Ersatzneubau einer Vierfeldsporthalle in Cuxhaven- Sanitärinstallation

Landkreis Cuxhaven

Sanitärinstallation für eine 4-Feld-Sporthalle; u.a. 42 Bodenabläufe, 660m Schmutzwasserverrohrung, 1800m Trinkwasserverrohrung, 280m Dachentwässerungsleitung, trockene Löschwasseranlage, 44 Keramiken als WT, 49 als WC, 18 Urinale, 52 Duschen

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-08-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-07-18.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-07-18 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-07-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Ersatzneubau einer Vierfeldsporthalle in Cuxhaven- Sanitärinstallation
Referenznummer: 24-054EU-B-18
Kurze Beschreibung:
Sanitärinstallation für eine 4-Feld-Sporthalle; u.a. 42 Bodenabläufe, 660m Schmutzwasserverrohrung, 1800m Trinkwasserverrohrung, 280m Dachentwässerungsleitung, trockene Löschwasseranlage, 44 Keramiken als WT, 49 als WC, 18 Urinale, 52 Duschen
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bau von Sporthallen 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 24-054EU-B-18
Titel: Sanitärinstallationen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
Sanitärinstallation für eine 4-Feld-Sporthalle; u.a. 42 Bodenabläufe, 660m Schmutzwasserverrohrung, 1800m Trinkwasserverrohrung, 280m Dachentwässerungsleitung, trockene Löschwasseranlage, 44 Keramiken als WT, 49 als WC, 18 Urinale, 52 Duschen
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Sanitäre Anlagen 📦
Postanschrift: Beethovenallee 19
Postleitzahl: 27474
Stadt: Cuxhaven
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Cuxhaven 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2025-03-17 📅
Datum des Endes: 2025-09-24 📅
Vergabekriterien
Preis
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-08-29 10:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-08-29 10:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Die Bindefrist endet am 31.10.2024. Die Eröffnung der Angebote ist nicht öffentlich. Jeder Bieter erhält unverzüglich nach der Eröffnung das Submissionsergebnis.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 9 Wochen
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen
Eröffnungstermin: 2024-08-29 10:00:00.000 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Bindefrist endet am 31.10.2024. Die Eröffnung der Angebote ist nicht öffentlich. Jeder Bieter erhält unverzüglich nach der Eröffnung das Submissionsergebnis.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Nachforderungen von Unterlagen werden über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform kommuniziert.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Zugelassener Sanitärmeisterbetrieb: Der Nachweis der Eignung kann wie folgt geführt werden: 1. Präqualifikation: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen durch den Eintrag in die Präqualifizierungsdatenbank (Angabe der PQ-Nummer). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Oder 2. Eigenerklärung: Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen das ausgefüllte Formblatt „124 Eigenerklärung zur Eignung“ mit Angebot vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Präqualifizierungsdatenbank geführt werden.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Angaben über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter Angaben zu machen über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit kann wie folgt geführt werden: 1. Präqualifikation: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen durch den Eintrag in die Präqualifizierungsdatenbank (Angabe der PQ-Nummer). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Oder 2. Eigenerklärung: Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen das ausgefüllte Formblatt „124 Eigenerklärung zur Eignung“ mit Angebot vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Präqualifizierungsdatenbank geführt werden.
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Technische und berufliche Fähigkeiten
Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit kann wie folgt geführt werden: 1. Präqualifikation: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen durch den Eintrag in die Präqualifizierungsdatenbank (Angabe der PQ-Nummer). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Oder 2. Eigenerklärung: Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen das ausgefüllte Formblatt „124 Eigenerklärung zur Eignung“ mit Angebot vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Präqualifizierungsdatenbank geführt werden.- Darüber hinaus hat der Bieter eine aussagekräftige Firmendarstellung dem Angebot beizufügen.
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Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
1. Erklärung zur Tariftreue/zum Mindestentgelt, 2. Sanktionen der EU: 1. Erklärung zur Tariftreue / zum Mindestentgelt: Gemäß § 4 NTVergG sind bei Bau- und Dienstleistungen die gültigen und durch Rechtsverordnung verbindlichen Mindestlohn-Tarifverträge aufgrund des Arbeitnehmerentsendegesetzes einzuhalten. Soweit kein entsprechender Tarifvertrag Anwendung findet oder der Mindestlohn des geltenden Tarifvertrages geringer ist als der gesetzliche Mindestlohn, gilt verpflichtend die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes. Der Nachweis ist wie folgt zu führen: - Erklärung zur Tariftreue/zum Mindestentgelt (Formblatt Eigenerklärung zum NTVergG). Gleiches gilt für Nachunternehmer. 2. Sanktionen der EU: Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Der Nachweis ist wie folgt zu führen: - Eigenerklärung zur EU-Verordnung (Formblatt Eigenerklärung zur EU-Verordnung 2022-576) Gleiches gilt für Nachunternehmer.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Ausschlussgrund: Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB, § 16 EU VOB/A

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landkreis Cuxhaven
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID 03352-0-30
Postanschrift: Vincent-Lübeck-Str. 2
Postleitzahl: 27474
Postort: Cuxhaven
Region: Cuxhaven 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@landkreis-cuxhaven.de 📧
Telefon: +49 4721662488 📞
URL: https://www.landkreis-cuxhaven.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E67977728 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E67977728 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Vergabe und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Telefon: +494131153306 📞
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Name und Adressen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informations- und Wartepflicht gemäß § 134 GWB: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage, — Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-07-20+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 141-436706 (2024-07-18)