Zusätzliche Informationen
#Besonders geeignet für:selbst#
Ausschlusskriterien gemäß Richtlinie 2014/24/EU Artikel 57 und Umsetzung in den §§ 123, 124 GWB. Nachweis durch Eigenerklärung (Formular 4.1 EU); vergabestellenseitige Abfrage Wettbewerbsregister.
Zusätzliche Informationen: (1) Folgende Unterlagen sind zwingend mit dem Angebot
einzureichen: 1.) "Angebotsvordruck" (Formblatt mit Angaben zum Bieter / zur Eignung des Bieters sowie folgende Nachweise (s.a. Anlagenverzeichnis im "Angebotsvordruck"): Formular
4.1 EU: Eigenerklärung Ausschlussgründe; Formular 4.2 EU: Bietergemeinschaftserklärung, soweit beabsichtigt; Formular 5.3 EU: Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach BbgVergG; Sonderformular Russland-Embargo: Eigenerklärung zu einem etwaigen
Russlandbezug; Formblatt Versicherung: Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung;
Formular Wirt-3293: Angaben für die Abfrage beim Wettbewerbsregister. Bei Einsatz von Nachunternehmern zum Eignungsnachweis zusätzlich: Formular 4.3 EU: Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe; Formular 4.4 EU: Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen; Formular 5.4 EU: Vereinbarung Mindestanforderungen Nachunternehmer BbgVergG, Außerdem sind Kurzbeschreibungen / Bilddokumentationen zu den
Referenznachweisen (s. "Angebotsvordruck" Abschnitt 5) vorzulegen. Sofern der Bieter eine
Einheitliche Europäische Eigenerklärung einreichen möchte, muss er sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält. Die EEE muss nicht verwendet werden, wenn der Angebotsvordruck inkl. Anlagen vollständig ausgefüllt eingereicht wird. 2.) Ausgefülltes Formblatt Honorarangebot; 3.) Konzept zu den nichtpreislichen Zuschlagskriterien (Angaben gemäß Zuschlagsmatrix); 4.) unterzeichnetes
Formblatt Angebotsschreiben. Die Formblätter sind in deutscher Sprache vollständig auszufüllen. Eine Unterschrift ist bei elektronischem Angebot nicht erforderlich, der Name des Erklärenden/der bevollmächtigten Person sowie der Name des Unternehmens ist jedoch
zwingend anzugeben. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Angaben im
"Angebotsvordruck" für das Team als Ganzes vorzunehmen. Je Angebot ist nur ein "Angebotsvordruck" zugelassen. Der bevollmächtigte Vertreter füllt den "Angebotsvordruck" aus. Die Angebotsunterlagen sind elektronisch unter Nutzung des sog. Bietertools auf der
Vergabeplattform bis zu der in Ziff. 5.1.12 genannten Frist einzureichen, ansonsten wird der Bieter/die Bietergemeinschaft zwingend ausgeschlossen. Die Angebotsunterlagen verbleiben
beim Auftraggeber. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. (2) Unter der in den Auftragsunterlagen genannten Adresse können alle Vergabeunterlagen sowie Änderungen/ Ergänzungen zur Bekanntmachung u.ä. wie auch die weiteren Auskünfte abgerufen werden.
Bieter sind verpflichtet, sich eigenständig die Informationen dort zu verschaffen. (3)
Rückfragen werden nur zugelassen und beantwortet, wenn sie so rechtzeitig eingehen, dass der Auftraggeber 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist die zusätzlichen Auskünfte erteilen kann
(VgV § 20 [3], Unterabsatz 1). Die Kommunikation erfolgt nur über die Internetplattform des Bauherrn. (4) Hinweis zu den "Zuschlagskriterien": Die Bewertung der Angebote erfolgt anhand der Zuschlagsmatrix. Je Kriterium werden 0, 1, 3 oder 5 Punkte vergeben (näheres
siehe Vergabeunterlagen). Es können insg. maximal 160 Punkte erreicht werden. Bewertung Honorarangebote: Die einzelnen Honorarangebote werden jeweils mit max. 5 Punkten bewertet. 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis, 0 Punkte erhalten Angebote
mit dem 1,75-fachen oder mehr als dem 1,75-fachen des niedrigsten Preises. Die Punktzahl errechnet sich im Übrigen dann wie folgt: 0 + 5 x (niedrigster Preis x 1,75 - Preis) / (niedrigster Preis x 1,75 - niedrigster Preis). (5) Mit Teilnahme an dem Vergabeverfahren erklärt sich der
Bieter einverstanden, dass sämtliche, auch personenbezogene, vom Bieter zur Verfügung gestellte Daten im Rahmen des Vergabeverfahrens gespeichert und verarbeitet werden. Er erklärt ferner, dass die Zustimmung hierzu von den betreffenden Personen vorliegt. Die Daten
werden ausschließlich für dieses Vergabeverfahren verwendet. Für weitere Informationen zum Datenschutz bitte an die in Ziff. 1.1 genannte Kontaktstelle wenden.
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU - VgV -
Die unter Ziffer 5.1.3 angegebene Vertragslaufzeit ist als Zirka-Angabe zu verstehen; Angabe ohne LPh 9 / Gewährleistungszeit, Verwendungsnachweis.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Anfrage beim Wettbewerbsregister (Bundeskartellamt) durchführen.
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 3 MONTH
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: s. Nachforderung gem. § 56 VgV.
Die Nichtvorlage bzw. die Vorlage nicht vollständiger Unterlagen, Erklärungen und Nachweise - auch auf Nachforderung gemäß VgV §56 [2] - hat den zwingenden Ausschluss vom weiteren Verfahren zur Folge.
Eine Nachforderung bei fehlerhaften Referenznachweisen ist über den Umfang der Liste in Abschnitt 5.1 des "Angebotsvordruck" hinaus nicht vorgesehen.
Entsprechend § 56 Abs. 2 VgV besteht keine Möglichkeit zur Nachforderung für leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen. Neben Preisangaben sind davon alle Unterlagen erfasst, die gemäß den Vorgaben des Auftraggebers in die Wertung der Zuschlagskriterien einfließen sollen, also auch die mit dem Angebot vorzulegende Konzepte zu den nichtpreislichen Zuschlagskriterien gemäß Zuschlagsmatrix.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
(1) Örtliche Präsenz während der Planungs- und Bauzeit in engen Intervallen gemäß Erfordernis; personelle Kontinuität bezüglich der Präsenz vor Ort.
(2) Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften sowie ergänzenden Vorschriften und Regeln des Landes Brandenburg, u.a. Schulbaurichtlinie, Raumprogrammempfehlung MBJS, Arbeitsstätten-VO, DIN 18040-1, BbgBO, LHO und BbgVergG.
(3) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
(4) Vertrag inkl. Anlagen.
(5) Berufshaftpflichtversicherung gem. Eignungskriterien "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit".
(6) Einschätzung AG bzgl. Honorarzone (HOAI §56): AGr 1-7: HZ II Basissatz (bei Anlagen, die abweichenden Honorarzonen zuzuordnen sind, soll das Berechnungsverfahren gem. HOAI §56 [4] Anwendung finden); Zuschlag für Instandhaltung/-setzung gem. HOAI §12: entfällt; Umbauzuschlag gem. HOAI §56: max. 50%.