Auftragsbekanntmachung (2024-07-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erweiterung des Funktionsumfanges der Personalsoftware LOGA - Modul Zeitwirtschaft
Referenznummer: L24-0172-10
Kurze Beschreibung:
“Bereitstellung des Moduls Zeitwirtschaft der Software LOGA als Erweiterung des Funktionsumfanges des Kernprogrammes”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket und Informationssysteme📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Bereitstellung des Moduls Zeitwirtschaft der Software LOGA als Erweiterung des Funktionsumfanges des Kernprogrammes”
Zusätzliche Informationen:
“Zu geschätzte Laufzeit:
Das Modul muss ab spätestens 01.12.2024 für die Einrichtung zur Verfügung stehen. Die Produktivnutzung soll ab 01.01.2025 erfolgen.”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket für Zeiterfassung und Personalverwaltung📦
Ort der Leistung: Eichsfeld🏙️
Dauer: 48 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-09-05 11:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-09-05 11:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 43
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Zum vorläufigen Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung haben Bieter bzw. sämtliche Mitglieder einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft das...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Zum vorläufigen Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung haben Bieter bzw. sämtliche Mitglieder einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft das Formblatt VHB 124 LD (Eigenerklärungen zur Eignung) bzw. eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Alternativ kann das Zertifikat einer anerkannten Präqualifizierungsstelle vorgelegt werden.
Auf gesondertes Verlangen sind zur Bestätigung der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen sowie weitere wie folgt vorzulegen:
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer (falls zutreffend) oder
- ersetzende Bescheinigungen/Nachweise des Herkunfts- oder Niederlassungslandes des Bieters.
Bei Inanspruchnahme von Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen sind oben genannte Nachweise ebenso für die benannten Unternehmen vorzulegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zum vorläufigen Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit haben Bieter bzw. sämtliche Mitglieder einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum vorläufigen Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit haben Bieter bzw. sämtliche Mitglieder einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft das Formblatt VHB 124 LD (Eigenerklärungen zur Eignung) bzw. eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Alternativ kann das Zertifikat einer anerkannten Präqualifizierungsstelle vorgelegt werden.
Mit dem Angebot ist
- der Nachweis Betriebs-/ Berufshaftpflichtversicherung
vorzulegen.
Auf gesondertes Verlangen sind zur Bestätigung der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen sowie weitere wie folgt vorzulegen:
- Erklärung zur Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt.
Bei Inanspruchnahme von Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen sind oben genannte Nachweise ebenso für die benannten Unternehmen vorzulegen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zum vorläufigen Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit haben Bieter bzw. sämtliche Mitglieder einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft das...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum vorläufigen Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit haben Bieter bzw. sämtliche Mitglieder einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft das Formblatt VHB 124 LD (Eigenerklärungen zur Eignung) bzw. eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Alternativ kann das Zertifikat einer anerkannten Präqualifizierungsstelle vorgelegt werden.
Auf gesondertes Verlangen sind zur Bestätigung der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen sowie weitere wie folgt vorzulegen:
- Referenzen aus den letzten drei Jahren über vergleichbare Aufträge (Angaben siehe Formblatt 124 LD),
- Erklärung zur Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
Bei Inanspruchnahme von Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen sind oben genannte Nachweise ebenso für die benannten Unternehmen vorzulegen.
“Die Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG).
Hinweis auf § 8 ThürVgG: Die Eigenerklärung zum ThürVgG ist der...”
Die Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG).
Hinweis auf § 8 ThürVgG: Die Eigenerklärung zum ThürVgG ist der Vergabestelle mit Abgabe des Angebots vollständig ausgefüllt vorzulegen. Wird keine unterschriebene Eigenerklärung abgegeben, wird das Angebot gemäß § 8 Abs. 1 S. 3 ThürVgG vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Nationale Registrierungsnummer: 16900334-0001-29
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postleitzahl: 99423
Postort: Weimar
Region: Weimar, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de📧
Telefon: +49 361 573321254📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verfahren vor der Vergabekammer:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verfahren vor der Vergabekammer:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 149-464656 (2024-07-31)
Auftragsbekanntmachung (2024-08-02) Objekt Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Zu geschätzte Laufzeit:
Das Modul muss ab spätestens 01.11.2024 für die Einrichtung zur Verfügung stehen. Die Produktivnutzung soll ab 01.01.2025 erfolgen.”
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“Der Ausführungszeitraum wurde geändert. "Das Modul muss ab spätestens 01.12.2024 für die Einrichtung zur Verfügung stehen." wurde ersetzt durch: "Das Modul...”
Der Ausführungszeitraum wurde geändert. "Das Modul muss ab spätestens 01.12.2024 für die Einrichtung zur Verfügung stehen." wurde ersetzt durch: "Das Modul muss ab spätestens 01.11.2024 für die Einrichtung zur Verfügung stehen."
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2024/S 151-469577 (2024-08-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-10-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0.01 EUR 💰
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: CON-0001
Datum des Vertragsabschlusses: 2024-10-17 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Kommunale Informationsverarbeitung Thüringen GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE156892634
Postanschrift: Ekhofplatz 2a
Postleitzahl: 99867
Postort: Gotha
Region: Gotha🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: ffoerster@kiv-thueringen.de📧
Telefon: +49 362145080📞
Fax: +49 361450888 📠
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verfahren vor der Vergabekammer: § 160 GWB
Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verfahren vor der Vergabekammer: § 160 GWB
Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2024/S 204-633213 (2024-10-17)