Auftragsbekanntmachung (2024-05-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Entsorgungsdienstleistung für die Stadt Bad Vilbel
Referenznummer: 2024-FD-66-05
Kurze Beschreibung:
“Entsorgungsdienstleistungen für die Stadt Bad Vilbel
Übernahme und Verwertung von PPK ab dem 01.01.2025”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Vergabe ist die Übernahme und die Verwertung/Vermarktung der vom Auftraggeber dem Auftragnehmer zu übergebenden PPK einschließlich des...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Vergabe ist die Übernahme und die Verwertung/Vermarktung der vom Auftraggeber dem Auftragnehmer zu übergebenden PPK einschließlich des nicht-kommunalen Anteils aus dem Gebiet der Stadt Bad Vilbel. Die Sammlung von PPK und der Transport zum Übergabeort ist nicht Gegenstand der Ausschreibung, sondern wird vom Auftraggeber selbst ausgeführt. Der Auftraggeber ist Entsorgungspflichtiger im Sinne von § 1 Abs. 3 HAKrWG. Die Vergabe dient daher der Erfüllung einer gesetzlichen Pflichtaufgabe.
Mengenentwicklung 2019 - 2023
Die ausschreibungsrelevanten PPK Mengen seit dem Jahr 2019 haben sich wie folgt entwickelt:
2019 2460 Mg
2020 2476 Mg
2021 2481 Mg
2022 2266 Mg
2023 2106 Mg
Für die Vergabe wird daher für die Wertung von einer PPK-Menge von 2.150 Mg/a für den Kostenanteil ausgegangen. Es wird prognostiziert, dass künftig eine Menge von 501 Mg/a an Systeme herauszugeben sein wird (optionale Leistung). Für den Erlösanteil wurde daher von einer Menge von 1.649 Mg/a ausgegangen. Es wird keine Mindest- oder Höchstmenge garantiert.
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Zusätzliche Informationen:
“Die Bieter haben mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung zur Tariftreue- und Mindestentgelt einzureichen. Auf Verlangen des Auftraggebers hat der...”
Zusätzliche Informationen
Die Bieter haben mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung zur Tariftreue- und Mindestentgelt einzureichen. Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Bieter die Urkalkulation ausgefüllt zu dem vom Auftraggeber bestimmten Zeitpunkt als nicht passwortgeschütztes PDF Dokument über die elektronische Vergabeplattform der Hessischen Ausschreibungsdatenbank (eHAD) zur Verfügung zu stellen.
Die Abgabe von Nebenangeboten oder mehreren Hauptangeboten ist nicht zugelassen.
Fehlende Unterlagen werden nachgefordert.
Der Preis ist nicht einziges Zuschlagskriterium.
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Ort der Leistung: Wetteraukreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-01-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Eine zweimalige einseitige Verlängerungsoption durch den Auftraggeber um jeweils 2 Jahre ist möglich” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Flexibilität bei der Ausgestaltung der Öffnungszeiten
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Garantierte Abfertigungsdauer für die Anlieferungsfahrzeuge
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 80.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-06-25 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-06-25 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Zum Öffnunungstermin sind keine Personen zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Es sind mit Angebotsabgabe folgende Nachweise, Angaben und Erklärungen, ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung, vorzulegen:
— ggf. Formblatt 234...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Es sind mit Angebotsabgabe folgende Nachweise, Angaben und Erklärungen, ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung, vorzulegen:
— ggf. Formblatt 234 (Erklärung der Bietergemeinschaft);
— ggf. Formblatt 233 (Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen);
— Formblatt VHB 124;
— Erklärung des Bieters zu KMU;
— Vermerk Russlandsanktionen (Erklärung zu Art. 5k Abs. 1 Verordnung (EU) Nr. 833-2014)
Hinweise: Es wird auf die Eignungsvermutung gem. § 48 Abs. 8 VgV hingewiesen, sofern der Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Art. 64 der Richtlinie 2014/24/EU genügt.
Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind vom Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen:
— Aktueller Handelsregisterauszug oder entsprechender Firmenregisterauszug, jeweils nicht älter als 6 Monate (§ 44 Abs. 1 VgV);
— Nachweis (nicht älter als 6 Monate) über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind), § 48 Abs. 8 Satz 4 VgV;
— Nachweis (nicht älter als 6 Monate) über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben. Die Pflicht zur Vorlage besteht nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist, § 48 Abs. 8 Satz 4 VgV;
— Auszug aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Behörde des Herkunftslands oder Niederlassungsstaats des Bieters als Beleg für das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in § 123 Abs. 1 bis 3 GWB, § 48 Abs. 4 VgV;
— Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaats des Bieters über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, § 48 Abs. 5 VgV;
— Benennung noch nicht im Angebot konkret angegebener Unterauftragnehmer;
— Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind vom Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen:
— Bilanzen oder Bilanzauszüge...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind vom Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen:
— Bilanzen oder Bilanzauszüge i.S.v. § 45 Abs. 1 Nr. 2 VgV;
— Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist, § 45 Abs. 4 Nr. 3 VgV;
— Nachweis einer Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung, mit folgenden Mindestversicherungssummen: Personen-/Sachschäden : 1.000.000,00 € Vermögensschäden: 300.000,00 € (jeweils zweifach maximiert pro Jahr)
— Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Es sind mit Angebotsabgabe folgende Nachweise, Angaben und Erklärungen, ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung, vorzulegen:
—mind. 1 Referenz...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Es sind mit Angebotsabgabe folgende Nachweise, Angaben und Erklärungen, ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung, vorzulegen:
—mind. 1 Referenz vergleichbarer Leistungen der letzten 3 Jahre mit Angabe der Ausführungszeiten und Kontaktperson;
—Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb in Bezug auf die konkret angebotene Umsetzung des zu vergebenden Entsorgungsauftrags oder entsprechende Einzelnachweise der Zertifizierungsvoraussetzungen/Fachkunde nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung.
— Erklärung zur technischen und logistischen Auftragsabwicklung
Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind vom Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen:
— Vorlage von Auftraggeberbestätigungen zu allen angegebenen Referenzen;
— Auszug aus dem Genehmigungsbescheid der Verwertungsanlage, aus dem die genehmigte Kapazität, der Genehmigungsstatus, der Genehmigungszeitraum sowie die anzunehmenden Abfall-Fraktionen hervorgehen, sowie ggf. (sofern nicht ortsgleich) Genehmigungsbescheid mit entsprechenden Angaben für die Übergabestelle.
— Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer.
“Der Zuschlag ergeht auf das wirtschaftlichste Angebot. Das wirtschaftlichste
Angebot wird anhand der folgenden Zuschlagskriterien sowie
der angegebenen...”
Der Zuschlag ergeht auf das wirtschaftlichste Angebot. Das wirtschaftlichste
Angebot wird anhand der folgenden Zuschlagskriterien sowie
der angegebenen Gewichtung ermittelt.
Es wird zum einen der Preis als prognostiziertes Gesamtentgelt für den gesamten Zeitraum der Leistungserbringung (Wertungspreis) bewertet.
Des Weiteren wird die Flexibilität bei der Ausgestaltung der Öffnungszeiten und die garantierte Abfertigungsdauer für die Anlieferfahrzeuge
bewertet.
Zur Bewertung dient eine Skala von 100 Punkten:
• Preis 80 Punkte
• Flexibilität bei der Ausgestaltung der Öffnungszeiten 10 Punkte
• Garantierte Abfertigungsdauer für die Anlieferfahrzeuge 10 Punkte
Es werden nur volle Punkte vergeben. Das Angebot, auf welches die meisten Punkte entfallen, ist das wirtschaftlichste und erhält den Zuschlag.
Sollte auf zwei oder mehr Angebote die gleiche Anzahl an Punkten entfallen, so wird der Zuschlag auf das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erteilt. Sollte der Wertungspreis in einem solchen Falle bis zur zweiten Nachkommastelle gleich sein, entscheidet das Los.
