Als bauvorbereitende Maßnahme soll im Bereich der zukünftigen Versickerungsmulde der anstehende Boden ausgetauscht werden. Die hier vorliegende Ausschreibung umfasst die vorbereitenden Arbeiten für die Herstellung einer provisorischen Gehwegüberfahrt, den Austausch des Bodens, die Fällung von Bäumen sowie Abbruch von Wegen und Leitungen. Die Erdarbeiten müssen aufgrund der Lage und der Historie des Gebietes durch Kampfmittelsondierungen und archäologische Untersuchungen begleitet werden. Massenliste: Baustelleneinrichtung: ca. 31 Wochen Verkehrssicherung: ca. 31 Wochen Baustraße aus Schicht ohne Bindemittel: ca. 350 m² Prov. Gehwegüberfahrt aus Asphalt: ca. 60 m² Ausbau Boden lagenweise 20 cm mit begleitender Archäologie und Kampfmittelsondierung: ca. 1900 m³ Einbau Boden: ca. 1200 m³ Entsorgung Boden: ca. 1900 m³ kampfmitteltechnische Baubegleitung: ca. 15 Tage Vollflächige, punktuell bodeneingreifende Kampfmittelräumung: ca. 845 m²
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-10-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-08-28.
Auftragsbekanntmachung (2024-08-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erd- und Tiefbauarbeiten - Bodenaustausch zentraler Muldenstandort Marx-Engels-Forum
Referenznummer: E 2024-72 GB
Kurze Beschreibung:
Als bauvorbereitende Maßnahme soll im Bereich der zukünftigen Versickerungsmulde der anstehende Boden ausgetauscht werden.
Die hier vorliegende Ausschreibung umfasst die vorbereitenden Arbeiten für die Herstellung einer provisorischen Gehwegüberfahrt, den Austausch des Bodens, die Fällung von Bäumen sowie Abbruch von Wegen und Leitungen. Die Erdarbeiten müssen aufgrund der Lage und der Historie des Gebietes durch Kampfmittelsondierungen und archäologische Untersuchungen begleitet werden.
Massenliste:
Baustelleneinrichtung: ca. 31 Wochen
Verkehrssicherung: ca. 31 Wochen
Baustraße aus Schicht ohne Bindemittel: ca. 350 m²
Prov. Gehwegüberfahrt aus Asphalt: ca. 60 m²
Ausbau Boden lagenweise 20 cm mit begleitender Archäologie und Kampfmittelsondierung: ca. 1900 m³
Einbau Boden: ca. 1200 m³
Entsorgung Boden: ca. 1900 m³
kampfmitteltechnische Baubegleitung: ca. 15 Tage
Vollflächige, punktuell bodeneingreifende Kampfmittelräumung: ca. 845 m²
Als bauvorbereitende Maßnahme soll im Bereich der zukünftigen Versickerungsmulde der anstehende Boden ausgetauscht werden.
Die hier vorliegende Ausschreibung umfasst die vorbereitenden Arbeiten für die Herstellung einer provisorischen Gehwegüberfahrt, den Austausch des Bodens, die Fällung von Bäumen sowie Abbruch von Wegen und Leitungen. Die Erdarbeiten müssen aufgrund der Lage und der Historie des Gebietes durch Kampfmittelsondierungen und archäologische Untersuchungen begleitet werden.
Massenliste:
Baustelleneinrichtung: ca. 31 Wochen
Verkehrssicherung: ca. 31 Wochen
Baustraße aus Schicht ohne Bindemittel: ca. 350 m²
Prov. Gehwegüberfahrt aus Asphalt: ca. 60 m²
Ausbau Boden lagenweise 20 cm mit begleitender Archäologie und Kampfmittelsondierung: ca. 1900 m³
Einbau Boden: ca. 1200 m³
Entsorgung Boden: ca. 1900 m³
kampfmitteltechnische Baubegleitung: ca. 15 Tage
Vollflächige, punktuell bodeneingreifende Kampfmittelräumung: ca. 845 m²
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Baustelleneinrichtung📦 Beschreibung
Interne Kennung: 0
Zusätzliche Informationen:
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) – insbesondere hinsichtlich des Tarifentgelts -, die bei der Erstellung des Angebots sowie bei der Preiskalkulation zu berücksichtigen sind, siehe Vergabeunterlagen.
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) – insbesondere hinsichtlich des Tarifentgelts -, die bei der Erstellung des Angebots sowie bei der Preiskalkulation zu berücksichtigen sind, siehe Vergabeunterlagen.
Postleitzahl: 10178
Stadt: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-11-25 📅
Datum des Endes: 2025-06-30 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-10-01 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-10-01 13:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 59 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2024-10-01 13:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-09-24 12:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Es werden ausschließlich Unterlagen nachgefordert, die nicht die Bewertung auf Grundlage der Zuschlagskriterien betreffen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweise gemäß § 6a EU VOB/A i. V. m. Formblatt V 124: Die Anforderungen gemäß § 6a VOB/A können über das ULV oder ein anderes Präqualifizierungssystem nachgewiesen werden. Falls eine entsprechende Präqualifizierung nicht vorliegt, ist das Formblatt V 124 (Eigenerklärung zur Eignung) mit dem Angebot einzureichen. Die darin genannten einzureichenden Nachweise zur Eignung sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweise gemäß § 6a EU VOB/A i. V. m. Formblatt V 124: Die Anforderungen gemäß § 6a VOB/A können über das ULV oder ein anderes Präqualifizierungssystem nachgewiesen werden. Falls eine entsprechende Präqualifizierung nicht vorliegt, ist das Formblatt V 124 (Eigenerklärung zur Eignung) mit dem Angebot einzureichen. Die darin genannten einzureichenden Nachweise zur Eignung sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen.
Ausschlussgrund: Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Bei Zutreffen eines Ausschlussgrundes gemäß § 123 GWB erfolgt ein zwingender Ausschluss des Bieters. Bei Zutreffen eines Ausschlussgrundes gemäß § 124 GWB entscheidet der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit über den Verbleib oder Ausschluss des Bieters im Verfahren.
Bei Zutreffen eines Ausschlussgrundes gemäß § 123 GWB erfolgt ein zwingender Ausschluss des Bieters. Bei Zutreffen eines Ausschlussgrundes gemäß § 124 GWB entscheidet der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit über den Verbleib oder Ausschluss des Bieters im Verfahren.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str.105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer des Landes Berlin
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090138316 📠
URL: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-08-28+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 168-519868 (2024-08-28)