Erweiterung des Funktionsumfanges der Personalsoftware LOGA - Modul Zeitwirtschaft

Landkreis Eichsfeld - Zentrale Vergabestelle

Bereitstellung des Moduls Zeitwirtschaft der Software LOGA als Erweiterung des Funktionsumfanges des Kernprogrammes

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-09-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-07-31.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-07-31 Auftragsbekanntmachung
2024-08-02 Auftragsbekanntmachung
2024-10-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2024-07-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Erweiterung des Funktionsumfanges der Personalsoftware LOGA - Modul Zeitwirtschaft
Referenznummer: L24-0172-10
Kurze Beschreibung:
Bereitstellung des Moduls Zeitwirtschaft der Software LOGA als Erweiterung des Funktionsumfanges des Kernprogrammes
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket und Informationssysteme 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Zusätzliche Informationen:
Zu geschätzte Laufzeit: Das Modul muss ab spätestens 01.12.2024 für die Einrichtung zur Verfügung stehen. Die Produktivnutzung soll ab 01.01.2025 erfolgen.
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket für Zeiterfassung und Personalverwaltung 📦
Postleitzahl: 37308
Stadt: Heilbad Heiligenstadt
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Eichsfeld 🏙️
Dauer: 48 Monate
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-09-05 11:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-09-05 11:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 43 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-09-05 11:30:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen nach § 56 VgV
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Zum vorläufigen Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung haben Bieter bzw. sämtliche Mitglieder einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft das Formblatt VHB 124 LD (Eigenerklärungen zur Eignung) bzw. eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Alternativ kann das Zertifikat einer anerkannten Präqualifizierungsstelle vorgelegt werden. Auf gesondertes Verlangen sind zur Bestätigung der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen sowie weitere wie folgt vorzulegen: - Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer (falls zutreffend) oder - ersetzende Bescheinigungen/Nachweise des Herkunfts- oder Niederlassungslandes des Bieters. Bei Inanspruchnahme von Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen sind oben genannte Nachweise ebenso für die benannten Unternehmen vorzulegen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Zum vorläufigen Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit haben Bieter bzw. sämtliche Mitglieder einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft das Formblatt VHB 124 LD (Eigenerklärungen zur Eignung) bzw. eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Alternativ kann das Zertifikat einer anerkannten Präqualifizierungsstelle vorgelegt werden. Mit dem Angebot ist - der Nachweis Betriebs-/ Berufshaftpflichtversicherung vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen sind zur Bestätigung der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen sowie weitere wie folgt vorzulegen: - Erklärung zur Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal, - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen, - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt. Bei Inanspruchnahme von Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen sind oben genannte Nachweise ebenso für die benannten Unternehmen vorzulegen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten
Zum vorläufigen Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit haben Bieter bzw. sämtliche Mitglieder einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft das Formblatt VHB 124 LD (Eigenerklärungen zur Eignung) bzw. eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Alternativ kann das Zertifikat einer anerkannten Präqualifizierungsstelle vorgelegt werden. Auf gesondertes Verlangen sind zur Bestätigung der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen sowie weitere wie folgt vorzulegen: - Referenzen aus den letzten drei Jahren über vergleichbare Aufträge (Angaben siehe Formblatt 124 LD), - Erklärung zur Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal. Bei Inanspruchnahme von Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen sind oben genannte Nachweise ebenso für die benannten Unternehmen vorzulegen.
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe: nationale Ausschlussgründe gem. GWB, VgV, ThürVgG u. a.

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landkreis Eichsfeld - Zentrale Vergabestelle
Nationale Registrierungsnummer: 16061000-0001-34
Postanschrift: Friedensplatz 8
Postleitzahl: 37308
Postort: Heilbad Heiligenstadt
Region: Eichsfeld 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabe@kreis-eic.de 📧
Telefon: +49 3606-650-2051 📞
Fax: +49 3606-650-9035 📠
URL: https://www.kreis-eic.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-190e47698c2-5919c7a635c9ecd3 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.de 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Die Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG).   Hinweis auf § 8 ThürVgG: Die Eigenerklärung zum ThürVgG ist der Vergabestelle mit Abgabe des Angebots vollständig ausgefüllt vorzulegen. Wird keine unterschriebene Eigenerklärung abgegeben, wird das Angebot gemäß § 8 Abs. 1 S. 3 ThürVgG vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Nationale Registrierungsnummer: 16900334-0001-29
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postleitzahl: 99423
Postort: Weimar
Region: Weimar, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de 📧
Telefon: +49 361 573321254 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Verfahren vor der Vergabekammer: § 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-07-31+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 149-464656 (2024-07-31)
Auftragsbekanntmachung (2024-08-02)
Objekt
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
Zu geschätzte Laufzeit: Das Modul muss ab spätestens 01.11.2024 für die Einrichtung zur Verfügung stehen. Die Produktivnutzung soll ab 01.01.2025 erfolgen.

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-08-02+02:00 📅

Änderungen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Andere zusätzliche Informationen
Der Ausführungszeitraum wurde geändert. "Das Modul muss ab spätestens 01.12.2024 für die Einrichtung zur Verfügung stehen." wurde ersetzt durch: "Das Modul muss ab spätestens 01.11.2024 für die Einrichtung zur Verfügung stehen."
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: e59eab7a-eee2-4afd-aad4-45ad6cfd424d-01
Quelle: OJS 2024/S 151-469577 (2024-08-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-10-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0.01 EUR 💰

Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: CON-0001
Datum des Vertragsabschlusses: 2024-10-17 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Kennung des Angebots: TEN-0001
Leiter der anbietenden Partei
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Kommunale Informationsverarbeitung Thüringen GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE156892634
Postanschrift: Ekhofplatz 2a
Postleitzahl: 99867
Postort: Gotha
Region: Gotha 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: ffoerster@kiv-thueringen.de 📧
Telefon: +49 362145080 📞
Fax: +49 361450888 📠
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland 🇩🇪
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen

Öffentlicher Auftraggeber
Kommunikation
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 469577-2024

Ergänzende Informationen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Verfahren vor der Vergabekammer: § 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-10-17+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 204-633213 (2024-10-17)