Das ERAM verfügt für den Zweck der Energieversorgung der unter Tage bestehenden Infrastruktur und der dort verwendeten Geräte und Maschinen über ein großes Netz von Schaltanlagen und Verteilungen. Als Hauptbestandteile der dezentralen Energieversorgung werden für Mittel- und Niederspannungsverteilungen die s.g. mobilen 6/0,69 kV-Kufenstationen für den Betrieb unter Tage eingesetzt. Sie ermöglichen aufgrund ihres flexiblen/mobilen Einsatzes die sichere Energieversorgung in von der zentralen Versorgung weit entfernten Arbeitsbereichen. Das ist insbesondere für die Arbeiten in den verschiedenen Teilen des Grubenfeldes notwendig. Diese Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis soll vor allem dem Ersatz von vorhandenen, aber inzwischen verschlissenen und nicht mehr den geltenden Vorschriften entsprechenden mobilen 6/0,69 kV-Kufenstationen dienen. Die mobilen 6/0,69 kV-Kufenstationen sind baugleich auszuführen, damit die nachfolgend beschriebenen Anforderungen erreicht/sichergestellt werden. Eine mobile 6/0,69 kV-Kufenstation besteht aus jeweils zwei Schlitten: 1. Schlitten für den Einsatz unter Tage - zwei 6 kV-Schaltfelder inkl. Zuleitung - 6/0,69 kV 630 kVA Transformator 2. Schlitten für den Einsatz unter Tage - 690 V-Niederspannungsverteilung mit Isolationsüberwachung - 690/230 V 40 kVA Transformator - 230 V-Niederspannungsverteilung mit Isolationsüberwachung Die Schlitten sind aus einer stabilen Stahlrahmenkonstruktion herzustellen. Blechflächen größer als 0,5 m² sind zusätzlich mit stabilem Stahlprofil zu verstärken. Die maximal zulässigen Abmessungen einer mobilen 6/0,69 kV-Kufenstation ergeben sich aus den Abmessungen der zwei Schlitten, welche nacheinander angeordnet sind und einen lichten Abstand von ca. 1,5 m zu einander haben. Die maximal zulässigen Abmessungen und Gewichtsvorgaben eines Schlittens sind: Länge: 3.000 mm, Breite: 1.650 mm, Höhe: 2.080 mm und Gewicht: 4.000 kg. Beide Schlitten sollen mechanisch aneinandergekoppelt werden können, zuvor sind entsprechende Vorrichtungen hierfür mit dem Auftraggeber abzustimmen und vorzusehen. Für den Transport der mobilen 6/0,69 kV-Kufenstationen in der Strecke müssen an Kufen Kranösen sowie Aufnahmen für den sicheren Transport mittels Gabelstapler (Gabelstapleraufnahmen mit Innenkantenmaß min. B = 220 mm x H = 120 mm) vorgesehen werden. Fertigstellungstermin: 30.04.2026. Eine Begehung vor Angebotsabgabe wird empfohlen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-04-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-02-21.
Auftragsbekanntmachung (2024-02-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ersatz / Einsatz mobiler 6-kV / 0,69-kV Kufenstationen unter Tage
Referenznummer: EMOVGV1-24-01-ju
Kurze Beschreibung:
Das ERAM verfügt für den Zweck der Energieversorgung der unter Tage bestehenden Infrastruktur und der dort verwendeten Geräte und Maschinen über ein großes Netz von Schaltanlagen und Verteilungen.
Als Hauptbestandteile der dezentralen Energieversorgung werden für Mittel- und Niederspannungsverteilungen die s.g. mobilen 6/0,69 kV-Kufenstationen für den Betrieb unter Tage eingesetzt. Sie ermöglichen aufgrund ihres flexiblen/mobilen Einsatzes die sichere Energieversorgung in von der zentralen Versorgung weit entfernten Arbeitsbereichen. Das ist insbesondere für die Arbeiten in den verschiedenen Teilen des Grubenfeldes notwendig.
