Auftragsbekanntmachung (2024-04-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erdgasausschreibung Amt Barnim-Oderbruch 2025/2026
Reference number: 2024FB000008
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von Erdgas für die Liegenschaften des Amtes Barnim-Oderbruch:
Lieferzeitraum: 01.01.2025-01.01.2027
Liefermenge: ca. 1.098.963 kWh/Jahr.”
Art des Vertrags: supplies
Produkte/Dienstleistungen: Erdgas📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 165011.65 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von Erdgas für die Liegenschaften des Amtes Barnim-Oderbruch:
Lieferzeitraum: 01.01.2025-01.01.2027
Liefermenge: ca.1.098.963 kWh/Jahr.” Dauer
Datum des Beginns: 2025-01-01 📅
Datum des Endes: 2027-01-01 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-05-29 13:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 59
Informationen zur elektronischen Auktion
Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt ✅ Beschreibung
Informationen zur elektronischen Auktion:
“Zeitraum für die Durchführung der elektronischen Auktion:
04.06.2024 – 13.07.2024 Die elektronische Auktion wird innerhalb eines
Arbeitstages beendet. Der...”
Informationen zur elektronischen Auktion
Zeitraum für die Durchführung der elektronischen Auktion:
04.06.2024 – 13.07.2024 Die elektronische Auktion wird innerhalb eines
Arbeitstages beendet. Der genaue Zeitpunkt der Durchführung der
elektronischen Auktion wird mit der Aufforderung zur Teilnahme an der
elektronischen Auktion mitgeteilt. Bieter geben in der 1. Phase vor der
Durchführung der elektronischen Auktion ein verbindliches Angebot ab.
Lediglich der Preis aus der 1. Phase kann in der Phase der elektronischen
Auktion (2. Phase) durch neue, nach unten korrigierte Preise geändert
werden. Gibt der Bieter in der 2. Phase keine neuen, nach unten korrigierten
Preise ab, ist sein Angebot aus der 1. Phase bis zum Ende der Bindefrist
verbindlich. Ende der Bindefrist: Die Bindefrist endet maximal 14
Kalendertage nach Abschluss der elektronischen Auktion, mithin spätestens
am 27.07.2024.; ausführliche Informationen in den Vergabeunterlagen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweis der Eintragungen in dem einschlägigen Berufs
oder Handelsregister des Niederlassungsmitgliedstaates” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Erklärung zum „allgemeinen“ Jahresumsatz für die letzten
drei Geschäftsjahre - Erklärung zum „spezifischen“ Jahresumsatz (Sparte
Strom) in dem vom Auftrag...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Erklärung zum „allgemeinen“ Jahresumsatz für die letzten
drei Geschäftsjahre - Erklärung zum „spezifischen“ Jahresumsatz (Sparte
Strom) in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich für die letzten
drei Geschäftsjahre
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Referenzen über früher ausgeführte, mit dem
Auftragsgegenstand vergleichbare Aufträge in Form einer Liste der in den
letzten höchstens drei Kalenderjahren...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenzen über früher ausgeführte, mit dem
Auftragsgegenstand vergleichbare Aufträge in Form einer Liste der in den
letzten höchstens drei Kalenderjahren erbrachten Leistungen mit Angabe der
Beträge in EUR (Auftragswert), der Daten (Anzahl der Abnahmestellen und
Liefermenge/Jahr), des Lieferzeitraums sowie des öffentlichen oder privaten
Auftraggebers - Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen,
werden auch einschlägige Referenzen berücksichtigt, die mehr als drei Jahre
zurückliegen - Angabe, welche Teile des Auftrags das
Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt Details siehe
Vergabeunterlagen
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“- Eigenerklärung zur rechtskonformen Auftragsausführung gemäß
§ 128 Abs. 1 GWB (Teil V der Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer)
- Eigenerklärung zur...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
- Eigenerklärung zur rechtskonformen Auftragsausführung gemäß
§ 128 Abs. 1 GWB (Teil V der Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer)
- Eigenerklärung zur Umsetzung des § 6 Brandenburgisches Vergabegesetz
(BbgVergG),
- Eigenerklärung zum Einsatz von Nachunternehmen gem. § 8 BbgVergG,
- Eigenerklärung zu Kontrollen gem. § 9 BbgVergG,
- Eigenerklärung zu Vertragsstrafe, Kündigung und Auftragssperre gem. § 10
BbgVergG.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Nationale Registrierungsnummer: 9834f7c1-9be6-4fdf-9dbd-6dc8d254d531
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@mwae.brandenburg.de📧
Telefon: +49 3318661719📞
Fax: +49 3318661652 📠
URL: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%C3%BCfungsverfahren/bb1.c.478846.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen
für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig,
soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen
für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig,
soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr.
4GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt
ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung
informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist
möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.
1GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt
am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag
des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die
Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend
gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§
160Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1
Nr. 2 GWB).Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3
Satz 1Nr. 3 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 084-254226 (2024-04-26)