Die Städte, Gelsenkirchen und Herten arbeiten interkommunal an der Entwicklung des Projektes „Neue Zeche Westerholt“. Zu diesem Zweck wurde von den beiden Kommunen die Entwicklungsgesellschaft Neue Zeche Westerholt mbH gegründet, die die Fläche für eine Nachfolgenutzung erschließen soll. Die Maßnahme soll teilweise mit Fördermitteln umgesetzt werden. Der Förderantrag im Rahmen des 5-StandorteProgramms wird zum Jahresende 2024 eingereicht, mit der Bewilligung wird Mitte 2025 gerechnet. Der Planungsraum mit einer Größe von etwa 39 ha liegt auf der Stadtgrenze der Städte Gelsenkirchen und Herten in den Stadtteilen Hassel und Westerholt und unmittelbar angrenzend an den Stadtteil Bertlich. Der Planungsraum umfasst neben der eigentlichen Schachtanlagenfläche Westerholt 1/2 eine südlich angrenzende Brachfläche (ehemaliger Übergabebahnhof der DB AG) sowie öffentliche Verkehrsflächen (u.a. Teile der Marler Straße, Egonstraße/ Geschwisterstraße und Ringstraße). Im Jahr 2015 wurde die Machbarkeitsstudie mit dem „Masterplan Neue Zeche Westerholt“ erarbeitet und im Nachgang durch verschiedene Fachgutachten qualifiziert. Das Grundlage dieser Fachplanungen fortgeschriebene städtebauliche Konzept bildet die Grundlage für die Bebauungspläne 428 (Gelsenkirchen) und 185 (Herten), für welche Mitte 2025 die Satzungsbeschlüsse gefasst werden sollen. Die Erschließungsfläche Neue Zeche Westerholt NZW wird künftig im Trennsystem entwässert. Die bislang genutzte Mischwasserkanalisation wird aufgegeben und zurückgebaut. Als neue Regenwasservorflut wird die Ableitung zum Oberfeldinger Graben mit Anschluss an den Hasseler Mühlenbach hergestellt. Regenwasser Aufgrund mangelnder Möglichkeiten zur Versickerung wird ein öffentliches Entwässerungssystem mit Retentionsmulden und Stauraumkanälen zur verzögerten Ableitung der Regenabflüsse in den Oberfeldinger Graben umgesetzt. Die Grünflächen entlang der Verkehrsflächen werden als Mulden ausgebildet und dienen zur sichtbaren Ableitung und Retention der auf den Verkehrsflächen anfallenden Niederschläge. Sie werden über Rohrdrosseln in das geplante Kanalnetz bzw. in Stauraumkanäle entleert und von dort gedrosselt über den Kreisverkehr zur Egonstraße abgeleitet. Der neue RW-Kanal in der Egonstraße nimmt außerdem das Niederschlagswasser aus dem geplanten Wohngebiet auf dem ehem. Mitarbeiterparkplatz auf und führt es über einen ebenfalls neuen Kanal in der Geschwisterstraße und einem Teil der Bertlicher Straße ab. Auf dem Grundstück einer ehemaligen Gärtnerei westlich der Bertlicher Straße endet die kanalisierte Ableitung. Nach zentraler Behandlung des Regenwassers erfolgt die Einleitung zum Zwecke der Rückhaltung und Drosselung in ein offenes, naturnahes Erdbecken. Über die nördlich gelegene Grünfläche wird das Niederschlagswasser zunächst in einem Graben und dann oberflächig auf Geländeniveau zum Oberfeldinger Graben abgeleitet. Schmutzwasser Das anfallende gewerbliche und häusliche Schmutzwasser wird über neue SW-Freispiegelkanäle in den geplanten Verkehrsflächen Richtung Egonstraße abgeleitet. Dort wird ein neuer SW-Kanal errichtet. Für die östlichen Erschließungsflächen ist höhenmäßig ein separater SW-Kanal in der Ringstraße erforderlich. Südlich der Kreuzung Egonstraße/Ringstraße werden die beiden SW-Kanäle zusammengeführt. Von diesem zentralen Übergabepunkt wird die externe Ableitung perspektivisch zu den Entwässerungsanlagen der EGLV umgesetzt. Da die Kläranlagen der EGLV derzeit noch nicht leistungsfähig genug sind, das zusätzliche Schmutzwasser aus dem Plangebiet aufzunehmen, soll dieses temporär vom Übergabepunkt zu dem vorhandenen Pumpwerk Egonstraße (diente zur Entwässerung der Zeche) abgeleitet werden. Am Übergabepunkt ist dazu eine neue Pumpstation mit einer neuen Druckrohrleitung bis zum Pumpwerk vorgesehen. Von dort wird das bestehende Ableitungssystem des Bergwerks genutzt und das anfallende Abwasser über die vorhandene Druckrohrleitung zum AK Holzbach abgeleitet. Da die Trasse der heutigen Druckrohrleitung über zukünftige private Grundstücksflächen verläuft, ist eine Umlegung in die geplanten Verkehrsflächen erforderlich. An der Südgrenze der Erschließungsfläche kann die umzulegende Druckrohrleitung vor der Querung der Bahnlinie an die vorhandene Druckrohrleitung zum AK Holzbach anschließen. Voraussichtlich ab 2032/2033 ist geplant, das Schmutzwasser der Neuen Zeche Westerholt vom Übergabepunkt zur Kläranlage Herten Westerholt abzuleiten und die Druckentwässerung mit beiden Pumpstationen aufzugeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-01-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-12-29.
Auftragsbekanntmachung (2024-12-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erschließung der ehemaligen Schachtanlage Westerholt - Entwässerungsplanung
Kurze Beschreibung:
Die Städte, Gelsenkirchen und Herten arbeiten interkommunal an der Entwicklung des Projektes „Neue Zeche Westerholt“. Zu diesem Zweck wurde von den beiden Kommunen die Entwicklungsgesellschaft Neue Zeche Westerholt mbH gegründet, die die Fläche für eine Nachfolgenutzung erschließen soll. Die Maßnahme soll teilweise mit Fördermitteln umgesetzt werden. Der Förderantrag im Rahmen des 5-StandorteProgramms wird zum Jahresende 2024 eingereicht, mit der Bewilligung wird Mitte 2025 gerechnet.
Der Planungsraum mit einer Größe von etwa 39 ha liegt auf der Stadtgrenze der Städte Gelsenkirchen und Herten in den Stadtteilen Hassel und Westerholt und unmittelbar angrenzend an den Stadtteil Bertlich. Der Planungsraum umfasst neben der eigentlichen Schachtanlagenfläche Westerholt 1/2 eine südlich angrenzende Brachfläche (ehemaliger Übergabebahnhof der DB AG) sowie öffentliche Verkehrsflächen (u.a. Teile der Marler Straße, Egonstraße/ Geschwisterstraße und Ringstraße).
