Erstellung und Inbetriebnahme von mindestens 15 Stück Polleranlagen in Hamburg, Ersatzteillieferung und Bereitstellung einer zentralen Software zur Steuerung und Fernüberwachung aller Polleranlagen

Hamburg Verkehrsanlagen GmbH

Im Sinne der Verkehrsberuhigung und einer autoarmen Innenstadt plant die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) die Installation von mindestens 15 automatisch versenkbaren Polleranlagen (POA) in verschiedenen Arealen und Straßenabschnitten in Hamburg. Der Auftraggeber Hamburg Verkehrsanlagen GmbH (HHVA) als Realisierungsträger der FHH ist u.a. für die Realisierung und den Betrieb der POA verantwortlich. Die in den Vergabeunterlagen benannten Ausführungszeiten sind zwingend zu beachten. Die vorliegende Ausschreibung umfasst in diesem Zusammenhang alle Leistungen zur: - Bereitstellung, Implementierung und Betreiben einer zentralen Software zur Steuerung und Fernüberwachung im Zuge dieses RV neu erstellter Polleranlagen in Hamburg einschließlich der Softwarewartung, -Entstörung sowie Supportleistungen. - Lieferung, Bau und Inbetriebnahme von 15 Stück Polleranlagen sowie optional 25 Stück weitere Polleranlagen bestehend aus insgesamt 50 versenkbaren Pollern. - Anwenderschulung zur Wartung, Entstörung und Instandsetzung der POA. - Anwenderschulungen zur Bedienung der Software - Ersatzteilversorgung über die erwartete Lebensdauer der POAs

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-07-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-06-14.

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Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-06-14 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-06-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Erstellung und Inbetriebnahme von mindestens 15 Stück Polleranlagen in Hamburg, Ersatzteillieferung und Bereitstellung einer zentralen Software zur Steuerung und Fernüberwachung aller Polleranlagen
Referenznummer: OV230807RX03
Kurze Beschreibung:
Im Sinne der Verkehrsberuhigung und einer autoarmen Innenstadt plant die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) die Installation von mindestens 15 automatisch versenkbaren Polleranlagen (POA) in verschiedenen Arealen und Straßenabschnitten in Hamburg. Der Auftraggeber Hamburg Verkehrsanlagen GmbH (HHVA) als Realisierungsträger der FHH ist u.a. für die Realisierung und den Betrieb der POA verantwortlich. Die in den Vergabeunterlagen benannten Ausführungszeiten sind zwingend zu beachten. Die vorliegende Ausschreibung umfasst in diesem Zusammenhang alle Leistungen zur: - Bereitstellung, Implementierung und Betreiben einer zentralen Software zur Steuerung und Fernüberwachung im Zuge dieses RV neu erstellter Polleranlagen in Hamburg einschließlich der Softwarewartung, -Entstörung sowie Supportleistungen. - Lieferung, Bau und Inbetriebnahme von 15 Stück Polleranlagen sowie optional 25 Stück weitere Polleranlagen bestehend aus insgesamt 50 versenkbaren Pollern. - Anwenderschulung zur Wartung, Entstörung und Instandsetzung der POA. - Anwenderschulungen zur Bedienung der Software - Ersatzteilversorgung über die erwartete Lebensdauer der POAs
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Produkte/Dienstleistungen: Installation von Straßenmobiliar 📦
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung
Interne Kennung: OV230807RX03
Beschreibung der Beschaffung:
