Errichtung, Erhaltung und Betrieb eines Fernwärme-/Fernkälteversorgungsnetzes sowie einer Fernwärme-/Fernkälteversorgung des Wissenschafts- und Gründerparks „Auf dem Butterberg“ in Sankt Augustin mit Anschluss- und Benutzungszwang.
Die Stadt Sankt Augustin plant die Entwicklung eines Wissenschafts- und Gründerparks "Auf dem Butterberg" in einem bauplanungsrechtlichen Sondergebiet (Bebauungsplan Nr. 112 - noch nicht in Kraft getreten). Für die Ansiedler besteht gemäß Satzung vom 27.01.2021 ein Anschlusszwang an das noch zu errichtende Fernwärme- / Fernkältenetz sowie ein Benutzungszwang der Fernwärme- und Fernkälteversorgung. Die Fernwärme- und Fernkälteversorgung soll als öffentliche Einrichtung durch einen mit diesem Konzessionsverfahren zu suchenden Versorgungsunternehmen betrieben werden. Das Versorgungsunternehmen soll die Fernwärmeversorgungsanlagen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung betreiben und, sofern erforderlich, zuvor errichten sowie die Fernwärme- und Fernkälteversorgung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ausführen. Die Stadt Sankt Augustin behält sich dabei wesentliche Einfluss- und Abstimmungsrechte vor, um den Charakter der öffentlichen Einrichtung und die Anforderungen an das Bestehen eines Anschluss- und Benutzungszwangs zu wahren. Nähere Angaben sind in der Vorhabensbeschreibung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMJHB18/documents enthalten. Über die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen hinaus macht die Stadt Sankt Augustin keine Vorgaben im Hinblick auf die Form der Erzeugung der Wärme bzw. Kälte. Dem Konzessionär soll es freistehen, diese über eventuelle bestehende Anlagen abzuwickeln oder neue Anlagen im oder außerhalb des Konzessionsgebiets zu errichten. Im Ergebnis des Vergabeverfahrens soll ein Wärmekonzessionsvertrag mit dem erfolgreichen Bieter abgeschlossen werden. Ohne Anspruch auf Verbindlichkeit wird für den Fall der vollständigen Besiedelung des Wissenschafts- und Gründerparks "Auf dem Butterberg" in Sankt Augustin der jährliche Wärmebedarf auf circa 3.763 MWh und der jährliche Kältebedarf auf circa 753 MWh geschätzt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-06-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-05-29.
Auftragsbekanntmachung (2024-05-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Errichtung, Erhaltung und Betrieb eines Fernwärme-/Fernkälteversorgungsnetzes sowie einer Fernwärme-/Fernkälteversorgung des Wissenschafts- und Gründerparks „Auf dem Butterberg“ in Sankt Augustin mit Anschluss- und Benutzungszwang.
Referenznummer: 02993-22
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Sankt Augustin plant die Entwicklung eines Wissenschafts- und Gründerparks "Auf dem Butterberg" in einem bauplanungsrechtlichen Sondergebiet...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Sankt Augustin plant die Entwicklung eines Wissenschafts- und Gründerparks "Auf dem Butterberg" in einem bauplanungsrechtlichen Sondergebiet (Bebauungsplan Nr. 112 - noch nicht in Kraft getreten). Für die Ansiedler besteht gemäß Satzung vom 27.01.2021 ein Anschlusszwang an das noch zu errichtende Fernwärme- / Fernkältenetz sowie ein Benutzungszwang der Fernwärme- und Fernkälteversorgung.
Die Fernwärme- und Fernkälteversorgung soll als öffentliche Einrichtung durch einen mit diesem Konzessionsverfahren zu suchenden Versorgungsunternehmen betrieben werden. Das Versorgungsunternehmen soll die Fernwärmeversorgungsanlagen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung betreiben und, sofern erforderlich, zuvor errichten sowie die Fernwärme- und Fernkälteversorgung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ausführen. Die Stadt Sankt Augustin behält sich dabei wesentliche Einfluss- und Abstimmungsrechte vor, um den Charakter der öffentlichen Einrichtung und die Anforderungen an das Bestehen eines Anschluss- und Benutzungszwangs zu wahren. Nähere Angaben sind in der Vorhabensbeschreibung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMJHB18/documents enthalten. Über die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen hinaus macht die Stadt Sankt Augustin keine Vorgaben im Hinblick auf die Form der Erzeugung der Wärme bzw. Kälte. Dem Konzessionär soll es freistehen, diese über eventuelle bestehende Anlagen abzuwickeln oder neue Anlagen im oder außerhalb des Konzessionsgebiets zu errichten. Im Ergebnis des Vergabeverfahrens soll ein Wärmekonzessionsvertrag mit dem erfolgreichen Bieter abgeschlossen werden. Ohne Anspruch auf Verbindlichkeit wird für den Fall der vollständigen Besiedelung des Wissenschafts- und Gründerparks "Auf dem Butterberg" in Sankt Augustin der jährliche Wärmebedarf auf circa 3.763 MWh und der jährliche Kältebedarf auf circa 753 MWh geschätzt.
