Im Rahmen des Monitorings in den Europäischen Vogelschutzgebieten Sachsen-Anhalts sind im EU SPA Mündungsgebiet der Schwarzen Elster (Flächengröße 3.921 ha) (Los 1) sowie im EU SPA Salziger See und Salzatal (Flächengröße 649 ha) (Los 2) im Jahr 2025 Brutvorkommen wertgebender Brutvogelarten zu erfassen. Die Erfassung der Brutvögel bezieht sich auf die Gesamtfläche des SPA. Direkt an den Grenzen des Gebietes siedelnde Arten (Teilsiedler) sind mit zu erfassen.Neben den sechs je Lebensraumtyp vorgegebenen Standardkartierungen (Südbeck et al. 2005, S. 116) in den Morgenstunden sind auch 3 Dämmerungs- und Nachtkartierungen in geeigneten Habitaten zur Erfassung von Rallen, Dommel- und Eulenarten vorzusehen. Nachtbegehungen in schlecht zugänglichen Gebieten können nach Rücksprache mit dem AG durch den Einsatz von Horchboxen ergänzt werden. Diese können vom AG gestellt werden.Die Erfassungen erfolgen für alle Arten flächendeckend im Gebiet.Die Erfassung von Greifvogel- und Storchenarten ist auf Basis von Horstsuchen durchzuführen. Die UNB Wittenberg und die Verwaltung des Biosphärenreservates Mittelelbe werden vom AG über die Kartierungen informiert. Konkrete Abstimmungen vor Ort sind durch den AN direkt zu treffen. Die Kartierung erfolgt im Gelände verbindlich mit der NaturaList-App über das Modul „Private Linienkartierung“ (bzw. einer entsprechenden NaturaList-Alternative), ggf. über alternative Erfassungsprogramme. Details dazu sind im Vorfeld der Kartierungen mit dem AG zu klären. Aus den mit NaturaList erfassten Daten der Einzelbegehungen sind (ggf. unter Hinzuziehung von Daten Dritter) nach den Empfehlungen in Südbeck et al. (2005) Reviere zu bilden und ihnen die entsprechenden Brutzeitcodes zuzuordnen. Die Revierzentren sind nachfolgend punktgenau in MultiBaseCS zu digitalisieren. Die in MultiBase einzutragenden Parameter sind im Vorfeld mit dem AG abzustimmen. Im Rahmen der Kartierungen ist eine Fotodokumentation von charakteristischen Vogellebensräumen und Beeinträchtigungen des Gebietes anzufertigen und digital dem AG zu übergeben. Im Vogelschutzgebiet im Rahmen der Kartierungen festgestellte generelle Störungen und Beeinträchtigungen, die auf die Brutvogelwelt des Gebietes wirken können (z. B. Grünlandumbruch, zeitige Mahdereignisse, forstliche Maßnahmen, touristische Störungen etc.), sind möglichst flächenscharf zu dokumentieren. Der Natura2000-LVO widersprechende Eingriffe, Störungen etc. sollten zeitnah dem AG und der zuständigen UNB übermittelt werden. Vorkommen von Arten, für die nach Natura2000-LVO Nestschutzzonen einzurichten sind (Wachtelkönig, Wiesenlimikolen) sind umgehend nach Auffinden der zuständigen UNB exakt verortet zu übermitteln, damit entsprechende Schutzzonen eingerichtet werden können. Neben den Erhebungen zum aktuellen Bestand sind so weit wie möglich Daten zum Brutvorkommen der Arten nach dem Zeitpunkt der Erstinventarisierung im Jahr 2007 zu recherchieren und zur Darstellung der Bestandsentwicklung der Arten heranzuziehen. Für die Jahresberichte zum Vogelmonitoring ist ein Manuskript über die Ergebnisse der Kartierungen mit tabellarischen und kartographischen Darstellungen sowie Fotodokumentationen zu verfassen (Umfang ca. 10-15 Seiten). Aufbau: Kurze Gebietsbeschreibung, Methode, Ergebnisse der aktuellen Brutvogelkartierung (tabellarisch und mit Karten), Bestandsentwicklung der Arten, Beurteilung der Lebensraumqualität, Störungen und Beeinträchtigungen im Gebiet in Beziehung zu den Erhaltungszielen des Gebietes und den Vorgaben der Natura 2000-LVO. Für detaillierte Ausführungen zur Erfassungsmethode, zur Auflistung der zu erfassenden Vogelarten sowie weiterer Informationen ist Anlage 02_Leistungsbeschreibung unabdingbar.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-01-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-12-03.
