06 01 06* Säuren (UN 3264), - 07 07 01*Abfälle aus Analysenautomaten (wässrige Verdünnungen von Guanidiniumthiocyanat, Polidocanol), kein Gefahrgut - 07 06 08* wässrige Formaldehydlösung (4 %), kein Gefahrgut, - 06 02 05* Basen/Laugen (UN 1719), Grundsätzliche Anforderungen an die Anbieter - Der Anbieter muss die Bezeichnung "Entsorgungsfachbetrieb" gemäß § 56 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit der Entsorgungsfachbetriebeverordnung führen. - Der Anbieter ist zu einer detaillierten Offenlegung der Entsorgungswege und bei den unten genannten AVVs durch Bezeichnung und Standort der Verbrennungsanlage(n), sowie Umfang bzw. Laufzeit des mit der Verbrennungsanlage vereinbarten Lieferkontingentes verpflichtet. Diesbezügliche Veränderungen sind in der Folge eines Auftrags dem Auftraggeber unmittelbar mitzuteilen. - Der Anbieter muss über eine Servicestelle verfügen und benennen, die Montag bis Freitag von 07:00 bis 16:00 Uhr telefonisch erreichbar ist und direkten Einfluss auf die Entsorgungsvorgänge und deren Koordination nehmen kann. Der Auftragnehmer gewährleistet eine Reaktionszeit von maximal 24 Stunden auf Anforderungen des Auftraggebers (z.B. Austausch von Mulden bzw. Pressen). Allgemeine Beschreibung des Leistungsumfangs - Der Anbieter verpflichtet sich, pro Abfallschlüssel eine Sammelrechnung pro Monat zu stellen, in denen alle Leistungen aufgeführt sind, die mit dem jeweiligen Abfallschlüssel in Zusammenhang stehen. - Der Anbieter ist zum Ende des Folgemonats verpflichtet, eine monatliche Abfallmengenbilanz in elektronisch auswertbarer Form (vorzugsweise im Microsoft-Excel-Format) vorzulegen. Folgen-de Inhalte sollen zu jedem Entsorgungsvorgang darin enthalten sein: - Datum der Leistung - Leistungsort (z.B. Containerstellplatz) - Art der Leistung (z.B. Containertausch) - AVV-Abfallschlüssel und Stoffbezeichnung - Leistungsmenge (z.B. Gewicht, Anzahl) - Leistungseinheit (z.B. Tonne) Form und Inhalt werden mit dem UKS bei Zustandekommen des Auftrages abgestimmt. - Der Nachweis eines Ausfallkonzepts inkl. Meldekette ist erforderlich (? K.O.-Kriterium: dem Ausschreibungsangebot ist ein/e Konzept/ Nachweis/ Bestätigung zu dieser Leistungsanforderung beizufügen). - Der Auftragnehmer unterbreitet dem Auftraggeber jährlich und ohne Aufforderung Optimierungsvorschläge zu den ihm übertragenen Entsorgungsvorgängen auf Grundlage der zunehmenden Erfahrungen und sich ändernden Anforderungen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Postanschrift: Kirrberger Straße 100
Postleitzahl: 66424
Stadt: Homburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Saarpfalz-Kreis 🏙️
Dauer: 4 Jahre
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 1
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

2️⃣
Interne Kennung: LOS B
Titel: AVV 18 01 02, 18 01 03, 18 01 06, 18 01 08
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002

3️⃣
Interne Kennung: LOS C
Titel: AVV 14 06 03, 14 06 02, 06 04 04, 11 01 05, 11 01 07, 15 02 02, 16 05 06, 20 01 17, 07 05 04, 06 01 06, 07 07 01, 07 06 08, 06 02 05
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-12-23 14:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-12-23 14:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Die Öffnung der Angebote erfolgt nach § 55 Abs. 2 S. 1 VgV. Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 S. 2 VgV zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2 Monate
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-12-23 14:01:00 📅
Ort des Eröffnungstermins:
Die Öffnung der Angebote erfolgt nach § 55 Abs. 2 S. 1 VgV. Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 S. 2 VgV zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-12-17 00:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß der gesetzlichen Regelungen § 56 VgV. Der AG behält sich vor im gesetzlich erlaubten Umfang Unterlagen unter Setzung einer angemessenen Frist nachzufordern. Werden die Unterlagen nicht binnen der gesetzten Frist nachgereicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots/Teilnahmeantrags aus dem Verfahren.
