Innerhalb der Gesamtmaßnahme "MBA-Erweiterung Rosenow“ Ausführungen des Los 1 "Baufeldfreimachung" mit folgenden Hauptleistungen: - Abtrag wassergebundener Oberflächenbefestigung, - Oberbodenabtrag, - Bodenaushub, - Rückbau/Umverlegung von Rohrleitungen, - Herstellung einer Schotterflächenbefestigung, - Herstellung Baustrom-/Bauwasseranschlüsse.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-03-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-02-21.
Auftragsbekanntmachung (2024-02-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erweiterung Abfallbehandlungsanlage Rosenow - Los 1 „Baufeldfreimachung“
Referenznummer: 1298-29.1
Kurze Beschreibung:
“Innerhalb der Gesamtmaßnahme "MBA-Erweiterung Rosenow“ Ausführungen des Los 1 "Baufeldfreimachung" mit folgenden Hauptleistungen:
- Abtrag wassergebundener...”
Kurze Beschreibung
Innerhalb der Gesamtmaßnahme "MBA-Erweiterung Rosenow“ Ausführungen des Los 1 "Baufeldfreimachung" mit folgenden Hauptleistungen:
- Abtrag wassergebundener Oberflächenbefestigung,
- Oberbodenabtrag,
- Bodenaushub,
- Rückbau/Umverlegung von Rohrleitungen,
- Herstellung einer Schotterflächenbefestigung,
- Herstellung Baustrom-/Bauwasseranschlüsse.
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Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Innerhalb der Gesamtmaßnahme "MBA-Erweiterung Rosenow“ Ausführungen des Los 1 "Baufeldfreimachung" mit folgenden Hauptleistungen:
- Abtrag wassergebundener...”
Beschreibung der Beschaffung
Innerhalb der Gesamtmaßnahme "MBA-Erweiterung Rosenow“ Ausführungen des Los 1 "Baufeldfreimachung" mit folgenden Hauptleistungen:
- Abtrag wassergebundener Oberflächenbefestigung,
- Oberbodenabtrag,
- Bodenaushub,
- Rückbau/Umverlegung von Rohrleitungen,
- Herstellung einer Schotterflächenbefestigung,
- Herstellung Baustrom-/Bauwasseranschlüsse.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-03-22 12:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-03-22 12:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bieter dürfen nicht anwesend sein. Alle Bieter erhalten unverzüglich nach Öffnung die in § 14 EU Abs. 3 Nr. 1 Buchstaben a bis d VOB/A-EU genannten...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Bieter dürfen nicht anwesend sein. Alle Bieter erhalten unverzüglich nach Öffnung die in § 14 EU Abs. 3 Nr. 1 Buchstaben a bis d VOB/A-EU genannten Informationen elektronisch zur Verfügung gestellt. Den Bietern und Ihren Bevollmächtigten wird gemäß § 14 EU Abs. 6 VOB/A-EU auf Antrag Einsicht in die Niederschrift und evtl. Nachträge gewährt.
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Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Ostmecklenburgisch-Vorpommersche Abfallbehandlungs- und -entsorgungsgesellschaft mbH
Nationale Registrierungsnummer: USt-IdNr:DE234306328
Postanschrift: Zum Kranichmoor
Postleitzahl: 17091
Postort: Rosenow
Region: Mecklenburgische Seenplatte🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@ovvd.de📧
Telefon: +49 39 602 29 60📞
URL: https://www.ovvd.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Umwelt
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E53989249🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E53989249🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Zuständige Stelle für Rechtsbehelf-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Nationale Registrierungsnummer: ORG-0002
Postleitzahl: 19053
Postort: Schwerin
Region: Schwerin, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Telefon: +49 385588-5160📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), Anwendung. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist hiernach ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 039-112749 (2024-02-21)