Im Jahr 2015 wurde die Machbarkeitsstudie mit dem „Masterplan Neue Zeche Westerholt“ erarbeitet und im Nachgang durch verschiedene Fachgutachten qualifiziert. Das Grundlage dieser Fachplanungen fortgeschriebene städtebauliche Konzept bildet die Grundlage für die Bebauungspläne 428 (Gelsenkirchen) und 185 (Herten), für welche Mitte 2025 die Satzungsbeschlüsse gefasst werden sollen.
Die Erschließungsfläche Neue Zeche Westerholt NZW wird künftig im Trennsystem entwässert. Die bislang genutzte Mischwasserkanalisation wird aufgegeben und zurückgebaut. Als neue Regenwasservorflut wird die Ableitung zum Oberfeldinger Graben mit Anschluss an den Hasseler Mühlenbach hergestellt.
Regenwasser
Aufgrund mangelnder Möglichkeiten zur Versickerung wird ein öffentliches Entwässerungssystem mit Retentionsmulden und Stauraumkanälen zur verzögerten Ableitung der Regenabflüsse in den Oberfeldinger Graben umgesetzt. Die Grünflächen entlang der Verkehrsflächen werden als Mulden ausgebildet und dienen zur sichtbaren Ableitung und Retention der auf den Verkehrsflächen anfallenden Niederschläge. Sie werden über Rohrdrosseln in das geplante Kanalnetz bzw. in Stauraumkanäle entleert und von dort gedrosselt über den Kreisverkehr zur Egonstraße abgeleitet. Der neue RW-Kanal in der Egonstraße nimmt außerdem das Niederschlagswasser aus dem geplanten Wohngebiet auf dem ehem. Mitarbeiterparkplatz auf und führt es über einen ebenfalls neuen Kanal in der Geschwisterstraße und einem Teil der Bertlicher Straße ab. Auf dem Grundstück einer ehemaligen Gärtnerei westlich der Bertlicher Straße endet die kanalisierte Ableitung. Nach zentraler Behandlung des Regenwassers erfolgt die Einleitung zum Zwecke der Rückhaltung und Drosselung in ein offenes, naturnahes Erdbecken. Über die nördlich gelegene Grünfläche wird das Niederschlagswasser zunächst in einem Graben und dann oberflächig auf Geländeniveau zum Oberfeldinger Graben abgeleitet.
Schmutzwasser
Das anfallende gewerbliche und häusliche Schmutzwasser wird über neue SW-Freispiegelkanäle in den geplanten Verkehrsflächen Richtung Egonstraße abgeleitet. Dort wird ein neuer SW-Kanal errichtet. Für die östlichen Erschließungsflächen ist höhenmäßig ein separater SW-Kanal in der Ringstraße erforderlich. Südlich der Kreuzung Egonstraße/Ringstraße werden die beiden SW-Kanäle zusammengeführt. Von diesem zentralen Übergabepunkt wird die externe Ableitung perspektivisch zu den Entwässerungsanlagen der EGLV umgesetzt.
Da die Kläranlagen der EGLV derzeit noch nicht leistungsfähig genug sind, das zusätzliche Schmutzwasser aus dem Plangebiet aufzunehmen, soll dieses temporär vom Übergabepunkt zu dem vorhandenen Pumpwerk Egonstraße (diente zur Entwässerung der Zeche) abgeleitet werden. Am Übergabepunkt ist dazu eine neue Pumpstation mit einer neuen Druckrohrleitung bis zum Pumpwerk vorgesehen. Von dort wird das bestehende Ableitungssystem des Bergwerks genutzt und das anfallende Abwasser über die vorhandene Druckrohrleitung zum AK Holzbach abgeleitet. Da die Trasse der heutigen Druckrohrleitung über zukünftige private Grundstücksflächen verläuft, ist eine Umlegung in die geplanten Verkehrsflächen erforderlich. An der Südgrenze der Erschließungsfläche kann die umzulegende Druckrohrleitung vor der Querung der Bahnlinie an die vorhandene Druckrohrleitung zum AK Holzbach anschließen.
Voraussichtlich ab 2032/2033 ist geplant, das Schmutzwasser der Neuen Zeche Westerholt vom Übergabepunkt zur Kläranlage Herten Westerholt abzuleiten und die Druckentwässerung mit beiden Pumpstationen aufzugeben.
Die Städte, Gelsenkirchen und Herten arbeiten interkommunal an der Entwicklung des Projektes „Neue Zeche Westerholt“. Zu diesem Zweck wurde von den beiden Kommunen die Entwicklungsgesellschaft Neue Zeche Westerholt mbH gegründet, die die Fläche für eine Nachfolgenutzung erschließen soll. Die Maßnahme soll teilweise mit Fördermitteln umgesetzt werden. Der Förderantrag im Rahmen des 5-StandorteProgramms wird zum Jahresende 2024 eingereicht, mit der Bewilligung wird Mitte 2025 gerechnet.
Der Planungsraum mit einer Größe von etwa 39 ha liegt auf der Stadtgrenze der Städte Gelsenkirchen und Herten in den Stadtteilen Hassel und Westerholt und unmittelbar angrenzend an den Stadtteil Bertlich. Der Planungsraum umfasst neben der eigentlichen Schachtanlagenfläche Westerholt 1/2 eine südlich angrenzende Brachfläche (ehemaliger Übergabebahnhof der DB AG) sowie öffentliche Verkehrsflächen (u.a. Teile der Marler Straße, Egonstraße/ Geschwisterstraße und Ringstraße).
Im Jahr 2015 wurde die Machbarkeitsstudie mit dem „Masterplan Neue Zeche Westerholt“ erarbeitet und im Nachgang durch verschiedene Fachgutachten qualifiziert. Das Grundlage dieser Fachplanungen fortgeschriebene städtebauliche Konzept bildet die Grundlage für die Bebauungspläne 428 (Gelsenkirchen) und 185 (Herten), für welche Mitte 2025 die Satzungsbeschlüsse gefasst werden sollen.
Die Erschließungsfläche Neue Zeche Westerholt NZW wird künftig im Trennsystem entwässert. Die bislang genutzte Mischwasserkanalisation wird aufgegeben und zurückgebaut. Als neue Regenwasservorflut wird die Ableitung zum Oberfeldinger Graben mit Anschluss an den Hasseler Mühlenbach hergestellt.
