Eine Ortsbesichtigung für Los 1 ist verpflichtend und erfolgt nach Absprache im Zeitraum vom 15.07.2024 bis 30.07.2024. Besichtigungstermine sind mindestens 3 Tage vorab mit der/den für das Objekt zuständigen Ansprechperson/en via E-Mail:
FM-AS.Hangelar@bundesimmobilien.de oder telefonisch: Tel. 02241-16518-0 zu vereinbaren. Nichtteilnahme an der Ortsbesichtigung führt zum Ausschluss des Angebotes aus dem Verfahren.
Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden nicht beantwortet.
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Für das Angebot ist das jeweilige Preisblatt des entsprechenden Loses zu verwenden.
Fehlende Preisangaben oder Änderungen u. Ergänzungen in den Vergabeunterlagen führen grundsätzlich zum Ausschluss aus dem Verfahren.
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Vorgaben aus einem für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, dem Mindestlohn-, Arbeitnehmerentsende- und Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz sind zwingend bei der Angebotsabgabe zu berücksichtigen. Ist dies nicht der Fall, wird das Angebot vom Verfahren ausgeschlossen.
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Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können. Das Angebot muss die Preise, die Stundenverrechnungssätze für Standard- und Zusatzleistungen und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten.
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Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin "www.bundesimmobilien.de/datenschutz" vor Angebotsabgabe zu übermitteln. In gleicher Weise sind Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren. Die DSGVO entbindet nicht von der Pflicht, die Kontaktdaten der Referenzgeber bekannt zu geben, da diese Daten notwendig sind für die Referenzprüfung und gleichzeitig der Datenschutzerklärung der BImA, vergleiche Quelle wie vorbenannt, entsprechend der DSGVO behandelt werden.
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Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot, vollständig ausgefüllt, einzureichen:
1. Angebotsschreiben (Anlage B-01)
2. Preisblatt je angebotenen Loses (Anlage B-02)
3. Formular Eignungskriterien, Bieterauskunft (Anlage B-03)
4. Formular "Grundlagen der Angebotskalkulation" (Anlage B-04)
5. Konzeptbeschreibung, nur für Los 1 (Anlage B-04.1)
6. Bietergemeinschaftserklärung, falls einschlägig (Anlage B-05)
7. Teilnahmebescheinigung über erfolgte Ortsbegehung, nur für Los 1 (Anlage B-08)
8. Compliance- und Verschwiegenheitserklärung (Anlage C-07)
9. Externer aktueller Prüfbericht gem. DIN ISO EN 12620 für den zu liefernden Sand, nur für Los 2
10. EU-Konformitätserklärung des Herstellers für den zu liefernden Sand, nur für Los 2
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Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform einzureichen (
https://www.evergabe-online.de). Die Fragen sollten bis spätestens 01.08.2024 bei der e-Vergabe-Plattform eingehen und werden auch nur über die e-Vergabe-Plattform beantwortet. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
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Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
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Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren
Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen.
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Angebote sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes bis zum Ende der Angebotsfrist in elektronischer Form abzugeben. Eine Registrierung zur Angebotsabgabe auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes ist dazu erforderlich. Alle außerhalb der e-Vergabeplattform des Bundes, wie per Telefax, Telex oder E-Mail, sowie schriftlich eingegangene Angebote werden nicht zum Verfahren zugelassen und führen zum Ausschluss aus dem Verfahren.
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Änderungen oder Berichtigungen der Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Bei Abgabe eines Angebotes über die e-Vergabe-Plattform kann durch das Hochladen einer neuen Datei eine alte Datei ersetzt werden. Die jeweiligen Änderungen oder Berichtigungen sind kenntlich zu machen.
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Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen u. Nachweisen richten sich nach § 56 VgV. Hierbei setzt die AG eine angemessene Frist von mindestens 3 Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs.1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
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Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe, HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234, E-Mail:
ticket@bescha.bund.de. Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr.