Der Südwestrundfunk (SWR) als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt der ARD versorgt mit den Bundesländern Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz ein Sendegebiet, in dem insgesamt etwa 15 Millionen Menschen leben. Darüber hinaus liefert der SWR dem ARD-Gemeinschaftsprogramm zu und nutzt die Online-Verbreitungswege. Der SWR betreibt - drei Funkhäuser, - zehn Studios, - zwanzig Regionalbüros, - elf Korrespondentenbüros, die über das gesamte Sendegebiet verteilt sind. Im Hörfunk verantwortet der SWR jeweils zwei landesbezogene Informations- und Regionalprogramme (SWR1 und SWR4), ein länderübergreifendes Kulturprogramm (SWR2), die Popwelle SWR3, das junge Programm DASDING sowie das Radioprogramm von SWR Aktuell. Dabei erreichen die Hörfunkprogramme des SWR täglich ca. sieben Millionen Hörerinnen und Hörer. Im Funkhaus am Standort Baden-Baden wird der Gemeinschaftsanteil des SWR Fernsehens (70%) verantwortet. Für die ARD erstellt die Programmdirektion Information ein Sechstel aller Sendungen des Ersten. Baden-Baden ist auch der Sitz der Programmdirektion Kultur sowie der Direktion für Technik und Produktion. Die landesübergreifenden Hörfunk-Wellen SWR Kultur und SWR3, das junge Programm DASDING und das Radioprogramm des medienübergreifenden Nachrichtenangebots SWR Aktuell kommen aus Baden-Baden. Im Innovationslabor SWR X Lab entstehen innovative Ideen, die in Prototypen und Produkte übersetzt werden, darüber hinaus werden neue, digitale Produkte und Services entwickelt. Auch das innovative ARD Audio Lab ist am Standort Baden-Baden. Im SWR stehen Erneuerungsmaßnahmen im Bereich Hörfunk an. Die technologische- und strategische Zielsetzung dabei ist die wellenübergreifende Standardisierung und Harmonisierung der Technologie, sowie eine Vereinheitlichung der Workflows über alle SWR-Standorte hinweg. Mit dem Projekt „EHFS – Erneuerung der Hörfunksysteme im SWR“ wurden hierzu mehrere standortbezogene technische Erneuerungsprojekte gebündelt. Die grundlegenden technologischen Anforderungen und Rahmenbedingungen für die Erneuerungsprojekte werden dort übergeordnet betrachtet und zu einem ganzheitlichen SWR-Konzept zusammengefasst. Die aus diesem Gesamtprojekt resultierenden Ergebnisse werden sukzessive in den jeweiligen Erneuerungsprojekten umgesetzt. Eine ausführliche Beschreibung der zu erbringenden Leistungen sowie der zu beschaffenden Gegenstände ist in den Leistungsbeschreibungs-Dokumenten „LB Allgemeiner Teil“, „LB Technische Infrastruktur“, sowie der „Anlage 12 – Leistungs- und Preisblätter“ enthalten. Der Erneuerung der Systeme muss in Teilen ein Rückbau von bestehender technischer Ausstattung und Möbeln vorausgehen. Diese Arbeiten werden ebenso wie die Anlieferung der neuen Komponenten und deren Aufbau und Installation in Baden Baden während des 24-stündig durchgängig laufenden Sendebetriebs stattfinden. Alle Arbeiten müssen daher mit besonderer Rücksichtnahme auf die parallele Nutzung der Räumlichkeiten erfolgen. Störungen sind zu vermeiden. Die wesentlichen von einem Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen werden in der Folge kurz zusammengefasst.: - Teilnahme am gemeinsamen Kick-off-Termin gemeinsam mit dem Auftraggeber und dem Fachplaner, - Bautechnische Begehung aller Räumlichkeiten gemeinsam mit dem Auftraggeber und dem Fachplaner, - Abstimmung einer Detailplanung zur Systemintegration mit Festlegung von Bauabschnitten, die einer Teilabnahme unterliegen sollen, - Beschaffung der erforderlichen technischen Funktionskomponenten, - Lieferung und Aufbau der Möblierung als Sonderanfertigung gem. Leistungsbeschreibung, - Integration von Funktionskomponenten und Beistellungen inkl. aller Leistungen, wie z. B. Aufbau, Montage, Verkabelung, - Inbetriebnahme, Funktionsprüfung, sicherheitstechnische Betriebsprüfung in mehreren Teil-/Bauabschnitten, - Erbringung allgemeiner Dienstleistungen wie Projektplanung und Projektmanagement, Detailplanung und Dokumentation etc. Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Vertrags mit einem Auftragnehmer zur Ausführung der Systemintegration und technischen Erneuerung der Hörfunkstudios in den Räumlichkeiten des SWR am Standort Baden-Baden. Für den Auftraggeber ist von vertragswesentlicher Bedeutung, dass der Auftragnehmer mit den Leistungen zur Integration zu liefernder und durch den Auftraggeber beigestellter Komponenten die vorgegebene und vereinbarte Funktionalität aller Systemteile herstellt und alle dafür erforderlichen Schritte vornimmt. Der Auftragnehmer haftet dabei für die Leistungen seiner Subunternehmer, wie für seine eigenen Leistungen. Beabsichtigter Beginn der Vertragslaufzeit ist der 04.02.2025. Der Vertrag endet mit der erfolgreichen Gesamtabnahme des beauftragten Integrationsumfangs, analog zur im Dokument „LB Allgemeiner Teil“ beschriebenen Zeitplanung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-12-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-11-05.
Auftragsbekanntmachung (2024-11-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erneuerung der Hörfunksysteme SWR3 am Standort Baden-Baden
Referenznummer: EU-I/T 5/2024
Kurze Beschreibung:
Der Südwestrundfunk (SWR) als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt der ARD versorgt mit den Bundesländern Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz ein Sendegebiet, in dem insgesamt etwa 15 Millionen Menschen leben. Darüber hinaus liefert der SWR dem ARD-Gemeinschaftsprogramm zu und nutzt die Online-Verbreitungswege.
Der SWR betreibt
- drei Funkhäuser,
- zehn Studios,
- zwanzig Regionalbüros,
- elf Korrespondentenbüros,
die über das gesamte Sendegebiet verteilt sind.
Im Hörfunk verantwortet der SWR jeweils zwei landesbezogene Informations- und Regionalprogramme (SWR1 und SWR4), ein länderübergreifendes Kulturprogramm (SWR2), die Popwelle SWR3, das junge Programm DASDING sowie das Radioprogramm von SWR Aktuell. Dabei erreichen die Hörfunkprogramme des SWR täglich ca. sieben Millionen Hörerinnen und Hörer.
Im Funkhaus am Standort Baden-Baden wird der Gemeinschaftsanteil des SWR Fernsehens (70%) verantwortet. Für die ARD erstellt die Programmdirektion Information ein Sechstel aller Sendungen des Ersten. Baden-Baden ist auch der Sitz der Programmdirektion Kultur sowie der Direktion für Technik und Produktion.
Die landesübergreifenden Hörfunk-Wellen SWR Kultur und SWR3, das junge Programm DASDING und das Radioprogramm des medienübergreifenden Nachrichtenangebots SWR Aktuell kommen aus Baden-Baden. Im Innovationslabor SWR X Lab entstehen innovative Ideen, die in Prototypen und Produkte übersetzt werden, darüber hinaus werden neue, digitale Produkte und Services entwickelt. Auch das innovative ARD Audio Lab ist am Standort Baden-Baden.
Im SWR stehen Erneuerungsmaßnahmen im Bereich Hörfunk an. Die technologische- und strategische Zielsetzung dabei ist die wellenübergreifende Standardisierung und Harmonisierung der Technologie, sowie eine Vereinheitlichung der Workflows über alle SWR-Standorte hinweg. Mit dem Projekt „EHFS – Erneuerung der Hörfunksysteme im SWR“ wurden hierzu mehrere standortbezogene technische Erneuerungsprojekte gebündelt. Die grundlegenden technologischen Anforderungen und Rahmenbedingungen für die Erneuerungsprojekte werden dort übergeordnet betrachtet und zu einem ganzheitlichen SWR-Konzept zusammengefasst. Die aus diesem Gesamtprojekt resultierenden Ergebnisse werden sukzessive in den jeweiligen Erneuerungsprojekten umgesetzt.
