Die Kreativ- und Digitalwirtschaft sind ein wesentlicher Treiber für die Innovationskraft der Berliner Wirtschaft und die Attraktivität der Stadt. Es soll min. ein Bericht angefertigt werden, der die wirtschaftliche Entwicklung jener Branchen im Land Berlin unter Auswertung amtlicher Statistiken sowie einer Analyse von Sekundärdaten aufzeigt. Der Bericht soll zudem die Perspektive ausgewählter Branchenvertreter:innen durch Befragungen und Interviews miteinbeziehen. Zudem soll die Inanspruchnahme von Förderprogrammen des Landes Berlin zur Wirtschafts- und Innovationsförderung durch die obengenannten Branchen evaluiert werden. Hierfür sind die vorliegenden Daten der jeweiligen Geschäftsbesorger bzw. Förderinstitutionen auszuwerten. Der Bericht soll zunächst das Berichtsjahr 2024 umfassen, es besteht die Option zur Verlängerung des Auftrags um ein weiteres Berichtsjahr für 2026 (Erarbeitung maßgeblich in 2025 und Q1/2026).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-10-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-09-02.
Auftragsbekanntmachung (2024-09-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erstellung eines Kreativ- und Digitalwirtschaftsberichts
Referenznummer: 2024-D-019
Kurze Beschreibung:
Die Kreativ- und Digitalwirtschaft sind ein wesentlicher Treiber für die Innovationskraft der Berliner Wirtschaft und die Attraktivität der Stadt. Es soll min. ein Bericht angefertigt werden, der die wirtschaftliche Entwicklung jener Branchen im Land Berlin unter Auswertung amtlicher Statistiken sowie einer Analyse von Sekundärdaten aufzeigt. Der Bericht soll zudem die Perspektive ausgewählter Branchenvertreter:innen durch Befragungen und Interviews miteinbeziehen.
Zudem soll die Inanspruchnahme von Förderprogrammen des Landes Berlin zur Wirtschafts- und Innovationsförderung durch die obengenannten Branchen evaluiert werden. Hierfür sind die vorliegenden Daten der jeweiligen Geschäftsbesorger bzw. Förderinstitutionen auszuwerten.
Der Bericht soll zunächst das Berichtsjahr 2024 umfassen, es besteht die Option zur Verlängerung des Auftrags um ein weiteres Berichtsjahr für 2026 (Erarbeitung maßgeblich in 2025 und Q1/2026).
Die Kreativ- und Digitalwirtschaft sind ein wesentlicher Treiber für die Innovationskraft der Berliner Wirtschaft und die Attraktivität der Stadt. Es soll min. ein Bericht angefertigt werden, der die wirtschaftliche Entwicklung jener Branchen im Land Berlin unter Auswertung amtlicher Statistiken sowie einer Analyse von Sekundärdaten aufzeigt. Der Bericht soll zudem die Perspektive ausgewählter Branchenvertreter:innen durch Befragungen und Interviews miteinbeziehen.
Zudem soll die Inanspruchnahme von Förderprogrammen des Landes Berlin zur Wirtschafts- und Innovationsförderung durch die obengenannten Branchen evaluiert werden. Hierfür sind die vorliegenden Daten der jeweiligen Geschäftsbesorger bzw. Förderinstitutionen auszuwerten.
Der Bericht soll zunächst das Berichtsjahr 2024 umfassen, es besteht die Option zur Verlängerung des Auftrags um ein weiteres Berichtsjahr für 2026 (Erarbeitung maßgeblich in 2025 und Q1/2026).
Der Bericht soll die volkswirtschaftliche Relevanz der Kreativ- und Digitalbranche für Berlin untersuchen. Dabei werden wesentliche Kennzahlen wie Umsatz, Unternehmensanzahl, Beschäftigung, Innovationsausgaben und FuE-Ausgaben erfasst und nach den Teilmärkten der Kreativwirtschaft und der Digitalwirtschaft aufgeschlüsselt. Die Datengrundlage bilden amtliche Statistiken und zusätzliche Quellen, die zur Konsistenz der Datenlage über Jahre hinweg beitragen sollen.
Besondere Berücksichtigung finden dabei die Innovationsfelder des Clusters IKT-, Medien und Kreativwirtschaft, einschließlich Themen wie Künstliche Intelligenz, Web 3.0, Cybersecurity und immersive Technologien. Da die Digitalwirtschaft in den gängigen Wirtschaftsklassifikationen nicht eigenständig erfasst wird, muss eine geeignete Zuordnung zu WZ-Klassen in Absprache mit dem Auftraggeber erfolgen.
Zusätzlich werden regelmäßig Sekundärdaten zu Unternehmen und Akteuren aus Wissenschaft, Forschung und Zivilgesellschaft erhoben. Diese Daten dienen vorwiegend internen Zwecken, könnten aber unter bestimmten Voraussetzungen für die Wirtschaftsförderung genutzt werden.