Die Bewertung erfolgt im Einzelnen wie folgt:
• Kriterium des Wertungspreises
Der Wertungspreis wird wie folgt berechnet:
Die vom Bieter im Preisblatt zu den Positionen 1 bis 3 angebotenen
Einheitspreise werden mit dem jeweiligen Vordersatz multipliziert.
Die danach ermittelten Einzelpreise werden addiert und der sich hiernach
ergebende Betrag um die Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe
(derzeit 19 %) erhöht. Das ergibt das prognostizierte Bruttogesamtentgelt
(in € pro Jahr)
Das derart ermittelte prognostizierte Bruttogesamtentgelt (in € pro
Jahr) wird in ein Bruttogesamtentgelt über die Grundvertragslaufzeit
hochgerechnet. Maßgeblich ist das Brutto-Gesamtentgelt für die
Grundvertragslaufzeit der Leistungserbringung (4 Jahre Vertragslaufzeit).
Das Angebot mit dem niedrigsten hiernach ermittelten Wertungspreis
erhält die maximale Punktzahl (80 Punkte).
Sodann wird ermittelt, wie hoch die prozentuale Abweichung der weiteren
ermittelten Wertungspreise zum niedrigsten Wertungspreis ist.
Für eine Abweichung von vollen 0,50 % erfolgt ein Abschlag von jeweils
einem Punkt.
• Flexibilität bei der Ausgestaltung der Öffnungszeiten
Für die Wertung ist die Flexibilität im Rahmen der angebotenen Öffnungszeiten
entscheidend. Positiv bewertet werden möglichst lange
Öffnungszeiten des Übergabeorts. Je länger die Öffnungszeiten, in
denen eine Anlieferung ohne Voranmeldung erfolgen kann, über die
garantierte Mindestöffnungszeit (7:00 Uhr bis 17:00 Uhr) von Montag
bis Freitag (= 3.000 Minuten/pro Woche) hinausgeht, desto mehr
Punkte erhält der Bieter:
Länge über Mindestöffnungszeit hinaus
(inkl. Samstags)
Wertungspunkte
mehr als 660 Minuten pro Woche 10 Punkte
600 bis > 660 Minuten pro Woche 9 Punkte
540 bis > 600 Minuten pro Woche 8 Punkte
480 bis > 540 Minuten pro Woche 7 Punkte
420 bis > 480 Minuten pro Woche 6 Punkte
360 bis > 420 Minuten pro Woche 5 Punkte
300 bis > 360 Minuten pro Woche 4 Punkte
240 bis > 300 Minuten pro Woche 3 Punkte
120 bis > 240 Minuten pro Woche 2 Punkte
60 bis > 120 Minuten pro Woche 1 Punkt
weniger als 60 Minuten 0 Punkte
• Garantierte Abfertigungsdauer für die Anlieferfahrzeuge
Für die Wertung ist entscheidend, dass eine möglichst schnelle Abfertigung
der Anlieferfahrzeuge gewährleistet ist. Je schneller die Abfertigung
erfolgt, desto mehr Punkte erhält der Bieter:
Garantierte Abfertigungsdauer Wertungspunkte
bis 15 Minuten 10 Punkte
> 15 bis 30 Minuten 8 Punkte
> 30 bis 45 Minuten 6 Punkte
> 45 bis 60 Minuten 4 Punkte
> 60 bis 90 Minuten 2 Punkte
mehr als 90 Minuten 0 Punkte
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer: 06-22630029-17
Postanschrift: Wilhelminenstr. 1-3
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧
Telefon: +49 6151126603📞
Fax: +49 6151125816 📠
URL: https://www.rp-darmstadt.hessen.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammern des Landes Hessen
Nationale Registrierungsnummer: 0000
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧
Telefon: +49 6151126603📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [...] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [...] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 099-302744 (2024-05-22)