Regenwasser
Aufgrund mangelnder Möglichkeiten zur Versickerung wird ein öffentliches Entwässerungssystem mit Retentionsmulden und Stauraumkanälen zur verzögerten Ableitung der Regenabflüsse in den Oberfeldinger Graben umgesetzt. Die Grünflächen entlang der Verkehrsflächen werden als Mulden ausgebildet und dienen zur sichtbaren Ableitung und Retention der auf den Verkehrsflächen anfallenden Niederschläge. Sie werden über Rohrdrosseln in das geplante Kanalnetz bzw. in Stauraumkanäle entleert und von dort gedrosselt über den Kreisverkehr zur Egonstraße abgeleitet. Der neue RW-Kanal in der Egonstraße nimmt außerdem das Niederschlagswasser aus dem geplanten Wohngebiet auf dem ehem. Mitarbeiterparkplatz auf und führt es über einen ebenfalls neuen Kanal in der Geschwisterstraße und einem Teil der Bertlicher Straße ab. Auf dem Grundstück einer ehemaligen Gärtnerei westlich der Bertlicher Straße endet die kanalisierte Ableitung. Nach zentraler Behandlung des Regenwassers erfolgt die Einleitung zum Zwecke der Rückhaltung und Drosselung in ein offenes, naturnahes Erdbecken. Über die nördlich gelegene Grünfläche wird das Niederschlagswasser zunächst in einem Graben und dann oberflächig auf Geländeniveau zum Oberfeldinger Graben abgeleitet.
Schmutzwasser
Das anfallende gewerbliche und häusliche Schmutzwasser wird über neue SW-Freispiegelkanäle in den geplanten Verkehrsflächen Richtung Egonstraße abgeleitet. Dort wird ein neuer SW-Kanal errichtet. Für die östlichen Erschließungsflächen ist höhenmäßig ein separater SW-Kanal in der Ringstraße erforderlich. Südlich der Kreuzung Egonstraße/Ringstraße werden die beiden SW-Kanäle zusammengeführt. Von diesem zentralen Übergabepunkt wird die externe Ableitung perspektivisch zu den Entwässerungsanlagen der EGLV umgesetzt.
Da die Kläranlagen der EGLV derzeit noch nicht leistungsfähig genug sind, das zusätzliche Schmutzwasser aus dem Plangebiet aufzunehmen, soll dieses temporär vom Übergabepunkt zu dem vorhandenen Pumpwerk Egonstraße (diente zur Entwässerung der Zeche) abgeleitet werden. Am Übergabepunkt ist dazu eine neue Pumpstation mit einer neuen Druckrohrleitung bis zum Pumpwerk vorgesehen. Von dort wird das bestehende Ableitungssystem des Bergwerks genutzt und das anfallende Abwasser über die vorhandene Druckrohrleitung zum AK Holzbach abgeleitet. Da die Trasse der heutigen Druckrohrleitung über zukünftige private Grundstücksflächen verläuft, ist eine Umlegung in die geplanten Verkehrsflächen erforderlich. An der Südgrenze der Erschließungsfläche kann die umzulegende Druckrohrleitung vor der Querung der Bahnlinie an die vorhandene Druckrohrleitung zum AK Holzbach anschließen.
Voraussichtlich ab 2032/2033 ist geplant, das Schmutzwasser der Neuen Zeche Westerholt vom Übergabepunkt zur Kläranlage Herten Westerholt abzuleiten und die Druckentwässerung mit beiden Pumpstationen aufzugeben.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦 Informationen über Lose
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
Beschreibung
Interne Kennung: E37848292
Titel: Entwässerungsplanung
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die stufenweise Beauftragung von Planungsleistungen im Bereich der Objektplanung Ingenieurbauwerke - Anlagen der Abwasserentsorgung - nach § 41 Abs. 1 HOAI, nämlich LPH 5 – 9 gemäß § 43 HOAI zuzüglich besonderer Leistungen.
Gegenstand der Ausschreibung ist die stufenweise Beauftragung von Planungsleistungen im Bereich der Objektplanung Ingenieurbauwerke - Anlagen der Abwasserentsorgung - nach § 41 Abs. 1 HOAI, nämlich LPH 5 – 9 gemäß § 43 HOAI zuzüglich besonderer Leistungen.
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Revitalisierung der ehemaligen Zeche Westerholt
Postleitzahl: 45896
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Endes: 2030-07-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Die Auftraggeberin ruft die Leistungen in nachfolgenden Stufen ab:
Stufe 1: LPH 5 und LPH 6 entsprechend den Konkretisierungen im Vertrag
Stufe 2: LPH 7 bis 9 zuzüglich besonderer Leistungen entsprechend den Konkretisierungen im Vertrag,
Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages ruft die Auftraggeberin die Stufe 1 ab.
Die Auftraggeberin ruft die Leistungen in nachfolgenden Stufen ab:
Stufe 1: LPH 5 und LPH 6 entsprechend den Konkretisierungen im Vertrag
Stufe 2: LPH 7 bis 9 zuzüglich besonderer Leistungen entsprechend den Konkretisierungen im Vertrag,
Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages ruft die Auftraggeberin die Stufe 1 ab.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 45.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fachliche Auseinandersetzung mit der Aufgabenstellung - Analyse
Qualitätskriterium (Gewichtung): 12.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fachliche Auseinandersetzung mit der Aufgabenstellung - Projektskizze
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personaleinsatzkonzept mit Unterkriterien
Qualitätskriterium (Gewichtung): 23.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-01-31 12:15:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-01-31 12:15:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): nichtöffentlicher Termin
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 31032025 Jahre Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2025-01-31 12:15:00.000 📅
Zusätzliche Informationen: nichtöffentlicher Termin
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Die Auftraggeberin wird Unterlagen entsprechend den Vorgaben des § 56 VgV nachfordern.
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Sonstiger Dienstleistungsvertrag
Vergabekriterien
Art der festen Zahl: Fester Wert (insgesamt)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Vertraulichkeitsvereinbarung erforderlich ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Bietererklärungen: a) Falls erforderlich: Bietergemeinschaftserklärung, Formblatt Anlage A.1;
b) Falls erforderlich: Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, Formblatt Anlage A.2;
c) Falls erforderlich: Verpflichtungserklärung für Fälle der Eignungsleihe, Formblatt Anlage A.3;
d) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen, Formblatt Anlage A.4;
e) Eigenerklärung zu RUS-Sanktionen, Formblatt Anlage A.5
Im Fall der Eignungsleihe ist ein Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens erforderlich, z. B. auf Formblatt A.3. Zudem hat jedes eignungsleihende Unternehmen die Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und die Eigenerklärung zu RUS-Sanktionen abzugeben.
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist eine ausgefüllte Bietergemeinschaftserklärung einzureichen, zudem hat jedes Mitglied die Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und die Eigenerklärung zu RUS-Sanktionen abzugeben.