Gemäß Leistungsbeschreibung und dem Langtext-Leistungsverzeichnis beinhaltet die Beschaffung: 1. Liefer- und Bauleistungen zu Polleranlagen (POA) gemäß Leistungsbeschreibung Abschnitt 2 - die Lieferung der Hardware für automatisch versenkbare Polleranlagen, einschließlich aller notwendigen Komponenten - die Montage und Inbetriebnahme der Hardware einschließlich aller dafür erforderlichen Tiefbauarbeiten und Absperrmaßnahmen, - Jede POA muss optisch in einem gleichen Erscheinungsbild ausgestattet sein, wenngleich der Ausstattungsumfang in der Anzahl der benötigten Komponenten je nach Standort variieren kann. - Die Bedienung der POA durch durchfahrtsberechtigte Fahrzeuge erfolgt je nach Benutzergruppe über automatische kamerabasierte Kennzeichenerkennung, B-Schlüssel, Zahlencode und Funksender. - Ebenso sind spezielle Bedienabläufe für Notfall- und Einsatzfahrzeuge (BOS-Dienste) vorgesehen. - Der Prozess der Erteilung und Verwaltung der Durchfahrtsberechtigungen erfolgt durch den Landesbetrieb Verkehr (LBV) oder bei Anliegen kürzerer Dauer durch das Polizeikommissariat (PK). 2. Lieferleistung Software Polleranlagen (PSW) inklusive Support gemäß Leistungsbeschreibung Abschnitt 3 und EVB-IT-Erstellungsvertrag: Der Auftraggeber erwirbt ein zeitlich unbegrenztes, nicht-exklusives Nutzungsrecht an der installierten Software des Anbieters und, sofern es sich um Drittsoftware (Betriebssysteme, Datenbanken, Virenscanner etc.) handelt, das Seitens des Herstellers zugesicherte Lizenzrecht zur zeitlich unbegrenzten Nutzung. Über eine Softwareschnittstelle werden die Daten an eine zentrale Pollersoftware (PSW) übermittelt. Die PSW wird von HHVA betrieben und ist per abgesicherte Internetverbindung mit allen POA´s verbunden. Die Software dient zur Fernüberwachung und Fernsteuerung der Anlagen sowie zur Übermittelung der Durchfahrtsberechtigungen an die jeweilige POA. Leistungsumfang entspricht im Wesentlichen: die Lieferung der Software, einschließlich aller dafür erforderlichen Programmierungsarbeiten, - die Installation und Inbetriebnahme der POA-Software auf einem durch den AG bereitgestellten Server, einschließlich aller Programmierungen zur Herstellung der Schnittstellen, - die Anbindung jeder installierten POA an die PSW Treten Störungen an den POA auf, so werden diese über die PSW an die HHVA-Einsatzleitstelle gemeldet, so dass die HHVA-Mitarbeiter umgehend entsprechende Entstörungsmaßnahmen einleiten können. Die Wartung und Entstörung der Polleranlagen findet im Regelfall durch den Auftraggeber HHVA statt. 3. Anwenderschulung gemäß Leistungsbeschreibung Abschnitt 4: - Anwenderschulungen zur Bedienung der Software Im Rahmen der Inbetriebnahme der PSW sind die Mitarbeiter des AG sowie Mitarbeiter von Polizei und Feuerwehr, welche die PSW bedienen, in der Softwareanwendung zu schulen. - Anwenderschulung zur Wartung, Entstörung und Instandsetzung der POA. Im Rahmen der Abnahme sind die Servicemitarbeiter des AG für die Durchführung von Arbeiten an POA zur Wartung, Entstörung und Instandsetzung in Theorie und Praxis zu schulen. 4. Ersatzteile gemäß Leistungsbeschreibung 6.19: Für den Betrieb der POAs sind dem Auftraggeber für die Einsatzdauer der POAs von voraussichtlich 15 Jahren Ersatzteile und Zubehör zu liefern. Diese erforderliche Ersatzteile für die POAs sind vom Auftragnehmer zu benennen und gemäß Ersatzteil-Preisliste zu liefern. Ausführungszeiten: - Die Lieferzeit für die Realisierung der Software "PSW" darf 8 Kalenderwochen ab Zuschlagserteilung nicht überschreiten. - Die Lieferzeit der Komponenten für eine POA, sowie der Termin für die Montage und Inbetriebnahme darf maximal 8 Kalenderwochen nach Abrufbestellung betragen. - Bis zum 31.10.2024 sind zwei Polleranlagen (POA) an vom AG benannten Standorten zu errichten sowie die zentrale Software (PSW) voll funktionsfähig zu realisieren und in Betrieb zu nehmen.
