OV 35/2024, Los 4.01: Heizung Ersatzneubau Sporthalle Friedenshof I, inkl. Abbruch Bestandshalle, Käthe-Kollwitz-Promenade 13 in Wismar Die Bauleistungen werden im Rahmen des Ersatzneubaus der Sporthalle Friedenshof I, Käthe-Kollwitz-Promenade 13 in Wismar erforderlich. Dabei tritt die Hansestadt Wismar als Bauherr auf.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-08-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-07-05.
Auftragsbekanntmachung (2024-07-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ersatzneubau Sporthalle Friedenshof I, inkl. Abbruch Bestandshalle, Käthe-Kollwitz-Promenade 13 in Wismar, Los 4.01 Heizung
Referenznummer: OV 35/2024
Kurze Beschreibung:
“OV 35/2024, Los 4.01: Heizung Ersatzneubau Sporthalle Friedenshof I, inkl. Abbruch Bestandshalle, Käthe-Kollwitz-Promenade 13 in Wismar Die Bauleistungen...”
Kurze Beschreibung
OV 35/2024, Los 4.01: Heizung Ersatzneubau Sporthalle Friedenshof I, inkl. Abbruch Bestandshalle, Käthe-Kollwitz-Promenade 13 in Wismar Die Bauleistungen werden im Rahmen des Ersatzneubaus der Sporthalle Friedenshof I, Käthe-Kollwitz-Promenade 13 in Wismar erforderlich. Dabei tritt die Hansestadt Wismar als Bauherr auf.
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Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“- Wärmeversorgungsanlagen - Luft-Wasser-Wärmepumpe, - Wärmeverteilnetze, - Rohrleitungen, - Fußbodenheizung in Teilbereichen, - Wandheizung in Teilbereichen.”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Installation von Zentralheizungen📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Sporthalle Friedenshof I, Käthe-Kollwitz-Promenade 13 in 23966 Wismar”
Ort der Leistung: Nordwestmecklenburg🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-10-02 📅
Datum des Endes: 2025-05-19 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-08-06 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-08-06 09:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Wirtschaftliche und finanzielle Leistungen sowie Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: - 124 Eigenerklärung zur Eignung - 221/222 Angaben zur...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungen sowie Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: - 124 Eigenerklärung zur Eignung - 221/222 Angaben zur Preisermittlung entspr. Formblatt - 235 Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen - 231 Vereinbarung Tariftreue - Erklärung und Vereinbarung nach TVgG M-V - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, Berufsgenossenschaft und Krankenkasse - Eintragung in die Handwerksrolle und Berufsregister - Eigenerklärung-Informationen zum Bieter CSX-59 - 223 Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223 - 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen - Merkblatt Kernarbeitsnormen
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Bedingungen für die Ausführung des Auftrages sind in den Ausschreibungsunterlagen beschrieben.”
“Bekanntmachungs-ID: CXRBYYAYD5M” Körper überprüfen
Name: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, Vergabekammer
Nationale Registrierungsnummer: 13074087-K000-87
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postleitzahl: 19053
Postort: Schwerin
Region: Schwerin, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@wm.mv-regierung.de📧
Telefon: +49 385 5880📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 131-406112 (2024-07-05)