Bietererklärungen: a) Falls erforderlich: Bietergemeinschaftserklärung, Formblatt Anlage A.1;
b) Falls erforderlich: Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, Formblatt Anlage A.2;
c) Falls erforderlich: Verpflichtungserklärung für Fälle der Eignungsleihe, Formblatt Anlage A.3;
d) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen, Formblatt Anlage A.4;
e) Eigenerklärung zu RUS-Sanktionen, Formblatt Anlage A.5
Im Fall der Eignungsleihe ist ein Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens erforderlich, z. B. auf Formblatt A.3. Zudem hat jedes eignungsleihende Unternehmen die Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und die Eigenerklärung zu RUS-Sanktionen abzugeben.
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist eine ausgefüllte Bietergemeinschaftserklärung einzureichen, zudem hat jedes Mitglied die Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und die Eigenerklärung zu RUS-Sanktionen abzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Berufshaftpflichtversicherung: Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Fall einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens (Eignungsleihe), muss der Bieter zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (z.B. eine Verpflichtungserklärung nach Formblatt A,3 beifügen. In diesem Fall wird eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt (§ 47 Abs. 3 VgV).
Mindestanforderung:
Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungs-summen von mindestens 3.000.000,- Euro pro Schadensfall für Personenschäden und mindestens 2.000.000,- Euro pro Schadensfall bei Vermögens- und Sachschäden, jeweils mindestens zweifach maximiert. Alternativ kann eine Eigenerklärung abgegeben werden, dass im Auftragsfall eine Versicherung mit entsprechen-den Deckungssummen abgeschlossen wird, Formblatt A.6.
Berufshaftpflichtversicherung: Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Fall einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens (Eignungsleihe), muss der Bieter zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (z.B. eine Verpflichtungserklärung nach Formblatt A,3 beifügen. In diesem Fall wird eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt (§ 47 Abs. 3 VgV).
Mindestanforderung:
Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungs-summen von mindestens 3.000.000,- Euro pro Schadensfall für Personenschäden und mindestens 2.000.000,- Euro pro Schadensfall bei Vermögens- und Sachschäden, jeweils mindestens zweifach maximiert. Alternativ kann eine Eigenerklärung abgegeben werden, dass im Auftragsfall eine Versicherung mit entsprechen-den Deckungssummen abgeschlossen wird, Formblatt A.6.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Referenzen des Unternehmens zu Planungsleistungen: Mindestanforderung:2 Referenzen des Unternehmens zu Planungsleistungen im Bereich der Objektplanung Ingenieurwerke, Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung, gem. §§ 41ff HOAI (min. Honorarzone III nach § 44 HOAI,) mit anrechenbaren Kosten gem. gem. § 42 Abs. 1 HOAI im Bereich Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung von min. 5 Mio. € netto, bei denen die LPH 5 bis LPH 8 nach § 43 Abs. 1 HOAI erbracht und abgeschlossen wurden, Anlage A.7
Referenzen des Unternehmens zu Planungsleistungen: Mindestanforderung:2 Referenzen des Unternehmens zu Planungsleistungen im Bereich der Objektplanung Ingenieurwerke, Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung, gem. §§ 41ff HOAI (min. Honorarzone III nach § 44 HOAI,) mit anrechenbaren Kosten gem. gem. § 42 Abs. 1 HOAI im Bereich Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung von min. 5 Mio. € netto, bei denen die LPH 5 bis LPH 8 nach § 43 Abs. 1 HOAI erbracht und abgeschlossen wurden, Anlage A.7
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Gefordert ist eine Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG), § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG), § 21 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (AEntG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) und § 21 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes (SchwarArbG) nicht gegeben sind. Außerdem wird eine Eigenerklärung zu RUS-Sanktionen gefordert.
Im Falle einer Bietergemeinschaft muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärungen abgeben. Im Falle einer Eignungsleihe muss das eignungsleihende Unternehmen zusätzlich zu dem Bieter die Erklärungen abgeben.
Gefordert ist eine Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG), § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG), § 21 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (AEntG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) und § 21 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes (SchwarArbG) nicht gegeben sind. Außerdem wird eine Eigenerklärung zu RUS-Sanktionen gefordert.
Im Falle einer Bietergemeinschaft muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärungen abgeben. Im Falle einer Eignungsleihe muss das eignungsleihende Unternehmen zusätzlich zu dem Bieter die Erklärungen abgeben.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Entwicklungsgesellschaft Neue Zeche Westerholt mbH
Nationale Registrierungsnummer: Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 16 112
Postanschrift: Egonstr. 12
Postleitzahl: 45896
Postort: Gelsenkirchen
Region: Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@egnzw.de📧
Telefon: +49209169-6958📞
URL: https://www.neue-zeche-westerholt.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E37848292🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E37848292🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Zulässig
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Nationale Registrierungsnummer: DE164242157
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Telefon: +49 251411-1604📞
Fax: +49251 4112165 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-12-31+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 253-799407 (2024-12-29)
Auftragsbekanntmachung (2024-12-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erschließung der ehemaligen Schachtanlage Westerholt - Objektplanung Verkehrsanlagen
Kurze Beschreibung:
Die Städte, Gelsenkirchen und Herten arbeiten interkommunal an der Entwicklung des Projektes „Neue Zeche Westerholt“. Zu diesem Zweck wurde von den beiden Kommunen die Entwicklungsgesellschaft Neue Zeche Westerholt mbH gegründet, die die Fläche für eine Nachfolgenutzung erschließen soll. Die Maßnahme soll teilweise mit Fördermitteln umgesetzt werden. Der Förderantrag im Rahmen des 5-StandorteProgramms wird zum Jahresende 2024 eingereicht, mit der Bewilligung wird Mitte 2025 gerechnet.
Der Planungsraum mit einer Größe von etwa 39 ha liegt auf der Stadtgrenze der Städte Gelsenkirchen und Herten in den Stadtteilen Hassel und Westerholt und unmittelbar angrenzend an den Stadtteil Bertlich. Der Planungsraum umfasst neben der eigentlichen Schachtanlagenfläche Westerholt 1/2 eine südlich angrenzende Brachfläche (ehemaliger Übergabebahnhof der DB AG) sowie öffentliche Verkehrsflächen (u.a. Teile der Marler Straße, Egonstraße/ Geschwisterstraße und Ringstraße).
Im Jahr 2015 wurde die Machbarkeitsstudie mit dem „Masterplan Neue Zeche Westerholt“ erarbeitet und im Nachgang durch verschiedene Fachgutachten qualifiziert. Das Grundlage dieser Fachplanungen fortgeschriebene städtebauliche Konzept bildet die Grundlage für die Bebauungspläne 428 (Gelsenkirchen) und 185 (Herten), für welche Mitte 2025 die Satzungsbeschlüsse gefasst werden sollen.
