Die ausgeschriebene Gesamtleistung wird in einem Los vergeben. Die ausgeschriebene Leistung besteht im Wesentlichen aus den unter Punkt LOT-0001 aufgeführten Einzelleistungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-10-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-09-05.
Auftragsbekanntmachung (2024-09-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: EU-weite Ausschreibung der Lieferung eines Umschlagbaggers für den Rhein-Lahn-Kreis.
Kurze Beschreibung:
“Die ausgeschriebene Gesamtleistung wird in einem Los vergeben. Die ausgeschriebene Leistung besteht im Wesentlichen aus den unter Punkt LOT-0001...”
Kurze Beschreibung
Die ausgeschriebene Gesamtleistung wird in einem Los vergeben. Die ausgeschriebene Leistung besteht im Wesentlichen aus den unter Punkt LOT-0001 aufgeführten Einzelleistungen.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Maschinen und Geräte für Bergbau und Steinbrecharbeiten, Baumaschinen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Gesamtleistung wird in einem Los ausgeschrieben.
Vertragliche Nebenleistungen:
• Übergabe/Abnahme des Fahrzeugs am Standort des AWZ Rhein-Lahn, An der...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Gesamtleistung wird in einem Los ausgeschrieben.
Vertragliche Nebenleistungen:
• Übergabe/Abnahme des Fahrzeugs am Standort des AWZ Rhein-Lahn, An der B260, 56379 Singhofen
• Einweisung des Bedienpersonals des Auftraggebers
• Übergabe von Dokumentationen und Wartungsplänen
• Sicherstellung der Ersatzteillieferungen für die Dauer von mindestens zehn Jahren. Gängige Ersatzteile sind innerhalb von 48 Stunden (werktags Mo. bis Fr.) zu liefern.
• Obligatorische Garantieverlängerung um 24 Monate (3. und 4. Jahr)
• Garantieverlängerung um weitere 24 Monate (5. und 6. Jahr) (Option mit Wertung)
• Wartung des Baggers für die Dauer von bis zu sechs Jahren (inkl. UVV-Prüfungen; Option ohne Wertung)
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-10-08 11:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-10-08 11:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bei der Öffnung der Angebote sind nach 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 8
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“• Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.: • Eigenerklärung über das Vorhandensein einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
• Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.: • Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 1,0 Mio. EUR.
• Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle: Versicherungsschein
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“• Referenzen (als Eigenerklärung) über die Lieferung von baugleichen oder ähnlichen Umschlagbaggern.: • Referenzen (als Eigenerklärung) über die Lieferung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
• Referenzen (als Eigenerklärung) über die Lieferung von baugleichen oder ähnlichen Umschlagbaggern.: • Referenzen (als Eigenerklärung) über die Lieferung von mindestens drei baugleichen oder ähnlichen Umschlagbaggern in Deutschland in den Jahren 2021 bis 2023.
“Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen...”
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar. Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem „ELViS“ der Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang auf der Vergabeplattform „ELViS“ erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt. Der rechtzeitige Abruf etwaig vorliegender Bieterinformationen während der Angebotsphase erfolgt eigenverantwortlich durch den Bieter. Die Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren. Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) der genutzten Vergabeplattform einzureichen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Nationale Registrierungsnummer: DE355604198
Postanschrift: Stiftstraße 9
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Telefon: 00496131162234📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der in Ziffer 5.1.16 benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren (Überprüfungsstelle) einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit – der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, – Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, – Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, – mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 175-539259 (2024-09-05)