Auftragsbekanntmachung (2024-07-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erweiterungen der Bestandstelefonanlage und Servicedienstleistungen
Reference number: LRAKA-2024-0013
Kurze Beschreibung:
“Erweiterungen der Bestandstelefonanlage und Servicedienstleistungen”
Art des Vertrags: supplies
Produkte/Dienstleistungen: Kommunikationsanlage📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Initale Abnahmemenge sowie die geschätzte Mengen pro Produkt und Dienstleistung können der Anlage "Teil 2 des Leistungsverzeichnisses - Preisteil"...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Initale Abnahmemenge sowie die geschätzte Mengen pro Produkt und Dienstleistung können der Anlage "Teil 2 des Leistungsverzeichnisses - Preisteil" entnommen werden. Der Auftraggeber hat die Option, den geschätzten Gesamtpreis für den Rahmenvertrag aus Anlage Nr. 2 Teil 2 der Leistungsbeschreibung, Preisteil um 30 Prozent zu überschreiten.
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Zusätzliche Informationen:
“1. Postfach auf der Vergabeplattform
Der Bieter ist verpflichtet, regelmäßig auch über den Ablauf der Angebotsfrist hinaus, sein Postfach auf der...”
Zusätzliche Informationen
1. Postfach auf der Vergabeplattform
Der Bieter ist verpflichtet, regelmäßig auch über den Ablauf der Angebotsfrist hinaus, sein Postfach auf der Vergabeplattform auf neue Nachrichten zu prüfen, da z.B. Änderungen an den Vergabeunterlagen, Erläuterungen, Konkretisierungen, Nachrichten durch die Vergabestelle, Aufklärungs- und Absageschreiben i.d.R. nur elektronisch auf der Vergabeplattform bereitgestellt werden.
Die Vergabeplattform versendet zusätzlich automatisiert E-Mails an die vom Bieter bei der Registrierung angegeben E-Mail-Adresse, sobald Nachrichten auf der Vergabeplattform eingehen; allerdings kann in seltenen Fällen die Zustellung von E-Mails aus technischen Gründen scheitern, die keine Seite zu vertreten hat.
Die vom Auftraggeber auf der Vergabeplattform bereitgestellten Dokumente bzw. Nachrichten gelten dem Bieter als zugestellt, wenn unter Berücksichtigung seiner Verpflichtung zur regelmäßigen Prüfung seines Postfachs unter gewöhnlichen Umständen mit einer Kenntnisnahme gerechnet werden kann.
2. Bieterfragen
Fragen, die mit dem Vergabeverfahren in Zusammenhang stehen, müssen über die Vergabeplattform (Vergabe24) an die ausschreibende Stelle gerichtet werden. Antworten und Auskünfte zu rechtzeitig gestellten Bieterfragen werden von der ausschreibenden Stelle über die Vergabeplattform bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt.
Zugelassene Kommunikationsmittel:
Fragen zum Verfahren können ausschließlich über die Vergabeplattform an die Vergabestelle gerichtet werden. Auskünfte zu Fragen werden über die Vergabeplattform erteilt.
Fragen, die bis zum 14.08.2024 gestellt werden, werden i.d.R. als rechtzeitig angesehen. Es wird den Bewerbern empfohlen, sich bei Vergabe24 kostenlos zu registrieren, damit sie (automatisch) Informationen zu Erläuterungen, Konkretisierungen und/oder Änderungen erhalten.
3. Angebotsabgabe
Angebote, die über die Vergabeplattform eingereicht (hochgeladen) werden, können bis zum Ende der Angebotsfrist berichtigt oder geändert werden, indem der Bieter ein neues Angebot über die Vergabeplattform einreicht. Zuvor muss das eingereichte Angebot im Bietercockpit/Vergabemanager zurückgezogen werden. Weitere Informationen können auf https://www.vergabe24.de nachgelesen werden.
Eine Angebotsabgabe per Fax oder Email sowie eine unverschlüsselte Angebotsabgabe über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform ist unzulässig und unwirksam. Das Angebot mit den Anlagen darf ausschließlich verschlüsselt über die zur Angebotsabgabe vorgesehene Funktion bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle übermittelt werden.
Bei der elektronischen Angebotsabgabe über die Vergabeplattform erhält jeder Bieter, nach vollständiger Übermittlung der Unterlagen, vollautomatisch über das Bietertool eine Eingangsbestätigung mit einem genauem Zeitstempel. Mit diesem Zeitstempel wird der Zeitpunkt des Eingangs eines elektronischen Angebots dokumentiert.
Für die Ausarbeitung der Angebote werden den Bietern keine Kosten erstattet.
4. Angebotswertung
Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungsziffer (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis, so ist bei der rechnerischen Prüfung der Angebote stets der Einheitspreis maßgebend, auch wenn dieser offenkundig falsch ist.