Diese Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis soll vor allem dem Ersatz von vorhandenen, aber inzwischen verschlissenen und nicht mehr den geltenden Vorschriften entsprechenden mobilen 6/0,69 kV-Kufenstationen dienen. Die mobilen 6/0,69 kV-Kufenstationen sind baugleich auszuführen, damit die nachfolgend beschriebenen Anforderungen erreicht/sichergestellt werden.
Eine mobile 6/0,69 kV-Kufenstation besteht aus jeweils zwei Schlitten:
1. Schlitten für den Einsatz unter Tage
- zwei 6 kV-Schaltfelder inkl. Zuleitung
- 6/0,69 kV 630 kVA Transformator
2. Schlitten für den Einsatz unter Tage
- 690 V-Niederspannungsverteilung mit Isolationsüberwachung
- 690/230 V 40 kVA Transformator
- 230 V-Niederspannungsverteilung mit Isolationsüberwachung
Die Schlitten sind aus einer stabilen Stahlrahmenkonstruktion herzustellen. Blechflächen größer
als 0,5 m² sind zusätzlich mit stabilem Stahlprofil zu verstärken.
Die maximal zulässigen Abmessungen einer mobilen 6/0,69 kV-Kufenstation ergeben sich aus den Abmessungen der zwei Schlitten, welche nacheinander angeordnet sind und einen lichten Abstand von ca. 1,5 m zu einander haben.
Die maximal zulässigen Abmessungen und Gewichtsvorgaben eines Schlittens sind:
Länge: 3.000 mm, Breite: 1.650 mm, Höhe: 2.080 mm und Gewicht: 4.000 kg.
Beide Schlitten sollen mechanisch aneinandergekoppelt werden können, zuvor sind entsprechende Vorrichtungen hierfür mit dem Auftraggeber abzustimmen und vorzusehen.
Für den Transport der mobilen 6/0,69 kV-Kufenstationen in der Strecke müssen an Kufen Kranösen sowie Aufnahmen für den sicheren Transport mittels Gabelstapler (Gabelstapleraufnahmen mit Innenkantenmaß min. B = 220 mm x H = 120 mm) vorgesehen werden.
Fertigstellungstermin: 30.04.2026.
Eine Begehung vor Angebotsabgabe wird empfohlen.
Das ERAM verfügt für den Zweck der Energieversorgung der unter Tage bestehenden Infrastruktur und der dort verwendeten Geräte und Maschinen über ein großes Netz von Schaltanlagen und Verteilungen.
Als Hauptbestandteile der dezentralen Energieversorgung werden für Mittel- und Niederspannungsverteilungen die s.g. mobilen 6/0,69 kV-Kufenstationen für den Betrieb unter Tage eingesetzt. Sie ermöglichen aufgrund ihres flexiblen/mobilen Einsatzes die sichere Energieversorgung in von der zentralen Versorgung weit entfernten Arbeitsbereichen. Das ist insbesondere für die Arbeiten in den verschiedenen Teilen des Grubenfeldes notwendig.
Diese Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis soll vor allem dem Ersatz von vorhandenen, aber inzwischen verschlissenen und nicht mehr den geltenden Vorschriften entsprechenden mobilen 6/0,69 kV-Kufenstationen dienen. Die mobilen 6/0,69 kV-Kufenstationen sind baugleich auszuführen, damit die nachfolgend beschriebenen Anforderungen erreicht/sichergestellt werden.
Eine mobile 6/0,69 kV-Kufenstation besteht aus jeweils zwei Schlitten:
1. Schlitten für den Einsatz unter Tage
- zwei 6 kV-Schaltfelder inkl. Zuleitung
- 6/0,69 kV 630 kVA Transformator
2. Schlitten für den Einsatz unter Tage
- 690 V-Niederspannungsverteilung mit Isolationsüberwachung
- 690/230 V 40 kVA Transformator
- 230 V-Niederspannungsverteilung mit Isolationsüberwachung
Die Schlitten sind aus einer stabilen Stahlrahmenkonstruktion herzustellen. Blechflächen größer
als 0,5 m² sind zusätzlich mit stabilem Stahlprofil zu verstärken.
