Die Freie Universität Berlin beabsichtigt die Entsorgungsdienstleistung von den Grundstücken der Freien Universität Berlin, ab dem 01.10.2024-30.09.2026, für die Dauer von zwei Jahren, mit der Option, die Laufzeit zweimal um ein weiteres Jahr durch die AG zu verlängern, zu vergeben. Entsorgungsdienstleistung beinhaltet u.a.: organische Abfälle (unbelasteter, wurzeldurchsetzter Boden, Gartenabfälle mit Bodenanteil, Wiesenschnittgut/Mahdgut, Langgras und Kurzgras mit Bodenanteil., (Überzähliger) Grünschnitt, kompostierfähige Gartenabfälle, Gehölzschnitt (Reisig), Stammholz) sowie Erdabfälle Das Vertragsverhältnis beginnt am 01.10.2024 und endet am 30.09.2026.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-05-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-04-08.
Auftragsbekanntmachung (2024-04-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Entsorgungsleistung
Referenznummer: GGM-2024-0002
Kurze Beschreibung:
Die Freie Universität Berlin beabsichtigt die Entsorgungsdienstleistung von den Grundstücken der Freien Universität Berlin, ab dem 01.10.2024-30.09.2026, für die Dauer von zwei Jahren, mit der Option, die Laufzeit zweimal um ein weiteres Jahr durch die AG zu verlängern, zu vergeben.
Entsorgungsdienstleistung beinhaltet u.a.:
organische Abfälle (unbelasteter, wurzeldurchsetzter Boden, Gartenabfälle mit Bodenanteil, Wiesenschnittgut/Mahdgut, Langgras und Kurzgras mit Bodenanteil., (Überzähliger) Grünschnitt, kompostierfähige Gartenabfälle, Gehölzschnitt (Reisig), Stammholz) sowie Erdabfälle
Das Vertragsverhältnis beginnt am 01.10.2024 und endet am 30.09.2026.
Die Freie Universität Berlin beabsichtigt die Entsorgungsdienstleistung von den Grundstücken der Freien Universität Berlin, ab dem 01.10.2024-30.09.2026, für die Dauer von zwei Jahren, mit der Option, die Laufzeit zweimal um ein weiteres Jahr durch die AG zu verlängern, zu vergeben.
Entsorgungsdienstleistung beinhaltet u.a.:
organische Abfälle (unbelasteter, wurzeldurchsetzter Boden, Gartenabfälle mit Bodenanteil, Wiesenschnittgut/Mahdgut, Langgras und Kurzgras mit Bodenanteil., (Überzähliger) Grünschnitt, kompostierfähige Gartenabfälle, Gehölzschnitt (Reisig), Stammholz) sowie Erdabfälle
Das Vertragsverhältnis beginnt am 01.10.2024 und endet am 30.09.2026.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Kompostierung📦 Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Beschreibung der Beschaffung: siehe Leistungsverzeichnis
Postanschrift: Goßlerstraße 2-4
Postleitzahl: 14195
Stadt: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-10-01 📅
Datum des Endes: 2026-09-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Option einer zweimaligen Verlängerung um jeweils 1 Jahr, diese Option ist einseitig durch die AG auszuüben
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-05-10 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-05-10 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 30 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-05-10 09:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen: siehe Vergabeunterlagen
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen VgV, Wirt-124 EU
- Eigenerklärung Bieterselbstauskunft
- Eigenerklärung Nachunternehmen
- Eigenerklärung der Bieter- und Bewerbergemeinschaft
- BVB zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue - (Teil A), Wirt 214
- BVB zur Verhinderung von Benachteiligungen (Teil A), Wirt-2143
- BVB über Kontrollen und Sanktionen nach BerlAVG (Teil B), Wirt-2144
- BVB über Umweltschutzanforderungen (Teil A), Wirt-2145
- Eigenerklärung zum Datenschutz
- Sicherheitsrichtlinie für Auftragnehmer
- Einhaltung restriktiver Maßnahmen Wirt-124-1
- BVB und Erklärung zur Frauenförderung (Teil A), Wirt-2141
- Bieterangaben Wettbewerbsregister
- Referenzliste
- Eigenerklärung Versicherung und Ausbildung
- Lageplan_Am Fichtenberg_17
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen VgV, Wirt-124 EU
- Eigenerklärung Bieterselbstauskunft
- Eigenerklärung Nachunternehmen
- Eigenerklärung der Bieter- und Bewerbergemeinschaft
- BVB zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue - (Teil A), Wirt 214
- BVB zur Verhinderung von Benachteiligungen (Teil A), Wirt-2143
- BVB über Kontrollen und Sanktionen nach BerlAVG (Teil B), Wirt-2144
- BVB über Umweltschutzanforderungen (Teil A), Wirt-2145
- Eigenerklärung zum Datenschutz
- Sicherheitsrichtlinie für Auftragnehmer
- Einhaltung restriktiver Maßnahmen Wirt-124-1
- BVB und Erklärung zur Frauenförderung (Teil A), Wirt-2141
- Bieterangaben Wettbewerbsregister
- Referenzliste
- Eigenerklärung Versicherung und Ausbildung
- Lageplan_Am Fichtenberg_17
Verfahren
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: nicht zutreffend
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 20 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Für alle Ausschlussgründe gelten die gesetzlichen Ausschluss- voraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: DE296830277
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
URL: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Name und Adressen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-04-08+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 070-207966 (2024-04-08)