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Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
Art des Vertrags: Bauleistung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Der Erfüllungsort ist im Raum Hamburg, die einzelnen Standorte der Polleranlagen kann erst im Zuge der Vertragserfüllung mit dem Einzelabruf mitgeteilt werden.
Postanschrift: Großraum Hamburg
Stadt: Hamburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Die Laufzeit von 4 Jahren bezieht sich auf den Bau und Inbetriebnahme der Polleranlagen. Optional behält sich der Auftraggeber vor, den Vertrag zweimalig um jeweils 12 Monate zu verlängern. Darüber hinaus gilt der Vertrag für die Ersatzteillieferung sowie das Betreiben und den Support der Software für die Einsatzdauer der Polleranlagen, mindestens zuzüglich 15 Jahre. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende schriftlich zu kündigen.
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Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen:
Vertragslaufzeit: Der Auftraggeber behält sich optional vor, den Vertrag zweimalig, um jeweils 12 Monate zu verlängern. Die maximale Vertragslaufzeit für den Bau von POAs beträgt somit 6 Jahre. Bedarfsmenge: Für den Neubau von 15 Stück POAs besteht eine Abnahmeverpflichtung. Der Auftraggeber behält sich optional vor, den Bau von bis zu weiteren 25 POAs zu beauftragen. Die Mengenangaben in den Preisblättern basieren auf dieser Planung des Auftraggebers. Die jeweils angegebenen Mengen sind ein geschätzter und unverbindlicher Wert. Die im Vertragszeitraum tatsächlich anfallenden Mengen können hiervon abweichen, also darüber hinausgehen oder dahinter zurückbleiben. Mengenerhöhung: Der Auftraggeber behält sich darüber hinaus zusätzlich vor, die jeweiligen Mengen bei Bedarf bis zu 30% zu erhöhen. Hieraus resultiert kein Anspruch auf Anpassung der Einzelpreise. Es besteht zudem kein Anspruch auf das Erreichen eines bestimmten Umsatzes.
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Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 70.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umsetzungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Zum Submissionstermin sind sämtliche Unterlagen gemäß Vergabebedingungen mit dem Bieterangebot über dtvp einzureichen. Nach erfolgter formalen und technischen Angebotsprüfung werden die wirtschaftlich aussichtsreichsten Angebote, die die formalen und inhaltlichen Anforderungen erfüllen, aufgefordert ihr Konzept in einem persönlichen Termin am Standort des Auftraggebers oder per Teams-Videotermin dem Auftraggeber vorzustellen (maximal 2 Stunden). Die Konzeptvorstellung dient dem Auftraggeber dazu noch vorhandene Unklarheiten aufzuklären, sowie ggf. ein besseres Verständnis für die Umsetzung zu entwickeln. Der Termin findet voraussichtlich in der KW 31.2024 statt. Optionale Teststellung gemäß AzA Punkt 13: Die Teststellung stellt eine Ergänzung zur fachlichen Prüfung dar. Hierzu sind im Angebotschreiben Referenzanlagen zu benennen, erfolgt dieses nicht, behält sich der Auftraggeber vor das Angebot auszuschließen. Ob eine Teststellung durchgeführt wird, entscheidet der Auftraggeber während der fachlichen Angebotsprüfung. Diese kann erfolgen, wenn aufgrund der Papierlage Kriterien nicht eindeutig zu prüfen sind. Der Auftraggeber behält sich somit vor, eine Teststellung für die wirtschaftlich aussichtsreichsten Angebote durchzuführen. Der Bieter hat keinen Anspruch auf die Durchführung einer Teststellung und muss die aussagekräftige technische Dokumentation mit dem Angebot einreichen.
