Auftragsbekanntmachung (2024-04-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: EU-weite Ausschreibung der Verwertung von Bioabfall für den Landkreis Fürstenfeldbruck
Referenznummer: n.def.
Kurze Beschreibung:
“Verwertung von Bioabfall für den Landkreis Fürstenfeldbruck. Die Gesamtleistung wird in einem Los vergeben.”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 0 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“• Übernahme der Bioabfälle an der Bauschuttdeponie Jesenwang mittels 32-m³-Abrollcontainern die vom Auftraggeber gestellt werden (jeweils Tausch „voll gegen...”
Beschreibung der Beschaffung
• Übernahme der Bioabfälle an der Bauschuttdeponie Jesenwang mittels 32-m³-Abrollcontainern die vom Auftraggeber gestellt werden (jeweils Tausch „voll gegen leer“), inkl. bedarfsweises Umsetzen von Containern auf dem Gelände der Bauschuttdeponie Jesenwang;
• Bioabfallmenge: 11.500 Mg/a – 15.000 Mg/a (Auswertungsmenge 12.000 Mg/a);
• Transport der Bioabfälle zur der/den vorgesehenen Behandlungs-/Verwertungsanlage/-n;
• Behandlung/Verwertung der Bioabfälle in einer oder mehreren zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe genehmigten und im Regelbetrieb befindlichen Behandlungs-/Verwertungsanlagen.
• Für den zu verwertenden Bioabfall wird die Behandlung des Bioabfalls in einer Vergärungsanlage zwingend vorgeschrieben (Trocken- oder Nassvergärungsverfahren mit Erzeugung von Biogas);
• Die erzeugten Kompostprodukte und die Flüssiggärreste sind stofflich und unter Berücksichtigung der Bioabfallverordnung und der Düngemittelverordnung zu verwerten. Aussortierte Störstoffe sind (soweit keine stoffliche Verwertung möglich ist) einer energetischen Verwertung zuzuführen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-06-04 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-06-04 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 57
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“• Bietergemeinschaftserklärung (nur auszufüllen, sofern notwendig)
• Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 123 Abs. 1 und 4 GWB sowie in § 124...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
• Bietergemeinschaftserklärung (nur auszufüllen, sofern notwendig)
• Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 123 Abs. 1 und 4 GWB sowie in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Nr. 8 GWB sowie in § 22 LkSG genannten Tatbestände.
• Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5 k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 22 der Verordnung (EU) 2023/1214 des Rates vom 23. Juni 2023
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“• Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021 – 2023) für jedes einzelne dieser...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
• Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021 – 2023) für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre.
• (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
• Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR. Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“• Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung von jährlich mind. 10.000 Mg getrennt gesammeltem Bioabfall aus der kommunalen Sammlung in einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
• Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung von jährlich mind. 10.000 Mg getrennt gesammeltem Bioabfall aus der kommunalen Sammlung in einer Vergärungsanlage. Die Referenzen sind für jedes der Kalenderjahre 2021 bis 2023 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Verwertungsmengen vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
• Nutzungsnachweis für die angebotene/-n Verwertungsanlage/-n. Soweit der Bieter selbst Betreiber der angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden. Der Nachweis muss die Mindestangaben des in Anlage A der Leistungsbeschreibung beigefügten Mustertextes beinhalten.
• Bei der Nutzung einer Anlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist zusätzlich nachzuweisen, dass ein Anspruch auf Notifizierung durch die für den Auftragnehmer zuständige Behörde unter Beachtung der Vorschriften der EG-Abfallverbringungsverordnung Nr. 1013/2006 und des Abfallverbringungsgesetzes besteht. Der Zuschlag erfolgt bei einem entsprechenden Angebot erst nach Vorliegen einer entsprechenden Genehmigung.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern -
Nationale Registrierungsnummer: 8dbbd60a-d774-471f-a0f9-2a19473c6ee3
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postleitzahl: 80534
Postort: München
Region: Fürstenfeldbruck🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 8921762411📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der in Ziff. 5.1.16 benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren (Überprüfungsstelle) einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 084-254119 (2024-04-26)