Errichten eines NGA-Netzes für den Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald_ LOS Friedenweile

Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald

Errichten eines NGA-Netzes, einschließlich der Tiefbau-, sowie LWL Arbeiten; liefern & versetzen von PoP Gebäuden,

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-06-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-05-09.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-05-09 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-05-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Errichten eines NGA-Netzes für den Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald_ LOS Friedenweile
Referenznummer: 2-1.1351.1
Kurze Beschreibung:
Errichten eines NGA-Netzes, einschließlich der Tiefbau-, sowie LWL Arbeiten; liefern & versetzen von PoP Gebäuden,
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten und zugehörige Arbeiten für Rohrleitungen und Kabelnetze 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 7 800 000 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 0001
Geschätzter Wert ohne MwSt: 7 800 000 EUR 💰
Beschreibung der Beschaffung: Erstellung eines Glasfaser Ortsnetzes (FTTB), inkl. PoP Gebäude
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Breisgau-Hochschwarzwald 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2024-08-05 📅
Datum des Endes: 2025-09-30 📅
Vergabekriterien
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Neuverlegung von Rohrleitungen 📦

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-06-13 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-06-13 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 55
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2024-06-13 11:00:00 📅
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Vorbemerkung: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmensvorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §123 und 124 GWB vorzulegen. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend. Nimmt ein Bieter im Hinblick auf Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Ziff. III. 1.2 dieser Auftragsbekanntmachung) die Kapazitäten anderer Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch, haftet dieses andere Unternehmen gemeinsam mit dem Bieter für die Auftragsdurchführung. Nimmt ein Bieter im Hinblick auf die geforderten Referenzen (Ziff. III. 1.3 dieser Auftragsbekanntmachung) die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch, so ist dies nur möglich, wenn dieses Unternehmen die Arbeiten ausführt., für die diesese Kapazitäten benötigt werden. 2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: - Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 6e EU Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/A nicht vorliegen - Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 6e EU Abs. 6 VOB/A nicht vorliegen - Eigenerklärung(en) gemäß § 19 Abs. 3 des Mindestlohngesetzes (MiLoG). - aktueller Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
- Bestätigung des Abschlusses einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens EUR 10,0 Mio. oder Erklärung einer Versicherung, im Auftragsfall Versicherungsschutz in der geforderter Höhe zu stellen. - Unverbindliche Erklärung eines in der EU niedergelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers, dass dieses im Auftragsfall eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10% der Bruttoauftragssumme stellen wird. - Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie des Umsatzes im Tätigkeitsbereich des Auftrags (baubegleitende Planung und Bau, jeweils bezogen auf Glasfaserbau/Tiefbau), bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. "Eigenerklärungen über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen (Umsatz im Bereich Tiefbau sowie Umsatz im Bereich LWL). - Nachweis über die Präqualifikation in Form der Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Mindestumsatz: Der durchschnittliche Gesamtjahresumsatz der verganngenen drei Geschäftsjahre muss mindestens 5,0 Mio. EUR netto betragen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten
- Eigenerklärung über die Beschäftigtenanzahl in den vergangen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren - Nachweis von Erfahrungen über die Erbringung von Glasfaserausbau & Tiefbau für die letzten 3 Jahren Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Der Bewerber hat folgende Mindestreferenzen vorzulegen: - Eigenerklärung über das Vorliegen von einer Referenz über die Erbringung von Tiefbauleistungen für einen öffentlichen Auftraggeber (§ 99 GWB) oder einen Sektorenauftraggeber (§ 100 GWB). Das Bauvolumen (KG 300 + 400 nach DIN 276) muss mindestens 3,5 Mio. EUR netto betragen. -Eigenerklärung über das Vorliegen von einer Referenz über die Verlegung von LWL-Verkabelung für einen öffentlichen Auftraggeber (§ 99 GWB) oder einen Sektorenauftraggeber (§ 100 GWB). Das Auftragsvolumen muss mindestens 1,0 Mio. EUR netto betragen. Bei Bietergemeinschaft müssen die Referenzen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nur für die Teilleistung erbracht werden, für deren Erbringung das jeweilige Unternehmen nach der von der Bietergemeinschaft vorgesehenen Aufgabenteilung vorgesehen ist. Bezeichnung, Anschrift und Ansprechpartner des Referenzgebers sind anzugeben. Des Weiteren sind Fertigstellungsdatum, Projektvolumen, Ausführungszeiten/Bauabschnitte, sowie der förderrechtliche Rahmen anzugeben. Die Vorlage von mehr als jeweils einer Referenz im Bereich «Tiefbau» sowie im Bereich «LWL» ist nicht gewünscht. - 15 gewerbliche Arbeitskräfte (Poliere, Facharbeiter und Arbeiter). Bei Bietergemeinscahften werden die gewerblichen Arbeitskräfte addiert.
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 18 weitere
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Insolvenz
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung
Bildung krimineller Vereinigungen
Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen
Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Betrug oder Subventionsbetrug
Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung
Zahlungsunfähigkeit
Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Rein nationale Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung
Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags
Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von
Sozialversicherungsbeiträgen
Steuern oder Abgaben
Bildung terroristischer Vereinigungen

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald
Nationale Registrierungsnummer: 10626
Postanschrift: Stadtstraße 2
Postleitzahl: 79104
Postort: Freiburg im Breisgau
Region: Freiburg im Breisgau, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: l.gutmann@gutmann-gmbh.de 📧
Telefon: +49 775591091 📞
URL: https://www.deutsche-evergabe.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: https://www.deutsche-evergabe.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/9f214601-b76e-443f-b139-73b56b6e6c53 🌏
Teilnahme-URL: http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/9f214601-b76e-443f-b139-73b56b6e6c53 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
(1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten. (2) Die Formulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Verfahrensleitfaden. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebot sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebot zu beachten sind.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: b5dceae0-c39b-4d1e-b7f6-4ae40e178909
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76131
Postort: Karlsruhe
Region: Freiburg im Breisgau, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 7219268730 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
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Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-05-09+00:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 092-281741 (2024-05-09)