Eine ausführliche Beschreibung der zu erbringenden Leistungen sowie der zu beschaffenden Gegenstände ist in den Leistungsbeschreibungs-Dokumenten „LB Allgemeiner Teil“, „LB Technische Infrastruktur“, sowie der „Anlage 12 – Leistungs- und Preisblätter“ enthalten. Der Erneuerung der Systeme muss in Teilen ein Rückbau von bestehender technischer Ausstattung und Möbeln vorausgehen. Diese Arbeiten werden ebenso wie die Anlieferung der neuen Komponenten und deren Aufbau und Installation in Baden Baden während des 24-stündig durchgängig laufenden Sendebetriebs stattfinden. Alle Arbeiten müssen daher mit besonderer Rücksichtnahme auf die parallele Nutzung der Räumlichkeiten erfolgen. Störungen sind zu vermeiden.
Die wesentlichen von einem Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen werden in der Folge kurz zusammengefasst.:
- Teilnahme am gemeinsamen Kick-off-Termin gemeinsam mit dem Auftraggeber und dem Fachplaner,
- Bautechnische Begehung aller Räumlichkeiten gemeinsam mit dem Auftraggeber und dem Fachplaner,
- Abstimmung einer Detailplanung zur Systemintegration mit Festlegung von Bauabschnitten, die einer Teilabnahme unterliegen sollen,
- Beschaffung der erforderlichen technischen Funktionskomponenten,
- Lieferung und Aufbau der Möblierung als Sonderanfertigung gem. Leistungsbeschreibung,
- Integration von Funktionskomponenten und Beistellungen inkl. aller Leistungen, wie z. B. Aufbau, Montage, Verkabelung,
- Inbetriebnahme, Funktionsprüfung, sicherheitstechnische Betriebsprüfung in mehreren Teil-/Bauabschnitten,
- Erbringung allgemeiner Dienstleistungen wie Projektplanung und Projektmanagement, Detailplanung und Dokumentation etc.
Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Vertrags mit einem Auftragnehmer zur Ausführung der Systemintegration und technischen Erneuerung der Hörfunkstudios in den Räumlichkeiten des SWR am Standort Baden-Baden.
Für den Auftraggeber ist von vertragswesentlicher Bedeutung, dass der Auftragnehmer mit den Leistungen zur Integration zu liefernder und durch den Auftraggeber beigestellter Komponenten die vorgegebene und vereinbarte Funktionalität aller Systemteile herstellt und alle dafür erforderlichen Schritte vornimmt. Der Auftragnehmer haftet dabei für die Leistungen seiner Subunternehmer, wie für seine eigenen Leistungen.
Beabsichtigter Beginn der Vertragslaufzeit ist der 04.02.2025. Der Vertrag endet mit der erfolgreichen Gesamtabnahme des beauftragten Integrationsumfangs, analog zur im Dokument „LB Allgemeiner Teil“ beschriebenen Zeitplanung.
Der Südwestrundfunk (SWR) als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt der ARD versorgt mit den Bundesländern Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz ein Sendegebiet, in dem insgesamt etwa 15 Millionen Menschen leben. Darüber hinaus liefert der SWR dem ARD-Gemeinschaftsprogramm zu und nutzt die Online-Verbreitungswege.
Der SWR betreibt
- drei Funkhäuser,
- zehn Studios,
- zwanzig Regionalbüros,
- elf Korrespondentenbüros,
die über das gesamte Sendegebiet verteilt sind.
Im Hörfunk verantwortet der SWR jeweils zwei landesbezogene Informations- und Regionalprogramme (SWR1 und SWR4), ein länderübergreifendes Kulturprogramm (SWR2), die Popwelle SWR3, das junge Programm DASDING sowie das Radioprogramm von SWR Aktuell. Dabei erreichen die Hörfunkprogramme des SWR täglich ca. sieben Millionen Hörerinnen und Hörer.
Im Funkhaus am Standort Baden-Baden wird der Gemeinschaftsanteil des SWR Fernsehens (70%) verantwortet. Für die ARD erstellt die Programmdirektion Information ein Sechstel aller Sendungen des Ersten. Baden-Baden ist auch der Sitz der Programmdirektion Kultur sowie der Direktion für Technik und Produktion.
Die landesübergreifenden Hörfunk-Wellen SWR Kultur und SWR3, das junge Programm DASDING und das Radioprogramm des medienübergreifenden Nachrichtenangebots SWR Aktuell kommen aus Baden-Baden. Im Innovationslabor SWR X Lab entstehen innovative Ideen, die in Prototypen und Produkte übersetzt werden, darüber hinaus werden neue, digitale Produkte und Services entwickelt. Auch das innovative ARD Audio Lab ist am Standort Baden-Baden.
Im SWR stehen Erneuerungsmaßnahmen im Bereich Hörfunk an. Die technologische- und strategische Zielsetzung dabei ist die wellenübergreifende Standardisierung und Harmonisierung der Technologie, sowie eine Vereinheitlichung der Workflows über alle SWR-Standorte hinweg. Mit dem Projekt „EHFS – Erneuerung der Hörfunksysteme im SWR“ wurden hierzu mehrere standortbezogene technische Erneuerungsprojekte gebündelt. Die grundlegenden technologischen Anforderungen und Rahmenbedingungen für die Erneuerungsprojekte werden dort übergeordnet betrachtet und zu einem ganzheitlichen SWR-Konzept zusammengefasst. Die aus diesem Gesamtprojekt resultierenden Ergebnisse werden sukzessive in den jeweiligen Erneuerungsprojekten umgesetzt.
Eine ausführliche Beschreibung der zu erbringenden Leistungen sowie der zu beschaffenden Gegenstände ist in den Leistungsbeschreibungs-Dokumenten „LB Allgemeiner Teil“, „LB Technische Infrastruktur“, sowie der „Anlage 12 – Leistungs- und Preisblätter“ enthalten. Der Erneuerung der Systeme muss in Teilen ein Rückbau von bestehender technischer Ausstattung und Möbeln vorausgehen. Diese Arbeiten werden ebenso wie die Anlieferung der neuen Komponenten und deren Aufbau und Installation in Baden Baden während des 24-stündig durchgängig laufenden Sendebetriebs stattfinden. Alle Arbeiten müssen daher mit besonderer Rücksichtnahme auf die parallele Nutzung der Räumlichkeiten erfolgen. Störungen sind zu vermeiden.
Die wesentlichen von einem Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen werden in der Folge kurz zusammengefasst.:
- Teilnahme am gemeinsamen Kick-off-Termin gemeinsam mit dem Auftraggeber und dem Fachplaner,
- Bautechnische Begehung aller Räumlichkeiten gemeinsam mit dem Auftraggeber und dem Fachplaner,
- Abstimmung einer Detailplanung zur Systemintegration mit Festlegung von Bauabschnitten, die einer Teilabnahme unterliegen sollen,
- Beschaffung der erforderlichen technischen Funktionskomponenten,
- Lieferung und Aufbau der Möblierung als Sonderanfertigung gem. Leistungsbeschreibung,
- Integration von Funktionskomponenten und Beistellungen inkl. aller Leistungen, wie z. B. Aufbau, Montage, Verkabelung,
- Inbetriebnahme, Funktionsprüfung, sicherheitstechnische Betriebsprüfung in mehreren Teil-/Bauabschnitten,
- Erbringung allgemeiner Dienstleistungen wie Projektplanung und Projektmanagement, Detailplanung und Dokumentation etc.
Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Vertrags mit einem Auftragnehmer zur Ausführung der Systemintegration und technischen Erneuerung der Hörfunkstudios in den Räumlichkeiten des SWR am Standort Baden-Baden.
Für den Auftraggeber ist von vertragswesentlicher Bedeutung, dass der Auftragnehmer mit den Leistungen zur Integration zu liefernder und durch den Auftraggeber beigestellter Komponenten die vorgegebene und vereinbarte Funktionalität aller Systemteile herstellt und alle dafür erforderlichen Schritte vornimmt. Der Auftragnehmer haftet dabei für die Leistungen seiner Subunternehmer, wie für seine eigenen Leistungen.