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Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-07-24 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-07-24 10:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Es ist vom Auftraggeber kein öffentlicher Eröffnungstermin vorgesehen.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Es sind keine Personen zugelassen, da keine öffentliche Angebots-Verlesung vom Auftraggeber durchgeführt wird. Das Ausschreibungsergebnis wird allen teilnehmenden Bietern schnellstmöglich nach Angebotsöffnung per dtvp zugesendet.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Beschreibung
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 4 Jahren vorzulegen:
Der Vertrag endet für den Bau von Polleranlagen spätestens nach 6 Jahren zum 31.08.2030, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Davon ausgenommen gelten folgende Leistungen "unbefristet", gebunden an die Einsatzdauer der Polleranlagen von mindestens weiteren 15 Jahren: 1. Softwarebereuung und Support 2. Technischer Support 3. Lieferung von Ersatzteilen und Zubehör
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Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-07-24 10:01:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Es ist vom Auftraggeber kein öffentlicher Eröffnungstermin vorgesehen.
Zusätzliche Informationen:
Es sind keine Personen zugelassen, da keine öffentliche Angebots-Verlesung vom Auftraggeber durchgeführt wird. Das Ausschreibungsergebnis wird allen teilnehmenden Bietern schnellstmöglich nach Angebotsöffnung per dtvp zugesendet.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-07-17 00:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 16a VOB/A fehlende oder unvollständige oder fehlerhafte unternehmens- sowie leistungsbezogene Unterlagen vom betreffenden Bieter nachzufordern.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Die Anforderung an die Eignung gemäß Dokument 04_Eignungskriterien_Mindestanforderungen sind: 1. Eigenerklärung zur Firma mit Angaben: Firmenname, Rechtsform, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Telefon, Telefax, E-Mail, Internet, Name Geschäftsführer, vertretungsberechtigten Gesellschaftern (siehe Anlage: Erklärungen Angaben zur Eignungsprüfung). 2. Wenn nach dem Recht des Herkunftsstaates des Bewerbers/Bieters für die Ausübung der ausgeschriebenen Tätigkeit eine Erlaubnis, Genehmigung, Konzession oder Zulassung erforderlich ist, ist dies mit dem Teilnahmeantrag / Angebot mitzuteilen und der entsprechende Nachweis zu erbringen (siehe Anlage Erklärungen Angaben zur Eignungsprüfung). 3. Vorlage des letzten Jahresabschlusses, falls dessen Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben ist; falls eine Veröffentlichung nicht vorgeschrieben ist, können andere geeignete Angaben zur wirtschaftlichen Situation des Unternehmens (bei Aktiengesellschaft letzter Geschäftsbericht, bei sonstiger Rechtsform gleichwertige Unterlagen, aus denen das Verhältnis zwischen Vermögen und Verbindlichkeiten hervorgeht) vorgelegt werden. 4. Nachweis über das Bestehen bzw. über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme je Schadensereignis von: Sach- und Vermögensschäden: mindestens 2.500.000,00 EUR. Erklärung und Nachweis über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit der genannten Deckungshöhe durch Vorlage der Bestätigung des Versicherungsgebers, alternativ durch Vorlage einer rechtsverbindlichen Erklärung des Versicherungsgebers, im Auftragsfall eine Versicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen abzuschließen (siehe Anlage: Erklärung Versicherung). 5. Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in Euro netto (Angabe getrennt pro Jahr) (siehe Anlage: Erklärung Angaben zur Eignungsprüfung). Mindestanforderung: 750.000EUR
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Technische und berufliche Fähigkeiten