Im Rahmen der Bauleitplanung wurde ein Verkehrsgutachten erstellt, welches den Nachweis einer im Hinblick auf Funktionalität und Verträglichkeit angemessenen Verkehrserschließung für das gesamte Flächenareal erbringt. Hierzu wurde die Vorbelastung der unmittelbar betroffenen Knotenpunkte ermittelt und mit den Zusatzverkehren aus der geplanten Nutzung zu einer maßgebenden Prognose-Verkehrsbelastungen überlagert. Auf dieser Basis wurden die Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit und Verkehrsqualität der betroffenen Knotenpunkte abgeschätzt und bewertet. Darüber hinaus wurde ein das Erschließungskonzept nachqualifiziert und final mit den zuständigen Fachämtern der Städte abgestimmt. Auf Grundlage dieser Erschließungskonzeption sind nun in einer 1. Bearbeitungsstufe die weiteren Planungsleistungen der Objektplanung auszuarbeiten und darauf aufbauend in einer 2. Bearbeitungsstufe die weiterführenden Arbeiten in Richtung einer Realisierung der Maßnahme vorzunehmen.
Die wesentlichen Anbindungen an das bestehende Straßennetz erfolgen an vier Punkten. Die Haupterschließung erfolgt über die Marler Straße über einen neuen signalisierten Knotenpunkt. Die vorhandene Zufahrt an der Egonstraße im Bereich der Torhäuser wird untergeordnet weiter genutzt. Die Verlängerung der Ringstraße auf Hertener Stadtgebiet stellt die direkte Verbindung zum in Bau befindlichen neuen DB-Haltepunkt dar und ist daher besonders für den ÖPNV relevant. Im Osten endet die Hauptachse der inneren Erschließung des Plangebiets mit Anbindung an die Bahnhofstraße. Außerdem ist die innere Erschließung eines neuen Wohngebiets auf dem ehem. Mitarbeiterparkplatz nördlich der Egonstr. Bestandteil der Planung.
Neben der Kfz-seitigen Erschließung ist die besondere Bedeutung der „Allee des Wandels“ für den Radverkehr hervorzuheben. Diese wird von dem im Westen gelegenen Glückaufpark Hassel, über das Zentrum der ehemaligen Zeche Westerholt bis an den östlichen Anschluss entlang der Bahntrasse geführt.
Zusätzlich zur Allee des Wandels werden für den Berufsradverkehr Radverkehrsanlagen auf der Fahrbahn entlang der Haupterschließungen geplant, ergänzt durch barrierefreie Gehwege entlang der Straßenachsen. Im Zuge einer neuen Kanalverlegung in Egonstraße, Geschwisterstraße und Bertlicher Straße sind deren Oberflächen abschließend wiederherzustellen.
Die Städte, Gelsenkirchen und Herten arbeiten interkommunal an der Entwicklung des Projektes „Neue Zeche Westerholt“. Zu diesem Zweck wurde von den beiden Kommunen die Entwicklungsgesellschaft Neue Zeche Westerholt mbH gegründet, die die Fläche für eine Nachfolgenutzung erschließen soll. Die Maßnahme soll teilweise mit Fördermitteln umgesetzt werden. Der Förderantrag im Rahmen des 5-StandorteProgramms wird zum Jahresende 2024 eingereicht, mit der Bewilligung wird Mitte 2025 gerechnet.
Der Planungsraum mit einer Größe von etwa 39 ha liegt auf der Stadtgrenze der Städte Gelsenkirchen und Herten in den Stadtteilen Hassel und Westerholt und unmittelbar angrenzend an den Stadtteil Bertlich. Der Planungsraum umfasst neben der eigentlichen Schachtanlagenfläche Westerholt 1/2 eine südlich angrenzende Brachfläche (ehemaliger Übergabebahnhof der DB AG) sowie öffentliche Verkehrsflächen (u.a. Teile der Marler Straße, Egonstraße/ Geschwisterstraße und Ringstraße).
Im Jahr 2015 wurde die Machbarkeitsstudie mit dem „Masterplan Neue Zeche Westerholt“ erarbeitet und im Nachgang durch verschiedene Fachgutachten qualifiziert. Das Grundlage dieser Fachplanungen fortgeschriebene städtebauliche Konzept bildet die Grundlage für die Bebauungspläne 428 (Gelsenkirchen) und 185 (Herten), für welche Mitte 2025 die Satzungsbeschlüsse gefasst werden sollen.
Im Rahmen der Bauleitplanung wurde ein Verkehrsgutachten erstellt, welches den Nachweis einer im Hinblick auf Funktionalität und Verträglichkeit angemessenen Verkehrserschließung für das gesamte Flächenareal erbringt. Hierzu wurde die Vorbelastung der unmittelbar betroffenen Knotenpunkte ermittelt und mit den Zusatzverkehren aus der geplanten Nutzung zu einer maßgebenden Prognose-Verkehrsbelastungen überlagert. Auf dieser Basis wurden die Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit und Verkehrsqualität der betroffenen Knotenpunkte abgeschätzt und bewertet. Darüber hinaus wurde ein das Erschließungskonzept nachqualifiziert und final mit den zuständigen Fachämtern der Städte abgestimmt. Auf Grundlage dieser Erschließungskonzeption sind nun in einer 1. Bearbeitungsstufe die weiteren Planungsleistungen der Objektplanung auszuarbeiten und darauf aufbauend in einer 2. Bearbeitungsstufe die weiterführenden Arbeiten in Richtung einer Realisierung der Maßnahme vorzunehmen.
Die wesentlichen Anbindungen an das bestehende Straßennetz erfolgen an vier Punkten. Die Haupterschließung erfolgt über die Marler Straße über einen neuen signalisierten Knotenpunkt. Die vorhandene Zufahrt an der Egonstraße im Bereich der Torhäuser wird untergeordnet weiter genutzt. Die Verlängerung der Ringstraße auf Hertener Stadtgebiet stellt die direkte Verbindung zum in Bau befindlichen neuen DB-Haltepunkt dar und ist daher besonders für den ÖPNV relevant. Im Osten endet die Hauptachse der inneren Erschließung des Plangebiets mit Anbindung an die Bahnhofstraße. Außerdem ist die innere Erschließung eines neuen Wohngebiets auf dem ehem. Mitarbeiterparkplatz nördlich der Egonstr. Bestandteil der Planung.