Die maximal zulässigen Abmessungen einer mobilen 6/0,69 kV-Kufenstation ergeben sich aus den Abmessungen der zwei Schlitten, welche nacheinander angeordnet sind und einen lichten Abstand von ca. 1,5 m zu einander haben.
Die maximal zulässigen Abmessungen und Gewichtsvorgaben eines Schlittens sind:
Länge: 3.000 mm, Breite: 1.650 mm, Höhe: 2.080 mm und Gewicht: 4.000 kg.
Beide Schlitten sollen mechanisch aneinandergekoppelt werden können, zuvor sind entsprechende Vorrichtungen hierfür mit dem Auftraggeber abzustimmen und vorzusehen.
Für den Transport der mobilen 6/0,69 kV-Kufenstationen in der Strecke müssen an Kufen Kranösen sowie Aufnahmen für den sicheren Transport mittels Gabelstapler (Gabelstapleraufnahmen mit Innenkantenmaß min. B = 220 mm x H = 120 mm) vorgesehen werden.
Fertigstellungstermin: 30.04.2026.
Eine Begehung vor Angebotsabgabe wird empfohlen.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Teile von Elektrizitätsverteilungs- oder -schalteinrichtungen📦 Beschreibung
Interne Kennung: EMOVOBN1-24-01-ju
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Das ERAM verfügt für den Zweck der Energieversorgung der unter Tage bestehenden Infrastruktur und der dort verwendeten Geräte und Maschinen über ein großes Netz von Schaltanlagen und Verteilungen.
Als Hauptbestandteile der dezentralen Energieversorgung werden für Mittel- und Niederspannungsverteilungen die s.g. mobilen 6/0,69 kV-Kufenstationen für den Betrieb unter Tage eingesetzt. Sie ermöglichen aufgrund ihres flexiblen/mobilen Einsatzes die sichere Energieversorgung in von der zentralen Versorgung weit entfernten Arbeitsbereichen. Das ist insbesondere für die Arbeiten in den verschiedenen Teilen des Grubenfeldes notwendig.
Diese Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis soll vor allem dem Ersatz von vorhandenen, aber inzwischen verschlissenen und nicht mehr den geltenden Vorschriften entsprechenden mobilen 6/0,69 kV-Kufenstationen dienen. Die mobilen 6/0,69 kV-Kufenstationen sind baugleich auszuführen, damit die nachfolgend beschriebenen Anforderungen erreicht/sichergestellt werden.
Eine mobile 6/0,69 kV-Kufenstation besteht aus jeweils zwei Schlitten:
1. Schlitten für den Einsatz unter Tage
- zwei 6 kV-Schaltfelder inkl. Zuleitung
- 6/0,69 kV 630 kVA Transformator
2. Schlitten für den Einsatz unter Tage
- 690 V-Niederspannungsverteilung mit Isolationsüberwachung
- 690/230 V 40 kVA Transformator
- 230 V-Niederspannungsverteilung mit Isolationsüberwachung
Die Schlitten sind aus einer stabilen Stahlrahmenkonstruktion herzustellen. Blechflächen größer
als 0,5 m² sind zusätzlich mit stabilem Stahlprofil zu verstärken.
Die maximal zulässigen Abmessungen einer mobilen 6/0,69 kV-Kufenstation ergeben sich aus den Abmessungen der zwei Schlitten, welche nacheinander angeordnet sind und einen lichten Abstand von ca. 1,5 m zu einander haben.
Die maximal zulässigen Abmessungen und Gewichtsvorgaben eines Schlittens sind:
Länge: 3.000 mm, Breite: 1.650 mm, Höhe: 2.080 mm und Gewicht: 4.000 kg.