Beabsichtigter Beginn der Vertragslaufzeit ist der 04.02.2025. Der Vertrag endet mit der erfolgreichen Gesamtabnahme des beauftragten Integrationsumfangs, analog zur im Dokument „LB Allgemeiner Teil“ beschriebenen Zeitplanung.
Produkte/Dienstleistungen: Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 630 000 EUR 💰
Zusätzliche Art des Auftrags: Dienstleistungen
Beschreibung
Interne Kennung: EU-I/T 5/2024
Art des Vertrags: Lieferungen
Hauptstandort oder Erfüllungsort: SWR in Baden-Baden und siehe Verfahrens- und Vertragsunterlagen
Postleitzahl: 76530
Stadt: Baden-Baden
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Baden-Baden, Stadtkreis
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-02-04 📅
Datum des Endes: 2026-12-21 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Beschreibung der Optionen:
- optionale Lieferung von Ersatzgeräten gemäß Anlage 12 der Vergabeunterlagen: Preisblätter im Excel-Format
- optionale Dienstleistungen gemäß Anlage 12 der Vergabeunterlagen:
Preisblätter im Excel-Format
Im Dokument "LB Allgemeiner Teil"; Kapitel 5 Optionale Dienstleistungen:
Für etwaige z.B. aus dem Probebetrieb resultierenden Anforderung zur Änderung von Ausführungsdetails (außerhalb von Mängeln), muss der Auftragnehmer sowohl für Planungs- und Montagedienstleistungen als auch für Funktionsprüfungen und Inbetriebnahmen zur Verfügung stehen.
Für die Kalkulation muss von folgenden Rahmenbedingungen ausgegangen werden:
- Die Erbringung dieser Leistungen kann ausschließlich durch den AG abgerufen werden und muss durch den AN dokumentiert werden. Auf Basis dieser Dokumentation wird am Ende des Projektes eine Mehrung bzw. Minderung (siehe Kapitel 3.5) vorgenommen.
- Diese Dienstleistungen sind optionaler Bestandteil des Angebotes. Der Auftraggeber behält sich vor, die Dienstleistungen vollständig zu mindern.
- Der Preis der optionalen Dienstleistungen muss als Personentag (PT) im Angebot ausgewiesen werden. Ein (1) PT vergütet 8 Leistungsstunden, stundenweise erbrachte Leistungen werden mit 1/8 PT vergütet.
- Als Kalkulationsbasis wird für alle optionalen Dienstleistungen von 10 Personentagen (PT) ausgegangen.
- Die Erbringung der optionalen Dienstleistungen kann je nach Erfordernissen vom Firmensitz des AN oder vor Ort im Funkhaus Baden-Baden erfolgen. Für Arbeiten vor Ort muss der AN eine Reisekostenpauschale je Übernachtung welche Übernachtungs- und Reisenebenkosten inkludiert und eine Fahrtkostenpauschale jeweils differenziert für Montageleistung und Funktionsprüfungen/Inbetriebnahmen welche Fahrtkosten und Fahrtzeit inkludiert anbieten.
Der Bieter muss unter „Preisblatt – AT, Position 4.1 bis 4.7, Optionale Dienstleistung“ in der „Anlage 12 - Leistungs- und Preisblätter“ im Excel-Format den Preis für die vom Auftraggeber geplanten optionalen Dienstleistungen angeben.
- Projektplanung und Management (Personentag), entsprechend den Anforderungen nach Kapitel 4.5.2
- Erstellung der Dokumentation (Personentag), entsprechend den Anforderungen nach Kapitel 4.5.3
- Funktionsprüfung und Inbetriebnahme (Personentag), entsprechend den Anforderungen nach Kapitel 4.5.4
- Montageleistung (Personentag), entsprechend den Anforderungen nach Kapitel 4.6
- Reisekostenpauschale für "Optionale, Leistungen" je Übernachtung, beinhaltet Übernachtungskosten, und Reisenebenkosten (pauschal in € netto)
- Fahrtkostenpauschale für "Optionale, Montageleistungen" für eine An- und Abreise, beinhaltet Fahrzeit und Fahrtkosten je Person (pauschal in € netto)
-Fahrtkostenpauschale für "Optionale Funktionsprüfungen und Inbetriebnahmen" für eine An- und Abreise, beinhaltet Fahrzeit und Fahrtkosten
Im Dokument "LB Technische Infrastruktur"; Kapitel 6 Optionale Lieferung von Ersatzgeräte:
Um Ausfallzeiten von Produktions- und Senderessourcen zu minimieren, benötigt der SWR Ersatzgeräte. In Abwägung dieses Verfügbarkeitsanspruches gegenüber wirtschaftlichen Aspekten wird im Projekt folgende Strategie zur Ersatzteilbevorratung verfolgt:
- Es werden keine Ersatzteile für Mechanik-Komponenten vorgehalten,
- sende-unkritische Baugruppen werden nicht im Ersatzteilpaket vorgehalten,
- im SWR standardisierte COTS-Produkte und Standart-Betriebsmittel einer Rundfunkanstalt (Mikrofone, Kopfhörer, Lautsprecher) werden außerhalb der Ersatzgeräte im gegenständlichen Projekt vorgehalten,
Entsprechend dieser Strategie und basierend auf den vorliegenden Planungen sind in der „Anlage 12 - Leistungs- und Preisblätter“ Ersatzgeräte und benötigte Mengen benannt, welche der AN in seinem Angebot als optionale Lieferpositionen kalkulieren muss.
Soweit die Option zur Lieferung von Ersatzteilen durch den AG in Anspruch genommen wird, werden die endgültig benötigten Ersatzgeräte gemeinsam zwischen AN und AG im Bauabschnitt 3 abgestimmt und müssen anschließend vom AN beschafft werden. Die Lieferung der Ersatzgeräte an den AG muss bis zur Schlussabnahme erfolgen.
- optionale Lieferung von Ersatzgeräten gemäß Anlage 12 der Vergabeunterlagen: Preisblätter im Excel-Format
- optionale Dienstleistungen gemäß Anlage 12 der Vergabeunterlagen:
Preisblätter im Excel-Format
Im Dokument "LB Allgemeiner Teil"; Kapitel 5 Optionale Dienstleistungen:
Für etwaige z.B. aus dem Probebetrieb resultierenden Anforderung zur Änderung von Ausführungsdetails (außerhalb von Mängeln), muss der Auftragnehmer sowohl für Planungs- und Montagedienstleistungen als auch für Funktionsprüfungen und Inbetriebnahmen zur Verfügung stehen.
Für die Kalkulation muss von folgenden Rahmenbedingungen ausgegangen werden:
- Die Erbringung dieser Leistungen kann ausschließlich durch den AG abgerufen werden und muss durch den AN dokumentiert werden. Auf Basis dieser Dokumentation wird am Ende des Projektes eine Mehrung bzw. Minderung (siehe Kapitel 3.5) vorgenommen.
- Diese Dienstleistungen sind optionaler Bestandteil des Angebotes. Der Auftraggeber behält sich vor, die Dienstleistungen vollständig zu mindern.
- Der Preis der optionalen Dienstleistungen muss als Personentag (PT) im Angebot ausgewiesen werden. Ein (1) PT vergütet 8 Leistungsstunden, stundenweise erbrachte Leistungen werden mit 1/8 PT vergütet.
- Als Kalkulationsbasis wird für alle optionalen Dienstleistungen von 10 Personentagen (PT) ausgegangen.
- Die Erbringung der optionalen Dienstleistungen kann je nach Erfordernissen vom Firmensitz des AN oder vor Ort im Funkhaus Baden-Baden erfolgen. Für Arbeiten vor Ort muss der AN eine Reisekostenpauschale je Übernachtung welche Übernachtungs- und Reisenebenkosten inkludiert und eine Fahrtkostenpauschale jeweils differenziert für Montageleistung und Funktionsprüfungen/Inbetriebnahmen welche Fahrtkosten und Fahrtzeit inkludiert anbieten.
Der Bieter muss unter „Preisblatt – AT, Position 4.1 bis 4.7, Optionale Dienstleistung“ in der „Anlage 12 - Leistungs- und Preisblätter“ im Excel-Format den Preis für die vom Auftraggeber geplanten optionalen Dienstleistungen angeben.