Neben der Kfz-seitigen Erschließung ist die besondere Bedeutung der „Allee des Wandels“ für den Radverkehr hervorzuheben. Diese wird von dem im Westen gelegenen Glückaufpark Hassel, über das Zentrum der ehemaligen Zeche Westerholt bis an den östlichen Anschluss entlang der Bahntrasse geführt.
Zusätzlich zur Allee des Wandels werden für den Berufsradverkehr Radverkehrsanlagen auf der Fahrbahn entlang der Haupterschließungen geplant, ergänzt durch barrierefreie Gehwege entlang der Straßenachsen. Im Zuge einer neuen Kanalverlegung in Egonstraße, Geschwisterstraße und Bertlicher Straße sind deren Oberflächen abschließend wiederherzustellen.
Gegenstand der Ausschreibung ist die stufenweise Beauftragung von Planungsleistungen im Bereich der Objektplanung Verkehrsanlagen, nämlich LPH 5 – 9 gemäß § 47 HOAI zuzüglich Besonderer Leistungen.
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-01-31 12:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-01-31 12:00:00.000 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2025-01-31 12:00:00.000 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Referenzen des Unternehmens zu Planungsleistungen: Mindestanforderung: 2 Referenzen des Unternehmens zu Planungsleistungen im Bereich der Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI (min. Honorarzone III nach § 48 HOAI) mit anrechenbaren Kosten gem. § 46 HOAI von mindestens 2.000.000,- EUR netto, bei denen die LPH 5 bis LPH 9 nach § 47 HOAI erbracht und abgeschlossen wurden, Anlage A.7.
Referenzen des Unternehmens zu Planungsleistungen: Mindestanforderung: 2 Referenzen des Unternehmens zu Planungsleistungen im Bereich der Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI (min. Honorarzone III nach § 48 HOAI) mit anrechenbaren Kosten gem. § 46 HOAI von mindestens 2.000.000,- EUR netto, bei denen die LPH 5 bis LPH 9 nach § 47 HOAI erbracht und abgeschlossen wurden, Anlage A.7.
Auftragsbekanntmachung (2024-12-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erschließung- Planungsleistungen zur Sanierung und Baureifmachung
Kurze Beschreibung:
Die Städte, Gelsenkirchen und Herten arbeiten interkommunal an der Entwicklung des Projektes „Neue Zeche Westerholt“. Zu diesem Zweck wurde von den beiden Kommunen die Entwicklungsgesellschaft Neue Zeche Westerholt mbH gegründet, die die Fläche für eine Nachfolgenutzung erschließen soll. Die Maßnahme soll teilweise mit Fördermitteln umgesetzt werden. Der Förderantrag im Rahmen des 5-StandorteProgramms wird zum Jahresende 2024 eingereicht, mit der Bewilligung wird Mitte 2025 gerechnet.
Der Planungsraum mit einer Größe von etwa 39 ha liegt auf der Stadtgrenze der Städte Gelsenkirchen und Herten in den Stadtteilen Hassel und Westerholt und unmittelbar angrenzend an den Stadtteil Bertlich. Der Planungsraum umfasst neben der eigentlichen Schachtanlagenfläche Westerholt 1/2 eine südlich angrenzende Brachfläche (ehemaliger Übergabebahnhof der DB AG) sowie öffentliche Verkehrsflächen (u.a. Teile der Marler Straße, Egonstraße/ Geschwisterstraße und Ringstraße).
Im Jahr 2015 wurde die Machbarkeitsstudie mit dem „Masterplan Neue Zeche Westerholt“ erarbeitet und im Nachgang durch verschiedene Fachgutachten qualifiziert. Das Grundlage dieser Fachplanungen fortgeschriebene städtebauliche Konzept bildet die Grundlage für die Bebauungspläne 428 (Gelsenkirchen) und 185 (Herten), für welche Mitte 2025 die Satzungsbeschlüsse gefasst werden sollen.
Die ehemalige Schachtanlage wurde rund 100 Jahre für den bergbaulichen Betrieb genutzt, bevor dieser in Ende 2008 eingestellt wurde. Das von Südwesten nach Nordosten gestreckte Bergwerksareal hat eine maximale Länge von circa 1.400 m und eine maximale Breite von circa 530 m. Da für die Nutzung des Standortes in der Vergangenheit größere Aufschüttungen notwendig waren, ergeben sich heute für die Bergwerksfläche zahlreiche Anschlussböschungen an das umgebende Gelände. Höhenunterschieden von bis zu 10 m. Das inhomogene, nicht gleichmäßig verdichtete Aufschüttungsmaterial eignet sich zudem nicht als gründungsfähiger Baugrund für eine Neubebauung. Während des Betriebs wurden immer wieder je nach Erfordernis und Nutzung Gebäude und Anlagen abgebrochen und diese Flächen teilweise neuüberbaut. Aus diesen vielfältigen baulichen oft nicht hinreichend dokumentierten Vornutzungen resultiert die Notwendigkeit der intensiven Baugrundaufbereitung.
Im Rahmen der Beendigung der Bergaufsicht dieser Fläche muss von Seiten des Bergbaubetreibers (RAG AG) das sog. ABP-Verfahren (Abschlussbetriebsplan) durchgeführt werden mit dem Ziel, die Fläche gefahrenfrei zu hinterlassen. Im Zuge dessen wurden bereits alle übertägigen Anlagen und Gebäude (bis 50 cm unter GOK) entfernt, welche sich nicht im Hinblick auf eine Folgenutzung eignen. Hohlräume und Keller wurden mit Lockermassen verfüllt. Die Leistungsverzeichnisse für die Maßnahmen im Rahmen der Bodensanierung (Hotspotsanierung) werden von Seiten RAG zugearbeitet und fließen als separates Los in eine gemeinsame Ausschreibung ein.
Entsprechend unterschiedlicher Zuständigkeiten und Verantwortungen ist die Bodensanierung des Areals in verschiedenen Verfahren zu regeln:
Der Sanierungsplan Allgemeiner Teil wurde im Juni 2024 fertiggestellt und ist mittlerweile sowohl von der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie als auch von den beteiligten Umweltbehörden genehmigt. Er beschreibt die Gesamtmaßnahmen im Rahmen der Bodensanierung und regelt die grundsätzlichen Zuständigkeiten. Die eigentlichen Maßnahmen werden in den Teilsanierungsplänen I und II beschrieben.
Der Teilsanierungsplan I liegt in seiner Schlussfassung vor und wird zeitnah bei der Bezirksregierung Arnsberg zur Genehmigung eingereicht. Er regelt alle im bergrechtlichen Verfahren durchzuführenden Sanierungsmaßnahmen, im Wesentlichen die sog. Hot-Spot-Sanierung sowie den Umgang mit dem Umlagerungsbauwerk, in welchem die Altlasten gekapselt werden.