Auftragsbekanntmachung (2024-12-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erfassung der Brutbestände wertgebender Vogelarten in Europäischen Vogelschutzgebieten des Landes Sachsen-Anhalt im Jahr 2025
Referenznummer: 43.12/84/2024
Kurze Beschreibung:
“Im Rahmen des Monitorings in den Europäischen Vogelschutzgebieten Sachsen-Anhalts sind im EU SPA Mündungsgebiet der Schwarzen Elster (Flächengröße 3.921 ha)...”
Kurze Beschreibung
Im Rahmen des Monitorings in den Europäischen Vogelschutzgebieten Sachsen-Anhalts sind im EU SPA Mündungsgebiet der Schwarzen Elster (Flächengröße 3.921 ha) (Los 1) sowie im EU SPA Salziger See und Salzatal (Flächengröße 649 ha) (Los 2) im Jahr 2025 Brutvorkommen wertgebender Brutvogelarten zu erfassen.
Die Erfassung der Brutvögel bezieht sich auf die Gesamtfläche des SPA. Direkt an den Grenzen des Gebietes siedelnde Arten (Teilsiedler) sind mit zu erfassen.Neben den sechs je Lebensraumtyp vorgegebenen Standardkartierungen (Südbeck et al. 2005, S. 116) in den Morgenstunden sind auch 3 Dämmerungs- und Nachtkartierungen in geeigneten Habitaten zur Erfassung von Rallen, Dommel- und Eulenarten vorzusehen. Nachtbegehungen in schlecht zugänglichen Gebieten können nach Rücksprache mit dem AG durch den Einsatz von Horchboxen ergänzt werden. Diese können vom AG gestellt werden.Die Erfassungen erfolgen für alle Arten flächendeckend im Gebiet.Die Erfassung von Greifvogel- und Storchenarten ist auf Basis von Horstsuchen durchzuführen.
Die UNB Wittenberg und die Verwaltung des Biosphärenreservates Mittelelbe werden vom AG über die Kartierungen informiert. Konkrete Abstimmungen vor Ort sind durch den AN direkt zu treffen.
Die Kartierung erfolgt im Gelände verbindlich mit der NaturaList-App über das Modul „Private Linienkartierung“ (bzw. einer entsprechenden NaturaList-Alternative), ggf. über alternative Erfassungsprogramme. Details dazu sind im Vorfeld der Kartierungen mit dem AG zu klären. Aus den mit NaturaList erfassten Daten der Einzelbegehungen sind (ggf. unter Hinzuziehung von Daten Dritter) nach den Empfehlungen in Südbeck et al. (2005) Reviere zu bilden und ihnen die entsprechenden Brutzeitcodes zuzuordnen. Die Revierzentren sind nachfolgend punktgenau in MultiBaseCS zu digitalisieren. Die in MultiBase einzutragenden Parameter sind im Vorfeld mit dem AG abzustimmen.
Im Rahmen der Kartierungen ist eine Fotodokumentation von charakteristischen Vogellebensräumen und Beeinträchtigungen des Gebietes anzufertigen und digital dem AG zu übergeben.
Im Vogelschutzgebiet im Rahmen der Kartierungen festgestellte generelle Störungen und Beeinträchtigungen, die auf die Brutvogelwelt des Gebietes wirken können (z. B. Grünlandumbruch, zeitige Mahdereignisse, forstliche Maßnahmen, touristische Störungen etc.), sind möglichst flächenscharf zu dokumentieren. Der Natura2000-LVO widersprechende Eingriffe, Störungen etc. sollten zeitnah dem AG und der zuständigen UNB übermittelt werden. Vorkommen von Arten, für die nach Natura2000-LVO Nestschutzzonen einzurichten sind (Wachtelkönig, Wiesenlimikolen) sind umgehend nach Auffinden der zuständigen UNB exakt verortet zu übermitteln, damit entsprechende Schutzzonen eingerichtet werden können.
Neben den Erhebungen zum aktuellen Bestand sind so weit wie möglich Daten zum Brutvorkommen der Arten nach dem Zeitpunkt der Erstinventarisierung im Jahr 2007 zu recherchieren und zur Darstellung der Bestandsentwicklung der Arten heranzuziehen.
