Zweck ist die Etablierung der Generationenagentur für Sachsen, die landesweit und interdisziplinär für die Senioren- und Generationenarbeit Wissen und Informationen bündelt, vermittelt und generiert. Als landesweit und themenübergreifend agierende Einrichtung ist die Generationenagentur Impulsgeberin, Kommunikatorin und Koordinatorin und unterstützt bestehende Angebote bei der Bekanntmachung, Vernetzung und Weiterentwicklung. Bestehende Angebote der Senioren- und Generationenarbeit müssen einem breiteren Interessentenkreis besser und in geeigneter Form bekannt gemacht und für neue Angebote möglichst generationenübergreifende Initiativen angeregt werden. Dazu ist es erforderlich, die Perspektive auf die Vielfalt der Potenziale, Erfahrungen und Sichtweisen in den verschiedenen Lebensaltersphasen zu lenken. Die Vernetzung und der Ausbau der Beratungs-, Informations- und Bildungsstrukturen für die Zielgruppe älterer Menschen bedürfen auch der Zusammenarbeit mit den Anbietern, Vereinen, Verbänden und Akteuren der Angebote für ältere Menschen, aber auch mit denen für die Altersgruppe der Kinder- und Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Senioren- und Generationenarbeit findet zumeist vor Ort statt. Entsprechend sind die lokale Ebene von Akteuren und das landesweite Agieren der Generationenagentur miteinander zu verbinden. Räumlich sollte die Generationenagentur ihren Schwerpunkt auf Gebiete außerhalb der Kreisfreien Städte setzen. Die Generationenagentur soll sich als Serviceagentur für Fragen der älteren Generationen und für Generationenarbeit und -austausch etablieren. Den demografischen Entwicklungen sollen Potenziale und Chancen gegenübergestellt werden, die den Zusammenhalt und die Teilhabe sichern. Die Agentur soll gleichzeitig Impulsgeber und Dienstleister für Politik, Verwaltung, Interessenvertretungen, Vereine, Verbände und andere gesellschaftliche Akteure auf kommunaler, regionaler und Landesebene in Sachsen sein und den Austausch untereinander befördern. Sie soll Erfahrungsträger sein und ihr Wissen an das Netzwerk weitertragen, dieses öffentlichkeitswirksam auch den Generationen selbst zur Verfügung stellen sowie Beratungsleistungen und Kooperationen koordinieren. Darüber hinaus soll die Generationenagentur eigene Projekte entwickeln und Veranstaltungen für die (Fach-)Öffentlichkeit anbieten. Das Gutachten "Generationen 65+ in Sachsen - Lebenslagen und Potenziale"1 des SMS so-wie die "Befragung Generationen 60+ in Sachsen"2 zeigen Handlungsfelder und Ansatzpunkte auf zur Verbesserung der Sichtbarkeit, Teilhabe und Selbstwirksamkeit der älteren Generationen. Die Generationenagentur bildet eine Ergänzung und Verbindung der seniorenpolitischen Arbeit auf Landesebene und kommunaler bzw. regionaler Ebene sowie die Verknüpfung der Fachakteure mit der gesellschaftlichen Ebene. Dies kann z.B. durch Multiplikatoren und Netzwerkpartner gelingen. Die Generationenagentur soll im Sinne einer Reziprozität die an sie herangetragenen Anregungen und ihre Erkenntnisse bündeln und für die (Fach-)Öffentlichkeit vorhalten. Zudem soll der regelmäßige Austausch mit der Facheinheit im SMS (Stabsstelle Seniorenpolitik) eine Weiterentwicklung der seniorenpolitischen Arbeit in den entsprechenden Handlungsfeldern unterstützen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-11-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-10-29.
Auftragsbekanntmachung (2024-10-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Etablierung der Generationenagentur für Sachsen
Referenznummer: #116/24
Kurze Beschreibung:
“Zweck ist die Etablierung der Generationenagentur für Sachsen, die landesweit und interdisziplinär für die Senioren- und Generationenarbeit Wissen und...”
