Die Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld ist Träger von sechs Grundschulen. Am Schulstandort in der Kreisstadt Altenkirchen sind die Pestalozzi Schule und der Erich Kästner-Schule in der Trägerschaft der Verbandsgemeinde. Das rund 80 Jahre alte Gebäude der Erich Kästner-Schule besteht aus vier Gebäudeteilen/ -trakten und ist teilweise neu und ansprechend renoviert, teilweise jedoch renovierungsbedürftig. Die Erich Kästner-Schule wird aktuell von ca. 320 Schulkindern, in insgesamt 14 Schulklassen der Klassen-stufen eins bis vier, besucht. Im Rahmen der betreuenden Grundschule wird unter anderem auch ein freiwilliges Betreuungsangebot (Mittagsbetreuung) bis 16:00 Uhr angeboten. Die Verpflegung der Kinder erfolgt ohne umfängliche Mittagsverpflegung. An der Nachmittagsbetreuung nehmen aktuell etwa 150 Kinder bis 13:00 Uhr und etwa 13 Kinder bis 16:00 Uhr teil. Der stetig ansteigenden Nachfrage an Ganz-tagsbetreuungsbetreuungsplätzen kann jedoch aufgrund nicht vorhandener räumlicher Kapazitäten nicht entsprochen werden. Ab dem 01.08.2026 besteht ein stufenweise greifender Rechtsanspruch auf eine ganztägige Förderung von Kindern im Grundschulalter (siehe auch Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG). Um diesen Rechtsanspruch auch an der Erich Kästner-Schule erfüllen zu können, besteht dringender Handlungsbedarf. Für die Mit-tagsverpflegung und die Betreuung der Schulkinder ist der Neubau einer Mensa mit Küche und Betreu-ungsräumen erforderlich. Aufgrund der hohen Nachfrage an Ganztagsbetreuung geht der Schulträger da-von aus, dass etwa die Hälfte der Schulkinder mittelfristig betreut werden sollen. Um eine qualifizierte Ganztagsbetreuung für ca. 150 Kinder anbieten zu können, soll der Neubau folgende Räume umfassen: • geeignete Küche (inklusive Vorratsraum) mit der Möglichkeit zur Frischkostzubereitung • Umkleidemöglichkeit sowie WC-Anlage für das Küchenpersonal • Anlieferbereich für Caterer/ Lebensmittelverpflegung • Essensraum (Mensa) für mind. 75 Kinder (2-Schichtbetrieb) • Betreuungsräume für die Ganztagskinderbetreuung • behindertengerechtes WC • Aufzugsanlage • dazugehörige Verkehrsfläche Insgesamt soll ein Gebäude mit einer Bruttogrundfläche (BGF) von 400 qm errichtet werden. Auf die die Haupt- und Nutzfläche nach DIN 277 entfallen ca. 270 qm. Die Maßnahme soll auf dem im beigefügten Lageplan gelb markierten Grundstück in Altenkirchen, Flur 9, Nr. 36/17, umgesetzt werden. Das betroffene Grundstück befindet sich noch im Eigentum der Kreisstadt Altenkirchen und wird derzeit als Parkplatzfläche genutzt. Die Eigentumsübertragung des vorgenannten Grundstückes auf die Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld wurde in die Wege geleitet. Die Bauausführung wird während des laufenden Schulbetriebs erfolgen, sodass mit erschwerten Bedin-gungen zu rechnen ist. Die Außenanlagen (Anlieferungszone an bestehendes Objekt/Verkehrsflächen s. o.) sind vom Objektplaner mit zu planen. Die Verwaltung schätzt die Kosten für die vorgenannten Maßnahmen überschlägig auf 1,9 Mio. €. Für die Umgestaltung des Außengeländes/Spielfläche wird mit Kosten von ca. 155.000 € gerechnet. Für die Maßnahme ist die Antragstellung einer Förderung nach dem Gesetz zur Ganztagsförderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) beabsichtigt. Entsprechend der Richtlinie zur Förderung von Investitionen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Be-treuungs-Angeboten für Kinder im Grundschulalter (Förderrichtlinie Basismittel) sind folgende Fristen einzuhalten: • Einreichung des Förderantrags bis zum 30.06.2025 • Fertigstellung bis zum 31.12.2027 • Abrechnung bzw. Vorlage Verwendungsnachweis bis zum 31.08.2028 Da es sich um eine geförderte Maßnahme handelt, sind die oben genannten Fristen zwingend einzuhal-ten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-12-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-11-15.
