Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
A) Eigenerklärung über eine Referenz und geforderte
Mindeststandards an die Eigenerklärung über eine Referenz: Lose 1 bis 3: -
Eigenerklärung über mindestens eine Referenz über die Einrichtung und
den Betrieb einer Annahme- und Übergabestelle für mindestens 12 Monate
in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes mit einer
Leistungsmenge von mindestens 1.000 Mg pro Jahr. Die Referenz muss die
Annahme verschiedener Wertstofffraktionen, die Annahme von
Elektroaltgeräten und die Sortierung der Elektroaltgeräte nach den vom
ElektroG vorgesehenen Gruppen unter Beachtung der LAGA M31a, die
sortenreine Zwischenlagerung und Übergabe der Abfälle an die Verwerter
und EAR umfassen. Los 4: -Eigenerklärung über mindestens eine Referenz
über die Gestellung von Erfassungsbehältnissen und den Transport von
Gütern mit gefahrgutrechtlicher Relevanz für mindestens 12 Monate in den
letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes mit einer Leistungsmenge
von mindestens 500 Mg pro Jahr. Los 5: - Eigenerklärung über mindestens
eine Referenz über die Containergestellung, den Transport sowie die
Verwertung von Altpapier und Kartonagen für mindestens 12 Monate in
den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes mit einer
Leistungsmenge von mindestens 1.500 Mg pro Jahr. Los 6: -
Eigenerklärung über mindestens eine Referenz über die
Containergestellung, den Transport sowie die Verwertung von Metallen für
mindestens 12 Monate in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des
Angebotes mit einer Leistungsmenge von mindestens 400 Mg pro Jahr. Los
7: - Eigenerklärung über mindestens eine Referenz über die
Containergestellung, den Transport sowie die Verwertung von Altholz
(Kategorien I bis III) für mindestens 12 Monate in den letzten 36 Monaten
vor Abgabe des Angebotes mit einer Leistungsmenge von mindestens 2.000
Mg pro Jahr. Los 8: - Eigenerklärung über mindestens eine Referenz über
die Containergestellung, den Transport sowie die Verwertung von
Bauschutt für mindestens 12 Monate in den letzten 36 Monaten vor Abgabe
des Angebotes mit einer Leistungsmenge von mindestens 3.000 Mg pro
Jahr. Los 9: - Eigenerklärung über mindestens eine Referenz über die
Containergestellung, den Transport sowie die Verwertung von
Elektroaltgeräten der Gruppe 4 für mindestens 12 Monate in den letzten 36
Monaten vor Abgabe des Angebotes mit einer Leistungsmenge von
mindestens 100 Mg pro Jahr. Los 10: - Eigenerklärung über mindestens
eine Referenz über die Containergestellung, den Transport sowie die
Verwertung von Elektroaltgeräten der Gruppe 5 für mindestens 12 Monate
in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes mit einer
Leistungsmenge von mindestens 400 Mg pro Jahr.. Der Nachweis ist im Falle einer Bietergemeinschaft nur einmal zu erbringen. Es ist zulässig, die
für die Lose 1 bis 10 geforderten Mindestreferenzen durch dieselbe(n)
Referenz(en) nachzuweisen. Es können auch mehrere Referenzen
herangezogen werden, die in Summe den jeweils geforderten
Leistungsmengen entsprechen. Die Teilleistungen Gestellung von
Behältnissen bzw. Containergestellung, Transport und Verwertung können
sich aus einer oder mehrerer Referenzen zusammensetzen. Auf Verlangen
der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen
bzw. Erklärungen einzureichen: - Benennung der Referenz(en) (mindestens
mit Angabe des Auftraggebers, Auftragnehmers, der vertraglichen
Bindung, des Leistungszeitraums, des Leistungsinhalts/Leistungsumfangs,
des Leistungsgebietes und des Auftragswertes). B) Eigenerklärung zum
Vorliegen des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb Lose 1 bis 3: -
Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb
nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (oder gleichwertiges) hinsichtlich der
leistungsgegenständlichen Tätigkeiten "Sammeln", "Lagern" und
"Befördern" der jeweiligen leistungsgegenständlichen Abfallarten sowie für
den verbindlich angebotenen Standort. Los 4: - Eigenerklärung zum
Vorliegen des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb nach § 56
Kreislaufwirtschaftsgesetz (oder gleichwertiges) hinsichtlich der
leistungsgegenständlichen Tätigkeit "Befördern" der jeweiligen
leistungsgegenständlichen Abfallarten. Sofern das für die Transporte
vorgesehene Unternehmen nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist,
gilt als Ausnahme eine Transportgenehmigung als ausreichender Nachweis.
Lose 5 bis 10: - Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates
Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (oder
gleichwertiges) hinsichtlich der leistungsgegenständlichen Tätigkeiten
"Lagern" und/oder "Behandeln" und/oder "Verwerten" sowie "Befördern"
der jeweiligen leistungsgegenständlichen Abfallarten. Sofern das für die
Transporte vorgesehene Unternehmen nicht als Entsorgungsfachbetrieb
zertifiziert ist, gilt als Ausnahme eine Transportgenehmigung als
ausreichender Nachweis. Auf Verlangen der Vergabestelle ist das / sind die Zertifikat(e) bzw. die Genehmigung(en) innerhalb einer gesetzten Frist nachzureichen.