Zur Steigerung der vorhandenen Reinigungskapazität bzgl. Stickstoff ist ein Ausbau der biologischen Behandlungsstufe erforderlich. Die bestehende Biologie 1 wird abgebrochen und an gleicher Stelle mit größerem Volumen errichtet. Hierfür ist im Vorfeld der Umbauphase die Errichtung umfassender Provisorien erforderlich. Die Leistungen aus Gewerk 1 umfassen die baulichen Arbeiten für die Provisorien vor Außerbetriebnahme der Biologie 1.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-08-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-06-24.
Auftragsbekanntmachung (2024-06-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ertüchtigung Kläranlage Heidelsheim
Kurze Beschreibung:
“Zur Steigerung der vorhandenen Reinigungskapazität bzgl. Stickstoff ist ein Ausbau der biologischen Behandlungsstufe erforderlich. Die bestehende Biologie 1...”
Kurze Beschreibung
Zur Steigerung der vorhandenen Reinigungskapazität bzgl. Stickstoff ist ein Ausbau der biologischen Behandlungsstufe erforderlich. Die bestehende Biologie 1 wird abgebrochen und an gleicher Stelle mit größerem Volumen errichtet. Hierfür ist im Vorfeld der Umbauphase die Errichtung umfassender Provisorien erforderlich. Die Leistungen aus Gewerk 1 umfassen die baulichen Arbeiten für die Provisorien vor Außerbetriebnahme der Biologie 1.
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Art des Vertrags: works
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Zur Steigerung der vorhandenen Reinigungskapazität bzgl. Stickstoff ist ein Ausbau der biologischen Behandlungsstufe erforderlich. Die bestehende Biologie 1...”
Beschreibung der Beschaffung
Zur Steigerung der vorhandenen Reinigungskapazität bzgl. Stickstoff ist ein Ausbau der biologischen Behandlungsstufe erforderlich. Die bestehende Biologie 1 wird abgebrochen und an gleicher Stelle mit größerem Volumen errichtet. Hierfür ist im Vorfeld der Umbauphase die Errichtung umfassender Provisorien erforderlich. Die Leistungen aus Gewerk 1 umfassen die baulichen Arbeiten für die Provisorien vor Außerbetriebnahme der Biologie 1.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-08-13 10:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-08-13 10:00:00.000 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg ID: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 75137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 7219268730📞
Fax: +49 7219263985 📠
URL: http://www.rp-karlsruhe.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Abwasserverband Weißach- und Oberes Saalbachtal
Nationale Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00007896
Postanschrift: Untere Kirchgasse 9
Postleitzahl: 75015
Postort: Bretten
Region: Karlsruhe, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@av-weissach.de📧
Telefon: 0 72 51 91 85 0📞
URL: https://www.av-weissach.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 123-378426 (2024-06-24)