Beide Schlitten sollen mechanisch aneinandergekoppelt werden können, zuvor sind entsprechende Vorrichtungen hierfür mit dem Auftraggeber abzustimmen und vorzusehen.
Für den Transport der mobilen 6/0,69 kV-Kufenstationen in der Strecke müssen an Kufen Kranösen sowie Aufnahmen für den sicheren Transport mittels Gabelstapler (Gabelstapleraufnahmen mit Innenkantenmaß min. B = 220 mm x H = 120 mm) vorgesehen werden.
Fertigstellungstermin: 30.04.2026
Eine Begehung vor Angebotsabgabe wird empfohlen.
Das ERAM verfügt für den Zweck der Energieversorgung der unter Tage bestehenden Infrastruktur und der dort verwendeten Geräte und Maschinen über ein großes Netz von Schaltanlagen und Verteilungen.
Als Hauptbestandteile der dezentralen Energieversorgung werden für Mittel- und Niederspannungsverteilungen die s.g. mobilen 6/0,69 kV-Kufenstationen für den Betrieb unter Tage eingesetzt. Sie ermöglichen aufgrund ihres flexiblen/mobilen Einsatzes die sichere Energieversorgung in von der zentralen Versorgung weit entfernten Arbeitsbereichen. Das ist insbesondere für die Arbeiten in den verschiedenen Teilen des Grubenfeldes notwendig.
Diese Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis soll vor allem dem Ersatz von vorhandenen, aber inzwischen verschlissenen und nicht mehr den geltenden Vorschriften entsprechenden mobilen 6/0,69 kV-Kufenstationen dienen. Die mobilen 6/0,69 kV-Kufenstationen sind baugleich auszuführen, damit die nachfolgend beschriebenen Anforderungen erreicht/sichergestellt werden.
Eine mobile 6/0,69 kV-Kufenstation besteht aus jeweils zwei Schlitten:
1. Schlitten für den Einsatz unter Tage
- zwei 6 kV-Schaltfelder inkl. Zuleitung
- 6/0,69 kV 630 kVA Transformator
2. Schlitten für den Einsatz unter Tage
- 690 V-Niederspannungsverteilung mit Isolationsüberwachung
- 690/230 V 40 kVA Transformator
- 230 V-Niederspannungsverteilung mit Isolationsüberwachung
Die Schlitten sind aus einer stabilen Stahlrahmenkonstruktion herzustellen. Blechflächen größer
als 0,5 m² sind zusätzlich mit stabilem Stahlprofil zu verstärken.
Die maximal zulässigen Abmessungen einer mobilen 6/0,69 kV-Kufenstation ergeben sich aus den Abmessungen der zwei Schlitten, welche nacheinander angeordnet sind und einen lichten Abstand von ca. 1,5 m zu einander haben.
Die maximal zulässigen Abmessungen und Gewichtsvorgaben eines Schlittens sind:
Länge: 3.000 mm, Breite: 1.650 mm, Höhe: 2.080 mm und Gewicht: 4.000 kg.
Beide Schlitten sollen mechanisch aneinandergekoppelt werden können, zuvor sind entsprechende Vorrichtungen hierfür mit dem Auftraggeber abzustimmen und vorzusehen.
Für den Transport der mobilen 6/0,69 kV-Kufenstationen in der Strecke müssen an Kufen Kranösen sowie Aufnahmen für den sicheren Transport mittels Gabelstapler (Gabelstapleraufnahmen mit Innenkantenmaß min. B = 220 mm x H = 120 mm) vorgesehen werden.
Fertigstellungstermin: 30.04.2026
Eine Begehung vor Angebotsabgabe wird empfohlen.
Zusätzliche Informationen:
#Besonders geeignet für:selbst#
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.subreport/XXX. Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen.
Der Auftragsgegenstand ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.subreport/XXX. Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen.
Der Auftragsgegenstand ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.
