Erweiterter Rohbau

Stadt Garbsen

Siehe Leistungsverzeichnis/ Vergabeunterlagen

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-07-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-05-23.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-05-23 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-05-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Erweiterter Rohbau
Referenznummer: 41-24
Kurze Beschreibung: Siehe Leistungsverzeichnis/ Vergabeunterlagen
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 503 000 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: Nicht losweise Vergabe
Titel: Nicht losweise Vergabe
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung: Nicht losweise Vergabe
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Postanschrift: Planetenring
Postleitzahl: 30823
Stadt: Garbsen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Region Hannover 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2024-10-11 📅
Datum des Endes: 2025-03-04 📅
Vergabekriterien
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Die Zuschlagskriterien stehen in den Vergabeunterlagen
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-07-03 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-07-03 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 58 Tage
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2024-07-03 09:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-06-26 23:55:00 📅
Zusätzliche Informationen: Nachforderung von Unterlagen ist teilweise ausgeschlossen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung: Eigenerklärung
Nachweis Berufsgenossenschaft: Eigenerklärung
Bescheinigung zur Steuerschuldnerschaft: Eigenerklärung
Teilnahmebedingungen, 212: Eigenerklärung
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft: Eigenerklärung
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung: Eigenerklärung
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt: Eigenerklärung
Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet/die Eröffnung beantragt/mangels Masse abgelehnt/ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet: Eigenerklärung
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Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens: Eigenerklärung
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Erklärung zu §4, Abs. 1 NTVergG: Eigenerklärung
Nachweis Unbedenklichkeitsbescheinigung: Eigenerklärung
Erklärung zu Mittellohn FB 221/222: Eigenerklärung
Formblatt 221 Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation & Formblatt 222 Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme: Eigenerklärung
Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Bauleistungen und andere Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen: Eigenerklärung
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Technische und berufliche Fähigkeiten
Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal: Eigenerklärung
Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: Eigenerklärung
Bedingungen für die Teilnahme
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen VHB214
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe: Rein nationale Ausschlussgründe nach §123 GWB

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Garbsen
Nationale Registrierungsnummer: t: 05131
Abteilung: 33.01
Postanschrift: Rathausplatz 1
Postleitzahl: 30823
Postort: Garbsen
Region: Region Hannover 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@garbsen.de 📧
Telefon: +49 (5131) 707 0 📞
Fax: +49 (5131) 707 777 📠
URL: https://www.garbsen.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste/ausschreibungen/D454341844 🌏
Teilnahme-URL: https://bi-medien.de 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: t: 27/2007/00015
Abteilung: Liefer- und Dienstleistungsaufträge (VgV)
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Telefon: +49 (4131)153306 📞
Fax: +49 (4131) 152943 📠
URL: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekamm 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen. Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-05-23+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 100-306155 (2024-05-23)