Auftragsbekanntmachung (2024-11-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erweiterung Erich-Kästner-Grundschule Altenkirchen; Tragwerksplanung
Reference number: 41/2024
Kurze Beschreibung:
“Die Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld ist Träger von sechs Grundschulen. Am Schulstandort in der Kreisstadt Altenkirchen sind die Pestalozzi Schule...”
Kurze Beschreibung
Die Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld ist Träger von sechs Grundschulen. Am Schulstandort in der Kreisstadt Altenkirchen sind die Pestalozzi Schule und der Erich Kästner-Schule in der Trägerschaft der Verbandsgemeinde.
Das rund 80 Jahre alte Gebäude der Erich Kästner-Schule besteht aus vier Gebäudeteilen/ -trakten und ist teilweise neu und ansprechend renoviert, teilweise jedoch renovierungsbedürftig.
Die Erich Kästner-Schule wird aktuell von ca. 320 Schulkindern, in insgesamt 14 Schulklassen der Klassen-stufen eins bis vier, besucht. Im Rahmen der betreuenden Grundschule wird unter anderem auch ein freiwilliges Betreuungsangebot (Mittagsbetreuung) bis 16:00 Uhr angeboten. Die Verpflegung der Kinder erfolgt ohne umfängliche Mittagsverpflegung. An der Nachmittagsbetreuung nehmen aktuell etwa 150 Kinder bis 13:00 Uhr und etwa 13 Kinder bis 16:00 Uhr teil. Der stetig ansteigenden Nachfrage an Ganz-tagsbetreuungsbetreuungsplätzen kann jedoch aufgrund nicht vorhandener räumlicher Kapazitäten nicht entsprochen werden.
Ab dem 01.08.2026 besteht ein stufenweise greifender Rechtsanspruch auf eine ganztägige Förderung von Kindern im Grundschulalter (siehe auch Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG). Um diesen Rechtsanspruch auch an der Erich Kästner-Schule erfüllen zu können, besteht dringender Handlungsbedarf. Für die Mit-tagsverpflegung und die Betreuung der Schulkinder ist der Neubau einer Mensa mit Küche und Betreu-ungsräumen erforderlich. Aufgrund der hohen Nachfrage an Ganztagsbetreuung geht der Schulträger da-von aus, dass etwa die Hälfte der Schulkinder mittelfristig betreut werden sollen.
Um eine qualifizierte Ganztagsbetreuung für ca. 150 Kinder anbieten zu können, soll der Neubau folgende Räume umfassen:
• geeignete Küche (inklusive Vorratsraum) mit der Möglichkeit zur Frischkostzubereitung
• Umkleidemöglichkeit sowie WC-Anlage für das Küchenpersonal
• Anlieferbereich für Caterer/ Lebensmittelverpflegung
• Essensraum (Mensa) für mind. 75 Kinder (2-Schichtbetrieb)
• Betreuungsräume für die Ganztagskinderbetreuung
• behindertengerechtes WC
• Aufzugsanlage
• dazugehörige Verkehrsfläche
Insgesamt soll ein Gebäude mit einer Bruttogrundfläche (BGF) von 400 qm errichtet werden. Auf die die Haupt- und Nutzfläche nach DIN 277 entfallen ca. 270 qm.
Die Maßnahme soll auf dem im beigefügten Lageplan gelb markierten Grundstück in Altenkirchen, Flur 9, Nr. 36/17, umgesetzt werden. Das betroffene Grundstück befindet sich noch im Eigentum der Kreisstadt Altenkirchen und wird derzeit als Parkplatzfläche genutzt. Die Eigentumsübertragung des vorgenannten Grundstückes auf die Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld wurde in die Wege geleitet.
Die Bauausführung wird während des laufenden Schulbetriebs erfolgen, sodass mit erschwerten Bedin-gungen zu rechnen ist.
Die Außenanlagen (Anlieferungszone an bestehendes Objekt/Verkehrsflächen s. o.) sind vom Objektplaner mit zu planen.
Die Verwaltung schätzt die Kosten für die vorgenannten Maßnahmen überschlägig auf 1,9 Mio. €. Für die Umgestaltung des Außengeländes/Spielfläche wird mit Kosten von ca. 155.000 € gerechnet.
Für die Maßnahme ist die Antragstellung einer Förderung nach dem Gesetz zur Ganztagsförderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) beabsichtigt.