Postanschrift: BGE Morsleben
Schachtweg 3
39343
Stadt: Ingersleben, OT Morsleben
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Börde
🏙️ Dauer
Datum des Endes: 2026-04-30 📅
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Beschreibung
Postanschrift: Ingersleben, OT Morsleben
Stadt: 39343
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-04-25 09:45:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-04-25 10:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
- § 134 GWB Informations- und Wartepflicht
- § 135 GWB Unwirksamkeit
- § 160 GWB Einleitung, Antrag
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen und der Präklusionswirkung ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahren zu beachten sind.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
- § 134 GWB Informations- und Wartepflicht
- § 135 GWB Unwirksamkeit
- § 160 GWB Einleitung, Antrag
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen und der Präklusionswirkung ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahren zu beachten sind.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen ✅ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-04-25 10:00:00.000 📅
Zusätzliche Informationen:
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
- § 134 GWB Informations- und Wartepflicht
- § 135 GWB Unwirksamkeit
- § 160 GWB Einleitung, Antrag
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen und der Präklusionswirkung ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahren zu beachten sind.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
- § 134 GWB Informations- und Wartepflicht
- § 135 GWB Unwirksamkeit
- § 160 GWB Einleitung, Antrag
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen und der Präklusionswirkung ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahren zu beachten sind.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: keine
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
§122 GWB, Eigenerklärung zur Eignung VHB 124 LD
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind (gemä. Formblatt 124 LD)
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (gem. Formblatt 124 LD)
- Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (gem. Formblatt 124 LD)
Details siehe Ausschreibungsunterlagen
§122 GWB, Eigenerklärung zur Eignung VHB 124 LD
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind (gemä. Formblatt 124 LD)
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (gem. Formblatt 124 LD)
- Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (gem. Formblatt 124 LD)
Details siehe Ausschreibungsunterlagen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
§ 122 GWB, Eigenerklärung zur Eignung VHB 124 LD
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingung
- Eintragung in das Berufsregister Ihres Sitzes oder Wohnort (gem. Formblatt 124 LD)
- Angabe, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (gem. Formblatt 124 LD)
- Angabe zur Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft (gem. Formblatt 124 LD)
Details siehe Ausschreibungsunterlagen
§ 122 GWB, Eigenerklärung zur Eignung VHB 124 LD
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingung
- Eintragung in das Berufsregister Ihres Sitzes oder Wohnort (gem. Formblatt 124 LD)
- Angabe, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (gem. Formblatt 124 LD)
- Angabe zur Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft (gem. Formblatt 124 LD)
Details siehe Ausschreibungsunterlagen
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- Angaben zu Arbeitskräften (gem. Formblatt 124 LD)
- Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind. Der Bieter benennt 3 Referenzen, zu vergleichbaren Leistungen innerhalb der letzten 3 Jahren
- Nachweis über Mitarbeiter zur Elektrofachkraft, zum Schutzmechaniker (für die 4 Jahreswartungen) und zum Schaltermonteur für die Mittelspannungsanlage.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- Angaben zu Arbeitskräften (gem. Formblatt 124 LD)
- Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind. Der Bieter benennt 3 Referenzen, zu vergleichbaren Leistungen innerhalb der letzten 3 Jahren
- Nachweis über Mitarbeiter zur Elektrofachkraft, zum Schutzmechaniker (für die 4 Jahreswartungen) und zum Schaltermonteur für die Mittelspannungsanlage.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 18 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
§124 GWB
§123 bzw. §124 GWB
§123 GWB
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID 992-80101-41
Postanschrift: Eschenstr. 55
Postleitzahl: 31224
Postort: Peine
Region: Peine
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@bge.de📧
Telefon: 0 51 71 430📞
URL: https://www.bge.de🌏
Federführendes Mitglied ✅ Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E99347242🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E99347242🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen Körper überprüfen Wie: Name und Adressen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-02-23+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 039-115411 (2024-02-21)