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Vergabekriterien
Gewichtungsart: Rangfolge
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Siehe dazu Anlage "Teilnahmebedingungen -Eignungskriterien", welche vollständig auszufüllen ist: Allgemeine Angaben zum Bewerber/Bieter - Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister. Angaben zu Bietergemeinschaften/Nachunternehmern/ Eignungsleihe (ankreuzen falls zutreffend) Das Angebot wird von einer Bietergemeinschaft eingereicht: Folgende Unterlagen sind einzureichen: -Ausgefüllte Anlage A - Eigenerklärung Ausschlussgründe: es ist nur ein Formblatt von der Bietergemeinschaft auszufüllen. Die Erklärungen im Formblatt gelten damit als von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abgegeben. -Ausgefüllte Anlage B - Bewerber - Bietergemeinschaftserklärung. Der Bieter beabsichtigt, Unterauftragnehmer einzusetzen: Folgende Unterlagen sind einzureichen: -Ausgefüllte Anlage A - Eigenerklärung Ausschlussgründe (nach gesonderter Aufforderung und je Unterauftragnehmer) -Ausgefüllte Anlage C - Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe. -Ausgefüllte Anlage E - Verpflichtungserklärung (nach gesonderter Aufforderung und je Unterauftragnehmer) Der Bieter beabsichtigt, im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. eignungs-verleihende Unternehmen) in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe) Folgende Unterlagen sind einzureichen: -Ausgefüllte Anlage A - Eigenerklärung Ausschlussgründe (nach gesonderter Aufforderung und je eignungsverleihende Unternehmen) -Ausgefüllte Anlage C - Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe. -Ausgefüllte Anlage E - Verpflichtungserklärung (nach gesonderter Aufforderung und je eignungs-verleihende Unternehmen)
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Siehe dazu Anlage "Teilnahmebedingungen -Eignungskriterien", welche vollständig auszufüllen ist: Erklärung zur Zahlung von Steuern und Abgaben Ausgefüllte Anlage A - Eigenerklärung Ausschlussgründe - ist beigefügt.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Siehe dazu Anlage "Teilnahmebedingungen -Eignungskriterien", welche vollständig auszufüllen ist: Zertifizierungen (für alle Lose) Der Bieter muss nachweisen, dass er zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über folgende gültige Zertifizierungen verfügt: (Mindestanforderungen) - Zertifizierung nach § 56 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) Über das Vorliegen solcher Zertifizierungen dürfen die Bieter zunächst eine Eigenerklärung abgeben. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, später im Verfahren und vor Zuschlagserteilung den Nachweis des tatsächlichen Vorliegens der Zertifizierungen von den Bietern zu fordern. Erklärung zur Ausstattung, zu den Geräten und zur technischen Ausrüstung für die Ausführung des Auftrags. Los 1: Klinikabfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 04 Einsammlung, Transport und Andienung zu einer fachgerechten thermischen Verwertung der Abfälle durch geeignetes Pressfahrzeug inkl. Fahrer und Lader vom Klinikgelände in eine zu be-nennende Verbrennungsanlage über den entsprechenden Entsorgungsnachweis des Auftragnehmers (Nachweispflicht gem. § 50 KrWG). ? Die Aufnahme und Schüttung des Pressfahrzeugs muss auf die am UKS gängigen 1.100-Liter-Abfallbehälter ausgelegt sein. Entsendung eines fachkundigen Fahrers und Laders für das Pressfahrzeug an 4 Tagen pro Woche. Gewährleistung des technisch und optisch einwandfreien Zustandes der Abrollcontainer, etwaiger Reservesammelkapazität(en), des Müllfahrzeugs und etwaiger übriger Betriebsmittel inkl. Durchführung der vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen gem. BetrSichV / StVO. Papier, Pappe und Kartonage mit AVV-Abfallschlüssel 15 01 01 ? Einsammlung, Abtransport und Zuführung einer fachgerechten Verwertung der Abfälle durch geeignetes Fahrzeug inkl. Fahrer und Lader. Gewährleistung des technisch und optisch einwandfreien Zustandes der Presscontainer, etwaiger Reservesammelkapazität(en), des Fahrzeugs und etwaiger übriger Betriebsmittel inkl. Durchführung der vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen gem. BetrSichV / StVO. Gestellung von Sperrmüllpressen zur Entsorgung von Sperrmüll mit AVV-Abfallschlüssel 20 03 07 Gewährleistung des technisch und optisch einwandfreien Zustandes der Presscontainer, etwai-ger Reservesammelkapazität(en), des Fahrzeugs und etwaiger übriger Betriebsmittel inkl. Durch-führung der vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen gem. BetrSichV / StVO. Los 2: Körperteile und Organabfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 02 (Jahresmenge ca. 5.500kg) ? Gewährleistung des technisch und optisch einwandfreien Zustandes des Fahrzeugs und etwaiger übriger Betriebsmittel inkl. Durchführung der vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen gem. Be-trSichV / StVO / GGVSEB. Infektiöse Abfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 03* (Jahresmenge ca. 37.000kg) ? Gewährleistung des technisch und optisch einwandfreien Zustandes des Fahrzeugs und etwaiger übriger Betriebsmittel inkl. Durchführung der vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen gem. Be-trSichV / StVO / GGVSEB. Atemkalk Abfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 06* (Jahresmenge ca. 300kg) ? Gewährleistung des technisch und optisch einwandfreien Zustandes des Fahrzeugs und etwaiger übriger Betriebsmittel inkl. Durchführung der vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen gem. Be-trSichV / StVO / GGVSEB. Zytostatika Abfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 08* (Jahresmenge ca. 700kg) Gewährleistung des technisch und optisch einwandfreien Zustandes des Fahrzeugs und etwaiger übriger Betriebsmittel inkl. Durchführung der vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen gem. Be-trSichV / StVO / GGVSEB. Los 3: Gestellung von ASP Behältern zur Entsorgung von Lösungsmittelgemischen AVV-Abfallschlüssel 14 06 03* (Jahresmenge ca. 12.000kg) Gewährleistung des technisch und optisch einwandfreien Zustandes des Fahrzeugs und etwaiger übriger Betriebsmittel inkl. Durchführung der vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen gem. BetrSichV / StVO / GGVSEB. Leerung des Chemieabfalllagers Gewährleistung des technisch und optisch einwandfreien Zustandes des Fahrzeugs und etwaiger übriger Betriebsmittel inkl. Durchführung der vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen gem. Be-trSichV / StVO / GGVSEB.
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Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Anlage Eigenerklärung Bezug Russland ist auszufüllen Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 18 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
nach § 123 Abs. 6, 7, 8 und 9 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), -§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) -den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), -Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
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nach § 123 Abs. 1 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen)
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nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 1 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
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nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
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nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, -§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),
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nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, -§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
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nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)
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nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
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nach § 124 Abs. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen wegen eines Verstoßes nach: § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
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nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
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nach § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln -das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
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nach § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann
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nach § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann
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nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden
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nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat
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nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
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nach § 123 Abs. 4 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
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nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
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nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Universitätsklinikum des Saarlandes
Nationale Registrierungsnummer: DE234776341
Postanschrift: Kirrberger Straße 100
Postleitzahl: 66424
Postort: Homburg
Region: Saarpfalz-Kreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Dezernat III - Wirtschaft
E-Mail: vergabestelle@uks.eu 📧
Telefon: 06841-1621161 📞
URL: https://www.uks.eu/ueber-das-uks/allgemeine-verwaltung/dezernat-iii-wirtschaft/beschaffung 🌏
Adresse des Käuferprofils: https://www.uks.eu/ueber-das-uks/allgemeine-verwaltung/dezernat-iii-wirtschaft/beschaffung 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Gesundheit
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4L5RHX/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4L5RHX 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4L5RHX 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2 Monate
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4L5RHX
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
Nationale Registrierungsnummer: 10000000-00108010000001-47
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Postleitzahl: 66119
Postort: Saarbrücken
Region: Saarpfalz-Kreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de 📧
Telefon: +49 6815014994 📞
Fax: +49 6815013506 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-11-22+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 229-718659 (2024-11-22)
Auftragsbekanntmachung (2024-12-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Entsorgung von Klinikabfällen Abholung/Einsammeln, Übernahme und Entsorgung einschließlich Behälter-, Container-, Pressengestellung und Nachweisführung für Klinikabfälle Es wird die Gesamtentsorgungsleistung in drei verschiedenen Losen vergeben. Die Vergabe erfolgt zum 01.05.2025 für vier Jahre.