Entsprechend der Richtlinie zur Förderung von Investitionen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Be-treuungs-Angeboten für Kinder im Grundschulalter (Förderrichtlinie Basismittel) sind folgende Fristen einzuhalten:
• Einreichung des Förderantrags bis zum 30.06.2025
• Fertigstellung bis zum 31.12.2027
• Abrechnung bzw. Vorlage Verwendungsnachweis bis zum 31.08.2028
Da es sich um eine geförderte Maßnahme handelt, sind die oben genannten Fristen zwingend einzuhal-ten.
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Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Planungsleistungen im Bauwesen📦 Informationen über Lose
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 1
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld ist Träger von sechs Grundschulen. Am Schulstandort in der Kreisstadt Altenkirchen sind die Pestalozzi Schule...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld ist Träger von sechs Grundschulen. Am Schulstandort in der Kreisstadt Altenkirchen sind die Pestalozzi Schule und der Erich Kästner-Schule in der Trägerschaft der Verbandsgemeinde.
Das rund 80 Jahre alte Gebäude der Erich Kästner-Schule besteht aus vier Gebäudeteilen/ -trakten und ist teilweise neu und ansprechend renoviert, teilweise jedoch renovierungsbedürftig.
Die Erich Kästner-Schule wird aktuell von ca. 320 Schulkindern, in insgesamt 14 Schulklassen der Klassen-stufen eins bis vier, besucht. Im Rahmen der betreuenden Grundschule wird unter anderem auch ein freiwilliges Betreuungsangebot (Mittagsbetreuung) bis 16:00 Uhr angeboten. Die Verpflegung der Kinder erfolgt ohne umfängliche Mittagsverpflegung. An der Nachmittagsbetreuung nehmen aktuell etwa 150 Kinder bis 13:00 Uhr und etwa 13 Kinder bis 16:00 Uhr teil. Der stetig ansteigenden Nachfrage an Ganz-tagsbetreuungsbetreuungsplätzen kann jedoch aufgrund nicht vorhandener räumlicher Kapazitäten nicht entsprochen werden.
Ab dem 01.08.2026 besteht ein stufenweise greifender Rechtsanspruch auf eine ganztägige Förderung von Kindern im Grundschulalter (siehe auch Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG). Um diesen Rechtsanspruch auch an der Erich Kästner-Schule erfüllen zu können, besteht dringender Handlungsbedarf. Für die Mit-tagsverpflegung und die Betreuung der Schulkinder ist der Neubau einer Mensa mit Küche und Betreu-ungsräumen erforderlich. Aufgrund der hohen Nachfrage an Ganztagsbetreuung geht der Schulträger da-von aus, dass etwa die Hälfte der Schulkinder mittelfristig betreut werden sollen.
Um eine qualifizierte Ganztagsbetreuung für ca. 150 Kinder anbieten zu können, soll der Neubau folgende Räume umfassen:
• geeignete Küche (inklusive Vorratsraum) mit der Möglichkeit zur Frischkostzubereitung
• Umkleidemöglichkeit sowie WC-Anlage für das Küchenpersonal
• Anlieferbereich für Caterer/ Lebensmittelverpflegung
• Essensraum (Mensa) für mind. 75 Kinder (2-Schichtbetrieb)
• Betreuungsräume für die Ganztagskinderbetreuung
• behindertengerechtes WC
• Aufzugsanlage
• dazugehörige Verkehrsfläche
Insgesamt soll ein Gebäude mit einer Bruttogrundfläche (BGF) von 400 qm errichtet werden. Auf die die Haupt- und Nutzfläche nach DIN 277 entfallen ca. 270 qm.
Die Maßnahme soll auf dem im beigefügten Lageplan gelb markierten Grundstück in Altenkirchen, Flur 9, Nr. 36/17, umgesetzt werden. Das betroffene Grundstück befindet sich noch im Eigentum der Kreisstadt Altenkirchen und wird derzeit als Parkplatzfläche genutzt. Die Eigentumsübertragung des vorgenannten Grundstückes auf die Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld wurde in die Wege geleitet.
Die Bauausführung wird während des laufenden Schulbetriebs erfolgen, sodass mit erschwerten Bedin-gungen zu rechnen ist.
Die Außenanlagen (Anlieferungszone an bestehendes Objekt/Verkehrsflächen s. o.) sind vom Objektplaner mit zu planen.
Die Verwaltung schätzt die Kosten für die vorgenannten Maßnahmen überschlägig auf 1,9 Mio. €. Für die Umgestaltung des Außengeländes/Spielfläche wird mit Kosten von ca. 155.000 € gerechnet.
