Auftragsbekanntmachung (2024-03-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erstellung und Überarbeitung von Räumungskonzepten für den LVR-Verbund HPH
Referenznummer: Z011-2024-0016
Kurze Beschreibung:
“Erstellung und Überarbeitung von Räumungskonzepten für den LVR-Verbund Heilpädagogische Hilfen”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“siehe Leistungsverzeichnis und Leistungsbeschreibung”
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders geeignet für:selbst#”
Ort der Leistung: Rhein-Kreis Neuss🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-05-15 📅
Datum des Endes: 2026-05-14 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Auftragsänderungen gemäß § 132 GWB sind zulässig.
Sofern keine der beiden Vertragsparteien 6 Monate vor Ablauf des Vertragsjahres
kündigt, verlängert sich...”
Beschreibung der Optionen
Auftragsänderungen gemäß § 132 GWB sind zulässig.
Sofern keine der beiden Vertragsparteien 6 Monate vor Ablauf des Vertragsjahres
kündigt, verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr. Die Abstimmungen
hierzu erfolgen spätestens bis 15.11. des jeweiligen Vorjahres, in dem der Vertrag
reguläre endet. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 48 Monate.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektmanagementzeitplan
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40.00
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 60.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-04-02 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-04-02 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Das eingesetzte Personal muss ausreichend für die Erstellung der Räumungskonzepte
qualifiziert sein (z.B.: Prüfingenieur für Brandschutz oder Staatlich...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Das eingesetzte Personal muss ausreichend für die Erstellung der Räumungskonzepte
qualifiziert sein (z.B.: Prüfingenieur für Brandschutz oder Staatlich anerkannter
Sachverständiger für die Prüfung des Brandschutzes oder vergleichbare Qualifikation).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“-Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit EU
-Nachweis der Haftpflichtversicherung
-Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
-Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit EU
-Nachweis der Haftpflichtversicherung
-Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022 / 576 des Rates vom 08. April 2022
-mindestens 3 Referenzen (nicht älter als 3 Jahre) sind zu benennen, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen sowie Art des Auftraggebers vergleichbar sind.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 221147-3055📞
Fax: +49 221147-2889 📠
URL: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 045-132074 (2024-03-01)