Für die Jahresberichte zum Vogelmonitoring ist ein Manuskript über die Ergebnisse der Kartierungen mit tabellarischen und kartographischen Darstellungen sowie Fotodokumentationen zu verfassen (Umfang ca. 10-15 Seiten). Aufbau: Kurze Gebietsbeschreibung, Methode, Ergebnisse der aktuellen Brutvogelkartierung (tabellarisch und mit Karten), Bestandsentwicklung der Arten, Beurteilung der Lebensraumqualität, Störungen und Beeinträchtigungen im Gebiet in Beziehung zu den Erhaltungszielen des Gebietes und den Vorgaben der Natura 2000-LVO.
Für detaillierte Ausführungen zur Erfassungsmethode, zur Auflistung der zu erfassenden Vogelarten sowie weiterer Informationen ist Anlage 02_Leistungsbeschreibung unabdingbar.
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Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Umweltschutz📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Erfassung umfasst die folgenden wertgebenden Vogelarten:
- Alle bisher im EU SPA nachgewiesenen Brutvogelarten des Anhangs I...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Erfassung umfasst die folgenden wertgebenden Vogelarten:
- Alle bisher im EU SPA nachgewiesenen Brutvogelarten des Anhangs I EU-VSchRL
Rohrdommel
Weißstorch
Wespenbussard
Wiesenweihe
Rohrweihe
Rotmilan
Schwarzmilan
Seeadler
Kranich
Wachtelkönig
Tüpfelsumpfhuhn
Trauerseeschwalbe
Flussseeschwalbe
Eisvogel
Grauspecht
Schwarzspecht
Mittelspecht
Neuntöter
Heidelerche
Sperbergrasmücke
Blaukehlchen
- Alle weiteren ggf. auftretenden Brutvogelarten des Anhangs I EU-VSchRL
- Alle möglicherweise vorkommenden weiteren Arten der Roten Liste Brutvögel Deutschlands, Kat. 1-2 (Ryslavy et al. 2020)
u.a.
Knäkente (1)
Bekassine (1)
Brachvogel (1)
Sumpfohreule (1)
Raubwürger (1)
Beutelmeise (1)
Steinschmätzer (1)
Rebhuhn (2)
Turteltaube (2)
Flussuferläufer (2)
Rotschenkel (2)
Kiebitz (2)
Feldschwirl (2)
Braunkehlchen (2)
Wiesenpieper (2)
- Alle möglicherweise vorkommenden weiteren Arten der Roten Liste Brutvögel Sachsen-Anhalts, Kat. 1-2 (Schönbrodt & Schulze 2017)
Löffelente (1)
Krickente (2)
- Alle weiteren Brutvogelarten des Standarddatenbogens (2014) – (ohne Graugans und Schafstelze) nach https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Natura2000/Gebietslisten/Dateien/SDB/4536-401_SPA0020.pdf
- Alle weiteren Triggerarten: https://www.dda-web.de/downloads/surveyplaners/triggerarten_v2023_06_20.pdf
u.a. Wendehals, Grauammer
Bei den Erfassungsmethoden sind die Vorgaben in Südbeck et al. (2005) einzuhalten, insbesondere hinsichtlich der Anzahl und der zeitlichen Vorgaben für die Begehungen (s. Tab. 1 und 7 in Südbeck et al. 2005).Die Erfassung der Brutvögel bezieht sich auf die Gesamtfläche des SPA. Direkt an den Grenzen des Gebietes siedelnde Arten (Teilsiedler) sind mit zu erfassen.Neben den sechs je Lebensraumtyp vorgegebenen Standardkartierungen (Südbeck et al. 2005, S. 116) in den Morgenstunden sind auch 3 Dämmerungs- und Nachtkartierungen in geeigneten Habitaten zur Erfassung von Rallen, Dommel- und Eulenarten vorzusehen. Nachtbegehungen in schlecht zugänglichen Gebieten können nach Rücksprache mit dem AG durch den Einsatz von Horchboxen ergänzt werden. Diese können vom AG gestellt werden. Die Erfassungen erfolgen für alle Arten flächendeckend im Gebiet. Die Erfassung von Greifvogel- und Storchenarten ist auf Basis von Horstsuchen durchzuführen.
Klangattrappeneinsatz ist bei den in Südbeck et al. (2005) mit „Einsatz nötig“ genannten Arten (S. 84 f) verbindlich.