Kurze Beschreibung
Zweck ist die Etablierung der Generationenagentur für Sachsen, die landesweit und interdisziplinär für die Senioren- und Generationenarbeit Wissen und Informationen bündelt, vermittelt und generiert. Als landesweit und themenübergreifend agierende Einrichtung ist die Generationenagentur Impulsgeberin, Kommunikatorin und Koordinatorin und unterstützt bestehende Angebote bei der Bekanntmachung, Vernetzung und Weiterentwicklung.
Bestehende Angebote der Senioren- und Generationenarbeit müssen einem breiteren Interessentenkreis besser und in geeigneter Form bekannt gemacht und für neue Angebote möglichst generationenübergreifende Initiativen angeregt werden. Dazu ist es erforderlich, die Perspektive auf die Vielfalt der Potenziale, Erfahrungen und Sichtweisen in den verschiedenen Lebensaltersphasen zu lenken. Die Vernetzung und der Ausbau der Beratungs-, Informations- und Bildungsstrukturen für die Zielgruppe älterer Menschen bedürfen auch der Zusammenarbeit mit den Anbietern, Vereinen, Verbänden und Akteuren der Angebote für ältere Menschen, aber auch mit denen für die Altersgruppe der Kinder- und Jugendlichen und jungen Erwachsenen.
Senioren- und Generationenarbeit findet zumeist vor Ort statt. Entsprechend sind die lokale Ebene von Akteuren und das landesweite Agieren der Generationenagentur miteinander zu verbinden. Räumlich sollte die Generationenagentur ihren Schwerpunkt auf Gebiete außerhalb der Kreisfreien Städte setzen.
Die Generationenagentur soll sich als Serviceagentur für Fragen der älteren Generationen und für Generationenarbeit und -austausch etablieren. Den demografischen Entwicklungen sollen Potenziale und Chancen gegenübergestellt werden, die den Zusammenhalt und die Teilhabe sichern. Die Agentur soll gleichzeitig Impulsgeber und Dienstleister für Politik, Verwaltung, Interessenvertretungen, Vereine, Verbände und andere gesellschaftliche Akteure auf kommunaler, regionaler und Landesebene in Sachsen sein und den Austausch untereinander befördern. Sie soll Erfahrungsträger sein und ihr Wissen an das Netzwerk weitertragen, dieses öffentlichkeitswirksam auch den Generationen selbst zur Verfügung stellen sowie Beratungsleistungen und Kooperationen koordinieren. Darüber hinaus soll die Generationenagentur eigene Projekte entwickeln und Veranstaltungen für die (Fach-)Öffentlichkeit anbieten.
Das Gutachten "Generationen 65+ in Sachsen - Lebenslagen und Potenziale"1 des SMS so-wie die "Befragung Generationen 60+ in Sachsen"2 zeigen Handlungsfelder und Ansatzpunkte auf zur Verbesserung der Sichtbarkeit, Teilhabe und Selbstwirksamkeit der älteren Generationen.
Die Generationenagentur bildet eine Ergänzung und Verbindung der seniorenpolitischen Arbeit auf Landesebene und kommunaler bzw. regionaler Ebene sowie die Verknüpfung der Fachakteure mit der gesellschaftlichen Ebene. Dies kann z.B. durch Multiplikatoren und Netzwerkpartner gelingen. Die Generationenagentur soll im Sinne einer Reziprozität die an sie herangetragenen Anregungen und ihre Erkenntnisse bündeln und für die (Fach-)Öffentlichkeit vorhalten. Zudem soll der regelmäßige Austausch mit der Facheinheit im SMS (Stabsstelle Seniorenpolitik) eine Weiterentwicklung der seniorenpolitischen Arbeit in den entsprechenden Handlungsfeldern unterstützen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Etablierung einer Generationenagentur als sachsenweit bekannte Koordinierungsstelle zur Beratung, Information und Wissensvermittlerin hinsichtlich Senioren-...”
