EU-weite Ausschreibung der Lieferung eines Radladers für den Rhein-Lahn-Kreis

Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises Eigenbetrieb Abfallwirtschaft

Die ausgeschriebene Gesamtleistung wird in einem Los vergeben. Die ausgeschriebene Leistung besteht im Wesentlichen aus den unter Punkt LOT-0001 aufgeführten Einzelleistungen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-02-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-01-17.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-01-17 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-01-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: EU-weite Ausschreibung der Lieferung eines Radladers für den Rhein-Lahn-Kreis
Kurze Beschreibung:
Die ausgeschriebene Gesamtleistung wird in einem Los vergeben. Die ausgeschriebene Leistung besteht im Wesentlichen aus den unter Punkt LOT-0001 aufgeführten Einzelleistungen.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Maschinen und Geräte für Bergbau und Steinbrecharbeiten, Baumaschinen 📦
Beschreibung
Interne Kennung: E12675619
Titel: Lieferung eines Radladers mit einem Einsatzgewicht von 20.000 – 22.000 kg für den Einsatz auf dem Gelände des Abfallwirtschaftszentrums (AWZ) Rhein-Lahn in Singhofen.
Beschreibung der Beschaffung:
• Übergabe/Abnahme des Fahrzeugs am Standort des AWZ Rhein-Lahn, An der B260, 56379 Singhofen • Einweisung des Bedienpersonals des Auftraggebers • Übergabe von Dokumentationen und Wartungsplänen • Wartung des Fahrzeugs für 4 Jahre, inkl. UVV-Prüfungen (Option mit Wertung) • Sicherstellung der Ersatzteillieferungen für die Dauer von mindestens zehn Jahren.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Rhein-Lahn-Kreis 🏙️
Weitere Informationen zur Verlängerung: Wartung des Radladers für 4 Jahre (inkl. UVV-Prüfungen)
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-02-19 11:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-02-19 11:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bei der Öffnung der Angebote sind nach §55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 10 Wochen
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-02-19 11:00:00.000 📅
Zusätzliche Informationen: Bei der Öffnung der Angebote sind nach §55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Die ausschreibende Stelle behält sich gemäß § 56 Abs. 2 VgV vor, Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, sofern sie nicht die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen (§ 56 Abs. 3 VgV), innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen oder zu vervollständigen.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.: Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 1,0 Mio. EUR. Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle: Versicherungsschein.
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Technische und berufliche Fähigkeiten
Referenzen (als Eigenerklärung) über die Lieferung von baugleichen oder ähnlichen Radladern.: Referenzen (als Eigenerklärung) über die Lieferung von mindestens drei baugleichen oder ähnlichen Radladern in Deutschland in den Jahren 2021 bis 2023.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 123 Abs. 1 und 4 GWB sowie in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Nr. 8 GWB genannten Tatbestände.

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises Eigenbetrieb Abfallwirtschaft
Nationale Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00002948
Postanschrift: Insel Silberau 1
Postleitzahl: 56130
Postort: Bad Ems
Region: Rhein-Lahn-Kreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: abfallwirtschaft@rhein-lahn.rlp.de 📧
Telefon: 02604960617 📞
URL: http://www.rhein-lahn-kreis-abfallwirtschaft.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E12675619 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E12675619 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar. Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem „ELViS“ der Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang auf der Vergabeplattform „ELViS“ erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt. Der rechtzeitige Abruf etwaig vorliegender Bieterinformationen während der Angebotsphase erfolgt eigenverantwortlich durch den Bieter. Die Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren. Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) über die Angebotsfunktion der genutzten Vergabeplattform einzureichen.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Nationale Registrierungsnummer: DE355604198
Postanschrift: Stiftstraße 9
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de 📧
Telefon: 06131162234 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachpruüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der in dieser Bekanntmachung benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren (Überprüfungsstelle) einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-01-19+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 014-039036 (2024-01-17)