- Projektplanung und Management (Personentag), entsprechend den Anforderungen nach Kapitel 4.5.2
- Erstellung der Dokumentation (Personentag), entsprechend den Anforderungen nach Kapitel 4.5.3
- Funktionsprüfung und Inbetriebnahme (Personentag), entsprechend den Anforderungen nach Kapitel 4.5.4
- Montageleistung (Personentag), entsprechend den Anforderungen nach Kapitel 4.6
- Reisekostenpauschale für "Optionale, Leistungen" je Übernachtung, beinhaltet Übernachtungskosten, und Reisenebenkosten (pauschal in € netto)
- Fahrtkostenpauschale für "Optionale, Montageleistungen" für eine An- und Abreise, beinhaltet Fahrzeit und Fahrtkosten je Person (pauschal in € netto)
-Fahrtkostenpauschale für "Optionale Funktionsprüfungen und Inbetriebnahmen" für eine An- und Abreise, beinhaltet Fahrzeit und Fahrtkosten
Im Dokument "LB Technische Infrastruktur"; Kapitel 6 Optionale Lieferung von Ersatzgeräte:
Um Ausfallzeiten von Produktions- und Senderessourcen zu minimieren, benötigt der SWR Ersatzgeräte. In Abwägung dieses Verfügbarkeitsanspruches gegenüber wirtschaftlichen Aspekten wird im Projekt folgende Strategie zur Ersatzteilbevorratung verfolgt:
- Es werden keine Ersatzteile für Mechanik-Komponenten vorgehalten,
- sende-unkritische Baugruppen werden nicht im Ersatzteilpaket vorgehalten,
- im SWR standardisierte COTS-Produkte und Standart-Betriebsmittel einer Rundfunkanstalt (Mikrofone, Kopfhörer, Lautsprecher) werden außerhalb der Ersatzgeräte im gegenständlichen Projekt vorgehalten,
Entsprechend dieser Strategie und basierend auf den vorliegenden Planungen sind in der „Anlage 12 - Leistungs- und Preisblätter“ Ersatzgeräte und benötigte Mengen benannt, welche der AN in seinem Angebot als optionale Lieferpositionen kalkulieren muss.
Soweit die Option zur Lieferung von Ersatzteilen durch den AG in Anspruch genommen wird, werden die endgültig benötigten Ersatzgeräte gemeinsam zwischen AN und AG im Bauabschnitt 3 abgestimmt und müssen anschließend vom AN beschafft werden. Die Lieferung der Ersatzgeräte an den AG muss bis zur Schlussabnahme erfolgen.
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-12-12 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-12-12 12:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 4 Monate Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-12-12 12:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Der SWR behält sich vor, geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, mit einer Nachfrist nachzufordern. Werden diese Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser Nachfrist vorgelegt,
führt dies zum Ausschluss des Angebotes. Die Nachforderung von
leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung
anhand der Zuschlagskriterien betreffen, den Gesamtpreis verändern oder
die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen ist
ausgeschlossen.
Der SWR behält sich vor, geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, mit einer Nachfrist nachzufordern. Werden diese Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser Nachfrist vorgelegt,
führt dies zum Ausschluss des Angebotes. Die Nachforderung von
leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung
anhand der Zuschlagskriterien betreffen, den Gesamtpreis verändern oder
die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen ist
ausgeschlossen.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Einsatz von Unterauftragnehmern und Bildung von Bietergemeinschaften: Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden. Die geforderten Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden.
Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben in Kapitel 4.3.5 vorgelegt werden in dem Umfang, in welchem der/die Unterauftragnehmer für die entsprechenden Teilleistungen vorgesehen werden. Die geforderten Nachweise unter „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ und die „Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (LTMG)“ sind vom Bieter mit Abgabe des Angebots auch für den geplanten Unterauftragnehmer einzureichen. Der geforderte Nachweis zu „Russland Sanktionen (Sanktions-VO)“ muss vom Bieter mit Abgabe des Angebots gemäß Kapitel 3.2.1 vorgelegt werden.
Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter bereits mit dem Angebot die Eignungsnachweise des anderen Unternehmens, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, und die „Anlage 05 – Haftungserklärung § 47 Abs. 3 VgV“ vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für jeden Bieter / jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, der / das gemäß den festgelegten Kriterien geeignet ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 30 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 70 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und kumuliert in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mehr als 61 Eignungspunkte erreicht.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Einsatz von Unterauftragnehmern und Bildung von Bietergemeinschaften: Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden. Die geforderten Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden.
Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben in Kapitel 4.3.5 vorgelegt werden in dem Umfang, in welchem der/die Unterauftragnehmer für die entsprechenden Teilleistungen vorgesehen werden. Die geforderten Nachweise unter „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ und die „Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (LTMG)“ sind vom Bieter mit Abgabe des Angebots auch für den geplanten Unterauftragnehmer einzureichen. Der geforderte Nachweis zu „Russland Sanktionen (Sanktions-VO)“ muss vom Bieter mit Abgabe des Angebots gemäß Kapitel 3.2.1 vorgelegt werden.
Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter bereits mit dem Angebot die Eignungsnachweise des anderen Unternehmens, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, und die „Anlage 05 – Haftungserklärung § 47 Abs. 3 VgV“ vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für jeden Bieter / jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, der / das gemäß den festgelegten Kriterien geeignet ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 30 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 70 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und kumuliert in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mehr als 61 Eignungspunkte erreicht.
A 1.1 - Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen: Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123,124 GWB ist die Eigenerklärung (siehe Anlage 06 – Bieterauskunft mit Eigenerklärung) ausgefüllt dem Angebot beizulegen.
Beim Einsatz von Unterauftragnehmern ist für jeden Unterauftragnehmer
die Anlage 04a (Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer und Eignungsleihe) ausgefüllt beizulegen.
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 30 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 70 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und kumuliert in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mehr als 61 Eignungspunkte erreicht.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
A 1.1 - Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen: Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123,124 GWB ist die Eigenerklärung (siehe Anlage 06 – Bieterauskunft mit Eigenerklärung) ausgefüllt dem Angebot beizulegen.
Beim Einsatz von Unterauftragnehmern ist für jeden Unterauftragnehmer
die Anlage 04a (Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer und Eignungsleihe) ausgefüllt beizulegen.
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 30 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 70 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und kumuliert in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mehr als 61 Eignungspunkte erreicht.
Eignung eines Bieters: Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter kumuliert in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mindestens 61 Eignungspunkte erreicht.
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 30 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 70 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und kumuliert in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mehr als 61 Eignungspunkte erreicht.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eignung eines Bieters: Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter kumuliert in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mindestens 61 Eignungspunkte erreicht.
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 30 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 70 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und kumuliert in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mehr als 61 Eignungspunkte erreicht.
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
A 2.1 - Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: A2.1 – Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss mit jedem Angebot ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Mindestanforderung: Berufs- oder Handelsregisterauszug nicht älter als 1 Jahr).
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 30 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 70 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und kumuliert in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mehr als 61 Eignungspunkte erreicht.
A 2.1 - Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: A2.1 – Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss mit jedem Angebot ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Mindestanforderung: Berufs- oder Handelsregisterauszug nicht älter als 1 Jahr).
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 30 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 70 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und kumuliert in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mehr als 61 Eignungspunkte erreicht.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
A 3.1 Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherung mit den geforderten
Deckungssummen, alternativ Eigenerklärung
A 3.2 Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten drei Geschäftsjahre zum Nachweis der Eigenkapitalquote
A 3.3 Nachweis der Bonität anhand des Bonitätsindex: A3.1 – Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung (A3.1) mit folgenden Deckungssummen:
• Für Sach- und Personenschäden min. 3.000.000 € je Schadensereignis / mindestens 6.000.000 € Jahreshöchstersatzleistung
• Für Vermögensschäden min. 1.000.000 € je Schadensereignis / mindestens 2.000.000 € Jahreshöchstersatzleistung.
oder
• Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden. Der Nachweis dieser Anpassung muss dem Auftraggeber spätestens zwei Wochen nach Zuschlagserteilung unaufgefordert vorgelegt werden.
A3.2 – Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen zur Ermittlung der Eigenkapitalquote über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung mit Angabe der Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahr.
A3.3 – Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate).
