Auftragsbekanntmachung (2024-10-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erdgaslieferung
Reference number: 2024-0122
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von Erdgas”
Produkte/Dienstleistungen: Erdgas📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Zur Abdeckung des Bedarfs an Erdgas für kommunale Liegenschaften benötigt die Stadt Lübben (Spreewald) (Auftraggeberin) für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis...”
Beschreibung der Beschaffung
Zur Abdeckung des Bedarfs an Erdgas für kommunale Liegenschaften benötigt die Stadt Lübben (Spreewald) (Auftraggeberin) für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2026 mit der Option der einmaligen Verlängerung um ein weiteres Jahr (bis zum 31.12.2027) einen neuen Gasliefervertrag. Gegenstand ist die Lieferung von Erdgas an die benannten Lieferstellen. Der abzuschließende Gasliefervertrag umfasst die Lieferung des gesamten Bedarfs an Erdgas zur Versorgung der ausgeschriebenen Lieferstellen.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Mineralölerzeugnisse, Brennstoff, Elektrizität und andere Energiequellen📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Weitere Erfüllungsorte” Dauer
Datum des Beginns: 2025-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-11-21 13:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-11-21 13:05:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Digital: www.Vergabemarktplatz.Brandenburg.de Stadt Lübben (Spreewald) Poststr. 5 15907 Lübben (Spreewald)
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 29
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eignung: - Handelsregisterauszug (nicht älter als 12 Monate) - Bestätigung der Steuerbehörde, dass die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eignung: - Handelsregisterauszug (nicht älter als 12 Monate) - Bestätigung der Steuerbehörde, dass die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt sind und die Erklärung des Bieters, dass diese Aussage auch noch zur Zeit der Angebotsabgabe zutrifft. - Bestätigung gesetzlicher Sozialversicherer der Mehrzahl der Beschäftigten, dass die Beiträge ordnungsgemäß bezahlt sind und die Erklärung des Bieters, dass diese Aussage auch noch zur Zeit der Angebotsabgabe für alle Beschäftigungsverhältnisse zutrifft. - Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung - Eigenerklärung zur Eignung - Bei Dienstleistungen: die Vorlage von Nachweisen und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung der für die Vertragserfüllung vorgesehenen Personen - Bei Dienstleistungen: die Erklärung des Bieters, ob und ggf. welcher Entgelttarifvertrag auf seine bei der Vertragserfüllung eingesetzten Beschäftigten anzuwenden ist, und welche Stundenentgelte sich hieraus ergeben.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG): Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG....”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG): Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13 Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von 13 Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen. Auf gesondertes Verlangen: ausführliche Soka-Baubescheinigung über die Bruttolohnsumme, die geleisteten Arbeitsstunden sowie die Zahl der gewerblich Beschäftigten (nicht älter als 6 Monate)
“Bekanntmachungs-ID: CXP9YMU6WQ5” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Nationale Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mwae.brandenbrug.de📧
Telefon: +49 3318661719📞
Fax: +49 3318661652 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl. I, Seite 1750,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl. I, Seite 1750, berichtigt Seite 3245) Anwendung. §160 GWB lautet auszugsweise: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Außerdem wird auf § 180 GWB ("Schadensersatzanspruch bei Rechtsmissbrauch") in Verbindung mit §§ 160 und 171 GWB verwiesen (besonders § 180 (2) Nr. 2 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 202-624727 (2024-10-14)