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Rahmenvereinbarung zwei Mal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Er wird diese Option jeweils 6 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes ausüben.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-08-27 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-08-27 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 113
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅ Beschreibung
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 4 Jahren vorzulegen:
“Die technischen Besonderheiten der Telefonanlage der Fa. Alcatel in Zusammenspiel mit der UCC-Lösung der Fa. ROMICO und der Alarmserverlösung der Fa....”
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 4 Jahren vorzulegen
Die technischen Besonderheiten der Telefonanlage der Fa. Alcatel in Zusammenspiel mit der UCC-Lösung der Fa. ROMICO und der Alarmserverlösung der Fa. NewVoice (Gesamtsystem) sowie der Anbindung an die vorhandenen Datenbanken sind exakt auf die Anforderungen der Verwaltung des LRA Karlsruhe ausgerichtet. Die Herstellung einer homogenen Infrastruktur wird voraussichtlich in der
Bereitstellung- und Implementierungsphase über ein Jahr beanspruchen und ist mit hohen Kosten verbunden. Diese Kosten wurden aufgrund von vergleichbaren Projekten und der Zugrundelegung aktueller Marktpreise geschätzt. Da die Implementierungskosten ungewöhnlich hoch sind und die Phase ungewöhnlich lange anhält, aber dennoch ein regelmäßiger Wettbewerb gewährleistet sein soll, wird eine Vertragslaufzeit von 48 Monaten mit der Verlängerungsoption um zweimal je weitere zwölf Monate ausgeschrieben.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Mit dem Angebot vorzulegen:
- Erklärung der Bietergemeinschaft (wenn das Angebot von
einer Bietergemeinschaft abgegeben wird); Hinweis: Die
Eignung ist für...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Mit dem Angebot vorzulegen:
- Erklärung der Bietergemeinschaft (wenn das Angebot von
einer Bietergemeinschaft abgegeben wird); Hinweis: Die
Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft
gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts
Abweichendes geregelt wird, sind daher alle
Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer
Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
- Eigenerklärung zur Eignung (falls keine PQ-Nummer
vorhanden bzw. die PQ-Qualifizierung nicht einschlägig ist),
alternativ: Einheitliche Europäischen Eigenerklärung (EEE), hier
inkl. Erklärung über:
* Eintragung in einem Berufsregister,
* Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft,
- Eigenerklärung des Bieters über Eigenschaft KMU /
Unternehmensdaten;
- Eigenerklärung des Bieters zwecks Auszug aus dem
Wettbewerbsregister;
- Eigenerklärung EU-Sanktion zur Umsetzung von Art. 5k der
Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022;
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB;
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen gemäß § 22 LkSG;
auf Verlangen vorzulegen:
- Bestätigung zur Eintragung in einem Berufsregister
(Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der
Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
oder vergleichbarer Nachweis);
Bei ausländischen Bietern müssen alle geforderten Unterlagen
in deutscher Sprache abgefasst und die geforderten Inhalte
gleichwertig sein. Die geforderten Auszüge, Nachweise und
Zeugnisse können bei ausländischen Bietern durch eine
gleichwertige Bescheinigung der zuständigen Stellen des
Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des
Bewerbers oder Bieters erbracht werden.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit dem Angebot vorzulegen:
- Eigenerklärung zur Eignung
(falls keine PQ-Nummer vorhanden bzw. die PQ-Qualifizierung
nicht einschlägig ist), alternativ:...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot vorzulegen:
- Eigenerklärung zur Eignung
(falls keine PQ-Nummer vorhanden bzw. die PQ-Qualifizierung
nicht einschlägig ist), alternativ: Einheitliche Europäischen
Eigenerklärung (EEE), hier inkl. Erklärung über:
* ob über das Vermögen des Betriebs ein Insolvenzverfahren
oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren
beantragt /eröffnet oder abgelehnt wurde und ob sich das
Unternehmen in Liquidation befindet;
* ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung);
auf Verlangen vorzulegen:
- Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung
über das Vorliegen eines solchen abgegeben wurde);
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
des zuständigen Versicherungsträgers;
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des
Krankenversicherungsträgers;
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen
Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen ;
Bei ausländischen Bietern müssen alle geforderten Unterlagen
in deutscher Sprache abgefasst und die geforderten Inhalte
gleichwertig sein. Die geforderten Auszüge, Nachweise und
Zeugnisse können bei ausländischen Bietern durch eine
gleichwertige Bescheinigung der zuständigen Stellen des
Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des
Bewerbers oder Bieters erbracht werden.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit dem Angebot vorzulegen:
- Eigenerklärung zur Eignung
(falls keine PQ-Nummer vorhanden bzw. die PQ-Qualifizierung
nicht einschlägig ist), alternativ:...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot vorzulegen:
- Eigenerklärung zur Eignung
(falls keine PQ-Nummer vorhanden bzw. die PQ-Qualifizierung
nicht einschlägig ist), alternativ: Einheitliche Europäischen
Eigenerklärung (EEE), hier inkl. Erklärung über:
* Angabe von 3 Referenzen in den letzten drei Geschäftsjahren,
die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind,
* Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen
erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen);
- Erklärungen bei Weitergabe von Leistungen an
Nachunternehmer (wenn Teile der Leistung an
Unterauftragnehmer/Nachunternehmer vergeben werden
sollen);
- Nutzungsrechtsregeln aus den Lizenzbestimmungen des Herstellers der
Standardsoftware des Systems
- Nachweise des Herstellers gemäß Nummer 18.6.1
- Kommunikationsmatrix
Auf Verlangen vorzulegen:
- Ansprechpartner des damaligen Auftraggebers zu den
benannten Referenzen;
- Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche
Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner
Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist;
- Namen und Anschriften der Nachunternehmer sowie
Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer;
- Eignungsnachweise betreffend der Nachunternehmer;
Bei ausländischen Bietern müssen alle geforderten Unterlagen
in deutscher Sprache abgefasst und die geforderten Inhalte
gleichwertig sein. Die geforderten Auszüge, Nachweise und
Zeugnisse können bei ausländischen Bietern durch eine
gleichwertige Bescheinigung der zuständigen Stellen des
Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des
Bewerbers oder Bieters erbracht werden
“1. Postfach auf der Vergabeplattform
Der Bieter ist verpflichtet, regelmäßig auch über den Ablauf der Angebotsfrist hinaus, sein Postfach auf der...”