Mindestanforderung: Nachweis mit mindestens „Mittlerer Bonität“, nicht älter als
6 Monate.
Hinweis: Eigenerklärungen oder Auskünfte der Hausbank erfüllen diese Anforderung nicht und führen zum Ausschluss des Bieters.
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 30 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 70 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und kumuliert in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mehr als 61 Eignungspunkte erreicht.
A 3.1 Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherung mit den geforderten
Deckungssummen, alternativ Eigenerklärung
A 3.2 Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten drei Geschäftsjahre zum Nachweis der Eigenkapitalquote
A 3.3 Nachweis der Bonität anhand des Bonitätsindex: A3.1 – Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung (A3.1) mit folgenden Deckungssummen:
• Für Sach- und Personenschäden min. 3.000.000 € je Schadensereignis / mindestens 6.000.000 € Jahreshöchstersatzleistung
• Für Vermögensschäden min. 1.000.000 € je Schadensereignis / mindestens 2.000.000 € Jahreshöchstersatzleistung.
oder
• Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden. Der Nachweis dieser Anpassung muss dem Auftraggeber spätestens zwei Wochen nach Zuschlagserteilung unaufgefordert vorgelegt werden.
A3.2 – Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen zur Ermittlung der Eigenkapitalquote über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung mit Angabe der Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahr.
A3.3 – Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate).
Mindestanforderung: Nachweis mit mindestens „Mittlerer Bonität“, nicht älter als
6 Monate.
Hinweis: Eigenerklärungen oder Auskünfte der Hausbank erfüllen diese Anforderung nicht und führen zum Ausschluss des Bieters.
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 30 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 70 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und kumuliert in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mehr als 61 Eignungspunkte erreicht.
3.2 Bewertung der durchschnittlichen Eigenkapitalquote des Bieters
in den letzten drei Geschäftsjahren
B3.3 Bewertung des Bonitätsindex: B3.2 – Bewertung der durchschnittlichen Eigenkapitalquote des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren, errechnet aus den o.a. Bilanzen oder Bilanzauszügen,
oder anhand der Eigenerklärung.
2 Punkte – Niedriger Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote < 10%;
6 Punkte – Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 10% und < 20%;
11 Punkte – Hoher Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 20% und < 30%;
15 Punkte – Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 30%;
B3.3 – Bewertung des Bonitätsindex aus der o.a. Auskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel).
2 Punkte – Niedriger Zielerfüllungsgrad: Mittlere Bonität;
6 Punkte – Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Gute Bonität;
11 Punkte – Hoher Zielerfüllungsgrad: Sehr gute Bonität;
15 Punkte – Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Hervorragende Bonität;
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 30 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 70 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und kumuliert in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mehr als 61 Eignungspunkte erreicht.
3.2 Bewertung der durchschnittlichen Eigenkapitalquote des Bieters
in den letzten drei Geschäftsjahren
B3.3 Bewertung des Bonitätsindex: B3.2 – Bewertung der durchschnittlichen Eigenkapitalquote des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren, errechnet aus den o.a. Bilanzen oder Bilanzauszügen,
oder anhand der Eigenerklärung.
2 Punkte – Niedriger Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote < 10%;
6 Punkte – Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 10% und < 20%;
11 Punkte – Hoher Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 20% und < 30%;
15 Punkte – Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 30%;
B3.3 – Bewertung des Bonitätsindex aus der o.a. Auskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel).
2 Punkte – Niedriger Zielerfüllungsgrad: Mittlere Bonität;
6 Punkte – Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Gute Bonität;
11 Punkte – Hoher Zielerfüllungsgrad: Sehr gute Bonität;
15 Punkte – Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Hervorragende Bonität;
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 30 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 70 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und kumuliert in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mehr als 61 Eignungspunkte erreicht.
Technische und berufliche Fähigkeiten
A4.1 Vorlage einer geeigneten Referenz 1
A4.2 Vorlage einer geeigneten Referenz 2
A4.3 Nachweis eines zertifizierten oder schlüssigen Qualitätsmanagementkonzepts: A4.1 – Ein in den vergangenen drei Jahren durchgeführtes Referenzprojekt 1 zur
Erneuerung einer produktionstechnischen Infrastruktur für Hörfunk und Fernsehen
in vergleichbarer Art und Größe (Projektlaufzeit, Auftragsvolumen, Leistungen, Anzahl Geräte, Gerätetypen) bezogen auf diesen Verfahrensgegenstand.
Die Erwartungshaltung der Vergabestelle ist hier ein möglichst hohes Maß an
Übereinstimmung der Referenz zu Umfang und Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung.
Verwenden Sie bitte die „Anlage 09 – Referenztemplate“. Aus der Beschreibung muss ablesbar sein, ob und in welchem Grad das Referenzprojekt der ausgeschriebenen Leistung nahekommt.
A4.2 – Ein zweites, in den vergangenen vier Jahren durchgeführtes, Referenzprojekt 2 zur Erneuerung einer produktionstechnischen Infrastruktur für Hörfunk und
Fernsehen in vergleichbarer Art und Größe (Projektlaufzeit, Auftragsvolumen,
Leistungen, Anzahl Geräte, Gerätetypen) bezogen auf diesen Verfahrensgegenstand.
Die Erwartungshaltung der Vergabestelle ist auch hier ein möglichst hohes Maß an
Übereinstimmung der Referenz zu Umfang und Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung.
Verwenden Sie bitte ebenfalls die „Anlage 09 – Referenztemplate“.
Aus der Beschreibung muss ablesbar sein, ob und in welchem Grad das Referenzprojekt der ausgeschriebenen Leistung nahekommt.
A4.3 – Nachweise (Zertifikate) oder Beschreibung der beim Bieter implementierten
Prozesse für Qualitätsmanagement
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 30 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 70 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und kumuliert in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mehr als 61 Eignungspunkte erreicht.
A4.3 Nachweis eines zertifizierten oder schlüssigen Qualitätsmanagementkonzepts: A4.1 – Ein in den vergangenen drei Jahren durchgeführtes Referenzprojekt 1 zur
Erneuerung einer produktionstechnischen Infrastruktur für Hörfunk und Fernsehen
in vergleichbarer Art und Größe (Projektlaufzeit, Auftragsvolumen, Leistungen, Anzahl Geräte, Gerätetypen) bezogen auf diesen Verfahrensgegenstand.
Die Erwartungshaltung der Vergabestelle ist hier ein möglichst hohes Maß an
Übereinstimmung der Referenz zu Umfang und Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung.
Verwenden Sie bitte die „Anlage 09 – Referenztemplate“. Aus der Beschreibung muss ablesbar sein, ob und in welchem Grad das Referenzprojekt der ausgeschriebenen Leistung nahekommt.
A4.2 – Ein zweites, in den vergangenen vier Jahren durchgeführtes, Referenzprojekt 2 zur Erneuerung einer produktionstechnischen Infrastruktur für Hörfunk und
Fernsehen in vergleichbarer Art und Größe (Projektlaufzeit, Auftragsvolumen,
Leistungen, Anzahl Geräte, Gerätetypen) bezogen auf diesen Verfahrensgegenstand.
Die Erwartungshaltung der Vergabestelle ist auch hier ein möglichst hohes Maß an
Übereinstimmung der Referenz zu Umfang und Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung.
Verwenden Sie bitte ebenfalls die „Anlage 09 – Referenztemplate“.
Aus der Beschreibung muss ablesbar sein, ob und in welchem Grad das Referenzprojekt der ausgeschriebenen Leistung nahekommt.
A4.3 – Nachweise (Zertifikate) oder Beschreibung der beim Bieter implementierten
Prozesse für Qualitätsmanagement
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 30 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 70 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und kumuliert in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mehr als 61 Eignungspunkte erreicht.
B4.1 Bewertung der eingereichten Referenz 1
B4.2 Bewertung der eingereichten Referenz 2
B4.3 Bewertung der eingereichten Prozesse für Qualitätsmanagement: B4.1 – Bewertung des nachgewiesenen Referenzprojekts 1.
Die Bewertung des eingereichten Referenzprojekts erfolgt in Form einer vergleichenden Bewertung. Das Referenzprojekt wird innerhalb des Bewertungskriteriums nach Projektlaufzeit, Auftragsvolumen sowie Leistungen zur Erneuerung bewertet. Die Bewertung erfolgt dahingehend, ob und in welchem Grad (Zielerfüllungsgrad) das Referenzprojekt der ausgeschriebenen Leistung nahekommt.