Die UNB Wittenberg und die Verwaltung des Biosphärenreservates Mittelelbe werden vom AG über die Kartierungen informiert. Konkrete Abstimmungen vor Ort sind durch den AN direkt zu treffen.
Die Kartierung erfolgt im Gelände verbindlich mit der NaturaList-App über das Modul „Private Linienkartierung“ (bzw. einer entsprechenden NaturaList-Alternative), ggf. über alternative Erfassungsprogramme. Details dazu sind im Vorfeld der Kartierungen mit dem AG zu klären.
Aus den mit NaturaList erfassten Daten der Einzelbegehungen sind (ggf. unter Hinzuziehung von Daten Dritter) nach den Empfehlungen in Südbeck et al. (2005) Reviere zu bilden und ihnen die entsprechenden Brutzeitcodes zuzuordnen. Die Revierzentren sind nachfolgend punktgenau in MultiBaseCS zu digitalisieren. Die in MultiBase einzutragenden Parameter sind im Vorfeld mit dem AG abzustimmen.
Im Rahmen der Kartierungen ist eine Fotodokumentation von charakteristischen Vogellebensräumen und Beeinträchtigungen des Gebietes anzufertigen und digital dem AG zu übergeben.
DIe Leistung ist bis zum 30.10.2025 zu erbringen.
Für detaillierte Beschreibungen der Leistung ist unbedingt Anlage 2_Leistungsbeschreibung heranzuziehen
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:startup#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Ort der Leistung: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-03-01 📅
Datum des Endes: 2025-10-30 📅
Vergabekriterien
Kriterium:
“Preis 50%
Fachliche Qualität und qualitative Leistungsfähigkeit (50 %) mit 3 Unterkriterien:
Spezifische Erfahrungen der verantwortlichen...”
Kriterium
Preis 50%
Fachliche Qualität und qualitative Leistungsfähigkeit (50 %) mit 3 Unterkriterien:
Spezifische Erfahrungen der verantwortlichen Projektmitarbeiter*innen bei der Kartierung wertgebender Brutvogelarten in entsprechenden Habitaten der betreffenden EU-SPA in Sachsen-Anhalt mit der vorgegebenen Technik (20%)
Spezifische Erfahrungen der verantwortlichen Projektmitarbeiter*innen in Bezug auf die Auswertung von Daten großflächiger Brutvogelerfassungen nach den Standardmethoden (10%)
Spezifische Erfahrungen der verantwortlichen Projektmitarbeiter*innen in Bezug auf die Interpretation von Brutvogelerfassungsdaten, die umfangreiche ornitho-ökologische Analyse und Publikation entsprechender Ergebnisse (20%)
Für ausführliche Informationen zu allen Zuschlagskriterien ist Anlage 13_Zuschlagskriterien heranzuziehen
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Erfassung umfasst die folgenden wertgebenden Vogelarten:
- Alle bisher im EU SPA nachgewiesenen Brutvogelarten des Anhangs I...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Erfassung umfasst die folgenden wertgebenden Vogelarten:
- Alle bisher im EU SPA nachgewiesenen Brutvogelarten des Anhangs I EU-VSchRL
Rohrdommel
Zwergdommel
Wespenbussard
Wiesenweihe
Rohrweihe
Rotmilan
Schwarzmilan
Kranich
Wachtelkönig
Tüpfelsumpfhuhn
Kleines Sumpfhuhn
Uhu
Eisvogel
Neuntöter
Sperbergrasmücke
Blaukehlchen
Ortolan
- Alle weiteren ggf. auftretenden Brutvogelarten des Anhangs I EU-VSchRL
- Alle möglicherweise vorkommenden weiteren Arten der Roten Liste Brutvögel Deutschlands, Kat. 1-2 (Ryslavy et al. 2020)
u.a.
Knäkente (1)
Raubwürger (1)
Beutelmeise (1)
Steinschmätzer (1)
Rebhuhn (2)
Turteltaube (2)
Kiebitz (2)
Feldschwirl (2)
Braunkehlchen (2)
Wiesenpieper (2)
- Alle möglicherweise vorkommenden weiteren Arten der Roten Liste Brutvögel Sachsen-Anhalts, Kat. 1-2 (Schönbrodt & Schulze 2017)
Löffelente (1)
Krickente (2)
Bei den Erfassungsmethoden sind die Vorgaben in Südbeck et al. (2005) einzuhalten, insbesondere hinsichtlich der Anzahl und der zeitlichen Vorgaben für die Begehungen (s. Tab. 1 und 7 in Südbeck et al. 2005).