Der Teilsanierungsplan II befindet sich derzeit noch in Arbeit und soll im I. Quartal 2025 bei den Umweltbehörden (Stadt GE und Kreis RE) eingereicht werden. In diesem Sanierungsplan werden alle Maßnahmen geregelt, die außerhalb des bergrechtlichen Verfahrens (und damit im Zuständigkeitsbereich der EG NZW) laufen.
Die Städte, Gelsenkirchen und Herten arbeiten interkommunal an der Entwicklung des Projektes „Neue Zeche Westerholt“. Zu diesem Zweck wurde von den beiden Kommunen die Entwicklungsgesellschaft Neue Zeche Westerholt mbH gegründet, die die Fläche für eine Nachfolgenutzung erschließen soll. Die Maßnahme soll teilweise mit Fördermitteln umgesetzt werden. Der Förderantrag im Rahmen des 5-StandorteProgramms wird zum Jahresende 2024 eingereicht, mit der Bewilligung wird Mitte 2025 gerechnet.
Der Planungsraum mit einer Größe von etwa 39 ha liegt auf der Stadtgrenze der Städte Gelsenkirchen und Herten in den Stadtteilen Hassel und Westerholt und unmittelbar angrenzend an den Stadtteil Bertlich. Der Planungsraum umfasst neben der eigentlichen Schachtanlagenfläche Westerholt 1/2 eine südlich angrenzende Brachfläche (ehemaliger Übergabebahnhof der DB AG) sowie öffentliche Verkehrsflächen (u.a. Teile der Marler Straße, Egonstraße/ Geschwisterstraße und Ringstraße).
Im Jahr 2015 wurde die Machbarkeitsstudie mit dem „Masterplan Neue Zeche Westerholt“ erarbeitet und im Nachgang durch verschiedene Fachgutachten qualifiziert. Das Grundlage dieser Fachplanungen fortgeschriebene städtebauliche Konzept bildet die Grundlage für die Bebauungspläne 428 (Gelsenkirchen) und 185 (Herten), für welche Mitte 2025 die Satzungsbeschlüsse gefasst werden sollen.
Die ehemalige Schachtanlage wurde rund 100 Jahre für den bergbaulichen Betrieb genutzt, bevor dieser in Ende 2008 eingestellt wurde. Das von Südwesten nach Nordosten gestreckte Bergwerksareal hat eine maximale Länge von circa 1.400 m und eine maximale Breite von circa 530 m. Da für die Nutzung des Standortes in der Vergangenheit größere Aufschüttungen notwendig waren, ergeben sich heute für die Bergwerksfläche zahlreiche Anschlussböschungen an das umgebende Gelände. Höhenunterschieden von bis zu 10 m. Das inhomogene, nicht gleichmäßig verdichtete Aufschüttungsmaterial eignet sich zudem nicht als gründungsfähiger Baugrund für eine Neubebauung. Während des Betriebs wurden immer wieder je nach Erfordernis und Nutzung Gebäude und Anlagen abgebrochen und diese Flächen teilweise neuüberbaut. Aus diesen vielfältigen baulichen oft nicht hinreichend dokumentierten Vornutzungen resultiert die Notwendigkeit der intensiven Baugrundaufbereitung.
Im Rahmen der Beendigung der Bergaufsicht dieser Fläche muss von Seiten des Bergbaubetreibers (RAG AG) das sog. ABP-Verfahren (Abschlussbetriebsplan) durchgeführt werden mit dem Ziel, die Fläche gefahrenfrei zu hinterlassen. Im Zuge dessen wurden bereits alle übertägigen Anlagen und Gebäude (bis 50 cm unter GOK) entfernt, welche sich nicht im Hinblick auf eine Folgenutzung eignen. Hohlräume und Keller wurden mit Lockermassen verfüllt. Die Leistungsverzeichnisse für die Maßnahmen im Rahmen der Bodensanierung (Hotspotsanierung) werden von Seiten RAG zugearbeitet und fließen als separates Los in eine gemeinsame Ausschreibung ein.
Entsprechend unterschiedlicher Zuständigkeiten und Verantwortungen ist die Bodensanierung des Areals in verschiedenen Verfahren zu regeln:
Der Sanierungsplan Allgemeiner Teil wurde im Juni 2024 fertiggestellt und ist mittlerweile sowohl von der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie als auch von den beteiligten Umweltbehörden genehmigt. Er beschreibt die Gesamtmaßnahmen im Rahmen der Bodensanierung und regelt die grundsätzlichen Zuständigkeiten. Die eigentlichen Maßnahmen werden in den Teilsanierungsplänen I und II beschrieben.
Der Teilsanierungsplan I liegt in seiner Schlussfassung vor und wird zeitnah bei der Bezirksregierung Arnsberg zur Genehmigung eingereicht. Er regelt alle im bergrechtlichen Verfahren durchzuführenden Sanierungsmaßnahmen, im Wesentlichen die sog. Hot-Spot-Sanierung sowie den Umgang mit dem Umlagerungsbauwerk, in welchem die Altlasten gekapselt werden.
Der Teilsanierungsplan II befindet sich derzeit noch in Arbeit und soll im I. Quartal 2025 bei den Umweltbehörden (Stadt GE und Kreis RE) eingereicht werden. In diesem Sanierungsplan werden alle Maßnahmen geregelt, die außerhalb des bergrechtlichen Verfahrens (und damit im Zuständigkeitsbereich der EG NZW) laufen.
Beschreibung
Interne Kennung: E19199683
Titel: Vergabe von Planungsleistungen zur Sanierung und Baureifmachung
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die stufenweise Beauftragung von Planungsleistungen im Bereich der Sanierungsplanung/Baureifmachung, nämlich LPH 5 – 8 gemäß § 43 HOAI zuzüglich besondere Leistungen.
