Holzinnentüren mit Umfassungszargen Holzinnentüren mit Brandschutzanforderung Stahlinnentüren mit Brandschutzanforderung T30/RS Brand/RS Schiebetür WC-Trennwandelemente Ca. 450m² Trockenbauwände Ca. 32m² Trockenbauwände mit Brandschutzanf. Fenster Wandverjüngungen Ca. 50 m² Wandtrockenputz Gleitende Deckenanschlüsse REVI-Klappen Ca. 410 m² Abgehängte GK Decke Ca. 150 m² Akustikdecken Innenfensterbänke Ca. 110 m² Abgehängte Außendecke mit Putzträgerplatte, gedämmt
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-08-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-07-22.
Auftragsbekanntmachung (2024-07-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ersatzneubau Sporthalle Friedenshof I in Wismar, Los 3.11.1: Trockenbauarbeiten und Innentüren
Referenznummer: OV 36/2024
Kurze Beschreibung:
“Holzinnentüren mit Umfassungszargen Holzinnentüren mit Brandschutzanforderung Stahlinnentüren mit Brandschutzanforderung T30/RS Brand/RS Schiebetür...”
Kurze Beschreibung
Holzinnentüren mit Umfassungszargen Holzinnentüren mit Brandschutzanforderung Stahlinnentüren mit Brandschutzanforderung T30/RS Brand/RS Schiebetür WC-Trennwandelemente Ca. 450m² Trockenbauwände Ca. 32m² Trockenbauwände mit Brandschutzanf. Fenster Wandverjüngungen Ca. 50 m² Wandtrockenputz Gleitende Deckenanschlüsse REVI-Klappen Ca. 410 m² Abgehängte GK Decke Ca. 150 m² Akustikdecken Innenfensterbänke Ca. 110 m² Abgehängte Außendecke mit Putzträgerplatte, gedämmt
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Produkte/Dienstleistungen: Einbau von Türen und Fenstern sowie Zubehör📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Ersatzneubau Sporthalle Friedenshof I”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Gipskartonarbeiten📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Sporthallenbau erfolgt in 23966 Wismar, Käthe Kollwitz Promenade 13”
Ort der Leistung: Nordwestmecklenburg🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-09-23 📅
Datum des Endes: 2025-04-25 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-08-22 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-08-22 09:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124)” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124)”
“Bekanntmachungs-ID: CXRBYYAYDML” Körper überprüfen
Name: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern Vergabekammer
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postleitzahl: 19053
Postort: Schwerin
Region: Schwerin, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@wm.mv-regierung.de📧
Telefon: +49 385-5880📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 142-441367 (2024-07-22)