Die Erfassung der Brutvögel bezieht sich auf die Gesamtfläche des SPA. Direkt an den Grenzen des Gebietes siedelnde Arten (Teilsiedler) sind mit zu erfassen.
Neben den sechs je Lebensraumtyp vorgegebenen Standardkartierungen (Südbeck et al. 2005, S. 116) in den Morgenstunden sind auch 3 Dämmerungs- und Nachtkartierungen in geeigneten Habitaten zur Erfassung von Rallen-, Dommel- und Eulenarten vorzusehen. Nachtbegehungen in schlecht zugänglichen Gebieten können nach Rücksprache mit dem AG durch den Einsatz von Horchboxen ergänzt werden. Diese können vom AG gestellt werden.
Die Erfassungen erfolgen für alle Arten flächendeckend im Gebiet.
Die Erfassung von Greifvogel- und Storchenarten ist auf Basis von Horstsuchen durchzuführen.
Klangattrappeneinsatz ist bei den in Südbeck et al. (2005) mit „Einsatz nötig“ genannten Arten (S. 84 f) verbindlich.
Die UNB Mansfeld-Südharz und Saalekreis werden vom AG über die Kartierungen informiert. Konkrete Abstimmungen vor Ort sind durch den AN direkt zu treffen.
Die Kartierung erfolgt im Gelände verbindlich mit der NaturaList-App über das Modul „Private Linienkartierung“ (bzw. einer entsprechenden NaturaList-Alternative), ggf. über alternative Erfassungsprogramme. Details dazu sind im Vorfeld der Kartierungen mit dem AG zu klären.
Aus den mit NaturaList erfassten Daten der Einzelbegehungen sind (ggf. unter Hinzuziehung von Daten Dritter) nach den Empfehlungen in Südbeck et al. (2005) Reviere zu bilden und ihnen die entsprechenden Brutzeitcodes zuzuordnen. Die Revierzentren sind nachfolgend punktgenau in MultiBaseCS zu digitalisieren. Die in MultiBase einzutragenden Parameter sind im Vorfeld mit dem AG abzustimmen.
Die Leistung ist bis zum 30.10.2025 zu erbringen.
Für detaillierte Beschreibungen der Leistung ist unbedingt Anlage 2_Leistungsbeschreibung heranzuziehen
Mehr anzeigen Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-01-09 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-01-10 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 47
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Abgeschlossenes Hoch- oder Fachhochschulstudium (Dipl., Master, Bachelor) in den Bereichen Biologie,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Abgeschlossenes Hoch- oder Fachhochschulstudium (Dipl., Master, Bachelor) in den Bereichen Biologie, Naturschutz, Landschaftsplanung, Forst oder vergleichbar.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Befähigung zur Berufsausübung einschl. Auflagen und
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- und Handelsregister: Mitgliedschaft in einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Befähigung zur Berufsausübung einschl. Auflagen und
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- und Handelsregister: Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft:
ODER
Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
(siehe Anlage 08 Eigenerklärung zur Eignung)
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
(siehe Anlage 08 Eigenerklärung zur Eignung)” Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Es ist zu beachten, dass die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel noch nicht freigegeben sind. Sobald eine Mittelfreigabe erfolgt ist, werden wir Sie...”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Es ist zu beachten, dass die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel noch nicht freigegeben sind. Sobald eine Mittelfreigabe erfolgt ist, werden wir Sie hierüber benachrichtigen. Für den Fall, dass die Mittelfreigabe nicht erfolgt, wird das Verfahren aufgehoben.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Nationale Registrierungsnummer: 03455141536
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Telefon: 000📞
URL: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Nationale Registrierungsnummer: 03455141536
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Telefon: 000📞
URL: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Dieses Vergabeverfahren unterliegt
der Möglichkeit einer Nachprüfung durch eine Vergabekammer beim
Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt (LVwA), §...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Dieses Vergabeverfahren unterliegt
der Möglichkeit einer Nachprüfung durch eine Vergabekammer beim
Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt (LVwA), § 159 Abs. 2 GWB.
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 236-738745 (2024-12-03)
Auftragsbekanntmachung (2024-12-19) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-01-19 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-01-20 10:00:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 249-789767 (2024-12-19)
Auftragsbekanntmachung (2025-01-07) Verfahren Administrative Informationen
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 46
Quelle: OJS 2025/S 006-013239 (2025-01-07)