- 0 Punkte – Niedriger Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt fünf der vorgegebenen Teilbereiche dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
- 10 Punkte – geringer Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt sechs der vorgegebenen Teilbereiche dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
- 20 Punkte – Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt sieben der vorgegebenen Teilbereiche dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
- 30 Punkte – Hoher Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt zehn vorgegebenen Teilbereiche dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
B4.2 – Bewertung des zweiten nachgewiesenen Referenzprojekts 2.
Die Bewertung des eingereichten Referenzprojekts erfolgt in Form einer vergleichenden Bewertung. Das Referenzprojekt wird innerhalb des Bewertungskriteriums nach Projektlaufzeit, Auftragsvolumen sowie Leistungen zur Erneuerung bewertet. Die Bewertung erfolgt dahingehend, ob und in welchem Grad (Zielerfüllungsgrad) das Referenzprojekt der ausgeschriebenen Leistung nahekommt.
- 0 Punkte – Niedriger Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt fünf der vorgegebenen Teilbereiche dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
- 10 Punkte – geringer Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt sechs der vorgegebenen Teilbereiche dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
- 20 Punkte – Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt sieben der vorgegebenen Teilbereiche dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
- 30 Punkte – Hoher Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt zehn vorgegebenen Teilbereiche dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
B4.3 – Bewertung der beim Bieter implementierten Prozesse für Qualitätsmanagement bezogen auf das Los, für das ein Angebot abgegeben wird.
1 Punkt – Geringer Zielerfüllungsgrad – QM befriedigend umgesetzt.
4 Punkte – Mittlerer Zielerfüllungsgrad – QM gut ein- und umgesetzt.
7 Punkte – Hoher Zielerfüllungsgrad – QM sehr gut ein- und umgesetzt.
10 Punkte – Sehr hoher Zielerfüllungsgrad – QM sehr gut ein- und umgesetzt sowie geprüft (Zertifikat)
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 30 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 70 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und kumuliert in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mehr als 61 Eignungspunkte erreicht.
B4.3 Bewertung der eingereichten Prozesse für Qualitätsmanagement: B4.1 – Bewertung des nachgewiesenen Referenzprojekts 1.
Die Bewertung des eingereichten Referenzprojekts erfolgt in Form einer vergleichenden Bewertung. Das Referenzprojekt wird innerhalb des Bewertungskriteriums nach Projektlaufzeit, Auftragsvolumen sowie Leistungen zur Erneuerung bewertet. Die Bewertung erfolgt dahingehend, ob und in welchem Grad (Zielerfüllungsgrad) das Referenzprojekt der ausgeschriebenen Leistung nahekommt.
- 0 Punkte – Niedriger Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt fünf der vorgegebenen Teilbereiche dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
- 10 Punkte – geringer Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt sechs der vorgegebenen Teilbereiche dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
- 20 Punkte – Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt sieben der vorgegebenen Teilbereiche dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
- 30 Punkte – Hoher Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt zehn vorgegebenen Teilbereiche dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
B4.2 – Bewertung des zweiten nachgewiesenen Referenzprojekts 2.
Die Bewertung des eingereichten Referenzprojekts erfolgt in Form einer vergleichenden Bewertung. Das Referenzprojekt wird innerhalb des Bewertungskriteriums nach Projektlaufzeit, Auftragsvolumen sowie Leistungen zur Erneuerung bewertet. Die Bewertung erfolgt dahingehend, ob und in welchem Grad (Zielerfüllungsgrad) das Referenzprojekt der ausgeschriebenen Leistung nahekommt.
- 0 Punkte – Niedriger Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt fünf der vorgegebenen Teilbereiche dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
- 10 Punkte – geringer Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt sechs der vorgegebenen Teilbereiche dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
- 20 Punkte – Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt sieben der vorgegebenen Teilbereiche dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
- 30 Punkte – Hoher Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt zehn vorgegebenen Teilbereiche dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
B4.3 – Bewertung der beim Bieter implementierten Prozesse für Qualitätsmanagement bezogen auf das Los, für das ein Angebot abgegeben wird.
1 Punkt – Geringer Zielerfüllungsgrad – QM befriedigend umgesetzt.
4 Punkte – Mittlerer Zielerfüllungsgrad – QM gut ein- und umgesetzt.
7 Punkte – Hoher Zielerfüllungsgrad – QM sehr gut ein- und umgesetzt.
10 Punkte – Sehr hoher Zielerfüllungsgrad – QM sehr gut ein- und umgesetzt sowie geprüft (Zertifikat)
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 30 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 70 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und kumuliert in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mehr als 61 Eignungspunkte erreicht.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Korruption
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Weitere zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB sind Anlage 6 -
Bieterauskunft mit Eigenerklärung der Verfahrens- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Südwestrundfunk
Anstalt des öffentlichen Rechts
Nationale Registrierungsnummer: t07119290
Postanschrift: Neckarstraße 230
Postleitzahl: 70190
Postort: Stuttgart
Region: Stuttgart, Stadtkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Südwestrundfunk, Anstalt des öffentlichen Rechts, Hans-Bredow-Straße, 76530 Baden-Baden
E-Mail: vergabe-it@swr.de📧
Telefon: 000📞
URL: https://www.swr.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Freizeit, Sport, Kultur und Religion
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.swr.de/unternehmen/ausschreibungen/ausschreibungen-104.html🌏
Teilnahme-URL: https://it-vergabe.eu/vergabe/angebot/ebb821f2066a980f10486289d7dec549🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Objekt
Art des Vertrags: Lieferungen
1) Aufgrund der Sanktionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf
die Ukraine sind sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen verboten, die einen Bezug zu Russland
haben als auch an Unternehmen, die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, soweit auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter/Bewerber die „Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014“ auszufüllen und vorzulegen.
2) Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in
Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns
(Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere
auch beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten und die erforderliche
Verpflichtungserklärung abgeben.
1) Aufgrund der Sanktionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf
die Ukraine sind sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen verboten, die einen Bezug zu Russland
haben als auch an Unternehmen, die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, soweit auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter/Bewerber die „Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014“ auszufüllen und vorzulegen.
2) Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in
Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns
(Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere
auch beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten und die erforderliche
Verpflichtungserklärung abgeben.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: IHK Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: DE 143588945
Postleitzahl: 76133
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@karlsruhe.ihk.de📧
Telefon: +49 721174290📞 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 (721) 926-8730📞
Fax: +49 (721) 926-3985 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der in Kapitel 3.5.7 genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller
- den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2
GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt
hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt.
*Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der in Kapitel 3.5.7 genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller
- den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2
GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt
hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt.
*Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-11-05+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 216-675826 (2024-11-05)
Auftragsbekanntmachung (2024-12-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Art des Vertrags: Lieferungen
Geschätzter Wert ohne MwSt: 630 000 EUR 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-12-17 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-12-17 12:01:00 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2024-12-17 12:01:00 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden. Die geforderten Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden.
Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben in Kapitel 4.3.5 vorgelegt werden in dem Umfang, in welchem der/die Unterauftragnehmer für die entsprechenden Teilleistungen vorgesehen werden. Die geforderten Nachweise unter „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ und die „Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (LTMG)“ sind vom Bieter mit Abgabe des Angebots auch für den geplanten Unterauftragnehmer einzureichen. Der geforderte Nachweis zu „Russland Sanktionen (Sanktions-VO)“ muss vom Bieter mit Abgabe des Angebots gemäß Kapitel 3.2.1 vorgelegt werden.
Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter bereits mit dem Angebot die Eignungsnachweise des anderen Unternehmens, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, und die „Anlage 05 – Haftungserklärung § 47 Abs. 3 VgV“ vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für jeden Bieter / jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, der / das gemäß den festgelegten Kriterien geeignet ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 30 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 70 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und kumuliert in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mehr als 61 Eignungspunkte erreicht.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden. Die geforderten Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden.
Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben in Kapitel 4.3.5 vorgelegt werden in dem Umfang, in welchem der/die Unterauftragnehmer für die entsprechenden Teilleistungen vorgesehen werden. Die geforderten Nachweise unter „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ und die „Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (LTMG)“ sind vom Bieter mit Abgabe des Angebots auch für den geplanten Unterauftragnehmer einzureichen. Der geforderte Nachweis zu „Russland Sanktionen (Sanktions-VO)“ muss vom Bieter mit Abgabe des Angebots gemäß Kapitel 3.2.1 vorgelegt werden.
Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter bereits mit dem Angebot die Eignungsnachweise des anderen Unternehmens, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, und die „Anlage 05 – Haftungserklärung § 47 Abs. 3 VgV“ vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für jeden Bieter / jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, der / das gemäß den festgelegten Kriterien geeignet ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 30 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 70 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und kumuliert in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mehr als 61 Eignungspunkte erreicht.
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123,124 GWB ist die Eigenerklärung (siehe Anlage 06 – Bieterauskunft mit Eigenerklärung) ausgefüllt dem Angebot beizulegen.
Beim Einsatz von Unterauftragnehmern ist für jeden Unterauftragnehmer
die Anlage 04a (Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer und Eignungsleihe) ausgefüllt beizulegen.
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 30 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 70 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und kumuliert in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mehr als 61 Eignungspunkte erreicht.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123,124 GWB ist die Eigenerklärung (siehe Anlage 06 – Bieterauskunft mit Eigenerklärung) ausgefüllt dem Angebot beizulegen.
Beim Einsatz von Unterauftragnehmern ist für jeden Unterauftragnehmer
die Anlage 04a (Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer und Eignungsleihe) ausgefüllt beizulegen.
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 30 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 70 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und kumuliert in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mehr als 61 Eignungspunkte erreicht.
Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter kumuliert in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mindestens 61 Eignungspunkte erreicht.
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 30 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 70 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und kumuliert in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mehr als 61 Eignungspunkte erreicht.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter kumuliert in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mindestens 61 Eignungspunkte erreicht.
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 30 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 70 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und kumuliert in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mehr als 61 Eignungspunkte erreicht.
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
A2.1 – Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss mit jedem Angebot ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Mindestanforderung: Berufs- oder Handelsregisterauszug nicht älter als 1 Jahr).
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 30 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 70 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und kumuliert in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mehr als 61 Eignungspunkte erreicht.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
A2.1 – Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss mit jedem Angebot ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Mindestanforderung: Berufs- oder Handelsregisterauszug nicht älter als 1 Jahr).
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 30 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 70 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und kumuliert in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mehr als 61 Eignungspunkte erreicht.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
A3.1 – Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung (A3.1) mit folgenden Deckungssummen:
• Für Sach- und Personenschäden min. 3.000.000 € je Schadensereignis / mindestens 6.000.000 € Jahreshöchstersatzleistung
• Für Vermögensschäden min. 1.000.000 € je Schadensereignis / mindestens 2.000.000 € Jahreshöchstersatzleistung.
oder
• Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden. Der Nachweis dieser Anpassung muss dem Auftraggeber spätestens zwei Wochen nach Zuschlagserteilung unaufgefordert vorgelegt werden.
A3.2 – Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen zur Ermittlung der Eigenkapitalquote über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung mit Angabe der Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahr.
A3.3 – Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate).
Mindestanforderung: Nachweis mit mindestens „Mittlerer Bonität“, nicht älter als
6 Monate.
Hinweis: Eigenerklärungen oder Auskünfte der Hausbank erfüllen diese Anforderung nicht und führen zum Ausschluss des Bieters.
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 30 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 70 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und kumuliert in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mehr als 61 Eignungspunkte erreicht.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
A3.1 – Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung (A3.1) mit folgenden Deckungssummen:
• Für Sach- und Personenschäden min. 3.000.000 € je Schadensereignis / mindestens 6.000.000 € Jahreshöchstersatzleistung
• Für Vermögensschäden min. 1.000.000 € je Schadensereignis / mindestens 2.000.000 € Jahreshöchstersatzleistung.
oder
• Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden. Der Nachweis dieser Anpassung muss dem Auftraggeber spätestens zwei Wochen nach Zuschlagserteilung unaufgefordert vorgelegt werden.
A3.2 – Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen zur Ermittlung der Eigenkapitalquote über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung mit Angabe der Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahr.
A3.3 – Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate).
Mindestanforderung: Nachweis mit mindestens „Mittlerer Bonität“, nicht älter als
6 Monate.
Hinweis: Eigenerklärungen oder Auskünfte der Hausbank erfüllen diese Anforderung nicht und führen zum Ausschluss des Bieters.
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 30 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 70 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und kumuliert in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mehr als 61 Eignungspunkte erreicht.
Eignungskriterium: Finanzkennzahlen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
B3.2 – Bewertung der durchschnittlichen Eigenkapitalquote des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren, errechnet aus den o.a. Bilanzen oder Bilanzauszügen,
oder anhand der Eigenerklärung.
2 Punkte – Niedriger Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote < 10%;
6 Punkte – Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 10% und < 20%;
11 Punkte – Hoher Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 20% und < 30%;
15 Punkte – Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 30%;
B3.3 – Bewertung des Bonitätsindex aus der o.a. Auskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel).
2 Punkte – Niedriger Zielerfüllungsgrad: Mittlere Bonität;
6 Punkte – Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Gute Bonität;
11 Punkte – Hoher Zielerfüllungsgrad: Sehr gute Bonität;
15 Punkte – Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Hervorragende Bonität;
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 30 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 70 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und kumuliert in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mehr als 61 Eignungspunkte erreicht.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
B3.2 – Bewertung der durchschnittlichen Eigenkapitalquote des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren, errechnet aus den o.a. Bilanzen oder Bilanzauszügen,
oder anhand der Eigenerklärung.
2 Punkte – Niedriger Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote < 10%;
6 Punkte – Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 10% und < 20%;
11 Punkte – Hoher Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 20% und < 30%;
15 Punkte – Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 30%;
B3.3 – Bewertung des Bonitätsindex aus der o.a. Auskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel).
2 Punkte – Niedriger Zielerfüllungsgrad: Mittlere Bonität;
6 Punkte – Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Gute Bonität;
11 Punkte – Hoher Zielerfüllungsgrad: Sehr gute Bonität;
15 Punkte – Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Hervorragende Bonität;
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 30 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 70 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und kumuliert in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mehr als 61 Eignungspunkte erreicht.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
A4.1 – Ein in den vergangenen drei Jahren durchgeführtes Referenzprojekt 1 zur
Erneuerung einer produktionstechnischen Infrastruktur für Hörfunk und Fernsehen
in vergleichbarer Art und Größe (Projektlaufzeit, Auftragsvolumen, Leistungen, Anzahl Geräte, Gerätetypen) bezogen auf diesen Verfahrensgegenstand.
Die Erwartungshaltung der Vergabestelle ist hier ein möglichst hohes Maß an
Übereinstimmung der Referenz zu Umfang und Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung.
Verwenden Sie bitte die „Anlage 09 – Referenztemplate“. Aus der Beschreibung muss ablesbar sein, ob und in welchem Grad das Referenzprojekt der ausgeschriebenen Leistung nahekommt.
A4.2 – Ein zweites, in den vergangenen vier Jahren durchgeführtes, Referenzprojekt 2 zur Erneuerung einer produktionstechnischen Infrastruktur für Hörfunk und
Fernsehen in vergleichbarer Art und Größe (Projektlaufzeit, Auftragsvolumen,
Leistungen, Anzahl Geräte, Gerätetypen) bezogen auf diesen Verfahrensgegenstand.
Die Erwartungshaltung der Vergabestelle ist auch hier ein möglichst hohes Maß an
Übereinstimmung der Referenz zu Umfang und Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung.
Verwenden Sie bitte ebenfalls die „Anlage 09 – Referenztemplate“.
Aus der Beschreibung muss ablesbar sein, ob und in welchem Grad das Referenzprojekt der ausgeschriebenen Leistung nahekommt.
A4.3 – Nachweise (Zertifikate) oder Beschreibung der beim Bieter implementierten
Prozesse für Qualitätsmanagement
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 30 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 70 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und kumuliert in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mehr als 61 Eignungspunkte erreicht.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
A4.1 – Ein in den vergangenen drei Jahren durchgeführtes Referenzprojekt 1 zur
Erneuerung einer produktionstechnischen Infrastruktur für Hörfunk und Fernsehen
in vergleichbarer Art und Größe (Projektlaufzeit, Auftragsvolumen, Leistungen, Anzahl Geräte, Gerätetypen) bezogen auf diesen Verfahrensgegenstand.
