Auftragsbekanntmachung (2024-09-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erweiterung GS Westerburg, Emden; Baustellenbewachung
Referenznummer: 2024-116
Kurze Beschreibung:
“Bewachungskonzept Kameraüberwachung der Baustelle über 570 Tage”
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“siehe Leistungsverzeichnis”
Ort der Leistung: Emden, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-02-25 📅
Datum des Endes: 2026-09-25 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-10-08 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadt Emden Fachdienst Verwaltungsdienste (Raum 209) Frickensteinplatz 2 26721 Emden
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Beim Öffnungstermin sind gemäß § 55 Absatz 2 Satz 2 Vergabeverordnung (VgV) keine Bieter zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eigenerklärung zur Eignung (124) / Präqualifikation / Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung zur Eignung (124) / Präqualifikation / Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)” Bedingungen für die Teilnahme
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Gesamtschuldnerisch” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“- Besondere Vertragsbedingungen (214) - Ergänzende Vertragsbedingungen (NTVergG- Bau) - Weitere Besondere Vertragsbedingungen”
“Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYKRY4Y
Bieter haben die Auftragsunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die...”
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYKRY4Y
Bieter haben die Auftragsunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Auftragsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die benannte Kontaktstelle in Textform darauf hinzuweisen. Nutzen Sie hierfür im jeweiligen Projektraum die Funktion "Kommunikation". Für die elektronische Angebotsabgabe nutzen Sie die Funktion "Angebote" und setzen Sie sich rechtzeitig mit dem "Bietertool" auseinander. Sie haben bis zum Öffnungstermin jederzeit die Möglichkeit, ein bereits elektronisch eingereichtes Angebot zurückzuziehen und es elektronisch wieder neu einzureichen. Mit zunehmender Nähe zum Abgabetermin trifft den Bieter eine erhöhte Gefahr, sein Angebot nicht rechtzeitig einreichen zu können. Setzt der Bieter bei technischen Schwierigkeiten den Systembetreiber Cosinex GmbH (IT Niedersachsen) und die Vergabestelle nicht unverzüglich in Kenntnis, hat er die Verspätung zu vertreten! Hat die Vergabestelle rechtzeitig Kenntnis von technischen Schwierigkeiten des Systembetreibers erhalten, kann nach Aufklärung des Sachverhaltes (Risikosphäre!) ggf. noch versucht werden, die Abgabefrist entsprechend zu verlängern.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 413115-1336📞
Fax: +49 413115-2943 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Statthafte Rechtsbehelfe sind gemäß § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Statthafte Rechtsbehelfe sind gemäß § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die Rüge beim öffentlichen Auftraggeber sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Absatz 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dazulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Nach § 160 Absatz 3 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Eine Rüge ist an die Stadt Emden zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 176-541294 (2024-09-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-02-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 28 043 EUR 💰
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: 1
Datum des Vertragsabschlusses: 2024-11-06 📅
Titel: Baustellenbewachung
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 28 043 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: International Security GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE247765944
Postanschrift: Wehrden Ost 5
Postleitzahl: 26835
Postort: Hesel
Region: Leer🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: anfragen@videoguard24.de📧
Telefon: 04950 80620📞
“Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYKRHKF
Bieter haben die Auftragsunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die...”
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYKRHKF
Bieter haben die Auftragsunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Auftragsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die benannte Kontaktstelle in Textform darauf hinzuweisen. Nutzen Sie hierfür im jeweiligen Projektraum die Funktion "Kommunikation". Für die elektronische Angebotsabgabe nutzen Sie die Funktion "Angebote" und setzen Sie sich rechtzeitig mit dem "Bietertool" auseinander. Sie haben bis zum Öffnungstermin jederzeit die Möglichkeit, ein bereits elektronisch eingereichtes Angebot zurückzuziehen und es elektronisch wieder neu einzureichen. Mit zunehmender Nähe zum Abgabetermin trifft den Bieter eine erhöhte Gefahr, sein Angebot nicht rechtzeitig einreichen zu können. Setzt der Bieter bei technischen Schwierigkeiten den Systembetreiber Cosinex GmbH (IT Niedersachsen) und die Vergabestelle nicht unverzüglich in Kenntnis, hat er die Verspätung zu vertreten! Hat die Vergabestelle rechtzeitig Kenntnis von technischen Schwierigkeiten des Systembetreibers erhalten, kann nach Aufklärung des Sachverhaltes (Risikosphäre!) ggf. noch versucht werden, die Abgabefrist entsprechend zu verlängern.
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Quelle: OJS 2025/S 041-131502 (2025-02-26)