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Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
LOS 1: - Klinikabfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 04 - Papier, Pappe und Kartonage mit AVV-Abfallschlüssel 15 01 01 - Sperrmüll mit AVV-Abfallschlüssel 20 03 07 LOS 2: - Pathologische Abfälle (Körperteile und Organe) mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 02 - Infektiöse Abfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 03* - Atemkalkabfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 06* - Zytostatika Abfälle mit AVV-Abfallschlüssel 18 01 08* LOS 3: - Lösemittelgemische, halogenfrei, UN 1992, mit AVV-Abfallschlüssel 14 06 03*, alternativ 07 01 04* - Lösemittelgemische, halogenhaltig, UN 1992, mit AVV-Abfallschlüssel 14 06 02*, alternativ 07 01 03* - Quecksilberhaltige Abfälle, UN 2809, mit AVV-Abfallschlüssel 06 04 04*, - Saure Lösungen, UN 3264 (II), mit AVV-Abfallschlüssel 11 01 05*, alternativ 20 01 14* - Alkalische Lösungen, UN 1719 (II), mit AVV-Abfallschlüssel 11 01 07*, alternativ 20 01 15* - Aufsaug- und Filtermaterialien, UN 3243, mit AVV-Abfallschlüssel 15 02 02*, alternativ 18 01 06* - Laborchemikalien, Ausnahme 20 GGAV, mit AVV-Abfallschlüssel 16 05 06* alternativ 18 01 06* - Fotochemikalien mit AVV-Abfallschlüssel 20 01 17* - Formaldehyd (4 %), kein Gefahrgut, mit AVV 07 05 04* alternativ 18 01 06* - 06 01 06* Säuren (UN 3264), - 07 07 01*Abfälle aus Analysenautomaten (wässrige Verdünnungen von Guanidiniumthiocyanat, Polidocanol), kein Gefahrgut - 07 06 08* wässrige Formaldehydlösung (4 %), kein Gefahrgut, - 06 02 05* Basen/Laugen (UN 1719), Grundsätzliche Anforderungen an die Anbieter - Der Anbieter muss die Bezeichnung "Entsorgungsfachbetrieb" gemäß § 56 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit der Entsorgungsfachbetriebeverordnung führen. - Der Anbieter ist zu einer detaillierten Offenlegung der Entsorgungswege und bei den unten genannten AVVs durch Bezeichnung und Standort der Verbrennungsanlage(n), sowie Umfang bzw. Laufzeit des mit der Verbrennungsanlage vereinbarten Lieferkontingentes verpflichtet. Diesbezügliche Veränderungen sind in der Folge eines Auftrags dem Auftraggeber unmittelbar mitzuteilen. - Der Anbieter muss über eine Servicestelle verfügen und benennen, die Montag bis Freitag von 07:00 bis 16:00 Uhr telefonisch erreichbar ist und direkten Einfluss auf die Entsorgungsvorgänge und deren Koordination nehmen kann. Der Auftragnehmer gewährleistet eine Reaktionszeit von maximal 24 Stunden auf Anforderungen des Auftraggebers (z.B. Austausch von Mulden bzw. Pressen). Allgemeine Beschreibung des Leistungsumfangs - Der Anbieter verpflichtet sich, pro Abfallschlüssel eine Sammelrechnung pro Monat zu stellen, in denen alle Leistungen aufgeführt sind, die mit dem jeweiligen Abfallschlüssel in Zusammenhang stehen. - Der Anbieter ist zum Ende des Folgemonats verpflichtet, eine monatliche Abfallmengenbilanz in elektronisch auswertbarer Form (vorzugsweise im Microsoft-Excel-Format) vorzulegen. Folgen-de Inhalte sollen zu jedem Entsorgungsvorgang darin enthalten sein: - Datum der Leistung - Leistungsort (z.B. Containerstellplatz) - Art der Leistung (z.B. Containertausch) - AVV-Abfallschlüssel und Stoffbezeichnung - Leistungsmenge (z.B. Gewicht, Anzahl) - Leistungseinheit (z.B. Tonne) Form und Inhalt werden mit dem UKS bei Zustandekommen des Auftrages abgestimmt. - Der Nachweis eines Ausfallkonzepts inkl. Meldekette ist erforderlich ( K.O.-Kriterium: dem Ausschreibungsangebot ist ein/e Konzept/ Nachweis/ Bestätigung zu dieser Leistungsanforderung beizufügen). - Der Auftragnehmer unterbreitet dem Auftraggeber jährlich und ohne Aufforderung Optimierungsvorschläge zu den ihm übertragenen Entsorgungsvorgängen auf Grundlage der zunehmenden Erfahrungen und sich ändernden Anforderungen.