Für die Maßnahme ist die Antragstellung einer Förderung nach dem Gesetz zur Ganztagsförderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) beabsichtigt.
Entsprechend der Richtlinie zur Förderung von Investitionen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Be-treuungs-Angeboten für Kinder im Grundschulalter (Förderrichtlinie Basismittel) sind folgende Fristen einzuhalten:
• Einreichung des Förderantrags bis zum 30.06.2025
• Fertigstellung bis zum 31.12.2027
• Abrechnung bzw. Vorlage Verwendungsnachweis bis zum 31.08.2028
Da es sich um eine geförderte Maßnahme handelt, sind die oben genannten Fristen zwingend einzuhalten.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Erich Kästner-Grundschule Altenkirchen”
Ort der Leistung: Altenkirchen (Westerwald)🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-06-30 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Berufserfahrung des Projektleiters in Jahren
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Flexibilität der Wiederaufnahme des Projekts
Reaktionszeit (hinsichtlich Förderung)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätssicherung
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-12-17 15:30:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-12-17 15:30:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Verbandsgemeindeverwaltung Altenkirchen-Flammersfeld
Rathaus Altenkirchen
Rathausstraße 13
57610 Altenkirchen
Zimmer 115
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 28022025
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz bzw. über den Umsatz für entsprechende Leistungen des Bewerbers in...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz bzw. über den Umsatz für entsprechende Leistungen des Bewerbers in den letzten drei Geschäftsjahren (geforderter Mindestumsatz: 50.000 €), Beibringung eines geeigneten Nachweises, dass der Bewerber über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügt, deren Deckungssumme für Personenschäden mindestens 2,0 Mio. € und zusätzlich für sonstige Sach- und Vermögensschäden mindestens 1,5 Mio. € beträgt. (bitte als Anlage beifügen!)
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eignung Berufsausübung: Berechtigung über die Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ oder die Berechtigung nach den EU-Richtlinien in der Bundesrepublik...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eignung Berufsausübung: Berechtigung über die Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ oder die Berechtigung nach den EU-Richtlinien in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden; (§ 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“sonstige Nachweise: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von
Ausschlusskriterien nach § 123 GWB, Eigenerklärung zu § 124 GWB und §§ 19, 21 Mindestlohngesetz...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
sonstige Nachweise: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von
Ausschlusskriterien nach § 123 GWB, Eigenerklärung zu § 124 GWB und §§ 19, 21 Mindestlohngesetz (MiLoG), Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, Bewerbergemeinschaftserklärung, Eigenerklärung - Bezug zu Russland, Eigenerklärung - Scientology-Schutzerklärung, Mustererklärung 1 LTTG (nicht in Teilnahmeantrag, bitte gesonderte Anlage beifügen!), Mustererklärung 3 LTTG (nicht in Teilnahmeantrag, bitte gesonderte Anlage beifügen!), Erklärung Schwarzarbeitergesetz (nicht in Teilnahmeantrag, bitte gesonderte Anlage beifügen!)
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Eigenerklärung, der vom Bewerber in den letzten drei
Jahren Beschäftigten und deren Ausbildung (inkl....”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Eigenerklärung, der vom Bewerber in den letzten drei
Jahren Beschäftigten und deren Ausbildung (inkl. Führungskräfte),
Eigenerklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bewerber
der Kapazitäten anderer Unternehmer bedient, Tabellarische Liste, in der
die zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen namentlich und unter
Angabe der jeweiligen Befähigung zur Berufsausübung sowie ihrer
Berufserfahrung genannt werden, Erklärung über Stellvertreter, Erläuterung der technischen Büroausstattung des Bewerbers mit Nennung und detaillierter Erläuterung der mindestens verwendeten Software. (bitte als Anlage beifügen!); Nachweis über die besondere Erfahrung des Bewerbers mit Planung von vergleichbaren Gebäuden durch geeignete Referenzen (mind. 3/max. 5) = Vergleichbar sind die Referenzen, wenn es sich um einen erfolgreich abgeschlossenen Planungsauftrag ebenfalls in der Honorarzone III (unabhängig der Nutzungsart des geplanten Gebäudes) und einem wertmäßig vergleichbaren Auftragsvolumen handelt. Es müssen mindestens drei und maximal fünf Referenzen abgegeben werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Nationale Registrierungsnummer: ORG-0002
Postanschrift: Stiftstraße 9
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Telefon: 06131162234📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen
für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB
ist der Antrag auf Einleitung eines...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen
für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB
ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertrage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 224-699690 (2024-11-15)