Auftragsbekanntmachung (2024-07-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erstellung eines Radverkehrskonzeptes für den Landkreis Ansbach
Reference number: LRA-2024-0002
Kurze Beschreibung:
“Erstellung eines Radverkehrskonzpet für den Landkreis Ansbach”
Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 263569.11 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Jahr 2019 hat der Kreistag des Landkreises Ansbach beschlossen, die Aufnahme in die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommune in Bayern e.V. (AGFK...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Jahr 2019 hat der Kreistag des Landkreises Ansbach beschlossen, die Aufnahme in die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommune in Bayern e.V. (AGFK Bayern) zu beantragen und die notwendigen Voraussetzungen dafür zu schaffen. Der Landkreis Ansbach ist seit 2021 Mitglied bei der AGFK Bayern, jedoch noch nicht als fahrradfreundliche Kommune zertifiziert.
Zur geplanten Zertifizierung im Jahr 2025 ist auch ein Radverkehrskonzept für den gesamten Landkreis Voraussetzung. Die vier Säulen der Radverkehrsförderung (Infrastruktur, Service, Information, Kommunikation) müssen im Radverkehrskonzept vertreten sein.
Auftragsgegenstand ist daher die Erstellung eines Radverkehrskonzeptes für den Landkreis Ansbach. Das Konzept wird über das Bundes-Sonderprogramm "Stadt und Land" gefördert.
Es ist eine enge Abstimmung zu den Konzepten und Netzen anderer Ebenen (Bund/Land/Region/Kommune) bei der Bearbeitung des Radverkehrskonzepts erforderlich.
Mit der Umsetzung des Radverkehrskonzeptes sollen messbare Ergebnisse bezüglich Klimaschutz, Verkehrswende, Lebensqualität und Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden erzielt werden. Dazu gehört die Erhöhung des Radverkehrsanteils am Modal Split sowie die Erhöhung der objektiven und subjektiven verkehrlichen Sicherheit für alle Radfahrenden des Alltags- und Freizeitverkehrs.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Ort der Leistung: Ansbach, Landkreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-11-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Inhaltliche und methodische Vorgehensweise
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation der mit dem Auftrag betrauten Personen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15.00
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 35.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-08-21 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-08-21 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1) Vorbemerkung zu allen Auswahlkriterien:: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) Vorbemerkung zu allen Auswahlkriterien:: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind auf Verlangen der Vergabestelle für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen. Die Eigenerklärungen können durch einen entsprechenden Eintrag in einer Präqualifizierungsdatenbank ersetzt werden. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit entsprechend.
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB
- Eigenerklärung zum EU-Sanktionspakt in Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russland auf die Ukraine (Formblatt L 127)
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Formblatt L124 - Eigenerklärung zur Eignung)
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Formblatt L124 - Eigenerklärung zur Eignung)
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse) und Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes (Formblatt L124 - Eigenerklärung zur Eignung)
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (Bescheinigung Berufsgenossenschaft) (Formblatt L124 - Eigenerklärung zur Eignung)
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind desweiteren
vorzulegen:
Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Referenzen
Der Bieter muss über drei geeignete Referenz verfügen (Mindestanforderung).
Geeignet sind Referenzprojekte, wenn der Bieter bei diesen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Referenzen
Der Bieter muss über drei geeignete Referenz verfügen (Mindestanforderung).
Geeignet sind Referenzprojekte, wenn der Bieter bei diesen Projekten in den
genannten 5 Jahren Leistungen erbracht hat, die mit der verfahrensgegenständlichen
Leistung hinsichtlich der Art der zu erbringenden Leistung und hinsichtlich des
Umfangs vergleichbar sind.
Mindestens eine Referenz muss folgende Kriterien erfüllen:
- durchgeführtes und abgeschlossenes Radverkehrskonzept auf Landkreisebene
innerhalb der letzten fünf Jahre.
Die Referenzen müssen aktuell sein, d. h. in den letzten fünf Jahren (01.01.2019 bis
31.12.2023 oder aktueller) erbracht worden sein (Mindestanforderung).
Referenzen, die nicht im vorgegebenen Zeitraum erbracht wurden, werden aus
Gründen der Gleichbehandlung nicht gewertet.
Bei jeder Referenz ist ein Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder EMail-
Adresse, Anschrift, der Auftragswert der eigenerbrachten Leistung, der Leistungsinhalt mit Kurzbeschreibung des Umfangs sowie deren Erbringungszeitraum
anzugeben.
Anonymisierte Angaben sind unzulässig.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Referenzleistung jederzeit bei dem angegebenen Referenzkunden zu überprüfen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien (URL): https://xvergabe.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-18ccfb239d7-728fc8122ee6b34d”
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Nationale Registrierungsnummer: 090358002-61
Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Telefon: +49 981 531277📞
Fax: +49 981 531837 📠
URL: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/🌏 Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Nationale Registrierungsnummer: 090358002-61
Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Telefon: +49 981 531277📞
Fax: +49 981 531837 📠
URL: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Nationale Registrierungsnummer: 090358002-61
Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Telefon: +49 981531277📞
Fax: +49 981 531837 📠
URL: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf § 135 GWB hin. Dort heißt es: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf § 135 GWB hin. Dort heißt es: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) Gegen § 134 verstoßen hat oder 2) Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1) Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2) Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen und 3) Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen."
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2024/S 134-414977 (2024-07-10)