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Produkte/Dienstleistungen: Bau von Wärmeübertragungsanlagen📦 Beschreibung
Interne Kennung: 02993-22
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Sankt Augustin plant die Entwicklung eines Wissenschafts- und Gründerparks "Auf dem Butterberg" in einem bauplanungsrechtlichen Sondergebiet...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Sankt Augustin plant die Entwicklung eines Wissenschafts- und Gründerparks "Auf dem Butterberg" in einem bauplanungsrechtlichen Sondergebiet (Bebauungsplan Nr. 112 - noch nicht in Kraft getreten). Für die Ansiedler besteht gemäß Satzung vom 27.01.2021 ein Anschlusszwang an das noch zu errichtende Fernwärme- / Fernkältenetz sowie ein Benutzungszwang der Fernwärme- und Fernkälteversorgung.
Die Fernwärme- und Fernkälteversorgung soll als öffentliche Einrichtung durch einen mit diesem Konzessionsverfahren zu suchenden Versorgungsunternehmen betrieben werden. Das Versorgungsunternehmen soll die Fernwärmeversorgungsanlagen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung betreiben und, sofern erforderlich, zuvor errichten sowie die Fernwärme- und Fernkälteversorgung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ausführen. Die Stadt Sankt Augustin behält sich dabei wesentliche Einfluss- und Abstimmungsrechte vor, um den Charakter der öffentlichen Einrichtung und die Anforderungen an das Bestehen eines Anschluss- und Benutzungszwangs zu wahren. Nähere Angaben sind in der Vorhabensbeschreibung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMJHB18/documents enthalten. Über die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen hinaus macht die Stadt Sankt Augustin keine Vorgaben im Hinblick auf die Form der Erzeugung der Wärme bzw. Kälte. Dem Konzessionär soll es freistehen, diese über eventuelle bestehende Anlagen abzuwickeln oder neue Anlagen im oder außerhalb des Konzessionsgebiets zu errichten. Im Ergebnis des Vergabeverfahrens soll ein Wärmekonzessionsvertrag mit dem erfolgreichen Bieter abgeschlossen werden. Ohne Anspruch auf Verbindlichkeit wird für den Fall der vollständigen Besiedelung des Wissenschafts- und Gründerparks "Auf dem Butterberg" in Sankt Augustin der jährliche Wärmebedarf auf circa 3.763 MWh und der jährliche Kältebedarf auf circa 753 MWh geschätzt.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:freelance#”
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bau von Wärmeübertragungsanlagen📦
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Rhein-Sieg-Kreis🏙️ Vergabekriterien
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
“Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung...”
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind.
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Kriterium:
“Die genauen Angaben zur Gewichtung werden mit der Aufforderung zu Erstangeboten zusammen mit den gewichteten Kriterien bekanntgegeben.” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/23/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
“Das Verfahren wird in Anlehnung an ein Verhandlungsverfahren nach der VgV bzw. SektVO durchgeführt
(§12 Abs.1 Satz 2 KonzVgV). Das heißt: Zunächst findet...”
Zentrale Elemente des Verfahrens
Das Verfahren wird in Anlehnung an ein Verhandlungsverfahren nach der VgV bzw. SektVO durchgeführt
(§12 Abs.1 Satz 2 KonzVgV). Das heißt: Zunächst findet der Teilnahmewettbewerb statt, zu dem mit dieser Bekanntmachung aufgerufen wird.
In Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) werden detaillierte
Vergabeunterlagen erst mit der Aufforderung zu Erstangeboten an die im Teilnahmewettbewerb qualifizierten Bieter zur Verfügung gestellt. Am weiteren Verfahren werden grundsätzlich alle Bewerber beteiligt, die die Mindestanforderungen an die Eignung aus dieser Bekanntmachung erfüllen. Sollten hiernach mehr als fünf Bewerber geeignet sein, so findet einen Auswahl einer beschränkten Zahl der Teilnehmer (3-5) statt. Die Kriterien der Auswahl sind hierbei: wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, gemessen am Gesamtumsatz, (Gewichtung 30 %) und Qualität und Umfang der Referenzen (Gewichtung 70 %).
Nur denjenigen Bewerbern, die zu einem Angebot im Verhandlungsverfahren (Erstangebot) aufgefordert werden, werden die Vergabeunterlagen übermittelt.
Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag der Textform nach § 126b BGB genügen muss und dass sämtliche in der Bekanntmachung angegebenen Erklärungen und Nachweise vollständig beigefügt werden. Der Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend. Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, können ausgeschlossen werden. Die Vergabestelle behält sich vor, ohne hierzu verpflichtet zu sein oder ohne dass die Bewerber hierauf einen Anspruch haben, Erklärungen und Nachweise nachzufordern oder die Bewerber aufzufordern, Unterlagen zu vervollständigen oder zu korrigieren. Enthalten die Bekanntmachungen oder die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber die Konzessionsgeberin unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Bei der Bewerbung von Bewerbergemeinschaften müssen diese keine besondere Rechtsform annehmen. Bewerbergemeinschaften haben jedoch gemeinsam mit ihrem Teilnahmeantrag eine Aufstellung der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft mit Bezeichnung eines bevollmächtigten Vertreters sowie eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber der Konzessionsgeberin rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Die Erklärungen und Nachweise nach Ziff. 5.1.9 "Eignung zur Berufsausübung" sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Erklärungen und Nachweise nach Ziff. 5.1.9 betr. die "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" sind ebenfalls für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen, aber nur soweit vorhanden. Soweit unter Ziff. 5.1.9 für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit Mindestanforderungen gelten, sind diese nur durch die Bewerbergemeinschaft im Ganzen zu erfüllen. Jeder Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazität anderer Unternehmen berufen, wenn er nachweist, dass ihm die für die Konzession erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er insbesondere eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Dies gilt unabhängig davon, welche rechtlichen Beziehungen zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehen (§ 25 Abs. 3 Satz 1 a.E. KonzVgV), also auch für verbundene Unternehmen. Sofern ein Bewerber sich hinsichtlich seiner finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter beruft, wird die Konzessionsgeberin eine gesamtschuldnerische Haftung verlangen (§ 25 Abs. 3 Satz 2 KonzVgV).
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Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-06-24 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2024-07-08 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen:
“Die Stadt Sankt Augustin kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende,...”
Zusätzliche Informationen
Die Stadt Sankt Augustin kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
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Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: - Darstellung des Unternehmens mit Angaben zum Inhaber,
zur Geschäftsführung und zu einer eventuellen...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: - Darstellung des Unternehmens mit Angaben zum Inhaber,
zur Geschäftsführung und zu einer eventuellen Konzernzugehörigkeit
(selbst gefertigt)
- Einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister, nicht
älter als drei Monate am Ende der Frist für den Teilnahmeantrag,
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Anlage III)
- Ausländische Bieter haben verlangte Nachweise, sofern diese
erteilt werden, aus ihrem Herkunftsstaat in deutscher Sprache oder in
beglaubigter Übersetzung einzureichen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: - Die selbst gefertigte Erklärung über den Gesamtumsatz
des Bieters in den vergangenen drei...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: - Die selbst gefertigte Erklärung über den Gesamtumsatz
des Bieters in den vergangenen drei Geschäftsjahren mit Ausweis des
Umsatzes im Bereich der mit der vorliegenden Konzession vergleichbaren Tätigkeiten Vergleichbar ist jegliche Form der Wärmeversorgung und/oder Kälteversorgung
- Geschäftsbericht bzw. Jahresabschluss für die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre
- Nachweis über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Höhe der Deckungssumme
- Ausländische Bieter haben verlangte vergleichbare
Nachweise, sofern diese erteilt werden, aus ihrem Herkunftsstaat in
deutscher Sprache oder in beglaubigter Übersetzung einzureichen.
“Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: - Angabe von mindestens einer (1) Referenz über
vergleichbare Leistungen innerhalb der letzten drei Jahre mit...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: - Angabe von mindestens einer (1) Referenz über
vergleichbare Leistungen innerhalb der letzten drei Jahre mit Angabe des Leistungszeitraums, des Umfangs der Tätigkeit, einer groben Skizzierung der durchgeführten Aufgaben und Ansprechpartner des damaligen Auftraggebers/Konzessionsgebers (sofern nicht aufgrund eigener unternehmerischer Tätigkeit). Vergleichbar ist ein Projekt im Hinblick auf die Anzahl der Hausanschlüsse und der bereitgestellten Wärmemenge in folgenden zahlenmäßigen Bereichen:
-- Es ist auch möglich, als Referenzen Tätigkeiten der oben
genannten Art, die nicht im Rahmen eines öffentlichen Auftrags oder einer Konzession erbracht wurden, sondern aufgrund eigener unternehmerischer Tätigkeit durchgeführt wurden, anzugeben. Hier sind die gleichen Angaben mit Ausnahme des Ansprechpartners des Auftraggebers zu machen.
-- Ausländische Bieter haben verlangte vergleichbare Nachweise, sofern diese erteilt werden, aus ihrem Herkunftsstaat in deutscher Sprache oder in beglaubigter Übersetzung einzureichen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Nationale Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postleitzahl: Köln
Postort: 50667
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 221 1473045📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf die Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen. Zu beachten ist insbesondere § 160 GWB. Dieser
lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf die Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen. Zu beachten ist insbesondere § 160 GWB. Dieser
lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Notice information
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-05-29+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 104-320218 (2024-05-29)
Auftragsbekanntmachung (2024-06-11) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-07-01 12:00:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2024-08-08 📅
Ergänzende Informationen Notice information
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-06-11+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Information about modifications
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 168a063e-123c-4ffb-b847-d31e3b40ca96-02
Quelle: OJS 2024/S 114-350777 (2024-06-11)