6. Es muss eine Zertifizierung gemäß DIN/ISO 9001 oder vergleichbar vorliegen (vgl. Erklärung Qualitätssicherung) 7. Es sind mindestens zwei geeignete, unterschiedliche Referenzen aus dem Zeitraum der letzten 5 Jahre zu benennen, die bearbeitet wurden. Diese Referenzen müssen sich jeweils auf bereits durchgeführte vergleichbare Leistungen im Bereich Bau von Polleranlagen inklusive Poller-Software mit vergleichbarem Auftragswert beziehen (siehe Anlage: Erklärung Angaben zur Eignungsprüfung) 8. Abgabe einer Eigenerklärung zur Erfüllung der Mindestanforderungen an die Leistung: - Mindestens fünf Jahre Erfahrung und technische Fachkompetenz im Bereich des Baus von Polleranlagen mit Steuerung und Fernüberwachung mit mindestens 25 angebundenen Polleranlagen - Kenntnisse der relevanten technischen Regeln und Regelwerke, Vorschriften, Richtlinien, insbesondere die ZTV-ING sowie zahlreiche weitere ZTV - Kenntnisse der geltenden bundesdeutschen Regelungen DIN-VDE oder vergleichbaren europäischen Regelungen sowie die anerkannten Regeln der Technik (siehe Anlage: Eigenerklärung-Mindestanforderungen) 9. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren ersichtlich ist (Angaben getrennt pro Jahr) mit Angaben zu: Anzahl der Mitarbeiter im kaufmännischen Bereich; Anzahl der Mitarbeiter im technischen Bereich (vgl. Anlage Erklärungen Angaben zur Eignungsprüfung). 10. Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen (siehe Anlage: Erklärung Angaben zur Eignungsprüfung).
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Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zahlungsziel beträgt 30 Tage Abschlagsrechnungen: Anhand der durch den Auftragnehmers erstellten und durch die Bauüberwachung des Auftraggebers abgezeichneten Aufmaßunterlagen können Abschlagsrechnungen gestellt werden. Die Rechnungssumme der Teilrechnungen darf dabei 25.000,00 EUR nicht unterschreiten. Des Weiteren gelten die zusätzlichen Vertragsbedingungen. Rechnungslegung erfolgt an rechnungspruefung@hhva.de.
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Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die nachfolgend genannten Anlagen beinhalten Ausführungsbedingungen als Mindestanforderungen, die zwingend erfüllt sein müssen. Bei Nichterfüllung führt dies zum Ausschluss der Angebotswertung. Folgende Anlagen sind mit dem Angebot einzureichen: - Eigenerklärung zur Tariftreue und Mindestlohn (vgl. Anlage) - EU-Sanktionen (vgl. Anlage) - Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnorm
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 20 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Hamburg Verkehrsanlagen GmbH
Nationale Registrierungsnummer: HRB 111080
Postanschrift: Am Neumarkt 44
Postleitzahl: 22041
Postort: Hamburg
Region: Hamburg 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Einkauf
E-Mail: ausschreibungen@hhva.de 📧
Telefon: +49 4037023-0 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DMNHECB/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DMNHECB 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DMNHECB 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Gültigkeitsdauer des Angebots: 60
Maximale Verlängerungen: 2
Objekt
Art des Vertrags: Bauleistung

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4DMNHECB
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Verwaltung, Recht und Beteiligungen - Beschaffungsstelle
Nationale Registrierungsnummer: t: 040-428403230
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Postleitzahl: 21109
Postort: Hamburg
Region: Hamburg 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bsw.hamburg.de 📧
Telefon: +49 40-428403230 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ist der Bieter der Auffassung, dass dieses Vergabeverfahren einen Verstoß gegen Vergabebestimmungen beinhaltet, kann er diesen Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Erkennen gegenüber dem Auftraggeber rügen. Sollte der Auftraggeber dieser Rüge nicht abhelfen wollen, kann der Bieter binnen 15 Tagen nach Eingang dieser Nichtabhilfeentscheidung einen Nachprüfungsantrag gemäß § 160 GWB schriftlich bei der Vergabekammer stellen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-06-14+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 116-356392 (2024-06-14)