Bedarfsgerechte Leerung der Container an den Sammelstellen an voraussichtlich 31 Sammelstellen (voraussichtlich 14-tägig, 58 Container) Transport und ordnungsgemäße Aufbereitung zur Wiederverwendung / Verwertung / Vermarktung der Alttextilien (inkl. erforderlicher Vorbehandlung wie z. B. Sortierung) und Entsorgung ggf. anfallender Reststoffe
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-11-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-10-02.
Auftragsbekanntmachung (2024-10-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erfassung und Verwertung von Alttextilien im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen
Referenznummer: ND08
Kurze Beschreibung:
“Bedarfsgerechte Leerung der Container an den Sammelstellen an voraussichtlich 31 Sammelstellen (voraussichtlich 14-tägig, 58 Container)
Transport und...”
Kurze Beschreibung
Bedarfsgerechte Leerung der Container an den Sammelstellen an voraussichtlich 31 Sammelstellen (voraussichtlich 14-tägig, 58 Container)
Transport und ordnungsgemäße Aufbereitung zur Wiederverwendung / Verwertung / Vermarktung der Alttextilien (inkl. erforderlicher Vorbehandlung wie z. B. Sortierung) und Entsorgung ggf. anfallender Reststoffe
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Recycling von Siedlungsabfällen📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 0 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Bedarfsgerechte Leerung der Container an den Sammelstellen an voraussichtlich 31 Sammelstellen (voraussichtlich 14-tägig, 58 Container)
Transport und...”
Beschreibung der Beschaffung
Bedarfsgerechte Leerung der Container an den Sammelstellen an voraussichtlich 31 Sammelstellen (voraussichtlich 14-tägig, 58 Container)
Transport und ordnungsgemäße Aufbereitung zur Wiederverwendung / Verwertung / Vermarktung der Alttextilien (inkl. erforderlicher Vorbehandlung wie z. B. Sortierung) und Entsorgung ggf. anfallender Reststoffe
Es wird eine jährliche Textilmenge von ca. 200 Tonnen pro Jahr abgeschätzt. Das Abfallaufkommen hängt maßgeblich vom Entsorgungsverhalten der Bürgerinnen und Bürger und deren Annahme des neueingeführten Systems ab. Zudem bleiben bereits vorhandene gewerbliche und gemeinnützige Sammlungen weiterhin bestehen. Folglich kann der Auftraggeber keine verlässliche Aussage über die Qualitäten und Mengen der erfassten Alttextilien treffen.
Der Auftragnehmer bzw. der mit der Einsammlung beauftragte Unterauftragnehmer muss als Entsorgungsfachbetrieb für das Sammeln und Befördern entsprechender Abfallschlüssel (u. a. AVV 20 01 10 und 20 01 11) zertifiziert sein oder eine gleichwertige Arbeitsweise nachweisen können. Der Auftragnehmer bzw. der mit der Sortierung beauftragte Unterauftragnehmer muss als Entsorgungsfachbetrieb für die Behandlung (Sortierung) entsprechender Abfallschlüssel (u. a. AVV 20 01 10 und 20 01 11) zertifiziert sein oder eine gleichwertige Arbeitsweise nachweisen können. Der Auftragnehmer hat die eingesammelten Alttextilien in der genehmigten Sortieranlage
differenziert nach mindestens 150 Sorten zu sortieren (Qualitätssortierung).
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Ort der Leistung: Neuburg-Schrobenhausen🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-01-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Entfernung der Sortieranlage (10 Punkte), die Sortiertiefe (5 Punkte), Regionalität der Vermarktungswege (5 Punkte)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): gemeinnützige Organisationen (10 Punkte), Menschen mit Behinderung (10 Punkte)
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 60
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-11-05 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-11-05 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 40
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Handelsregisterauszug, sofern der Bieter im Handelsregister eingetragen ist.
Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Mitarbeiterzahl, Konzernzugehörigkeit(en),...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Handelsregisterauszug, sofern der Bieter im Handelsregister eingetragen ist.
Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Mitarbeiterzahl, Konzernzugehörigkeit(en), Betriebsausstattung, Fuhrpark der vorgesehenen Niederlassung bzw. Betriebsstätte etc.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistung, jeweils bezogen und aufgegliedert auf die letzten 3...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistung, jeweils bezogen und aufgegliedert auf die letzten 3 Geschäftsjahre
Jahresabschluss (Kopie der Zusammenstellung, mindestens des letzten abgeschlossenen Jahres) soweit der Bieter bilanziert. Falls der Bieter nicht zur Bilanzveröffentlichung verpflichtet ist, ist stattdessen eine Bankerklärung (Bankauskunft) über die Solvenz beizufügen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Liste der Referenzprojekte mit ausgeführten vergleichbaren Leistungen aus den letzten 3 Jahren mit Angabe des Leistungsumfangs (Mengen), des...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Liste der Referenzprojekte mit ausgeführten vergleichbaren Leistungen aus den letzten 3 Jahren mit Angabe des Leistungsumfangs (Mengen), des Leistungszeitraums sowie der Auftraggeber mit Ansprechpartner
Benennung und Beschreibung der für die Ausführung des Auftrags verfügbaren Ausstattung, Geräte und technischen Ausrüstungen zur Erbringung der Dienstleistung und deren Beschreibung:
Zertifizierung(en) als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG oder gleichwertige Nachweise über die gesamte Prozesskette (Beförderung, Behandlung), aus denen hervorgeht, dass das Unternehmen
über qualifiziertes und geschultes Personal verfügt, eine Betriebsordnung, ein Betriebshandbuch und ein Betriebstagebuch besitzt, die entsprechend geführt werden, dass es Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist, dass ein ausreichender Versicherungsschutz besteht und ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis des Unternehmers/Niederlassungsleiters des für die Leistungen verantwortlichen Betriebes.
Benennung und Beschreibung der Aufbereitungs-/Sortieranlagen für Alttextilien mit Genehmigungsnachweis mit Beschreibung des Verfahrens und der Anlagentechnik sowie der Verfahrensschritte.
Benennung und Beschreibung der Verwertungs-/ Vermarktungswege der Sortierfraktionen sowie der Entsorgungswege für Störstoffe und Sortierrest
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Erklärung zu § 123 Abs. 1 bis 4 GWB
Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB
Erklärung zu § 124 Abs. 2 GWB
Erklärung zu Sanktionspaket 5 EU
Erklärung zu...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Erklärung zu § 123 Abs. 1 bis 4 GWB
Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB
Erklärung zu § 124 Abs. 2 GWB
Erklärung zu Sanktionspaket 5 EU
Erklärung zu Auftragsdatenverarbeitung
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern
Nationale Registrierungsnummer: aabceb0e-277d-4e1f-91d6-af57011fb7eb
Postanschrift: Maximiliansstraße 39
Postleitzahl: 80534
Postort: München
Region: Neuburg-Schrobenhausen🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 8921762411📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Quelle: OJS 2024/S 194-598002 (2024-10-02)