Zusätzliche Informationen
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Vom Auftraggeber werden folgende Vergabeunterlagen über die e-Vergabe-Plattform des Bundes kostenlos zur Verfügung gestellt:
- 00_Angebotsaufforderung (Formblatt 312b)
- A01_Teilnahmebedingungen (TnLF) (Formblatt 321-LF)
- A02_Informationen zum Datenschutz (Formblatt 323)
- A03_Gewichtung Zuschlagskriterien (Formblatt 313)
- B01-1_Titelblatt (Formblatt 341-L)
- B01-2_Maßnahmenbeschreibung
- B02_Zusätzliche Vertragsbedingungen (Formblatt 351-L)
- B03_Besondere Vertragsbedingungen
- B04_Anlage Schadstoffbelastungsgutachten
- C01_Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 133/333b-L/F)
- C02_Angebotsschreiben (Formblatt 331-L)
- C03_Leistungsverzeichnis
- C04_Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 392-L/F)
- C05_Verpflichtungserklärung_Lesitungen Unterauftragnehmer (Formblatt 393-L/F)
- C06_Erklärung der Bewerbergemeinschaft (Formblatt 401)
- C07_Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576
- D01_Vertragserfüllungsbürgschaft (Formblatt 732)
Die Abgabe des Anegbots ist nur über die e-Vergabe-Plattform des Bundes zugelassen.
Nähere Informationen zum Thema e-Vergabe können unter
https://www.evergabeonline.de abgerufen werden.
Hinweis zur Prüfung der Eignung:
Im Zuge der sachlichen Prüfung der eingegangenen Angebote durch das WNA, erfolgt eine Prüfung durch die NGS. Die NGS prüft und vergibt den Zuweisungsbescheid. Die Erteilung des Zuweisungsbescheides durch die NGS stellt die Eignungsprüfung der Deponie für das Entsorgen/Verwerten des jeweiligen Bodenmaterials dar.
Folgende Angaben gemäß der Eigenerklärung Eignung EU (Formblatt 133/333b-L/F) hat der Bewerber nicht zu machen:
- Ziffer 3: § 46 (3) Nr. 2 VgV
- Ziffer 7.1: § 45 (1) Nr. 1 VgV
- Ziffer 7.2: § 45 (1) Nr. 1 VgV
- Ziffer 8: § 46 (3) Nr. 6 VgV
- Ziffer 10: § 46 (3) Nr. 8 VgV
- Ziffer 11: § 46 (3) Nr. 3 VgV
- Ziffer 12: § 46 (3) Nr. 9 VgV
- Ziffer 14: § 46 (3) Nr. 4 VgV
- Ziffer 15: § 46 (3) Nr. 7 VgV
- Ziffer 16: § 46 (3) Nr. 11 VgV
Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (z.B. durch Subunternehmer) zu berufen, so sind die benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
Die in der Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben (Fristen) stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung bzw. Aktualisierung.