EU-weite Ausschreibung der Übernahme und des Transports von Restmüll und Restsperrmüll für die Entsorgungsgesellschaft Westmünsterland mbH (EGW)

Entsorgungsgesellschaft Westmünsterland (EGW)

Die Leistung wird in zwei Losen ausgeschrieben: Los 1: Übernahme und Transport von Restmüll Los 2: Übernahme und Transport von Restsperrmüll

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-11-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-10-02.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-10-02 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-10-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: EU-weite Ausschreibung der Übernahme und des Transports von Restmüll und Restsperrmüll für die Entsorgungsgesellschaft Westmünsterland mbH (EGW)
Referenznummer: ÖA-2024-011
Kurze Beschreibung:
Die Leistung wird in zwei Losen ausgeschrieben: Los 1: Übernahme und Transport von Restmüll Los 2: Übernahme und Transport von Restsperrmüll
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt

1️⃣
Interne Kennung: 1
Titel: Übernahme und Transport von Restmüll
Beschreibung der Beschaffung:
Los 1: Übernahme und Transport von Restmüll - Übernahme von Restmüll an der vom Auftraggeber vorgegebenen Übernahmsstelle in Bocholt mit Walking-Floor-Fahrzeugen oder Containerzügen (inkl. Containergestellung); - Ganzjährige Abfuhr der Abfälle auf Abruf; - Transport der übernommenen Abfälle zur vom Auftraggeber vorgegebenen Entsorgungsanlage.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Borken 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2025-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Beschreibung
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Der Vertrag verlängert sich in beiden Losen jeweils um ein Jahr, sofern er nicht spätestens neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit vom Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

2️⃣
Interne Kennung: 2
Titel: Übernahme und Transport von Restsperrmüll
Beschreibung der Beschaffung:
Los 2: Übernahme und Transport von Restsperrmüll - Übernahme von Restsperrmüll an der vom Auftraggeber vorgegebenen Übernahmestelle in Bocholt mit Walking-Floor-Fahrzeugen oder Containerzügen (inkl. Containergestellung); - Ganzjährige Abfuhr der Abfälle auf Abruf; - Transport der übernommenen Abfälle zur vom Auftraggeber vorgegebenen Entsorgungsanlage.
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Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-11-04 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-11-04 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Gescher
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-11-04 11:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Gescher
Zusätzliche Informationen: Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Die ausschreibende Stelle behält sich gemäß § 56 Abs. 2 VgV vor, Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, sofern sie nicht die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen (§ 56 Abs. 3 VgV), innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen oder zu vervollständigen.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Referenz/-en: Referenz/-en (als Eigenerklärung) über den Transport von insgesamt mindestens 2.000 Mg pro Jahr an festen Siedlungsabfällen (z. B. Restmüll, Biomüll, Altpapier, Bau- oder Gartenabfälle). Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei Jahre in den Jahren 2021 bis 2023 durch eine Auflistung der Auftraggeber mit Angabe der jeweiligen Abfallmengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen. (es gilt die Summe der Referenzen). Bei einem Angebot zu beiden Losen ist die Referenz nur einmal vorzulegen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Gesamtumsatz; Solvenz; Betriebshaftpflichtversicherung: - Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2021 bis 2023für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre; - (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern; - Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.
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Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Russlanderklärung: Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5 k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 22 der Verordnung (EU) 2023/1214 des Rates vom 23. Juni 2023
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Entsorgungsgesellschaft Westmünsterland (EGW)
Nationale Registrierungsnummer: USt-ID-Nr.: DE811794621
Postanschrift: Estern 41
Postleitzahl: 48712
Postort: Gescher
Region: Borken 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: m.abbing@egw.de 📧
Telefon: 000 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Umwelt
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYDXLBTN/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYDXLBTN 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYDXLBTN 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Datum des Beginns: 2025-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDXLBTN
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Nationale Registrierungsnummer: 0204:05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de 📧
Telefon: +49 251 411-1691 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-10-02+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 194-598169 (2024-10-02)