Beschreibung der Beschaffung
Etablierung einer Generationenagentur als sachsenweit bekannte Koordinierungsstelle zur Beratung, Information und Wissensvermittlerin hinsichtlich Senioren- und Generationenarbeit und als Ansprechpartnerin für Akteure wie Vereine, Verbände, Seniorenorganisationen, Kommunen, Einrichtungen der Bildung, Kultur, Ehrenamt, Sozialunternehmen usw.
Die Aufgaben der Generationenagentur lassen sich nach Aufgabenbereichen clustern; vgl. Leistungsbeschreibung Teil A Ziffer 4.1 Allgemeine Beschreibung sowie Ziffer 4.2 Leistungsbestandteile.
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Ort der Leistung: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-01-07 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Auftraggeber behält sich das Recht zur Ausübung einer Option vor. Die Option besteht in der dreimaligen Verlängerung des Vertrages um jeweils ein Jahr,...”
Beschreibung der Optionen
Der Auftraggeber behält sich das Recht zur Ausübung einer Option vor. Die Option besteht in der dreimaligen Verlängerung des Vertrages um jeweils ein Jahr, d.h. längstens bis 31. Dezember 2028. Das Optionsrecht ist einseitig durch den Auftraggeber schriftlich bis 30. September des laufenden Jahres für das Folgejahr in Textform auszuüben.
Bei dem Optionsrecht handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers; aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Weiterführung des Vertrages. Die Verlängerungsoption steht unter dem Vorbehalt, dass rechtzeitig ausreichend Haushaltsmittel verfügbar sind.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Inhaltliche Qualität der angebotenen Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zeitliche Umsetzung und Organisation der Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30.00
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-11-29 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Als Auftragnehmer kommen bspw. gemeinnützige Vereine und Verbände, Dachorganisationen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Stiftungen oder gemeinnützige...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Als Auftragnehmer kommen bspw. gemeinnützige Vereine und Verbände, Dachorganisationen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Stiftungen oder gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung als juristische Personen sowie Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Agenturen oder vergleichbare Institutionen in Frage.
Voraussetzung ist der Nachweis für die methodische und personelle Kompetenz des Trägers oder Anbieters. Dieser ist möglichst durch Referenzprojekte oder -angebote zu erbringen. Die Referenzprojekte können aus allen Generationen stammen (z.B. auch aus der Kinder- und Jugendarbeit). Erfahrungen im Bereich der (senioren- bzw. sozial-)politischen Netzwerkarbeit und Projektkoordinierung sowie in der Durchführung von Veranstaltungen und (Bildungs-)Projekten soll der Auftragnehmer nachweisen können. Wünschenswert sind darüber hinaus Erfahrungen in der Arbeit mit älteren Menschen und/oder mit intergenerationellen Projekten.
Der Bieter hat die Angaben als Eigenerklärungen im Formblatt »05 Erklärung Referenzen« anzugeben.
Eine Beschreibung der Qualifikation des vorgesehenen Personals (konkrete Benennung des Personals sowie Bereitschaftserklärung, dass vorgesehenes Personal und technische Kapazitäten zur Verfügung stehen) ist erforderlich und mit dem Angebot vorzulegen. Es ist auch kurz darzustellen, welche Qualifikationen das ausgewählte Personal vorweist.
Als Mindestpersonal wird eine Projektleitung und deren Stellvertretung benannt - inkl. deren Qualifikationen. Es ist geplant, dass die Tätigkeit ca. 1,5 VZÄ entspricht.
Für die Qualifikation des für den Auftrag vorgesehenen Personals gelten die in der Leistungsbeschreibung Teil B Ziffer 1.3.2 angeführten Mindestanforderungen.
Hierzu sind in der Anlage »06 Erklärung Projektteam« die entsprechenden Angaben zu machen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: DE287064009
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 341977-3800📞
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: siehe oben
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 341977-3800📞
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 212-659450 (2024-10-29)