Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) Rechtsverbindlich* gezeichnete Erklärungen in Textform nach § 123, 124 GWB, dass
keine Ausschlussgründe vorliegen (Anlage A) oder Erklärung gleichen Inhalts
2) Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Mitgliedsstaates, in dem
der Bewerber ansässig ist (Kopie, max. 1 Jahr alt). Sofern das Unternehmen nicht im
Handelsregister eingetragen ist und keine handelsrechtliche Eintragungspflicht besteht,
ist die Kopie der Gewerbean- bzw. -ummeldung einzureichen. Sofern auch die
Gewerbeanmeldung entbehrlich ist, ist dies zu erklären. Die Abgabe des Angebotes ist
dann unter Angabe der Steuernummer möglich.
6) Alternativ zu vorstehenden Forderungen (1- 4, insofern diese durch die AVPQEintragung
abgedeckt werden) Abgabe der gültigen Eintragungsbescheinigung in das
AV-PQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen)
7) Eigenerklärung, dass keine Beteiligung russischer Unternehmen gegeben ist (Anlage
B) oder Erklärung gleichen Inhalts (Textform).
*) Die rechtsverbindliche Unterschrift ist von der Person zu leisten, die für den Rechtsverkehr
des Unternehmens befugt ist. Im Allgemeinen ist die Vertretungsberechtigung im Handels-,
Vereins- oder dem Genossenschaftsregister festgelegt und bezieht sich meistens auf die
Geschäftsführung oder auf die mit Prokura ausgestatteten Personen gemeinsam mit der
Geschäftsführung. Ist eine Eintragung im Handels-, Vereins- oder dem
Genossenschaftsregister nicht erforderlich, ist die Gewerbeanmeldung/-ummeldung als
Kopie dem Angebot beizufügen.
Die Vertretungsberechtigung ist durch Vollmacht (in Kopie) mit Abgabe des Angebotes
nachzuweisen. Bei berechtigtem Zweifel ist das Original auf Verlangen vorzuweisen.
d. Bietergemeinschaften, Eignungsleibe und Nachunternehmer
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich
unterzeichnete Erklärung abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie die fachliche Eignung und
Zuverlässigkeit ist für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft nachzuweisen, soweit zutreffend.
Bei Einbeziehung von Partnern und Nachunternehmen ist Art und Umfang des jeweiligen
Leistungsanteils darzustellen. Die einzubeziehenden Unternehmen haben mit Angebotsabgabe
neben der zwingend einzureichenden Verpflichtungserklärung in gleichem Umfang die
geforderten Erklärungen, Referenzen und Nachweise einzureichen, soweit sie auf sie passen.