Geplante Sanierung/Baureifmachung:
Die angestrebte Folgenutzung erfordert neben der Modellierung des Geländes die Aufbereitung des Untergrundes, inklusive der Beseitigung von Restriktionen und Hindernissen, um eine Homogenisierung und definierte Verdichtung des Baugrundes zu erzielen. Die nachnutzungsbezogene Aufbereitung beinhaltet die geotechnische und chemische Qualität der einzubauenden Materialien. Auch mit Blick auf die Nachfolgegewerke (Erschließungsplanung, Entwässerungsplanung, Freiraumplanung) wird die Übergabeebene festgelegt. Dies bedeutet, dass ein homogenisierter, restriktionsfreier, modellierter Baugrund entsteht, der den weiteren Gewerken als „neues“ Urgelände dient. Im Zuge der Planung werden nachnutzungsbezogen geotechnische Anforderungen definiert, sowie chemische Einbauwerte der Materialien in Abstimmung mit den für die Städte Gelsenkirchen und Herten zuständigen Bodenschutzbehörden erarbeitet, abgestimmt und genehmigt. Die künftigen Gewerbegrundstücke, Straßen und Freiflächen werden aus chemischer und bautechnischer Sicht aufbereitet. Hierzu werden die anstehenden Auffüllungen und Materialien unter fachgutachterlicher Begleitung größtenteils ausgehoben und auf Miete gesetzt. Das Aushubmaterial wird baubegleitend aus chemischer und geotechnischer Sicht bewertet und anschließend gemäß den Vorgaben der dann zugelassenen Sanierungspläne mit Verdichtung eingebaut. Anfallende Überschussmassen sind einer geordneten Entsorgung zuzuführen. Die Größe der aufbereiteten Flächen teilen sich in ca. 10,8 ha für Gewerbeflächen, ca. 2 ha für Wohnflächen, ca. 1 ha für Mischflächen, ca. 7,8 ha für Verkehrsflächen und Wege sowie ca. 2,5 ha Grün- und Freiflächen auf. Die geplante Übergabeebene der Baureifmachung wird nachnutzungsbezogen unterhalb der späteren Geländeoberfläche (Benutzerebene) angeordnet. Bezogen auf die Sanierung/Baureifmachung zur Entwicklung der Fläche bilden die ehemalige Zechenfläche sowie die ehemalige Parkplatzfläche nördlich der Egonstraße große zusammenhängende Sanierungszonen, für die im Teilsanierungsplan II Werte für die Entsorgung (Umlagerung ins Sicherungsbauwerk, Beseitigung oder Verwertung) und den Wiedereinbau definiert werden.
Gegenstand der Ausschreibung ist die stufenweise Beauftragung von Planungsleistungen im Bereich der Sanierungsplanung/Baureifmachung, nämlich LPH 5 – 8 gemäß § 43 HOAI zuzüglich besondere Leistungen.
Geplante Sanierung/Baureifmachung:
Die angestrebte Folgenutzung erfordert neben der Modellierung des Geländes die Aufbereitung des Untergrundes, inklusive der Beseitigung von Restriktionen und Hindernissen, um eine Homogenisierung und definierte Verdichtung des Baugrundes zu erzielen. Die nachnutzungsbezogene Aufbereitung beinhaltet die geotechnische und chemische Qualität der einzubauenden Materialien. Auch mit Blick auf die Nachfolgegewerke (Erschließungsplanung, Entwässerungsplanung, Freiraumplanung) wird die Übergabeebene festgelegt. Dies bedeutet, dass ein homogenisierter, restriktionsfreier, modellierter Baugrund entsteht, der den weiteren Gewerken als „neues“ Urgelände dient. Im Zuge der Planung werden nachnutzungsbezogen geotechnische Anforderungen definiert, sowie chemische Einbauwerte der Materialien in Abstimmung mit den für die Städte Gelsenkirchen und Herten zuständigen Bodenschutzbehörden erarbeitet, abgestimmt und genehmigt. Die künftigen Gewerbegrundstücke, Straßen und Freiflächen werden aus chemischer und bautechnischer Sicht aufbereitet. Hierzu werden die anstehenden Auffüllungen und Materialien unter fachgutachterlicher Begleitung größtenteils ausgehoben und auf Miete gesetzt. Das Aushubmaterial wird baubegleitend aus chemischer und geotechnischer Sicht bewertet und anschließend gemäß den Vorgaben der dann zugelassenen Sanierungspläne mit Verdichtung eingebaut. Anfallende Überschussmassen sind einer geordneten Entsorgung zuzuführen. Die Größe der aufbereiteten Flächen teilen sich in ca. 10,8 ha für Gewerbeflächen, ca. 2 ha für Wohnflächen, ca. 1 ha für Mischflächen, ca. 7,8 ha für Verkehrsflächen und Wege sowie ca. 2,5 ha Grün- und Freiflächen auf. Die geplante Übergabeebene der Baureifmachung wird nachnutzungsbezogen unterhalb der späteren Geländeoberfläche (Benutzerebene) angeordnet. Bezogen auf die Sanierung/Baureifmachung zur Entwicklung der Fläche bilden die ehemalige Zechenfläche sowie die ehemalige Parkplatzfläche nördlich der Egonstraße große zusammenhängende Sanierungszonen, für die im Teilsanierungsplan II Werte für die Entsorgung (Umlagerung ins Sicherungsbauwerk, Beseitigung oder Verwertung) und den Wiedereinbau definiert werden.
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
Die Auftraggeberin ruft die Leistungen in nachfolgenden Stufen ab:
Stufe 1: LPH 5 und LPH 6 entsprechend den Konkretisierungen im Vertrag.
Stufe 2: LPH 7 bis 8 zuzüglich besonderer Leistungen entsprechend den Konkretisierungen im Vertrag.
Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages ruft die Auftraggeberin die Stufe 1 ab.
Die Auftraggeberin ruft die Leistungen in nachfolgenden Stufen ab:
Stufe 1: LPH 5 und LPH 6 entsprechend den Konkretisierungen im Vertrag.
Stufe 2: LPH 7 bis 8 zuzüglich besonderer Leistungen entsprechend den Konkretisierungen im Vertrag.
Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages ruft die Auftraggeberin die Stufe 1 ab.
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-01-31 12:30:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-01-31 12:30:00.000 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2025-01-31 12:30:00.000 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Referenzen des Unternehmens zu Planungsleistungen: Mindestanforderung: 2 Referenzen des Unternehmens zu Planungsleistungen im Bereich der Sanierungsplanung/Baureifmachung (min. Honorarzone III nach § 44 HOAI) mit anrechenbaren Kosten für Planungsleistungen nach § 43 HOAI im Bereich der Sanierungsplanung/Baureifmachung in Höhe von mindestens 5.000.000,- € netto, bei denen die LPH 5 bis LPH 8 nach § 43 Abs. 1 HOAI erbracht und abgeschlossen wurden, Anlage A.7
Referenzen des Unternehmens zu Planungsleistungen: Mindestanforderung: 2 Referenzen des Unternehmens zu Planungsleistungen im Bereich der Sanierungsplanung/Baureifmachung (min. Honorarzone III nach § 44 HOAI) mit anrechenbaren Kosten für Planungsleistungen nach § 43 HOAI im Bereich der Sanierungsplanung/Baureifmachung in Höhe von mindestens 5.000.000,- € netto, bei denen die LPH 5 bis LPH 8 nach § 43 Abs. 1 HOAI erbracht und abgeschlossen wurden, Anlage A.7