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Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-12-04+01:00 📅

Änderungen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: PROCEDURE
Neuer Wert
Text:
-Seite 2 und 3 Textergänzungen Preis: Die vom Auftragnehmer in seinem Angebot angegebenen Preise gelten zunächst für die Dauer von einem Jahr (vom 01.05.2025 bis 30.04.2026). Nach Ablauf dieses Jahres besteht die Möglichkeit, die Preise nach schriftlicher Ankündigung anzupassen. Eine solche Anpassung ist unter den nachfolgend beschriebenen Voraussetzungen durchführbar. Sollten während der Vertragsausführung unvorhersehbare Kostensteigerungen auftreten, die auf Ereignisse zurückzuführen sind, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen (z. B. gestiegene Lohnkosten durch Tarifabschlüsse, erhöhte Annahmeprei-se der Verbrennungsanlage, CO2-Steuer o. ä.), ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Preisanpassung anzukündigen. Die Kostensteigerung muss dabei in einem angemessenen Verhältnis zur tatsächlichen Preissteigerung stehen und transparent sowie nachvollziehbar dargelegt werden. Insbesondere sind Gewinnerhöhungen des Auftragnehmers durch prozentuale Preissteigerungen ausgeschlossen und sind dem Auftragnehmer in geeigneter Form nachzuweisen. Die Preisgültigkeit beträgt mindestens zwölf Monate. Die Mitteilung der Preisanpassung durch die Partei, die die Anpassung anfordert, muss der Gegenpartei spätestens bis zum ersten Tag des Monats zugehen, der dem Monat unmittelbar vorausgeht, ab dem die Preisanpassung gültig sein soll. Nach schriftlicher Ankündigung solcher Kostensteigerungen werden diese individuell vom Auftraggeber geprüft. Bei Bedarf wird eine Nachverhandlung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber eingeleitet. Nach Prüfung der Kostensteigerung wird der Auftraggeber die Kostensteigerung schriftlich entweder bestätigen oder tritt in Verhandlung mit dem Auftragnehmer. -Seite 3: BEHG-Zuschläge und gesetzliche Änderungen: Der BEHG-Zuschlag für 2025 wurde bereits von der Bundesregierung festgelegt. Die Entwicklung der Preisgestaltung für BEHG-Zuschläge durch die Bundesregierung ist nicht vorhersehbar. Diese Preise sind gemäß den gesetzlichen Vorgaben transparent in Rechnung zu stellen. -Seite 5 und 6: Textergänzungen Ausfallkonzept: Als Konzept ist ein (1) Dokument als PDF-Dokument zum Ausdruck auf maximal zwei (2) Seiten, Arial, Schriftgröße 11 einzureichen. In dem Ausfallkonzept muss folgendes mindestens beinhaltet sein: - Ausfall Verbrennungsanlage/Alternative - Sicherstellung Mitarbeiterbesetzung - Sicherstellung Fahrzeug/Transporte
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Andere zusätzliche Informationen
Ergänzung der Vergabeunterlagen - Anlage 03 - Leistungsbeschreibung Ergänzung von Informationen in blauer Schrift Seite 2 und 3 - Preis, BEHG Zuschläge und gesetzliche Änderungen Seite 5 und 6 - Ausfallkonzept weitere Angaben - Anlage Lageplan des Klinikums - Anlage Standorte Mülltonnen
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Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: dbed2612-5895-4dd9-9d05-15bbaf002478-01
Quelle: OJS 2024/S 237-744813 (2024-12-04)