Der Bericht soll zudem branchenübergreifende Schnittstellen identifizieren und Best-Practice-Beispiele aus Berlin vorstellen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Auswertung der Inanspruchnahme von Förderinstrumenten des Landes Berlin durch die relevanten Branchen. Dabei wird überprüft, ob die Bedürfnisse der Branchen durch das bestehende Angebot gedeckt werden.
Die grafische Gestaltung des Berichts muss ansprechend sein und das Corporate Design des Landes Berlin berücksichtigen. Infografiken und Schaubilder sollen die Ergebnisse visuell unterstützen. Der Bericht wird als druckfähiges PDF und in einer kleinen Druckauflage bereitgestellt.
Zu Beginn der Arbeiten findet ein Workshop zur Festlegung der Methodik und inhaltlichen Schwerpunkte statt. Der Fortschritt wird monatlich in Abstimmung mit dem Auftraggeber überprüft.
Der Bericht soll die volkswirtschaftliche Relevanz der Kreativ- und Digitalbranche für Berlin untersuchen. Dabei werden wesentliche Kennzahlen wie Umsatz, Unternehmensanzahl, Beschäftigung, Innovationsausgaben und FuE-Ausgaben erfasst und nach den Teilmärkten der Kreativwirtschaft und der Digitalwirtschaft aufgeschlüsselt. Die Datengrundlage bilden amtliche Statistiken und zusätzliche Quellen, die zur Konsistenz der Datenlage über Jahre hinweg beitragen sollen.
Besondere Berücksichtigung finden dabei die Innovationsfelder des Clusters IKT-, Medien und Kreativwirtschaft, einschließlich Themen wie Künstliche Intelligenz, Web 3.0, Cybersecurity und immersive Technologien. Da die Digitalwirtschaft in den gängigen Wirtschaftsklassifikationen nicht eigenständig erfasst wird, muss eine geeignete Zuordnung zu WZ-Klassen in Absprache mit dem Auftraggeber erfolgen.
Zusätzlich werden regelmäßig Sekundärdaten zu Unternehmen und Akteuren aus Wissenschaft, Forschung und Zivilgesellschaft erhoben. Diese Daten dienen vorwiegend internen Zwecken, könnten aber unter bestimmten Voraussetzungen für die Wirtschaftsförderung genutzt werden.
Der Bericht soll zudem branchenübergreifende Schnittstellen identifizieren und Best-Practice-Beispiele aus Berlin vorstellen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Auswertung der Inanspruchnahme von Förderinstrumenten des Landes Berlin durch die relevanten Branchen. Dabei wird überprüft, ob die Bedürfnisse der Branchen durch das bestehende Angebot gedeckt werden.
Die grafische Gestaltung des Berichts muss ansprechend sein und das Corporate Design des Landes Berlin berücksichtigen. Infografiken und Schaubilder sollen die Ergebnisse visuell unterstützen. Der Bericht wird als druckfähiges PDF und in einer kleinen Druckauflage bereitgestellt.
Zu Beginn der Arbeiten findet ein Workshop zur Festlegung der Methodik und inhaltlichen Schwerpunkte statt. Der Fortschritt wird monatlich in Abstimmung mit dem Auftraggeber überprüft.
Postleitzahl: 10825
Stadt: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-12-02 📅
Datum des Endes: 2025-09-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Der AG hat das Recht, den Vertrag einmal um ein Jahr zu den Konditionen dieses Vertrags zu verlängern. Hierzu muss der AG sein Optionsrecht spätestens bis zum 15.09.2025 in schriftlicher Form ausüben. Macht der AG bis zum 15.09.2025 von seiner Option zur Vertragsverlängerung Gebrauch, verlängert sich die Vertragslaufzeit und Beauftragung bis zum 30.09.2026. Im Hinblick auf die Verlängerungsoption gelten die Konditionen der Vertragslaufzeit von Beginn an bis zum 30.09.2025.
Der AG hat das Recht, den Vertrag einmal um ein Jahr zu den Konditionen dieses Vertrags zu verlängern. Hierzu muss der AG sein Optionsrecht spätestens bis zum 15.09.2025 in schriftlicher Form ausüben. Macht der AG bis zum 15.09.2025 von seiner Option zur Vertragsverlängerung Gebrauch, verlängert sich die Vertragslaufzeit und Beauftragung bis zum 30.09.2026. Im Hinblick auf die Verlängerungsoption gelten die Konditionen der Vertragslaufzeit von Beginn an bis zum 30.09.2025.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zweckmäßigkeit des Angebotes: Die Auftraggeberin erwartet von den Bietern ein aussagekräftiges Konzept, das sich zur Vorgehensweise bei der Leistungserbringung der Arbeitspakete verhält. Die Zweckmäßigkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen/Vorhaben, Vorgehensweise (Schlüssigkeit, Zielgerichtetheit, Zeitplanung) und der Schlüssigkeit der Kostenkalkulation (Preisblatt) für die Arbeitspakete 1 bis 4 werden bewertet.