Die Erwartungshaltung der Vergabestelle ist hier ein möglichst hohes Maß an
Übereinstimmung der Referenz zu Umfang und Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung.
Verwenden Sie bitte die „Anlage 09 – Referenztemplate“. Aus der Beschreibung muss ablesbar sein, ob und in welchem Grad das Referenzprojekt der ausgeschriebenen Leistung nahekommt.
A4.2 – Ein zweites, in den vergangenen vier Jahren durchgeführtes, Referenzprojekt 2 zur Erneuerung einer produktionstechnischen Infrastruktur für Hörfunk und
Fernsehen in vergleichbarer Art und Größe (Projektlaufzeit, Auftragsvolumen,
Leistungen, Anzahl Geräte, Gerätetypen) bezogen auf diesen Verfahrensgegenstand.
Die Erwartungshaltung der Vergabestelle ist auch hier ein möglichst hohes Maß an
Übereinstimmung der Referenz zu Umfang und Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung.
Verwenden Sie bitte ebenfalls die „Anlage 09 – Referenztemplate“.
Aus der Beschreibung muss ablesbar sein, ob und in welchem Grad das Referenzprojekt der ausgeschriebenen Leistung nahekommt.
A4.3 – Nachweise (Zertifikate) oder Beschreibung der beim Bieter implementierten
Prozesse für Qualitätsmanagement
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 30 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 70 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und kumuliert in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mehr als 61 Eignungspunkte erreicht.
B4.1 – Bewertung des nachgewiesenen Referenzprojekts 1.
Die Bewertung des eingereichten Referenzprojekts erfolgt in Form einer vergleichenden Bewertung. Das Referenzprojekt wird innerhalb des Bewertungskriteriums nach Projektlaufzeit, Auftragsvolumen sowie Leistungen zur Erneuerung bewertet. Die Bewertung erfolgt dahingehend, ob und in welchem Grad (Zielerfüllungsgrad) das Referenzprojekt der ausgeschriebenen Leistung nahekommt.
- 0 Punkte – Niedriger Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt fünf der vorgegebenen Teilbereiche dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
- 10 Punkte – geringer Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt sechs der vorgegebenen Teilbereiche dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
- 20 Punkte – Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt sieben der vorgegebenen Teilbereiche dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
- 30 Punkte – Hoher Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt zehn vorgegebenen Teilbereiche dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
B4.2 – Bewertung des zweiten nachgewiesenen Referenzprojekts 2.
Die Bewertung des eingereichten Referenzprojekts erfolgt in Form einer vergleichenden Bewertung. Das Referenzprojekt wird innerhalb des Bewertungskriteriums nach Projektlaufzeit, Auftragsvolumen sowie Leistungen zur Erneuerung bewertet. Die Bewertung erfolgt dahingehend, ob und in welchem Grad (Zielerfüllungsgrad) das Referenzprojekt der ausgeschriebenen Leistung nahekommt.
- 0 Punkte – Niedriger Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt fünf der vorgegebenen Teilbereiche dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
- 10 Punkte – geringer Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt sechs der vorgegebenen Teilbereiche dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
- 20 Punkte – Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt sieben der vorgegebenen Teilbereiche dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
- 30 Punkte – Hoher Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt zehn vorgegebenen Teilbereiche dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
B4.3 – Bewertung der beim Bieter implementierten Prozesse für Qualitätsmanagement bezogen auf das Los, für das ein Angebot abgegeben wird.
1 Punkt – Geringer Zielerfüllungsgrad – QM befriedigend umgesetzt.
4 Punkte – Mittlerer Zielerfüllungsgrad – QM gut ein- und umgesetzt.
7 Punkte – Hoher Zielerfüllungsgrad – QM sehr gut ein- und umgesetzt.
10 Punkte – Sehr hoher Zielerfüllungsgrad – QM sehr gut ein- und umgesetzt sowie geprüft (Zertifikat)
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 30 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 70 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und kumuliert in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mehr als 61 Eignungspunkte erreicht.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
B4.1 – Bewertung des nachgewiesenen Referenzprojekts 1.
Die Bewertung des eingereichten Referenzprojekts erfolgt in Form einer vergleichenden Bewertung. Das Referenzprojekt wird innerhalb des Bewertungskriteriums nach Projektlaufzeit, Auftragsvolumen sowie Leistungen zur Erneuerung bewertet. Die Bewertung erfolgt dahingehend, ob und in welchem Grad (Zielerfüllungsgrad) das Referenzprojekt der ausgeschriebenen Leistung nahekommt.
- 0 Punkte – Niedriger Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt fünf der vorgegebenen Teilbereiche dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
- 10 Punkte – geringer Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt sechs der vorgegebenen Teilbereiche dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
- 20 Punkte – Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt sieben der vorgegebenen Teilbereiche dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
- 30 Punkte – Hoher Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt zehn vorgegebenen Teilbereiche dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
B4.2 – Bewertung des zweiten nachgewiesenen Referenzprojekts 2.
Die Bewertung des eingereichten Referenzprojekts erfolgt in Form einer vergleichenden Bewertung. Das Referenzprojekt wird innerhalb des Bewertungskriteriums nach Projektlaufzeit, Auftragsvolumen sowie Leistungen zur Erneuerung bewertet. Die Bewertung erfolgt dahingehend, ob und in welchem Grad (Zielerfüllungsgrad) das Referenzprojekt der ausgeschriebenen Leistung nahekommt.
- 0 Punkte – Niedriger Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt fünf der vorgegebenen Teilbereiche dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
- 10 Punkte – geringer Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt sechs der vorgegebenen Teilbereiche dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
- 20 Punkte – Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt sieben der vorgegebenen Teilbereiche dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
- 30 Punkte – Hoher Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt zehn vorgegebenen Teilbereiche dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
B4.3 – Bewertung der beim Bieter implementierten Prozesse für Qualitätsmanagement bezogen auf das Los, für das ein Angebot abgegeben wird.
1 Punkt – Geringer Zielerfüllungsgrad – QM befriedigend umgesetzt.
4 Punkte – Mittlerer Zielerfüllungsgrad – QM gut ein- und umgesetzt.
7 Punkte – Hoher Zielerfüllungsgrad – QM sehr gut ein- und umgesetzt.
10 Punkte – Sehr hoher Zielerfüllungsgrad – QM sehr gut ein- und umgesetzt sowie geprüft (Zertifikat)
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 30 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 70 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und kumuliert in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mehr als 61 Eignungspunkte erreicht.
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-12-12+01:00 📅
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000 Neuer Wert
Text:
Ursprüngliche Angebotsfrist: 12.12.2024, 12:00 Uhr
Ursprüngliche Frist zur Einreichung von Bieterfragen: 04.12.2024
Ursprüngliches Datum der Angebotsöffnung: 12.12.2024, 12:01Uhr
neue Angebotsfrist: 17.12.2024,12:00 Uhr
neue Frist zur Einreichung von Bieterfragen: 09.12.2024
neues Datum der Angebotsöffnung: 17.12.2024, 12:01Uhr
Ursprüngliche Angebotsfrist: 12.12.2024, 12:00 Uhr
Ursprüngliche Frist zur Einreichung von Bieterfragen: 04.12.2024
Ursprüngliches Datum der Angebotsöffnung: 12.12.2024, 12:01Uhr
neue Angebotsfrist: 17.12.2024,12:00 Uhr
neue Frist zur Einreichung von Bieterfragen: 09.12.2024
neues Datum der Angebotsöffnung: 17.12.2024, 12:01Uhr
Andere zusätzliche Informationen
Verlängerung der Angebotsfrist Begründung Antwort auf Bieterfrage Nr. 5:
Die Angebotsfrist wird bis zum 17.12.2024, 12:00 Uhr verlängert.
Die Frist zur Einreichung von Bieterfragen endet am 04.12.2024
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 0b818c84-fe12-451a-bad3-dba82887e281-01
Quelle: OJS 2024/S 243-765842 (2024-12-12)