1. Postfach auf der Vergabeplattform
Der Bieter ist verpflichtet, regelmäßig auch über den Ablauf der Angebotsfrist hinaus, sein Postfach auf der Vergabeplattform auf neue Nachrichten zu prüfen, da z.B. Änderungen an den Vergabeunterlagen, Erläuterungen, Konkretisierungen, Nachrichten durch die Vergabestelle, Aufklärungs- und Absageschreiben i.d.R. nur elektronisch auf der Vergabeplattform bereitgestellt werden.
Die Vergabeplattform versendet zusätzlich automatisiert E-Mails an die vom Bieter bei der Registrierung angegeben E-Mail-Adresse, sobald Nachrichten auf der Vergabeplattform eingehen; allerdings kann in seltenen Fällen die Zustellung von E-Mails aus technischen Gründen scheitern, die keine Seite zu vertreten hat.
Die vom Auftraggeber auf der Vergabeplattform bereitgestellten Dokumente bzw. Nachrichten gelten dem Bieter als zugestellt, wenn unter Berücksichtigung seiner Verpflichtung zur regelmäßigen Prüfung seines Postfachs unter gewöhnlichen Umständen mit einer Kenntnisnahme gerechnet werden kann.
2. Bieterfragen
Fragen, die mit dem Vergabeverfahren in Zusammenhang stehen, müssen über die Vergabeplattform (Vergabe24) an die ausschreibende Stelle gerichtet werden. Antworten und Auskünfte zu rechtzeitig gestellten Bieterfragen werden von der ausschreibenden Stelle über die Vergabeplattform bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt.
Zugelassene Kommunikationsmittel:
Fragen zum Verfahren können ausschließlich über die Vergabeplattform an die Vergabestelle gerichtet werden. Auskünfte zu Fragen werden über die Vergabeplattform erteilt.
Fragen, die bis zum 14.08.2024 gestellt werden, werden i.d.R. als rechtzeitig angesehen. Es wird den Bewerbern empfohlen, sich bei Vergabe24 kostenlos zu registrieren, damit sie (automatisch) Informationen zu Erläuterungen, Konkretisierungen und/oder Änderungen erhalten.
3. Angebotsabgabe
Angebote, die über die Vergabeplattform eingereicht (hochgeladen) werden, können bis zum Ende der Angebotsfrist berichtigt oder geändert werden, indem der Bieter ein neues Angebot über die Vergabeplattform einreicht. Zuvor muss das eingereichte Angebot im Bietercockpit/Vergabemanager zurückgezogen werden. Weitere Informationen können auf https://www.vergabe24.de nachgelesen werden.
Eine Angebotsabgabe per Fax oder Email sowie eine unverschlüsselte Angebotsabgabe über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform ist unzulässig und unwirksam. Das Angebot mit den Anlagen darf ausschließlich verschlüsselt über die zur Angebotsabgabe vorgesehene Funktion bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle übermittelt werden.
Bei der elektronischen Angebotsabgabe über die Vergabeplattform erhält jeder Bieter, nach vollständiger Übermittlung der Unterlagen, vollautomatisch über das Bietertool eine Eingangsbestätigung mit einem genauem Zeitstempel. Mit diesem Zeitstempel wird der Zeitpunkt des Eingangs eines elektronischen Angebots dokumentiert.
Für die Ausarbeitung der Angebote werden den Bietern keine Kosten erstattet.
4. Angebotswertung
Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungsziffer (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis, so ist bei der rechnerischen Prüfung der Angebote stets der Einheitspreis maßgebend, auch wenn dieser offenkundig falsch ist.
Mehr anzeigen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: 0721 9268730📞
Fax: 0721 9263985 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/🌏 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: 0721 9268730📞
Fax: 0721 9263985 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann
ein Nachprüfverfahren bei der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann
ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt
werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 130-403164 (2024-07-04)