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation und Erfahrung des direkt mit dem Auftrag betrauten Personals
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-10-10 08:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-10-10 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2024-10-10 09:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-10-02 📅
Zusätzliche Informationen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Beachtung Wirt-124.1 Restriktive Maßnahmen Russland, ggf. auch für weitere Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie etwaige Unterauftragnehmer
Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Personenbezogene Referenzen:
Zur Bewertung der Qualifikation und Erfahrung des direkt mit dem Auftrag betrauten Personals sind kurze Lebensläufe der vorgesehenen Personen mit Angaben zu Studienabschlüssen und Berufserfahrung einzureichen.
Berufserfahrung bezeichnet die Kenntnisse und Fähigkeiten, die nach Studienabschluss durch die Tätigkeit in einem für die Ausführung des Auftrags relevanten Tätigkeitsfeld (bspw. Wirtschaftsforschung, Beratung und Consulting, universitäre Forschung) erworben wurden.
Im Falle einer Bietergemeinschaft sind diese von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Beachtung Wirt-124.1 Restriktive Maßnahmen Russland, ggf. auch für weitere Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie etwaige Unterauftragnehmer
Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Personenbezogene Referenzen:
Zur Bewertung der Qualifikation und Erfahrung des direkt mit dem Auftrag betrauten Personals sind kurze Lebensläufe der vorgesehenen Personen mit Angaben zu Studienabschlüssen und Berufserfahrung einzureichen.
Berufserfahrung bezeichnet die Kenntnisse und Fähigkeiten, die nach Studienabschluss durch die Tätigkeit in einem für die Ausführung des Auftrags relevanten Tätigkeitsfeld (bspw. Wirtschaftsforschung, Beratung und Consulting, universitäre Forschung) erworben wurden.
Im Falle einer Bietergemeinschaft sind diese von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, Mittelwert)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Nachzuweisen durch Vorlage folgender Dokumente: Wirt-124 EU ist vom Bieter sowie ggf. von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft und etwaigen Unterauftragnehmern vorzulegen
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Unternehmensbezogene Referenzen:
Mindestens zwei und höchstens fünf vergleichbare Referenzprojekte, die nicht älter als drei Jahre sind mit Angabe des Auftraggebers und dessen Kontaktdaten, Auftragsgegenstand, Höhe der Auftragssumme
Im Falle einer Bietergemeinschaft, sind diese von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Unternehmensbezogene Referenzen:
Mindestens zwei und höchstens fünf vergleichbare Referenzprojekte, die nicht älter als drei Jahre sind mit Angabe des Auftraggebers und dessen Kontaktdaten, Auftragsgegenstand, Höhe der Auftragssumme
Im Falle einer Bietergemeinschaft, sind diese von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§123 und 124 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in der Regel durch Eigenerklärung nachweisen, s. Formular "Wirt-124 EU Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen".
Es gelten die in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§123 und 124 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in der Regel durch Eigenerklärung nachweisen, s. Formular "Wirt-124 EU Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen".
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Beachtung Wirt-124.1 Restriktive Maßnahmen Russland, ggf. auch für weitere Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie etwaige Unterauftragnehmer
Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Personenbezogene Referenzen:
Zur Bewertung der Qualifikation und Erfahrung des direkt mit dem Auftrag betrauten Personals sind kurze Lebensläufe der vorgesehenen Personen mit Angaben zu Studienabschlüssen und Berufserfahrung einzureichen.
Berufserfahrung bezeichnet die Kenntnisse und Fähigkeiten, die nach Studienabschluss durch die Tätigkeit in einem für die Ausführung des Auftrags relevanten Tätigkeitsfeld (bspw. Wirtschaftsforschung, Beratung und Consulting, universitäre Forschung) erworben wurden.
Im Falle einer Bietergemeinschaft sind diese von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Beachtung Wirt-124.1 Restriktive Maßnahmen Russland, ggf. auch für weitere Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie etwaige Unterauftragnehmer
Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Personenbezogene Referenzen:
Zur Bewertung der Qualifikation und Erfahrung des direkt mit dem Auftrag betrauten Personals sind kurze Lebensläufe der vorgesehenen Personen mit Angaben zu Studienabschlüssen und Berufserfahrung einzureichen.
Berufserfahrung bezeichnet die Kenntnisse und Fähigkeiten, die nach Studienabschluss durch die Tätigkeit in einem für die Ausführung des Auftrags relevanten Tätigkeitsfeld (bspw. Wirtschaftsforschung, Beratung und Consulting, universitäre Forschung) erworben wurden.
Im Falle einer Bietergemeinschaft sind diese von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer des Landes Berlin
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-09-02+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 171-526043 (2024-09-02)